Wie lang darf eine RMA dauern? Mindfactory

Wenn ich wie du gerade eine Graka von Mindfactory auf dem Weg zu mir hätte, würde ich das Ding innerhalb des Widerrufsrechts wieder zurückschicken und mir nen anderen Händler suchen. Aber innerhalb der ersten 6 Monate, ist das unproblematisch. Aber sobald du einen Tag drüber bist, haste Pech.

​Frage von oben steht noch. An dieser auch nochmal ein Danke an alle, die mir ihre Unterstützung bieten. Ich weiß ja, dass ich manchmal nicht ganz einfach bin.
 
Smagjus schrieb:

Verstehe mich bitte nicht falsch, aber so ein Aufriss wegen 9€? In meinen Augen ist MF da sogar sehr kulant, ich würde die 31,14 nehmen und gut ist.

Rein rechtlich hat MF schon Recht, du musst nachweisen, dass der defekt von Anfang an vorhanden war, dass wirst du ohne Gutachter nicht hinbekommen, insofern wäre mir die Zeit einfach zu schade.
 
Wo siehst du hier Kulanz? Den Kunden erst auf die Garantie verweisen, dann 8 Wochen warten zu lassen, um ihm dann erst mitteilen zu können, dass man die Gewährleistung von Beginn an ausgeschlossen hat, ist für mich alles andere als kulant.

Und dass ich mir das nicht gefallen lasse, liegt unter anderem auch daran, dass eine GTX 670 neuerdings reklamieren lassen habe, die dummerweise auch von Mindfactory stammt.
 
Smagjus schrieb:
Wenn ich wie du gerade eine Graka von Mindfactory auf dem Weg zu mir hätte, würde ich das Ding innerhalb des Widerrufsrechts wieder zurückschicken und mir nen anderen Händler suchen. Aber innerhalb der ersten 6 Monate, ist das unproblematisch. Aber sobald du einen Tag drüber bist, haste Pech.

1. Ich wüsste keinen anderen Händler, der innerhalb von 6 Monaten Direktaustausch macht.
2. Ab 1 Tag danach müssen die zum Hersteller schicken.
3. Fast jeder andere Händler ist teurer. Woanders könnte ich mir nur eine schlechte R9 290 leisten oder eine GTX770.

Edit: Erst recht ist man am Arsch, wenn man Zweitbesitzer einer bei MF gekauften Karte ist. -,-
 
Edit: Erst recht ist man am Arsch, wenn man Zweitbesitzer einer bei MF gekauften Karte ist. -,-
Hier, hier! Die GTX 670, die jetzt bei MF ist, habe ich hier im Marktplatz erstanden...
 
Banger schrieb:
1. Ich wüsste keinen anderen Händler, der innerhalb von 6 Monaten Direktaustausch macht.

Nach Gewährleistungsrecht müssten das eigentlich alle Händler ohne zusätzliche Kosten machen, solang es nicht offensichtlich ist, dass der Defekt nach Gefahrenübergang entstanden ist. Vor allem der Kunde die Wahl hat zwischen Reparatur und Austausch d. Produktes!
Das Mindfactory für diese Leistung einen Aufpreis verlangt hat Geschmäckle, genauso das viele andere Händler die Rechtslage schlicht ignorieren

Banger schrieb:
2. Ab 1 Tag danach müssen die zum Hersteller schicken.

Müssen sie nicht, dazu ist kein Händler gezwungen. Es dem Zulieferer aufzuhalsen ist nur die billigste aller Möglichkeiten für den Händler. Da die Annahme von Gewährleistungsfällen auch stillschweigend erfolgen kann ist es an sich oftmals sogar so, dass der Händler den Austausch auf seine Kappe nehmen müsste. Daher der Händler sollte, wenn er der Gewährleistung nicht zeitnah wiederspricht auf eigenes Risiko ein Ersatzprodukt herausgeben. Das Abwälzen auf die Garantie ist so einfach nicht möglich und wäre an sich nur zulässig, wenn der Hersteller zeitnah die Gewährleistung verneint und als Kulanz anbietet die Herstellergarantie für den Kunden zu bemühen.

Banger schrieb:
3. Fast jeder andere Händler ist teurer. Woanders könnte ich mir nur eine schlechte R9 290 leisten oder eine GTX770.

Die Gesetzeslage sieht keine Ausnahmen für besonders günstige Anbieter/Angebote vor.
 
Daher der Händler sollte, wenn er der Gewährleistung nicht zeitnah wiederspricht auf eigenes Risiko ein Ersatzprodukt herausgeben. Das Abwälzen auf die Garantie ist so einfach nicht möglich und wäre an sich nur zulässig, wenn der Hersteller zeitnah die Gewährleistung verneint und als Kulanz anbietet die Herstellergarantie für den Kunden zu bemühen.
Das würde ja auf meinen Fall passen oder?
 
Das im Zweifelsfall gegen einen Händler durchzusetzen ist aber meist mit derart viel Aufwand verbunden, dass es sich vorn und hinten nicht lohnt, vor allem da du auf den Kosten für Rechtsmittel sitzen bleiben wirst.

Zusätzlich landet man eigentlich immer wenn man derart gegen Händler vorgeht auf deren Blacklist. (Was aus der Erfahrung heraus nervig sein kann, bei mir ging es aber damals doch um mehr als 9€ und es war nicht Mindfactory ;) )

Lohnt im Endeffekt daher nicht für 9€, vor allem da der Händler wegen den paar Krümelkackern die im Promillebereich auftreten sein Geschäftsgebahren nicht ändern.


Was eine Möglichkeit ist, ist es sich bei der örtlichen Verbraucherschutzzentrale mal mit seinem Problemchen zu melden.
 

Dann kauft man ja am besten gar keine Grafikkarten online, wenn sowas wie Servicelevel-Gold dreist ist und die Händler auch so tauschen "müssen".

Ich hätte ja gerne eine Evga GTX780 genommen, aber war neu zu teuer und keiner vom Marktplatz hatte eine über.

Anfangs hatte ich eine 770-Ratterkarte, die ich umtauschen wollte. Der ördliche Händler hätte mir ums Verrecken keine neue gegeben, sondern hätte sie auch nur eingeschickt. Ergebnis war, dass ich die hier im Marktplatz verkauft habe, wo der Käufer auch von mir erfuhr, dass die rattert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Smagjus schrieb:
Im Moment bin ich mit Mindfactory in Kontakt. Ich habe endlich erfahren, dass man hier keine Abwicklung über die Gewährleistung, sondern über die Garantie vornimmt. Die Beweislastumkehr wird hier als Grund angeführt, was ja absolut richtig ist. Aber nach erst nach 2 Monaten damit zu kommen, ist verdammt schwach.

Ich zitiere in diesem Fall mich selber.
Ribery88 schrieb:
Ich lese weder, dass die Gewährleistung angenommen wurde, noch ob Sie abgelehnt wurde. Aus dem Post vom TE ist eher abzuleiten, dass die Reklamation wegen der Herstellergarantie abgewickelt wird, ergo muss auch die Gewährleistung nicht widersprochen werden, weil man mit dem TE verblieben ist, dass die Ware zwecks Herstellergarantie eingeschickt wird

Hättest du auf mich gehört und viel früher nachgefragt und selbst klar gestellt, was für Ansprüche die geltend machen willst, wäre der Fall abgeschlossen.
Im übrigen wird es auf den Zeitwert hinaus laufen, wenn MF die Ware nicht mehr im Sortiment hat ;-)

Piktogramm schrieb:
Vor allem der Kunde die Wahl hat zwischen Reparatur und Austausch d. Produktes!
Das Mindfactory für diese Leistung einen Aufpreis verlangt hat Geschmäckle, genauso das viele andere Händler die Rechtslage schlicht ignorieren

Nein, die Rechtslage wird nicht ignoriert, ein Austausch oder eine Reparatur hängt von der Wirtschaftlichkeit ab!

Piktogramm schrieb:
Es dem Zulieferer aufzuhalsen ist nur die billigste aller Möglichkeiten für den Händler. Das Abwälzen auf die Garantie ist so einfach nicht möglich und wäre an sich nur zulässig, wenn der Hersteller zeitnah die Gewährleistung verneint und als Kulanz anbietet die Herstellergarantie für den Kunden zu bemühen.

Das hat nichts mit der billigsten Möglichkeit zutun, es ist schlichtweg nicht möglich für
jedes Produkt Prüfungsmöglichkeiten zu haben. Das ist nicht Umsetzbar!

Was der Hersteller mit Gewährleistung zutun hat, ist mir ein Rätsel?
 
@Ribery88:

Der Kunde hat die Wahl zwischen auf Ersatzlieferung oder Beseitigung des Mangels nach BGB § 439 Nacherfüllung. Dabei kann der Händler erst Teile dieses Rechts ausschließen, wenn sie unverhältnismäßig sind. Daher wenn bei einer Waschmaschine ein Schalter nicht funktioniert ist die Nachlieferung einer neuen Waschmine dem Händler nicht zumutbar (da nicht im Verhältnis), wenn der Schalter auch einfach ausgetauscht werden kann.
Da hoch integrierte Elektronik in aller Regel nicht reparabel ist, braucht ein Elektrohändler sich auch nicht herausreden, dass "die Reparatur geprüft wird", da zu nahezu 100% es immer ein Austauschprodukt gibt, da die hochintegrierten Schaltungen nicht wirtschaftlich reparabel sind.


Beim Zweiten, da habe ich mich verschrieben. Hersteller sollte natürlich Händler heißen!
Ansonsten ist für einen Elektronikhändler die Prüfung problemlos möglich. Sichtprüfung ist problemlos möglich, Einbau in eine Testplatform auch. Damit kann man Fehler aus Plausibilität überprüfen und mehr machen Distributoren auch nicht und genauso ist es eine Mähr, dass Produkte zum Hersteller um die halbe Welt geschickt werden um dort geprüft zu werden. Die Kosten die durch eine solche Reklamationskette entstünden wären einfach viel zu hoch nur um herauszufinden dass 80%(*) der Reklas berechtigt sind, und dass ein Austauschprodukt verschickt werden kann. Durch den immensen Aufwand die gesamte Verwertungskette rückwärts zu durchlaufen hätte man mehr Kosten fabriziert als man sie durch das Abwehren nicht berechtigter Reklas gut machen könnte(**).
Damit bleibt der einzige Grund, wieso Reklas für Konsumgüter des unteren Preissegements so lang dauern, dass Reklas keine Gewinne abwerfen und daher mit minimalem Aufwand betrieben werden. Dauert die Rekla lang genug kauft der Kunde netterweise oftmals auch ein Ersatzprodukt bzw. lässt sich allerhand Kosten aufbrummen, nur um den Vorgang zu beschleunigen(***).
Der größte Gag ist, bei einem gesunden Verhältnis zwischen Händler, Distributor und Hersteller ist es sogar oft nur so, dass der Händler den Defekt dokumentieren und das im Anschluss Produkt zerstören muss, damit der Disti/Hersteller kostenlosen Ersatz herausrückt. Es ist aber durchaus üblich mit diesem Ersatzprodukt aktuelle Bestellungen zu bedienen und den reklamierenden Kunden warten zu lassen. Damit wird die Kapitalbindung im Unternehmen verringert (durchaus im beeindruckenden Umfang wenn man es auf die Spitze treibt) und mit etwas Glück wird das reklamierte Produkt im Laufe der Zeit günstiger, sodass man da dann auch noch Vorteile nutzen kann.(****)


(*) Erfahrungswert von einem der mit der Versandbranche verbunden ist :)
(**) Ausnahmen gibt es meist nur, wenn lokal Niederlassungen der Hersteller über das KnowHow zu Prüfung verfügen und die Produkte extrem teuer sind, dass sich eine intensive Überprüfung auch rechnet.
(***) Zusätzliche Servicepakete gegen Geld, unangemessene Wertminderung bei Lieferung von Ersatz, ...
(****)Es gibt Foren von Händlern, wenn man da Zugriff drauf hat und liest welche Möglichkeiten da konstruiert und ausgenutzt werden fällt man vom Glauben ab :)
 
Hättest du auf mich gehört und viel früher nachgefragt und selbst klar gestellt, was für Ansprüche die geltend machen willst, wäre der Fall abgeschlossen.
Habe ich ja mehrmals, aber das telefonisch. Die Leute, die ich ans Telefon bekam wussten aber selber nicht, was Sache ist. Letztlich habe ich die Information erst bekommen, als ich mich im Forum beschwert habe.

Ich gucke jetzt noch, was Logitech abschließend zu der Sache sagt und dann nehme ich evtl. das Geld. Wird natürlich ärgerlich, wenn es bei der GTX670 auf dasselbe hinausläuft, schließlich wären das 200€ Unterschied.
 
Nimm am besten das Geld und die Sache hat sich erledigt!

@Piktogramm
Ich habe jetzt ehrlich gesagt nicht die Lust wieder über die Prüfungsmöglichkeiten und Wirtschaftlichkeit
zu schreiben. ( Sonst erhalte ich eine Verwarnung!) Dein Denkansatz hat einen Fehler, diesen kann ich dir gerne per PN mitteilen
 
Smagjus schrieb:
Da endet meine Auffassung vom Recht. Ist das tatsächlich nicht ohne weiteres möglich?

Rücksprache mit dem Kunden sollte da schon gehalten werden, schließlich ist dann der Verkäufer der Auftraggeber für die Garantie ohne eine Vollmacht des Eigentümmers.

Smagjus schrieb:
So wie sich mir das darstellt, gibt mir Mindfactory keine andere Möglichkeit als die 31,14€ anzunehmen. Irgendwie komm ich mir hierbei saublöd vor und ich weiß nicht warum.

Auch die Gewährleistung hat eine Art Nutzungsgebühr bei der Rückabwicklung. Daher ist das durchaus in Ordnung nicht den vollen Preis zurück zu erhalten, die 9,- Euro im Verhältnis zum Kaufpreis/Nutzung selbst sind es nicht. Aber im Verhältnis zum Aufwand der dir entstehen würde dagegen zu wirken, die bessere Wahl.
 
Der Einbehalt eines Nutzwertes ist sogar rechtens. Auch wenn es um reine Gewährleistung geht. Üblich ist eine ein Betrag, der über die 4Jahre angenommene Nutzung angenommen wird. Also in deinem Fall etwa 15-16%, daher sind die 9€ zwar hoch gegriffen, aber im Endeffekt sind um 6€ Wertminderung durchaus im Rahmen. Also an sich ein Aufwand für 3€ Differenz ;)
 
Smagjus schrieb:
Und dass ich mir das nicht gefallen lasse, liegt unter anderem auch daran, dass eine GTX 670 neuerdings reklamieren lassen habe, die dummerweise auch von Mindfactory stammt.

nutz das widerrufssrecht wenn dir was nicht passt und bestell woanders ... das einzige was beim Onlinehandel mal passieren kann ist das dein kontostand kleiner wird für 5 bis 6 tage weil die gutschriften noch nicht durch sind.

Ich kann allerdings nicht klagen, hab am Montag was zurückgeschickt und heute ist gutschriftenbeleg gekommen per mail, morgen wirds zurücküberwiesen, da is das größere problem paypal wegen irgendwelcher neuen agbs
 
Ich hatte mich Missverständlich ausgedrückt. Die GTX 670 ist bald 2 Jahre alt und ist wegen einem Defekt eingeschickt worden. Übrigens über eine anderes Kundenkonto und an die Mindfactory City Tochter.

Ich warte wegen der Maus noch ab, ob Logitech mir mitteilt, dass die Zeitwerterstattung in der Garantie so üblich ist. Sollte das der Fall sein, werde ich das Geld nehmen.
 
Smagjus schrieb:
Hier, hier! Die GTX 670, die jetzt bei MF ist, habe ich hier im Marktplatz erstanden...

Wollte auch meine zweite GTX770, welche aus dem Marktplatz stammt, auf RMA-Tour schicken. Da hätte ich dem Vorbesitzer die Karte geben müssen, damit die 6-12 Wochen auf RMA-Tour geht. Aber sie ist doch nicht kaputt, in einem anderen PC läuft sie einwandfrei.
 
Nimm das Geld und ziehe persönliche Konsequenzen daraus.

Wenn MF meint sie müssten wegen ein paar Euro einen Kunden auf Lebenszeit vergraulen, dann ist das eben so, Kurzsichtigkeit muss bestraft werden.
 
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