Thomson1981
Lt. Commander
- Registriert
- Sep. 2008
- Beiträge
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@ ascer
Was hat den bittesehr ein Gesetz für die Bestrafung einer Straftat,in diesem Fall digitaler Diebstahl eines geistigen Eigentums mit der Freiheit der Demokratie zu tun ?
Die ganzen anderen, sehr fragwürdigen Gesetzesvorschläge unserer Regierung,die Du genannt hast,die wirklich mehr der Kontrolle und Überwachung des Volkes dienen,anstatt irgendeinen anderen Zweck zu dienen sind wirklich fast alle nahe an der Grenze zur Verfassungswidrigkeit und bedrohen unsere Freiheiten.
Solche Gesetze würde ich auch niemals gutheißen,weil Sie eben ihren angeblichen Zweck in keinster Weise zweckmässig erfüllen,sondern den Bürger eher blenden sollen,um Ihn seine Freiheiten unbemerkt zu beschneiden.
Aber dieses von mir als gerecht empfundene Gesetz trifft ja nun wirklich nur die,die es auch verdient haben.
Allerdings sollte es nur etwas überarbeitet werden,dass es erst dann angewand wird,wenn einem die Polizei und Staatsanwaltschaft die Schuld eindeutig bewiesen haben und nicht so,dass man generell immer schuldig ist,solange man nicht seine Unschuld bewiesen hat.
Und zum Thema Streamingdienste:
Sämtliche Arten von Streamingdiensten finde ich deswegen harmlos und eher positiv,als negativ,weil hierdurch Niemanden ein Schaden entsteht und die Eigentümer der Werke eher sogar noch enorm profitieren davon.
Mit Streamingdiensten kann man nur einen Blick auf das geistige Angebot werfen,aber man kann das geistige Eigentum,was gestreamt wurde nicht dauerhaft nutzbar machen oder in seinen Besitz bringen.
Wenn man einen Film oder ein Lied oder den Inhalt eines Spiels nur streamt,kann man das geistige Eigentum nicht kopieren und in seinen Besitz bringen,sondern man kann es nur temporär ansehen oder anhören.
Es ist allso im Grunde eher die beste Werbung für die Inhaber geistigen Eigentums:
Man kann ihre Werke sehen oder hören,aber nicht besitzen und wird dadurch extrem verführt,sich das Werk zu kaufen,wenn man es besitzen und jeder Zeit nutzen will.
Das ist extrem wirksame,kostenlose Werbung für die Inhaber der geistigen Werke und noch zusätzlich dazu zahlen Ihnen zumindest alle legalen Streamingdienste Lizenzgebühren,dafür das Sie Ihre Werke der Öffendlichkeit vorführen dürfen.
Streamingdienste aller Art sind daher für mich gleichzusetzen mit Fernsehen.
Man kann alles sehen und hören,aber nicht dauerhaft für sich nutzbar machen oder in irgendeiner Art besitzen.
Klar kann man den Stream natürlich immer wieder aufrufen und es gibt auch Ausnahmen,dass man manche Streaminginhalte auch aufzeichnen kann,aber die Qualität ist dann meistens so schlecht,dass man es nicht wirklich für sich dauerhaft nutzen kann,man auch warten muß,bis man es wiedergeben kann und die Server auch nicht immer erreichbar sind.
Das verführt einen dann erst recht dazu,sich dann das Werk kaufen zu wollen,wenn man es besitzen will und wirklich jederzeit nutzen will.
Auf die Art habe ich mir nun schon 3 komplette Lieblingsserien von mir,mit allen Folgen auf DVD gekauft und dafür fast 500 Euro ausgegeben alleine dieses Jahr,nur weil ich durch Kino.to darauf aufmerksam gemacht wurde und es mir so gut gefiel,dass ich es unbedingt kaufen und in voller Qualiät jederzeit nutzen wollte.
Genau das selbe auch bei Musikstreams auf YouTube.
Und ich bin mir sicher,dass es da noch Millionen Anderen genauso geht wie mir und sich diese dann auch zum Kauf der Streaming Inhalte verlocken lassen
Was hat den bittesehr ein Gesetz für die Bestrafung einer Straftat,in diesem Fall digitaler Diebstahl eines geistigen Eigentums mit der Freiheit der Demokratie zu tun ?
Die ganzen anderen, sehr fragwürdigen Gesetzesvorschläge unserer Regierung,die Du genannt hast,die wirklich mehr der Kontrolle und Überwachung des Volkes dienen,anstatt irgendeinen anderen Zweck zu dienen sind wirklich fast alle nahe an der Grenze zur Verfassungswidrigkeit und bedrohen unsere Freiheiten.
Solche Gesetze würde ich auch niemals gutheißen,weil Sie eben ihren angeblichen Zweck in keinster Weise zweckmässig erfüllen,sondern den Bürger eher blenden sollen,um Ihn seine Freiheiten unbemerkt zu beschneiden.
Aber dieses von mir als gerecht empfundene Gesetz trifft ja nun wirklich nur die,die es auch verdient haben.
Allerdings sollte es nur etwas überarbeitet werden,dass es erst dann angewand wird,wenn einem die Polizei und Staatsanwaltschaft die Schuld eindeutig bewiesen haben und nicht so,dass man generell immer schuldig ist,solange man nicht seine Unschuld bewiesen hat.
Und zum Thema Streamingdienste:
Sämtliche Arten von Streamingdiensten finde ich deswegen harmlos und eher positiv,als negativ,weil hierdurch Niemanden ein Schaden entsteht und die Eigentümer der Werke eher sogar noch enorm profitieren davon.
Mit Streamingdiensten kann man nur einen Blick auf das geistige Angebot werfen,aber man kann das geistige Eigentum,was gestreamt wurde nicht dauerhaft nutzbar machen oder in seinen Besitz bringen.
Wenn man einen Film oder ein Lied oder den Inhalt eines Spiels nur streamt,kann man das geistige Eigentum nicht kopieren und in seinen Besitz bringen,sondern man kann es nur temporär ansehen oder anhören.
Es ist allso im Grunde eher die beste Werbung für die Inhaber geistigen Eigentums:
Man kann ihre Werke sehen oder hören,aber nicht besitzen und wird dadurch extrem verführt,sich das Werk zu kaufen,wenn man es besitzen und jeder Zeit nutzen will.
Das ist extrem wirksame,kostenlose Werbung für die Inhaber der geistigen Werke und noch zusätzlich dazu zahlen Ihnen zumindest alle legalen Streamingdienste Lizenzgebühren,dafür das Sie Ihre Werke der Öffendlichkeit vorführen dürfen.
Streamingdienste aller Art sind daher für mich gleichzusetzen mit Fernsehen.
Man kann alles sehen und hören,aber nicht dauerhaft für sich nutzbar machen oder in irgendeiner Art besitzen.
Klar kann man den Stream natürlich immer wieder aufrufen und es gibt auch Ausnahmen,dass man manche Streaminginhalte auch aufzeichnen kann,aber die Qualität ist dann meistens so schlecht,dass man es nicht wirklich für sich dauerhaft nutzen kann,man auch warten muß,bis man es wiedergeben kann und die Server auch nicht immer erreichbar sind.
Das verführt einen dann erst recht dazu,sich dann das Werk kaufen zu wollen,wenn man es besitzen will und wirklich jederzeit nutzen will.
Auf die Art habe ich mir nun schon 3 komplette Lieblingsserien von mir,mit allen Folgen auf DVD gekauft und dafür fast 500 Euro ausgegeben alleine dieses Jahr,nur weil ich durch Kino.to darauf aufmerksam gemacht wurde und es mir so gut gefiel,dass ich es unbedingt kaufen und in voller Qualiät jederzeit nutzen wollte.
Genau das selbe auch bei Musikstreams auf YouTube.
Und ich bin mir sicher,dass es da noch Millionen Anderen genauso geht wie mir und sich diese dann auch zum Kauf der Streaming Inhalte verlocken lassen
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