Wer haftet bei Schäden durch DHL?

deniz619

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Hallo,

mein Bruder hat ein Instrument verkauft und versichert per DHL verschickt. Er hat es sehr sicher verpackt, sodass bei normalem Transport keine Schäden auftreten können. Nun ist es angekommen und hat einige Schäden die der Käufer auf Bildern an mein Bruder weitergeleitet hat. Er verlangt jetzt 30% des Preises als Erstattung zurück. Wer ist jetzt im Recht? Das Paket war sicher eingepackt und mein Bruder kann nichts für diese Schäden. Soweit ich weiß liegt das Versandrisiko beim Käufer. Kann er diese Forderung vom Käufer ignorieren (30% des Preises erstatten), oder kann er da in Schwierigkeiten kommen?

Danke für eure Hilfe

Grüße
 
Idon schrieb:
Na, wenn das Paket versichert ist, kann man sich ja erstmal an DHL wenden, oder?
Ja das Problem ist wie beweist man, dass der Lieferant dass beschädigt hat? Ist ja auch schwer möglich. Mir gehts primär hier um die Fragen: Hat mein Bruder was zu befürchten? Ist er der schuldige? Muss er etwas erstatten?
 
Äußerliche Schäden sollten bei der Lieferung dokumentiert werden, am besten noch in Anwesenheit des Lieferanten.
Wenn keine äußerlichen Beschädigungen vorhanden sind, war der Artikel im Inneren nicht gut verpackt.
Schon Fotos gesehen?
 
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Schatho schrieb:
Äußerliche Schäden sollten bei der Lieferung dokumentiert werden, am besten noch in Anwesenheit des Lieferanten.
Wenn keine äußerlichen Beschädigungen vorhanden sind, war der Artikel im Inneren nicht gut verpackt.
Schon Fotos gesehen?
Er hat uns ein Foto geschickt vom zugeklebten Paket und behauptet es sei schlecht verpackt. Auf dem Bild sieht man aber wirklich nichts. Er hat das Paket mittags um 11 Uhr bekommen und um 15 Uhr am nächsten Tag die Schäden mit einem einzigen Bild gemeldet auf dem nichts erkennbar ist.
 
Für wieviel hat dein Bruder das Instrument verkauft? Was habt ihr beim Versand genau ausgemacht?
 
mathiasla schrieb:
Für wieviel hat dein Bruder das Instrument verkauft? Was habt ihr beim Versand genau ausgemacht?
Um die 1900 und er fordert 500 zurück. Ausgemacht wurde nichts spezielles, nur dass es versichert bis 2500€ wird.
 
Hört sich nach einem dreisten Versuch an, den Kaufpreis nachträglich zu drücken. So lange kein Transportschaden sauber dokumentiert ist, steht wahrscheinlich erst einmal Aussage gegen Aussage. Je nachdem, wie viel Druck die Gegenseite aufbaut, lohnt sich bei den genannten Summen evtl. der Gang zum Anwalt.
 
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Warum zum Anwalt? Es gibt doch noch gar keine belastbare Forderung?
 
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Hallo,
das ist sehr ärgerlich, aber meine Antwort an den Herrn wäre die folgende:

Sehr geehrter....

bitte senden Sie mir Bilder von dem beschädigten Inhalt denn, die Umverpackung dient zur Transportsicherung Ihrer Ware und darf während des Transports gerne beschädigt werden.

MfG
SaPa
 
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Wer beim Privatverkauf das Versandrisiko trägt, lässt sich sogar hier im Forum ersuchen. Das ist bei korrektem Versand der Käufer.
 
Dann ist dein Bruder aus dem Schneider, DHL Pakete sind bis 500 Euro versichert, wer Werte darüber verschickt bekommt keinen Cent auch nicht die 500 Euro. Einfach mal die AGB von DHL lesen.

Dafür gibt es spezialisierte Kurierdienste.
 
mathiasla schrieb:
Dann ist dein Bruder aus dem Schneider, DHL Pakete sind bis 500 Euro versichert, wer Werte darüber verschickt bekommt keinen Cent auch nicht die 500 Euro. Einfach mal die AGB von DHL lesen.

Dafür gibt es spezialisierte Kurierdienste.
Mein Bruder hat um die 50€ für den Versand bezahlt und es bis 2500€ versichert. Oder meinst du was anderes?

Danke an alle Antworten bisher, hat mir sehr geholfen.
 
Ja das habe ich erst hinterher gesehen, dann passts ja, das Risiko trägt trotzdem der Käufer.
 
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Womöglich gibt's halt die nebenvertragliche Pflicht für den Verkäufer, auf die Transportversicherung zuzugehen und den Schaden dort geltend zu machen.

Schadet jedenfalls in aller Regel nichts?
 
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Das Problem ist, dass (wie schon gesagt) bei Privatverkauf ab Abgabe der VK raus ist. Versandrisiko trägt der Käufer, solange das Paket ordentlich gepackt ist.
Aber das Label hat der Verkäufer erstellt und nur der kann meines Wissens den Schaden melden da er auch der Vertragspartner für DHL ist. So hat es DHL mir mal erklärt zumindest.
 
Ist ja auch richtig und das sollte der Versender auch tunlichst machen. Zum einen um dem Käufer entgegenzukommen und zum anderen die Scherereien loszuwerden, denn der Gesprächspartner des Käufers wird dann der Versanddienstleister sein. Ob er dann immer noch mit defekter Ware argumentiert ist nicht mehr das Problem des Verkäufers.

Und wenn es ne Masche war um mal eben was rauszuschlagen, wird er wahrscheinlich ganz schnell klein beigeben und das vielleicht nicht wieder versuchen.
 
welche Schäden sind denn vorhanden?
Wenn das Paket äußerlich ok ist, Innerlich aber was Kaput geht, kann es gut sein, dass es nicht richtig Verpackt war und damit der VK in die röhre schaut.

Ich kann Porzellan auch nicht mit Zeitungspapier verschicken.
 
Und wer muss den Nachweis bringen, dass etwas kaputt ist und wodurch etwas kaputt ging?
 
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