Creeed
Captain
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Chris007 schrieb:wenn ich ein Spiel dauerhaft will kauf ich mir die DVD. Da würde ich die Aufruhe auch unterstützen wenn man diese dann zum Beispiel auf einmal sperren will.
Das Problem dabei ist aber dass du kein Spiel kaufst. Du erwirbst ein Nutzungsrecht, mehr nicht. Du bist zwar Besetzer und Eigentümer von DVD, Verpackung und sonstigem in der Schachtel aber das war es dann schon. Wenn du ein Spiel wirklich kaufen würdest dürfte es kein anderer spielen und du müsstest einige Millionen dafür leiern.
Ich hoffe dass die VzBv durch kommt und einen Präzedenzfall schafft auf den man sich im Streit mit anderen Anbietern berufen kann. Vor allem wäre eine EU-einheitliche Regelung von Nöten. Dürfte interessant werden, vor allem in Hinsicht auf die beiden Urteile von BGH und EUGH.
Der nächste feuchte Traum der Publisher ist ja das Streaming über STBs. Also Spiel läuft auf einem Server des Publishers, nur die Grafikausgabe wird auf den eigenen Monitor übertragen. Den ersten kleinen Schritt in diese Richtung macht ja EA gerade mit SimCity 5.