Vorladung wegen angeblichen Betrugs (Ebay Kleinanzeige)

DerSnake

Lt. Commander
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Hallo Computerbase!

Nicht ahnend habe ich heute im Briefkasten ein Schreiben vorgefunden von der Polizei. Ich den wird ohne genaue Infos vorgeworfen das ich am 15.9.2018 mit eine Spielkonsole verkauft hätte oder angeboten habe. Mehr steht da aber nicht. Nun bin ich am überlegen und kann mich ehrlich gesagt an nichts mehr erinnern groß. Ich habe in der Tat am 17.9.2018 eine PS4 verkauft aber über das Normale Ebay und der Käufer hat mich da auch Positiv bewertet. Es kann sein das ich die PS4 auch bei ebay Kleinanzeigen drin hatte aber ich habe nie jemand eine Zusage gemacht bzw das ich Geld oder so angenommen habe.

Ich bin gerade natürlich sehr aufgebracht weil ich mit der Polizei nie zu tun hatte oder so. Vor allem frage ich mich warum die Anzeige jetzt kommt wenn der angebliche Tatvorgang am 15.9.2018 war knapp halbes Jahr? Dauert immer so lange?

Das der Termin am 6.3 erst ist wurmt mich auch weil ich hier nun sitze und keine Ahnung habe wer oder was mir genau vorgeworfen wird. Möchte ja am liebsten gleich morgen zur Polizei aber denke das wird nicht klappen oder? Weil ich möchte das so schnell wie möglich geklärt haben ist natürlich auch irgendwo eine belastung. Wie soll ich mich den generell jetzt verhalten? Vorzuwerfen habe ich mir nichts. Höchstens das auf einige Ebay Kleinanzeigen nachrichten nicht reagiert habe und die PS4 aus Kleinanzeigen unkommentiert rausgenommen habe.

Ich verstehe es einfach nicht.



edit:
Brief gelöscht, da nicht vollständig anonymisiert.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn Du nicht bis zum 6.03. warten willst, musst Du Dir wohl einen Anwalt nehmen, der kann dann Akteneinsicht verlangen und so erfährst Du auch was Dir konkret vorgeworfen wird und welche Beweise ggf. gegen Dich vorliegen.
 
Man kann da theoretisch auch einfach anrufen und nachfragen. Im Idealfall erzählt man dabei u. U. nichts oder möglichst wenig.
 
Du wirst persönlich zur Polizei müssen, um vorzeitig herauszufinden, was genau Dir vorgeworfen wird. Da solche Informationen nur dem Beschuldigten zustehen, musst Du Dich ausweisen können.

Du wirst dort keine Akteneinsicht bekommen; auch wirst Du nicht erfahren, wer da eine Anzeige erstattet hat.
Aber der Tatvorwurf dürfte Dir dort offen gelegt werden.


Dein Inserat bei ebay Kleinanzeigen kann nicht wirklich der Grund sein. Wenn Du über diese Plattform nicht verkauft hast, besteht keinerlei Schuldverhältnis, aus dem man Rechte ableiten könnte. Wenn Du etwas inserierst, was Du später gar nicht mehr verkaufen möchtest / kannst, kann Dich niemand zum Verkauf zwingen. Es besteht kein Kaufvertrag. Vor allem aber hätte das nichts mit einem Strafverfahren zu tun, es wäre zivilrechtlicher Natur.
Also kann es nichts damit zu tun haben, dass Du möglicherweise auch auf ebay Kleinanzeigen die besagte PS4 angeboten hast.

Andererseits steht in der Vorladung "Verkauf über ebay Kleinanzeigen". Es gab Deiner Aussage nach keinen Verkauf über ebay Kleinanzeigen.
Ob hier ein falscher Beschuldigter vorliegt? Ob hier ein anderer Betrüger im Spiel ist? Von hier aus ist das nicht zu beurteilen.

Vorsicht vor allen Äußerungen, die Du vor der Polizei abgibst. Auch wenn Du unschuldig bist. Halte Dich mit allen Informationen zurück und versuche nur zu erfahren, wie genau der Tatvorwurf lautet.
 
Falls du selber zur Polizei geht, legst du dort deinen Personalausweis vor und sagst dann folgendes:
"Als Beschuldigter einer Straftat mache ich von meinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch"
Du bist im übrigen NICHT verpflichtet zur Polizei hinzugehen wozu ich dir auch dringend raten würde.

Alles was du dort sagst, kann und wird im Zweifelsfall gegen dich verwendet werden.
Selbst das bloße Erscheinen kann als Schuldeingeständnis ausgelegt werden, auch wenn du einfach nur neugierig warst und wissen willst, was gegen dich vorliegt.

Sollte die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eröffnen und Anklage erheben, dann nimmst du dir einen Anwalt. Aber vorher würde ich an deiner Stelle nichts unternehmen. Also nicht zur Polizei gehen und dich zu den Vorwürfen auch nicht äussern.

Im Moment ermitteln die erstmal. Lass die erstmal zu Ende ermitteln und warte das Ergebnis ab. Beeinflussen kannst du die Ermittlung eh nicht.
 
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D0m1n4t0r schrieb:
Selbst das bloße Erscheinen kann als Schuldeingeständnis ausgelegt werden, auch wenn du einfach nur neugierig warst und wissen willst, was gegen dich vorliegt.

Nein! Eindeutig nein!


Der Rest Deines Posts ist aber nicht unbedingt verkehrt.
Insbesondere besteht keinerlei Verpflichtung, zu der Vorladung auch zu erscheinen. Und dies kann einem auch nicht negativ ausgelegt werden.
 
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Mit etwas bösem Willen vom Staatsanwalt schon ;) Das wird natürlich vor Gericht dann vom Verteidiger zerlegt, aber auf einen Laien wirkt es erstmal einschüchtern wenn die Staatsanwaltschaft sowas raushaut wie "wieso sind sie denn überhaupt dahingegangen wenn sie unschuldigt waren?" Aber ist ja auch egal.

Die Hauptsache und das wichtige ist, sich nicht zum Tatvorwurf zu äussern!
 
@D0m1n4t0r

Nee glaub mir, auch bei einem ganz bösen Staatsanwalt nicht. ;)

Wenn Du Deine Rechte wahrnimmst als Beschuldigter in einem Strafverfahren, kann Dir dies niemals negativ ausgelegt werden.
 
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Einfach das Video vom Rechtsanwalt Christian Solmecke ansehen
 
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Dominion schrieb:
Also kann es nichts damit zu tun haben, dass Du möglicherweise auch auf ebay Kleinanzeigen die besagte PS4 angeboten hast.
So steht es aber in der Vorladung und von daher ist da irgendwas passiert, denn nur auf eine Anschuldigung ohne jegliche Belege hin, wäre es nicht bis zu einer Vorladung gekommen.
Dominion schrieb:
Ob hier ein anderer Betrüger im Spiel ist?
Sowas in der Art würde ich fast vermuten, vielleicht wurde der Account bei eBay Kleinanzeigen ja gehackt und jemand hat einem Interessenten zugesagt und ihm Kontodaten für eine Überweisung (ggf. PayPal) gegeben, der hat bezahlt, nichts bekommen und die Anzeige erstattet. Dann sieht es für den TE erstmal sehr schlecht aus, denn auch wenn man seine Unschuld eigentlich nicht beweisen muss, sondern im Gegensatz der Staatsanwalt die Schuld zu beweisen hat, kann es bei einer so Sachlage auch zu einer Verurteilung eines Unschuldigen kommen. Die Polizei soll zwar eigentlich neben den be- auch entlastende Beweise erheben, aber die werden bei einer 350€ Geschichte keine Soko da ransetzen und die Zeit spielt auch nicht gerade für den Beschuldigten, da logs nicht wenig aufbewahrt werden. Die Polizei will so einen Fall auch nur schnell vom Tisch haben, ob die überhaupt ermittelt haben wer der Zahlungsempfänger war? Und wenn, man stelle sich vor der hat auch das das Passwort für email Konto des TE (z.B. weil es das gleich wie bei ebay Kleinanzeigen ist) und darauf ein PayPal Konto eröffnet....

Auch wissen wir ja nicht ob es ein Einzelfall ist, es könnte in so einem Fall noch mehr Geschädigte geben, denen die PS4 angeblich auch verkauft wurde.
Dominion schrieb:
Halte Dich mit allen Informationen zurück und versuche nur zu erfahren, wie genau der Tatvorwurf lautet.
Dies kann man nur über einen Anwalt, wenn der Polizist nicht komplett blöd ist, wird der von sich auch nicht mehr preisgeben als er für seine Fragen muss.
D0m1n4t0r schrieb:
Sollte die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eröffnen und Anklage erheben, dann nimmst du dir einen Anwalt. Aber vorher würde ich an deiner Stelle nichts unternehmen.
Das kann man machen, aber dann kann es auch schwerer werden noch entlastende Beweis zu finden und der TE möchte schon nicht einmal bis März warten um zu wissen was hinter der Sache steckt. Da wird er kaum die Geduld haben um zu warten bis die Vorladung vom Staatsanwalt oder dem Gericht kommt und da dürfte was kommen, denn wenn die Polizei sich der Sache annimmt, dann hat sie auch irgendwas vorgelegt bekommen was den Verdacht erhärtet.
 
Akteneinsicht kann auch ohne Anwalt gewährt werden.

Oft genug erfährt man am Telefon immerhin so viel um zu wissen, was abgeht.

Persönlich erscheinen halte ich für gefährlich. Ein Großteil der Leute wird einknicken.
 
Idon schrieb:
Persönlich erscheinen halte ich für gefährlich. Ein Großteil der Leute wird einknicken.

Nur aus persönlichem Interesse: Der TE schreibt, dass er niemanden betrogen hat. Wieso sollte er dann einknicken?

Was könnte der TE bei der Polizei unter Druck sagen, obwohl er von seiner Unschuld überzeugt ist?

Immerhin muss die Aussage dann auch noch zu den beweisen passen.
 
Eine Frage wäre ja z.B., ob ihm die Konsole, die er verkauft hat, überhaupt gehört hat.
 
Hallo

Erst mal vielen Dank für die ganzen Antworten!

Also aktuell habe ich alle meine E-Mails,Konto ect gecheckt aber da ist nichts außergewöhnliches passiert. Auch auf mein Ebay Kleinanzeigen Account kann ich nichts negatives feststellen. Antworten/Anfragen hatte ich keine.
Fakt ist aber ich habe nie jemand irgendwie Geld abgeluxt oder sonst was. Und wenn ich was verkaufe dort dann eh nur per Abholung/Bar in der Hand. Aber in diesen Fall gab es 0 Aktivität. Kann sein das ich die Konsole kurz an den Tag bei Ebay Kleinanzeigen drin hatte aber selbst wenn gab es da keine Einigung mit irgendjemand. Die Konsole selber wurde dann am 17.9 beim normalen Ebay verkauft. Hier verlief der Deal auch Positiv ab. Und selbstverständlich habe ich die Konsole bei Kleinanzeigen dann vermutlich gelöscht.

Das es meine Konsole war könnte ich noch anhand vom Kaufbeleg beweißen.

Die Videos von den Anwälten habe ich mir auch angesehen allerdings frage ich mich die ganze Zeit wo ich mich selber belasten könnte? Klar würde ich mich gerne zur der Sache äußern bzw was dazu sagen je nach dem was wir vorgeworfen wird. Nur wenn alle davon eher abraten....

Auf jeden Fall ein sehr unangenehmes Gefühl gerade weil ich die Sorge habe ich das ich meine Unschuld (je nach dem was mir vorgeworfen wird) nicht wirklich beweißen kann.

Wegen Anwalt muss ich mal schauen wie das da abläuft mit so ein Beratungsschein. Mir selber kann ich aktuell keinen leisten die Summen sind ja teilweise enorm.


Was genau passiert den nach de 6.3 unabhängig ob ich den Termin wahrnehme oder nicht? Wird das dann am Staatsanwalt weitergeleitet und der entscheidet dann ob ein Verfahren gegen mich eingeleitet wird oder nicht?
 
Also ich verstehe aus den Videos so, dass die Polizei Dir möglicherweise eventuell was in Mind legen könnte, damit der Fall schnell abgeschlossen wird. Ich vermute es gibt Erfolgsquoten
 
Also nach einigen Infos werde ich es wohl auf den Staatsanwalt ankommen lassen. Wo man auch Liest/hört wird dringend abgeraten zu Polizei zugehen wenn man vorher kein Anwalt zurate gezogen hat. Und auch wenn ich mir nichts vorzuwerfen habe, habe ich keine Lust das die Polizei mir da irgendwelche unangenehme Fragen stellt wo ich viell. was falsches sagen könnte oder womit ich mich selber irgendwie belasten könnte. (Auch wenn ich nach wievor nicht weiß wie das möglich sein soll)

Sollte der Staatsanwalt gegen mich ermitteln > Würde ich da die genaueren Hintergründe erfahren? Wer mich genau anzeigt juckt mich erst mal gar nicht aber ich wüsste zumindest dann gerne was genau mir vorgeworfen wird.
 
Könnte ein Dreiecksbetrug sein. Du hast Deine PS4 zwar verkauft und an Person A verschickt, das Geld kam aber von Person B, welche immer noch auf die Konsole wartet. Person A hat Dich deshalb auch gut bewertet, weil das nämlich der Betrüger war. Check doch mal auf Deinem Kontoauszug von damals genau, welcher Name da bei der Überweisung steht und dann prüf nach, ob das der selbe Name ist, an den Du die PS4 damals geschickt hast.
 
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Lipovitan schrieb:
Nur aus persönlichem Interesse: Der TE schreibt, dass er niemanden betrogen hat. Wieso sollte er dann einknicken?

Was könnte der TE bei der Polizei unter Druck sagen, obwohl er von seiner Unschuld überzeugt ist?
Bin zwar nich Idon, so aber vor vielen Jahren selbst erlebt. Auch zu einer vernehmung gegangen. Total unschuldig übrigens wie ja immer alle sagen ;) aber ernsthaft, wollte einfach nur Unterlagen einreichen die halt Beweisen das die Aussage des gegenübers nicht stimmen kann. Geredet habe ich dort nicht viel. Nur auf normale Sachen geantwortet wie Name und co. Dann nur noch die Unterlagen abgegeben und geschwiegen.

Monate später trudelte ein Gerichtstermin ein... also Anwalt genommen. Am ende auch ein Freispruch bekommen.

Problem damals? Wie man ja oft auch an mein geschreibsel sieht Legastheniker... meine Antworten dort waren nicht perfekt und wirkten verzögernd unsicher. Wurde mir direkt negativ ausgelegt und meine Beweise fanden beim tollen Staatsanwalt kein zuspruch. Er verließ sich lieber auf den Beamten der die Vernehmung vorgenommen hatte.

Ich für meinen Teil würde nie wieder irgendwo zur Vernehmung gehen. Scheiß egal wie sehr ich meine Unschuld auch beweisen kann. Kann trotzdem in die Hose gehen.

Mein Anwalt meinte damals auch zu mir, dass man am besten nie dorthin geht. Hat man was entlastendes dann schickt man das als Kopie per Post. Dort auftauchen ist einfach fast immer schlecht.
 
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