I
impressive
Gast
"warum man trotz zweier Warnungen erneut den Verdacht des Urheberrechtsverstoßes
auf sich gezogen hat"
hust
auf sich gezogen hat"
hust
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Klingerdennis schrieb:das ist laengst nicht so eindeutig wie du es beschreibst was du schreibst stimmt noch fuer blogs aber mit youtube und anderen portalen faengt es an eine rechtliche ungeklaerte grau zone zu werden
HardRockDude schrieb:Dass dem Anschlussinhaber die Verantwortung obliegt, ist genauso selbstverständlich - praktisch aber kaum umsetzbar. Man kann seinen Anschluss ja nicht 24/7 kontrollieren - warum, sollte jedem klar sein. Dass hier Unfug betrieben werden kann, ist nicht auszuschließen. Noch dazu sind die Copyrights im Internet so undurchsichtig, dass man sich schnell mal was "eingefangen" hat, ohne es selbst zu wissen. Es ist eine Mammutaufgabe, die man dem Anschlussinhaber aufdrückt, weil die Politik selbst damit nicht klarkommt (plötzlich wird jeder zum "Polizisten"). Wohin das führen wird ist auch klar - noch mehr Kontrolle im und um das Internet herum... au Backe...
Guter Vergleich!RodriguezFatz schrieb:Zum Thema Menschenrecht: Was ist das denn für ein Blödsinn? Freiheit ist auch ein Menschenrecht, trotzdem kann man Leute in den Knast sperren. Selten so eine verquerte Logik gelesen.
Nein, nein, und nochmals nein! Das hat nichts mit Nicht-wahrhaben zu tun, sondern der schieren Unmöglichkeit ob des Dschungels des Copyrights und der unglaublichen Vielzahl an schlecht bis gar nicht markierten Materialen, und mit der unmöglichen Pauschalisierung einer gleich hochgesetzten technischen Versiertheit einzelner Internetbenutzer (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht?)! Schau doch nur bei Wikipedia, wieviele mögliche Urheberrechtsverletzungen dort an Bildern kleben... und das ist bloß EIN Beispiel.GrinderFX schrieb:Nur wollen das hier einige nicht wahrhaben, weil sie weiter ihr Ding durchziehen wollen und Strafe riechen!
Das passiert aber afaik nur dann wenn du dadurch andere gefährdest (rote Ampel überfahren, deutlich zu schnell, Drängeln/Nötigung usw.) und nicht für eine Lapalie wie ner Urheberrechtsverletzung.Sal'Ahadji schrieb:Bei Verkehrsdelikten kann dir zusätzlich zum Bußgeld ein Fahrverbot von mindestens einem Monat aufgebrummt werden.
Ich glaube du hast meinen Post vorne und hinten nicht verstanden.Hvoralek schrieb:Guter Vergleich!
Ich übertrage diese 2/3- Strikes- Regelungen einmal auf das physische Leben:
Jemand wird 2 oder 3 Mal beschuldigt, einen Ladendiebstahl begangen zu haben. Daraufhin steckt man ihn einfach mal für ein paar Wochen ins Gefängnis. Mitsamt Familie / ggf. Mitbewohnern. Auch wenn der Beschuldigte erst 8 Jahre alt ist. Obendrauf gibt es noch eine pauschale Geldstrafe.
Beweise? Teilweise wird noch die Aussage eines Kaufhausdetektivs verlangt. Eines Kaufhausdetektivs, der vom Ladeninhaber bezahlt wird.
Nach dem ganzen folgt dann eventuell auch noch ein ordentliches Gerichtsverfahren mit weiteren Geld- oder Haftstrafen und zivilrechtlichem Schadenersatz.
HardRockDude schrieb:Na, jeder Anschlussinhaber ist technisch auch bestimmt so versiert, 24/7 zu kontrollieren (wie soll das gehen? Arbeit, Urlaub/Reisen, Freunde, Familie, Umzug -> hier läuft der Vertrag evtl. noch weiter) und gegebenenfalls jemanden anderes auszusperren das ist doch irgendwo wirklich absurd; man braucht sich doch nur umsehen, wieviele schon mit Windows an sich nicht klarkommen.
GrinderFX schrieb:[...]Sowas dummes hört man echt selten!
Ich glaube, den habe ich sehr wohl verstandenRodriguezFatz schrieb:Ich glaube du hast meinen Post vorne und hinten nicht verstanden.
GrinderFX schrieb:Sowas dummes hört man echt selten!
Interessanterweise darf ein Verbrecher aus dem Gefängnis ausbrechen, OHNE dafür Strafrechtlich belangt werden zu können. Eben wegen Recht auf Freiheit.Freiheit ist auch ein Menschenrecht, trotzdem kann man Leute in den Knast sperren. Selten so eine verquerte Logik gelesen.
Gibts das nicht in...Kalifornien (bin mir nicht sicher)? Da bekommen alle, die 3 mal irgendeine Straftat begehen, lebenslänglich. Also 3x dem Kind den Lutscher klauen und weg. Deswegen haben die ja auch massiv überfüllte Gefängnisse.Jemand wird 2 oder 3 Mal beschuldigt, einen Ladendiebstahl begangen zu haben. Daraufhin steckt man ihn einfach mal für ein paar Wochen ins Gefängnis
Davon habe ich noch nicht gehört. Halte das aber für möglich, wenn auch eher in anderen US-Staaten. Wäre natürlich auch eine höchst fragwürdige Regelung. Aber selbst dort werden ja vermutlich handfeste Beweise verlangt, dass der Betreffende tatsächlich diese drei Straftaten begangen hat.Teddymaddy schrieb:Gibts das nicht in...Kalifornien (bin mir nicht sicher)? Da bekommen alle, die 3 mal irgendeine Straftat begehen, lebenslänglich. Also 3x dem Kind den Lutscher klauen und weg. Deswegen haben die ja auch massiv überfüllte Gefängnisse.
Drei Abmahnungen, wie derzeit üblich, wären wohl ähnlich teuer. Nach der Logik solltest Du schon jetzt nie wieder etwas illegal herunterladen.Also ich find den Ansatz nicht schlecht, aber da gibts noch viele Probleme (siehe Unis oder WGs als Beispiel). Auch denke ich, dass es eigentlich mit den Geldstrafen in Deutschland getan sien sollte. Wenn ich downloaden, und erwischt werden würde, würde ich nach DEN Beträgen sicher nie wieder was runterladen.