ZeusTheGod schrieb:
Wie gut erreichbar ist denn ein Streamingdinst (der nicht unter StreamOn fällt) mit den 64 kBit/s nachdem das Volumen aufgebraucht ist?
Welchen Vorteil hat es für dich, dass diese Option nun wegfällt?
ZeusTheGod schrieb:
Abgesehen davon darf man das natürlich weiterdenken. Wenn der erste Schritt in die falsche Richtung gemacht wurde, sind weitere Schritte wesentlich einfacher. Und hier wurde, übrigens richterlich bestätigt, eben gegen geltendes Recht verstoßen.
Die Frage ist ja nur, ab wann dieses Gesetz greift und ja das wurde nun gerichtlich entschieden. Man kann bei vielen Gesetzen den Gürtel sehr eng ziehen, aber manchmal hilft das halt niemandem. Es stimmt, dass dies ein kleiner Schritt in Richtung nicht neutralem Netz war, aber imho eben auch ein kleiner in Richtung unlimited Datenvolumen (zumindest für den Kunden) und damit imho auch ein für die Kunden tragbarer Kompromiss, der so und in diesem Umfang niemandem wirklich geschadet hat. Zu sagen, es hätte einen großen Schaden bzgl. der Netzneutralität v.A. für die Kunden gehabt, wäre man drei Schritte weiter gegangen, finde ich, trägt zur Diskussion, ob das Gericht korrekt entschieden hat einfach nichts bei, denn da sind wir uns eh einig, dass es kacke wäre, wenn es überhaupt keine Netzneutralität gibt.
GrooveXT schrieb:
Ja, geile Ansicht. Dann lasst uns Schusswaffen erlauben, weil man ja nur im hypothetisch überspitzten Sinn jemanden damit erschießen kann.
Der Besitz von Schusswaffen ist doch erlaubt und sinnvoll reguliert, oder meintest du "wenn man die Regulierungen aufhebt"? Du machst daraus, wie viele andere hier auch eine Grundsatzdiskussion zum Thema Netzneutralität, als hätte das Gerichtsurteil erstmalig entschieden, dass es sowas überhaupt geben sollte und als wäre hier irgendwer dagegen. Darum ging es aber überhaupt nicht, sondern in welchem Umfang diese Gesetze gelten und eingehalten werden sollten. Bei Gesetzen ist das vor einem Gerichtsentscheid i.d.R. auch nicht wirklich eindeutig (wie auch in diesem Fall für die Provider). Ohne jetzt eine Diskussion darüber zu starten in welchem Umfang Waffen reguliert sein sollten, steht hier halt eine Diskussion im Raum wo genau die Netzneutralität anfangen sollte. Ich sehe halt nach wie vor nicht, wie es den Kunden (auch denen anderer Anbieter) geschadet hätte, dass es diese zubuchbare Option gibt, aber ggf. ändert sich meine Ansicht dahingehend, wenn mal nicht argumentiert wird dass die Option irgendwie dafür gesorgt haben soll, dass (ich überspitze jetzt mal selbst) Computerbase hätte zahlen müssen, damit man die Seite im Telekomnetz weiterhin aufrufen kann, weil sowas war/ist (wie die meisten Argumente für Netzneutralität, bei denen ich auch vollkommen dahinter stehe) auf die Option bezogen sicherlich nicht der Fall und daher kein wirkliches Argument gegen diese Option.
GrooveXT schrieb:
Wäre man damit durchgekommen hätte man problemlos nachlegen können.
Nein hätte man nicht, weil die Grenze ja immer irgendwo gezogen werden muss. Ein anderes Urteil hätte nicht automatisch bedeutet, dass die Netzbetreiber machen dürfen was sie wollen, sondern einfach, dass sie an einem anderen Punkt gestoppt worden wären.