@Ribery88:
Der Kunde hat die Wahl zwischen auf Ersatzlieferung oder Beseitigung des Mangels nach BGB § 439 Nacherfüllung. Dabei kann der Händler erst Teile dieses Rechts ausschließen, wenn sie unverhältnismäßig sind. Daher wenn bei einer Waschmaschine ein Schalter nicht funktioniert ist die Nachlieferung einer neuen Waschmine dem Händler nicht zumutbar (da nicht im Verhältnis), wenn der Schalter auch einfach ausgetauscht werden kann.
Da hoch integrierte Elektronik in aller Regel nicht reparabel ist, braucht ein Elektrohändler sich auch nicht herausreden, dass "die Reparatur geprüft wird", da zu nahezu 100% es immer ein Austauschprodukt gibt, da die hochintegrierten Schaltungen nicht wirtschaftlich reparabel sind.
Beim Zweiten, da habe ich mich verschrieben. Hersteller sollte natürlich Händler heißen!
Ansonsten ist für einen Elektronikhändler die Prüfung problemlos möglich. Sichtprüfung ist problemlos möglich, Einbau in eine Testplatform auch. Damit kann man Fehler aus Plausibilität überprüfen und mehr machen Distributoren auch nicht und genauso ist es eine Mähr, dass Produkte zum Hersteller um die halbe Welt geschickt werden um dort geprüft zu werden. Die Kosten die durch eine solche Reklamationskette entstünden wären einfach viel zu hoch nur um herauszufinden dass 80%(*) der Reklas berechtigt sind, und dass ein Austauschprodukt verschickt werden kann. Durch den immensen Aufwand die gesamte Verwertungskette rückwärts zu durchlaufen hätte man mehr Kosten fabriziert als man sie durch das Abwehren nicht berechtigter Reklas gut machen könnte(**).
Damit bleibt der einzige Grund, wieso Reklas für Konsumgüter des unteren Preissegements so lang dauern, dass Reklas keine Gewinne abwerfen und daher mit minimalem Aufwand betrieben werden. Dauert die Rekla lang genug kauft der Kunde netterweise oftmals auch ein Ersatzprodukt bzw. lässt sich allerhand Kosten aufbrummen, nur um den Vorgang zu beschleunigen(***).
Der größte Gag ist, bei einem gesunden Verhältnis zwischen Händler, Distributor und Hersteller ist es sogar oft nur so, dass der Händler den Defekt dokumentieren und das im Anschluss Produkt zerstören muss, damit der Disti/Hersteller kostenlosen Ersatz herausrückt. Es ist aber durchaus üblich mit diesem Ersatzprodukt aktuelle Bestellungen zu bedienen und den reklamierenden Kunden warten zu lassen. Damit wird die Kapitalbindung im Unternehmen verringert (durchaus im beeindruckenden Umfang wenn man es auf die Spitze treibt) und mit etwas Glück wird das reklamierte Produkt im Laufe der Zeit günstiger, sodass man da dann auch noch Vorteile nutzen kann.(****)
(*) Erfahrungswert von einem der mit der Versandbranche verbunden ist
(**) Ausnahmen gibt es meist nur, wenn lokal Niederlassungen der Hersteller über das KnowHow zu Prüfung verfügen und die Produkte extrem teuer sind, dass sich eine intensive Überprüfung auch rechnet.
(***) Zusätzliche Servicepakete gegen Geld, unangemessene Wertminderung bei Lieferung von Ersatz, ...
(****)Es gibt Foren von Händlern, wenn man da Zugriff drauf hat und liest welche Möglichkeiten da konstruiert und ausgenutzt werden fällt man vom Glauben ab