nlr schrieb:
Geht mir ebenso. MagentaMobil L = 10 GB + EINS-Vorteil = 20 GB + StreamOn Music&Video Max.
Ich komme auf weniger als mit altem MagentaMobil L, das nur 6 GB hatte.
Jopp. Bei mir sinds "nur" 12GB ingesamt - aber auch da komme ich nicht ran. Und ich bin beruflich viel Unterwegs, auch mit Leihwagen. Da geht ne Menge fürs Streaming (Radio, Abends Netflix etc) drauf. Macht einfach Spaß, wenn am Ende des Tages nicht ein MB vom Volumen verschwunden ist
tranc3r schrieb:
@Sun_set_1: Und was "Legal" ist bestimmt die Telekom oder wie?
pmkrefeld schrieb:
FTFY:
Insofern man bei den von der Telekom als legal erklärten Diensten bleibt.
Das ganze gehört verboten und die Leute die es sich ausgedacht haben (inkl. Richter die das nicht als Neutralitätsverletzung sehen) für immer und ewig eingesperrt.
Sorry. Aber das ist imho unreflektiert und kurzsichtig. JEDER Dienst hat die Möglichkeit sich dort zu bewerben. Legale und abgelehnte Dienste können vor Zivilgerichten und schlussendlich dem EUGH jederzeit die Telekom auf Verletzung der Neutralität und Verletzung des
Diskrimminierungsverbotes verklagen.
(Verbot sachlich nicht gerechtfertigter ungleicher Behandlung (Diskriminierung) der von marktbeherrschenden und marktstarken Unternehmen abhängigen Unternehmen durch diese in einem Geschäftsverkehr, der gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglich ist (§§ 19 II 1, 20 I 1 GWB)
Das ging aus den Urteilen mehr als deutlich hervor. Was dann letztlich legal ist und was nicht, bestimmt somit ein Richter. Und das ist auch gut so.
Das Argument "
die Telekom bestimmt" ist also de jure nicht richtig. In letzter Konsequenz entscheidet immer ein Richter. So funktioniert nunmal unser Rechtssystem.
Wenn also mal ein kleiner Streamingdienst klagt, wird der Richter wohl durchaus zustimmen, dass die Telekom Zugang einräumen muss.
Wenn kinoY.to und footballplayer.xy das tun würden, und ich denke ihr wisst alle das diese gemeint waren, dann werden die eben zu Recht nicht aufgenommen!
Dass diese mit einer wirklichen Flat frei empfangbar wären, mag technisch korrekt sein. Das ist aber eine technische Nebenerscheinung einer Flatrate. Aber daraus sollte, kann und darf man bitteschön keinen Anspruch auf diese Leistung herleiten. Die ist illegal und der Anspruch besteht schlichtweg nicht.
Ernsthaft wo kommen wir denn dahin?
Die 10€ fürs Sky-Abo sparen, illegal streamen und am besten noch im StreamOn Paket ohne Datenberechnung mobil weiterschauen. Geiz ist geil und alles ist free. Ja ne, ist klar.
So lange alle LEGALEN Dienste aufgenommen werden (und legale sind solche, die halt legal sind. Netflix = Legal; KINOX = offensichtlich illegal.) Alle, die sich falsch eingestuft fühlen, beschreiten den Klageweg und lassen es durch einen Richter klären. Wenn sie selbst von ihrer legalität überzeugt sind, dürften sie ja kein Problem haben, das vor Gericht klären zu lassen. Gruß dabei an die Sport-Streaming-Platformen.