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News Vodafone-Preiserhöhung: Betroffene können sich jetzt bei Sammelklage registrieren
Ruebennase
Lieutenant
- Registriert
- Sep. 2012
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Hab soweit alles Ausgefühlt und sollte jetzt die Tage Post bekommen. Denke da muss ich dann weiter Angaben von Vertrag machen bzw ihn vorlegen !
Verstehe das Problem nicht - die Anfangszeit ist bei DSL-Neuverträgen immer günstig, und gegen Ende der Mindestvertragslaufzeit (oder dann als nicht-mehr-Neukunde) wird es teurer.
Wenn nun Vodafone zwischendrin die Preise anzieht und deswegen Sonderkündigungsrecht gewähren muss...konnte man sich die teuren Monate ersparen und gleich wieder mit Handkuss zum nächsten Gauner wechseln. Darüber beklagen sich die Leute?
Wenn nun Vodafone zwischendrin die Preise anzieht und deswegen Sonderkündigungsrecht gewähren muss...konnte man sich die teuren Monate ersparen und gleich wieder mit Handkuss zum nächsten Gauner wechseln. Darüber beklagen sich die Leute?
CD-Labs-RP
Banned
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Habe mich der Klage direkt angeschlossen.
sLgFiRE
Lieutenant
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- März 2013
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nein, bei mir dauerhafte 39,99€MrWaYne schrieb:gabs dann erneut 24 Monate Bindung und danach dann einen höheren Preis?
Ergänzung ()
Ich habe einfach gesagft das ich schon ewigkeiten zufriedener kunde bin und dadurch kündige.airwave schrieb:Würde mich über ne kurze Antwort freuen, danke dir!
Zack waren die 5€ raus und fertig. Weiterhin dauerhafte 39,99€
@DaBzzz
Dann rede nicht am Problem vorbei! Der Preis war für 39,99 dauerhaft ausgeschrieben auf der Webseite.
Das heisst 2, 3 oder 4 Jahre sollte er gleich bleiben - wenigstens die 24 Monate Vertragslaufzeit.
Erhöht wurde schon während der Vertragslaufzeit und vor den 24 Monaten.
Zudem wirst du keinen DSL Anbieter finden der dir eine 1000er Leitung anbietet, ein Wechsel schließt sich daher aus.
In 2-3 Jahren kann das den meisten egal sein wegen Glasfaser aber da gehts auch meist ab runde 69 Euro los.
In solchen Situationen frage ich mich wie Ihr bisher durchs Leben gekommen seit... wenn dein Vermieter, dein Stromanbieter, dein Gasanbieter und Handyanbieter beschließt zum 1. Mai höhere Preise zu nehmen segnest du das nicht einfach ab sondern widersprichst.
Dann rede nicht am Problem vorbei! Der Preis war für 39,99 dauerhaft ausgeschrieben auf der Webseite.
Das heisst 2, 3 oder 4 Jahre sollte er gleich bleiben - wenigstens die 24 Monate Vertragslaufzeit.
Erhöht wurde schon während der Vertragslaufzeit und vor den 24 Monaten.
Zudem wirst du keinen DSL Anbieter finden der dir eine 1000er Leitung anbietet, ein Wechsel schließt sich daher aus.
In 2-3 Jahren kann das den meisten egal sein wegen Glasfaser aber da gehts auch meist ab runde 69 Euro los.
In solchen Situationen frage ich mich wie Ihr bisher durchs Leben gekommen seit... wenn dein Vermieter, dein Stromanbieter, dein Gasanbieter und Handyanbieter beschließt zum 1. Mai höhere Preise zu nehmen segnest du das nicht einfach ab sondern widersprichst.
Crazy_Bon
Rear Admiral
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- März 2001
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- 5.903
Ich bin auch gerade dabei das Formular auszufüllen. So wie es recht verstehe, ist das Formular bereits fast vollständig vorausgefüllt, ausser Namen und Anschrift braucht man nichts mehr einzutragen, also nichts in Punkt IV, VI und VII?Ruebennase schrieb:Hab soweit alles Ausgefühlt und sollte jetzt die Tage Post bekommen. Denke da muss ich dann weiter Angaben von Vertrag machen bzw ihn vorlegen !
n8mahr
Commodore
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- Aug. 2006
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- 4.247
Noch so eine Methode, die man VF abgewöhnen sollte.. Preise auf "Zuruf" zu ändern.sLgFiRE schrieb:Ich hatte direkt angerufen und nachgefragt, zack musste ich keine 5€ extra Zahlen.
"Hallo, hier Vodafone."
"Hallo, hier @sLgFiRE.. was letzte Preis?"
"Für dich 5€ weniger, weil du so nett gefragt hast. Ist ja kein Haus"
Bereue es keine Sekunde, nach der einseitigen Preiserhöhung gekündigt zu haben...
Bigglesworth
Cadet 4th Year
- Registriert
- März 2015
- Beiträge
- 122
Crazy_Bon schrieb:...So wie es recht verstehe, ist das Formular bereits fast vollständig vorausgefüllt, ausser Namen und Anschrift braucht man nichts mehr einzutragen, also nichts in Punkt IV, VI und VII?
Unter Punkt VI sollte noch, gemäß der Anleitung vom Verbraucherschutz, der Anspruchsgrund eingetragen werden.
Der Vertragspartner (Vodafone Deutschland o.A.) findet sich in der Fußzeile der Monatsabrechnung.
Unter VI. Gegenstand und Grund (...) können Sie folgenden Textbaustein
verwenden. Bitte ersetzen Sie insbesondere die Passagen in den eckigen
Klammern durch die auf Sie passenden Informationen. Streichen Sie nicht
passende und ergänzen Sie fehlende Passagen.
Ich habe einen Festnetz-Internet-Vertrag mit der Bezeichung [...] bei der
Vodafone Deutschland GmbH (Unterföhring)
Meine Kundennummer ist [...].
Die Vodafone Deutschland GmbH (Unterföhring) hat den Monatspreis
während des laufenden Vertrags um 5 Euro erhöht. Ich beanstande diese
Preiserhöhung.
Ich fordere die Erstattung von Beträgen, die ich schon gezahlt habe und
solcher, die ich noch zahlen werde, soweit sie über den zuvor geltenden
Monatspreis hinausgehen.
sLgFiRE
Lieutenant
- Registriert
- März 2013
- Beiträge
- 870
Naja, für 40€ bei der 1000Mbit leitung sind sie bei uns leider konkurenzlos.n8mahr schrieb:Bereue es keine Sekunde, nach der einseitigen Preiserhöhung gekündigt zu haben...
Was soll ich da bei Telekom mit einer 100Mbit leitung.
Drohe immer mit Kündigung und zack sind sie wieder beim alten Preis.
Man darf ja nicht alles hinnehmen was einem vor die Nase kommt.
Kommt vermutlich auch auf den Mitarbeiter von Vodafone an.
Ruebennase
Lieutenant
- Registriert
- Sep. 2012
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- 854
Bei mir steht in der Rechnung Bochum !Bigglesworth schrieb:Unter Punkt VI sollte noch, gemäß der Anleitung vom Verbraucherschutz, der Anspruchsgrund eingetragen werden.
Der Vertragspartner (Vodafone Deutschland o.A.) findet sich in der Fußzeile der Monatsabrechnung.
Ok Düsseldorf. Hab dein Text Kopiert und meine Daten eingefügt und nochmal auf Senden gedrückt
Es steht ja auch in der Anklageschrift, dass es laut den AGB keine solche Möglichkeit gab der einseitigen Preiserhöhung. Haben die Anbieter inzwischen ihre AGB überarbeitet, so dass dies möglich ist?
Habe mich auf jeden Fall eingetragen und hoffe, dass solche Sammelklagen abschreckenden Charakter haben. Auf jeden Fall sehr gut, dass Sammelklagen in DE jetzt so möglich sind.
Habe mich auf jeden Fall eingetragen und hoffe, dass solche Sammelklagen abschreckenden Charakter haben. Auf jeden Fall sehr gut, dass Sammelklagen in DE jetzt so möglich sind.
Schildbrecher
Lt. Junior Grade Pro
- Registriert
- Feb. 2020
- Beiträge
- 424
Hab mich auch gerade eingetragen
TigerNationDE
Commander
- Registriert
- März 2010
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- 2.671
Wenn man keinerlei Ahnung hat wie unsere Wirtschaft funktioniert, kann man das dadurch so denken ja ^^Krausetablette schrieb:Vodafone benötigt das zusätzliche Geld im Grunde auch gar nicht. Schaut euch mal die Gehälter an, die an deren Top Manager gezahlt werden und das für bisschen Büroarbeit, die teilweise auch noch im Homeoffice stattfindet.
M
micha`
Gast
Das geht nicht. Diese ganze Geschichte mit der Zustimmung durch Schweigen wurde im Prinzip vor einigen Jahren gekippt, als es den Banken auf die Füße gefallen ist. Mittlerweile sind da auch andere drüber gestolpert (Netflix, Spotify usw.). Die Anbieter erhöhen zwar weiterhin einseitig die Preise, aber man ist dazu übergegangen den Vertrag zu kündigen, wenn der Kunde nicht aktiv (!) zustimmt.chaosgrid schrieb:Haben die Anbieter inzwischen ihre AGB überarbeitet, so dass dies möglich ist?
Was Vodafone hier geritten hat ist schwer nachzuvollziehen, da es ihnen klar gewesen sein muss, dass es kassiert wird - erst recht, wenn es sogar innerhalb der Mindestvertragslaufzeit gemacht wurde. Vermutlich hat sich das jemand durchgerechnet und trotzdem für lohnenswert befunden.
Grüße
Klageschrift im Zivilrecht, Anklageschrift im Strafrecht.chaosgrid schrieb:Es steht ja auch in der Anklageschrift,
Ich finde es gut, dass die Verbraucherzentrale hier mittels einer Abhilfeklage gegen Vodafone vorgeht.
Wäre ich betroffen, würde ich mich der Sammelklage anschließen.
Bin ich der Einzige hier, der in der aktuellen Lage eine Erhöhung um 5 Euro fair und logisch findet? Ich könnte ja kündigen und sollte ein Sonderkündigungsrecht haben, wenn es mir nicht gefällt. Oder wurde das von Vodafone abgelehnt?
Krik
Fleet Admiral
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- Juni 2005
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- 15.194
@sebish
Lies nochmal Post #25.
Man darf nicht einen Vertrag einseitig ohne Widerspruchrecht ändern. Entweder kommt da eine Vertragsänderung, der beide Parteien zustimmen oder der Vertrag wird zum Ablaufdatum gekündigt, sodass er einem neuen mit anderen Preiskonditionen Platz machen kann. Ein Sonderkündigungsrecht ersetzt nicht das Recht auf Widerspruch. Der Kunde hat für Laufzeit x zum Preis y unterschrieben und das muss dann halt eingehalten werden.
Lies nochmal Post #25.
Man darf nicht einen Vertrag einseitig ohne Widerspruchrecht ändern. Entweder kommt da eine Vertragsänderung, der beide Parteien zustimmen oder der Vertrag wird zum Ablaufdatum gekündigt, sodass er einem neuen mit anderen Preiskonditionen Platz machen kann. Ein Sonderkündigungsrecht ersetzt nicht das Recht auf Widerspruch. Der Kunde hat für Laufzeit x zum Preis y unterschrieben und das muss dann halt eingehalten werden.
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