David7
Ensign
- Registriert
- Feb. 2018
- Beiträge
- 149
Hallo,
ich beschäftige mich gerade mit dem Gesellschaftsrecht in Deutschland. Dabei gibt es ja unter anderem die Personengesellschaften (z.B. KG oder GbR) und die Kapitalgesellschaften (z.B. UG, GmbH, AG).
Mir ist bewusst, dass bei Personengesellschaften die Gesellschafter in der Regel unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften, während bei Kapitalgesellschaften die Haftung auf das Eigenkapital/ Stammkapital begrenzt ist.
Doch warum sollte man sich bei der Gründung eines Unternehmens für eine Personengesellschaft statt für eine Kapitalgesellschaft entscheiden? Warum sollte man das Risiko der persönlichen Haftung auf sich nehmen?
Aus einer Firma (Betrieb mit Gewinnerzielungsabsicht) geht doch auch immer ein finanzielles, juristisches, etc. Risiko hervor. Dieses Risiko sollte aus Sicht des Unternehmers (homo oeconomicus) doch so niedrig wie möglich gehalten werden.
Man stelle sich einen regionalen Handwerksbetrieb vor, bei dem der Meister statt einer GmbH eine KG gründet. Wenn die Firma Fehler macht und auf Schadensersatz verklagt wird, dann kann es doch sein, dass bei der KG auch das Privateigentum des Meisters (Haus, Auto, Ersparnisse, etc.) gepfändet wird? Um seine Familie vor der Privatinsolvenz zu schützen, sollte der Meister also immer eine Kapitalgesellschaft gründen, oder nicht?
ich beschäftige mich gerade mit dem Gesellschaftsrecht in Deutschland. Dabei gibt es ja unter anderem die Personengesellschaften (z.B. KG oder GbR) und die Kapitalgesellschaften (z.B. UG, GmbH, AG).
Mir ist bewusst, dass bei Personengesellschaften die Gesellschafter in der Regel unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften, während bei Kapitalgesellschaften die Haftung auf das Eigenkapital/ Stammkapital begrenzt ist.
Doch warum sollte man sich bei der Gründung eines Unternehmens für eine Personengesellschaft statt für eine Kapitalgesellschaft entscheiden? Warum sollte man das Risiko der persönlichen Haftung auf sich nehmen?
Aus einer Firma (Betrieb mit Gewinnerzielungsabsicht) geht doch auch immer ein finanzielles, juristisches, etc. Risiko hervor. Dieses Risiko sollte aus Sicht des Unternehmers (homo oeconomicus) doch so niedrig wie möglich gehalten werden.
Man stelle sich einen regionalen Handwerksbetrieb vor, bei dem der Meister statt einer GmbH eine KG gründet. Wenn die Firma Fehler macht und auf Schadensersatz verklagt wird, dann kann es doch sein, dass bei der KG auch das Privateigentum des Meisters (Haus, Auto, Ersparnisse, etc.) gepfändet wird? Um seine Familie vor der Privatinsolvenz zu schützen, sollte der Meister also immer eine Kapitalgesellschaft gründen, oder nicht?
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