Servus.
Guest83 schrieb:
Man sollte vielleicht mal einen Schritt weiter denken, was es heißen würde, wenn Spiele einfach über den Steam-Account getauscht und verkauft werden können. Wer würde denn dann noch im offiziellen Shop etwas kaufen, wenn er es "gebraucht" (dummes Wort, die Bits und Bytes sind ja exakt identisch) billiger bekommt?
Ich dachte, die Spiele werden bei Valve in Form von Angeboten bereits so günstig verkauft, daß es sich fast nicht "rentiert", sie gebraucht zu kaufen. Wurde zumindest immer von der Pro-Steam-Seite so propagiert.
Wenn dies der Fall ist, dann wird sich ja nichts ändern.
Ansonsten, was mit dazu noch einfällt. Wenn die Anbieter den Spiele-Verkauf immer mehr in Richtung Download drängen und so ein, so denke ich, nicht unwesentlicher Anreiz weg fällt, sich das Spiel neu zu kaufen, um eine neue Verpackung, Datenträger etc. zu haben, dann brauchen sie sich jetzt auch nicht wundern, wenn es, bei Erfolg der Klage, dann auf das Spiel bezogen keine Rolle spielt, ob man neu oder gebraucht kauft, weil eh nichts da ist, was sich "abnützt" - und damit es im Endeffekt egal ist, auf das Spiel bezogen, ob ich neu oder gebraucht kaufe.
Warum sollte ein Entwickler überhaupt noch ein Singleplayer-Spiel anbieten, das sich dadurch nie renteiren wird?
Ich frage mich gerade, wie die ganzen Entwickler früher ohne Steam ausgekommen sind. Muss ja eine gaaanz üble Zeit für sie gewesen sein.
Wie die sich alle nur halten konnten, wie sich da nur die großen Publisher heraus entwickeln konnten....
Zehkul schrieb:
Ich stehe hier voll auf der Seite Valves. Weiterverkauf bei Spielen hat ökonomisch keinen Sinn und verursacht den Nutzern nur Mehraufwand.
Wenn ein Weiterverkauf kein Sinn macht, warum nicht gleich den Weiterverkauf von allem verbieten?!
Und ja, die Armen Nutzer haben einen Mehraufwand....wenn du den Mehraufwand nicht wünscht, dann behalte das Spiel einfach, zwingt dich ja niemand dazu, es weiter zu verkaufen.
Man bekommt eine Nutzungslizenz, basta.
Ja, und weiter?
Gemäß dt. Rechtssprechung, die nun auch vom EuGH bestätigt wurde, ist ein Weiterverkauf von Software(lizenzen) in D erlaubt.
Guest83 schrieb:
Bei dem vielzitierten Oracle-Prozess [...] Es wurde also nur gesagt, dass man es darf, nicht aber, dass man das Recht dazu hat, wenn etwa durch beispielsweise eine Account-Bindung der Weiterverkauf technisch nicht möglich ist.
Ahhja.
Das Gericht sagt, ich darf, aber dann habe ich doch kein Recht dazu?! Wie jetzt, darf ich,womit ich auch das Recht zum Weiterverkauf habe, oder ich habe eben kein Recht dazu, dann darf ich aber auch nicht.
Ob man gemäß dt. Rechtsprechung und dem EuGH ein ANSPRUCH auf Weiterverkauf hat, also der Weiterverkauf darf nicht durch techn. Maßnahmen o.ä. unterbunden werden, das gehört geklärt und von judikativer Seite mal festgelegt.
Konti schrieb:
Daß man die Spiele nicht weiter veräußern kann, war doch von Anfang an so, oder etwa nicht?
Nach dt. Recht ist der Weiterverkauf von Software und damit auch Spielen grundsätzlich erst einmal erlaubt.
Gem. BGH ist jedoch das Verbot zur Weitergabe eines personenbezogenem Accounts zulässig.
Boah, hoffentlich kommt dieser idiotische Schwachsinn nicht durch! Darunter leiden am Ende in erster Linie die Kunden und kleineren Entwickler.
Man, musst du in der Zeit vor Steam gelitten haben. Wie hast du die damalige Zeit nur ausgehalten....
Grüße ~Shar~