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NewsFrankreich: „Three Strikes"-Regelung vor erster Anwendung
Grinder, schau über Deinen Tellerrand hinaus. Sonst wird mir das langsam auch zu blöd, wie Du immer nur die gleichen Argumente raushaust. Es braucht keinen Palast, keine Brücke und keine WG um mehr als ein Problem zu finden. Soll das ein Witz sein? Du nimmst diese Regelung billigend in Kauf, um in Zukunft fröhlich Leute ausschließen zu können - egal wie lapidar die Angelegenheiten auch sein mögen? Das will ich mal sehen, auf wieviel Akzeptanz Du damit stößt.
Ich übertrage diese 2/3- Strikes- Regelungen einmal auf das physische Leben:
Jemand wird 2 oder 3 Mal beschuldigt, einen Ladendiebstahl begangen zu haben. Daraufhin steckt man ihn einfach mal für ein paar Wochen ins Gefängnis. Mitsamt Familie / ggf. Mitbewohnern. Auch wenn der Beschuldigte erst 8 Jahre alt ist. Obendrauf gibt es noch eine pauschale Geldstrafe.
Beweise? Teilweise wird noch die Aussage eines Kaufhausdetektivs verlangt. Eines Kaufhausdetektivs, der vom Ladeninhaberbezahlt wird.
Nach dem ganzen folgt dann eventuell auch noch ein ordentliches Gerichtsverfahren mit weiteren Geld- oder Haftstrafen und zivilrechtlichem Schadenersatz.
Ist ja mal völliger Quatsch...
1. müßten da die Kinder mit dabei gewesen sein
2. kann hier die Person die den Ladendiebstahl begangen hat direkt eingegrenzt werden
und würde direkt bestraft.
3. kann man nicht einfach alles auf jede Situation umlegen so wie man es gerne möchte.
Da man bei einem Internetanschluss nicht den Benutzer hinter dem PC festellen kann verwarnt man den Anschlußinhaber. Der kann dann kontrollieren wer das war und sanktionierend eingreifen. Bei einem wiederholten verstoß noch schärfer gegen die/den Beschuldigten vorgehen.
in einer WG gibt es mehrere PC ... man kann den PC aus dem Netzwerk ausschließen um eine Straftat zu verhindern. Wenn er es nach dem ersten mal nicht Verstanden hat.
dafür gibt es auch das persönliche Gespräch wo man widerlegen kann das man z.B. zum angegebenem Zeipunkt nicht an den PC gesessen hat sondern in der U-Bahn auf dem weg zur Uni war. den es werden sicher auch Tag und Zeit festgehalten
Ich möchte ebenfalls Wissen, warum die Urheberrechtsabgaben auf Beispielsweise CD Rohlinge nicht ausreichend sind.
Weiß Siegfried Kauder nicht dass es diese Regelung gibt?
… oder sind ihm diese Einnahmen zu gering? (Ja, Einnahmen. Kauder ist Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. (BDMV).
Ob er selbst von dem Two-Strikes-Warnmodell profitieren würde, weiß ich nicht. Es ist auf jeden Fall Suspekt das er in seiner Funktion gleichzeitig Lobbyist ist… also die Interessen der Musikindustrie versucht Politisch umzusetzen. Das macht Ihn zum einen Suspekt und zum anderen haben wir bereits Urheberrechtsabgaben.
Wenn das hier inkraft treten würde, würden sich viele junge Beamte bei der "Arbeit" aber stark langweilen ;X
Kenne da so einige, die, wenn sie gerade wirklich nichts zu tun haben, sogar erlaubt bekommen sich auf streaming Seiten und dergleichen aufzuhalten! ...da wär nach ein paar Minuten der Zugang gesperrt :
Urheberrechtsabgaben reichen nicht aus, da sie den Zweck erfüllen seine Legalerworbenen Bilder/Musik/Videos nochmal zu sichern. Hier geht es nicht um die Weitergabe dieser.
Weiterhin steht das ja nicht zur Debatte, den ich finde die Urheberrechtsabgaben quatsch. ich kann ja auch selber Urheber sein und warum soll ich für meine Rechte zahlen?
aber wie gesagt das Urheberrecht steht ja nicht zu Debatte nur im Falle der illegalen Beschaffung/Verbreitung
Du verstehst vielleicht nicht ganz was ich meine: Die Beweisführung aufgrund der IP-Adresse ist schon sehr unsicher. Lies mal den von mir oben geposteten Link.
Und es kann doch nicht sein, dass ich mich verteidigen muss, wenn die Beweise einfach nur schlampig sind.
Was ist, wenn ich an dem Tag daheim, sogar vorm Rechner war, aber die IP-Adresse nicht stimmt? Oder man meine hat, aber der Rechtsverstoß von einem ganz anderen Rechner aus verübt wurde mit einer anderen IP-Adresse und es bei der Übermittlung Fehlergegeben hat? Wie soll ich das nachweisen können?
Generell bin ich der Meinung, dass dieses Gesetz einerseits gut ist, andererseits schlecht. Urheberrechtsverletzungen sollen und müssen geahndet werden. Eine Geldstrafe + Internetentzug bei wiederholtem Auffallen ist da sicherlich ein guter Schritt in die richtige Richtung.
Negativ dagegen ist die praktische Durchführung und vor allem die Probleme die damit einhergehen.
Aber nun zu dem was hier einige geschrieben haben.
Whoozy schrieb:
Wow, ironie des Schicksals. Normalerweise hätte ihm spätestens dann klar sein müssen, wie dumm die Idee von "three Strike" doch ist. Aber leider haben wir es mit der Gattung Politiker zu tun, der entweder zu dumm ist oder gekauft wurde.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass "normale" Copyright-Verletzungen nicht geahndet werden, wenn reagiert und das Bild entfernt wird. Das muss ja nicht mal böse Absicht gewesen sein.
Das Gesetz dürfte wohl ausschließlich explizite Downloads von Filmen/Musik/Software/etc. und damit bewusste Copyright-Verletzungen betreffen!
WurstMitBrot schrieb:
Da eine Person im Haushalt für den Internetanschluss verantwortlich ist. Und diese dafür zu Sorgen hat das niemand damit Mist baut schon.
Auch das Downloaden ist illegal. Nicht nur das Bereit stellen.
Vektor schrieb:
Wenn du alleine wohnst kannst du das machen. Aber ich hab besseres zu tun, als allen Leuten in der Wohnung auf die FInger zu gucken. Oder bezahlst du mich dafuer?
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und auch bei anderen Dingen des täglichen Lebens bist Du als Eigentümer verantwortlich, auch wenn jemand anderes damit Unsinn treibt.
Im Übrigen gilt in Deutschland schon länger, dass der Eigentümer des Anschlusses verantwortlich ist und sicher zu stellen hat, dass kein anderer damit Unsinn treibt.
Augen1337 schrieb:
Jemand lädt auf seinem YouTube Account ein Video hoch mit einer TonSpur von seinem Lieblingslied.
ZACK! Dein Anschluss ist weg.
Wie oben schon geschrieben: Es geht um explizite Downloads, nicht durch Copyright-Verletzungen die unbewusst statt finden. Auch bei YouTube wird das Video erst markiert und/oder je nach Content-Anbieter direkt gesperrt. Da passiert gar nichts.
log aus deinem Rechner ... weiß nich genau... oder der Temps, Verlausprotukoll vom Provider
Jedoch muß du dir auch die Zahlen anschauen aus 650.000 wurden etwa 44.000 und dann 60 fälle für eine mögliche Sperrung. Da kann man nicht von wahllos, fehlern, oder willkür sprechen.
Juhu, der Beschuldigte darf also seine Unschuld beweisen.
Imo sollte man IP-Adressen als Identifikation generell nicht anerkennen.
Zum einen kann man den Benutzer nicht zweifelsfrei darüber bestimmen, zum anderen kann man IPs bzw. ganze Netze auch hijacken.
Ich mein gut Absprachen sollten eingehalten werden, das ist einfach Respekt vor der Person vor falschen Gesetzen braucht allerdings niemand Respekt haben, ich denke aber das deine Kollegen dann ehrlich sein sollten und direkt sagen das sie Raubmord-kinderschänder-kopien ziehen werden mal 2 von 3 davon, und sich dann einen Anschluss holen und dich nicht hinein lassen. Finde auch merkwürdig das du in ne WG gehen willst mit Leuten denen du nicht traust.
Natürlich traue ich denen sonst würde ich nicht mit denen zusammen ziehen. War auch nicht konkret auf die bezogen. Bei denen erübrigt sich das Thema auch.
Btw jetzt ist es übrigens ähnlich.. wenn ich zu Hause haufenweise MP3 runterladen bekommt mein Vater den Brief und nicht ich....
Ich verstehe nicht was an der Regel verkehrt sein soll.
Es sind grundsätzlich erstmal alle dagegen, keiner kann aber begründen warum.
Es trifft doch nur die Richtigen.
Ne mal Spaß bei Seite.
Du weißt schon, dass die Franzosen, die ganze Show an eine Privatfirma (ausgesucht von der Musik / Verwertungs"industrie") gegeben haben.
Die haben sicher kein Interesse dran, jamanden falsch zu beschuldigen.
Vor allem solltest du dich mal mit dem ganzen Gesetz auseinandersetzen.
Das ist sowas von nicht Wasserdicht...
Des weiteren empfehle ich dir mal dich mit dem Thema mehr auseinander zu setzen. Heute begrenzt kein Gut mehr, die Verfügbarkeit von Kultur.
Keine Bücher, keine Kassetten/CDs...
Es wird Zeit ein anderes Konzept zu entwickeln um Künstler zu entlohnen. Verwertungsgesellschaften im übrigen, machen das schon laaaange nicht mehr.
Bei interesse vermittel ich dir jemanden, der selbst sein Geld mit Musik verdient. Der kann dir dann mal bissel was erzählen.
Three strikes - My Ass
Ergänzung ()
Blutschlumpf schrieb:
Juhu, der Beschuldigte darf also seine Unschuld beweisen.
Imo sollte man IP-Adressen als Identifikation generell nicht anerkennen.
Zum einen kann man den Benutzer nicht zweifelsfrei darüber bestimmen, zum anderen kann man IPs bzw. ganze Netze auch hijacken.
Urheberrechtsabgaben reichen nicht aus, da sie den Zweck erfüllen seine Legalerworbenen Bilder/Musik/Videos nochmal zu sichern. Hier geht es nicht um die Weitergabe dieser.
Theoretisch und Praktisch Bezahle ich Urheberrechtsabgaben auch für Daten bei denen Ich selbst der Urheber bin. Sprich wenn ich Beispielsweise mein Lebenslauf auf ein CD Rohling Brenne muss Ich der Musikindustrie Geld dafür bezahlen.
Ich Bezahle also 1x eine Music-CD
Wenn ich nun diese CD zur Datensicherung Kopieren möchte brauche ich eine CD
In dem Preis für die CD Rohlinge Bezahle ich nun nochmals eine Urheberrechtsabgabe obwohl Ich vom Urheber bereits eine Lizenz erworben habe.
Ich bezahle also 2x
Also ehe hier darüber Diskutiert wird ob es nun Sperren geben soll… sollte man die
Urheberrechtsabgaben
ins Rampenlicht Rücken
Mit einem Neuen Gesetz wird man Theoretisch zum 3x (Faktisch zum 2x) zur Kasse gebeten
Erzähl denen mal lieber nicht, auf welche Produkte sonst noch so Urheberrechtssabgaben erhoben werden. Alleine aus der Betrachtung müsst ich alles raubmordkopieren dürfen.
Aber von Bands die mir gefallen kauf ich dann doch immer noch die Alben...