News Frankreich: „Three Strikes"-Regelung vor erster Anwendung

"warum man trotz zweier Warnungen erneut den Verdacht des Urheberrechtsverstoßes
auf sich gezogen hat"

hust
 
Klitzekleine Korrektur der Klammer zur Erklärung von HADOPI: es fehlt das -t bei Internet). Siehe hier .
Ist zugegebenermassen kleinlich; "interne" hat französisch aber einen andern Sinn.
 
Ich find das lustig hier...besonders wie manche Rechtsverstöße eingehen und andere widerum ihre rechte einschränken lassen und sagen, dass jeder selber die Verantwortung hat.

Besonders letztere machen sich um eine Sache gar keine Gedanken: Die Beweisführung! Es gab einnmal einen wunderbaren Artikel in der C'T, bei der mal untersucht wurde, wie die "Überwachungsfirmen" zu den IP-Adressen kommen, wie die einzelnen Firmen mit einander verwurschtelt sind, welche Fehler auftraten (z.B: unterschiedliche Uhrzeiten) die keinem Richter aufgefallen sind, Zahlendreher und und und.

Jeder Fachmann wird zugeben müssen dass man bis zum heutigem Zeitpunkt NIE sicher sagen kann, ob der jenige, zudem die IP-Adresse gehört, auch der jenige war, der es getan hat. Man kann nicht mal mit Sicherheit sagen, ob es auch wirklich der Anschluss war!

Mal davon abgesehen dass auch aktuelle Verschlüsselungen durchaus hackbar sind! Und um mal bei dem Auto-Beispiel zu bleiben: Muss der Autohalter dafür haften, wenn jemand sein Auto klaut und damit Straftaten begeht? Vorausgesetzt er hat es ordnungsgemäß abgeschlossen.

Vielleicht sollten die Beführworter der ganzen Sache mal ihr Oberstübchem einschalten, dann würden sie vielleicht doch noch von selber drauf kommen was für einen Mist sie von sich geben!
 
Klingerdennis schrieb:
das ist laengst nicht so eindeutig wie du es beschreibst was du schreibst stimmt noch fuer blogs aber mit youtube und anderen portalen faengt es an eine rechtliche ungeklaerte grau zone zu werden

DOCH, in diesem genannten Fall war es eindeutig! Und auch bei anderen Seiten ist es ziemlich eindeutig. Eine Seite wie Youtube hat den Content zu sperren und eventuell den User mit. Dafür haftet aber NICHT irgendein Privatanschluss.

HardRockDude schrieb:
Dass dem Anschlussinhaber die Verantwortung obliegt, ist genauso selbstverständlich - praktisch aber kaum umsetzbar. Man kann seinen Anschluss ja nicht 24/7 kontrollieren - warum, sollte jedem klar sein. Dass hier Unfug betrieben werden kann, ist nicht auszuschließen. Noch dazu sind die Copyrights im Internet so undurchsichtig, dass man sich schnell mal was "eingefangen" hat, ohne es selbst zu wissen. Es ist eine Mammutaufgabe, die man dem Anschlussinhaber aufdrückt, weil die Politik selbst damit nicht klarkommt (plötzlich wird jeder zum "Polizisten"). Wohin das führen wird ist auch klar - noch mehr Kontrolle im und um das Internet herum... au Backe...

Natürlich kann man das. Warum auch nicht?
Und gerade dazu ist doch diese 3er (Three, Drei ...) Regel da. Damit du spätestens nach dem 2. Verstoß gegen die Person(en) selbst vorgehen und sie gegebenenfalls ausschließen kannst.
Das ist kein Ding der Unmöglichkeit und leicht durchzusetzen. Nur wollen das hier einige nicht wahrhaben, weil sie weiter ihr Ding durchziehen wollen und Strafe riechen!
 
Na, jeder Anschlussinhaber ist technisch auch bestimmt so versiert, 24/7 zu kontrollieren (wie soll das gehen? Arbeit, Urlaub/Reisen, Freunde, Familie, Umzug -> hier läuft der Vertrag evtl. noch weiter) und gegebenenfalls jemanden anderes auszusperren :) das ist doch irgendwo wirklich absurd; man braucht sich doch nur umsehen, wieviele schon mit Windows an sich nicht klarkommen.

Haha das wird noch lustig! Wenn das durchkommt, dann muss es aber auch eine standardisierte Bedienungsanleitung geben, mit dem Titel "Korrektes Sperren von Internetmitbenutzern, oder: wie man nach der ersten Ermahnung weiterverfährt". :D :D
 
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RodriguezFatz schrieb:
Zum Thema Menschenrecht: Was ist das denn für ein Blödsinn? Freiheit ist auch ein Menschenrecht, trotzdem kann man Leute in den Knast sperren. Selten so eine verquerte Logik gelesen.
Guter Vergleich!

Ich übertrage diese 2/3- Strikes- Regelungen einmal auf das physische Leben:

Jemand wird 2 oder 3 Mal beschuldigt, einen Ladendiebstahl begangen zu haben. Daraufhin steckt man ihn einfach mal für ein paar Wochen ins Gefängnis. Mitsamt Familie / ggf. Mitbewohnern. Auch wenn der Beschuldigte erst 8 Jahre alt ist. Obendrauf gibt es noch eine pauschale Geldstrafe.

Beweise? Teilweise wird noch die Aussage eines Kaufhausdetektivs verlangt. Eines Kaufhausdetektivs, der vom Ladeninhaber bezahlt wird.

Nach dem ganzen folgt dann eventuell auch noch ein ordentliches Gerichtsverfahren mit weiteren Geld- oder Haftstrafen und zivilrechtlichem Schadenersatz.
 
GrinderFX schrieb:
Nur wollen das hier einige nicht wahrhaben, weil sie weiter ihr Ding durchziehen wollen und Strafe riechen!
Nein, nein, und nochmals nein! Das hat nichts mit Nicht-wahrhaben zu tun, sondern der schieren Unmöglichkeit ob des Dschungels des Copyrights und der unglaublichen Vielzahl an schlecht bis gar nicht markierten Materialen, und mit der unmöglichen Pauschalisierung einer gleich hochgesetzten technischen Versiertheit einzelner Internetbenutzer (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht?)! Schau doch nur bei Wikipedia, wieviele mögliche Urheberrechtsverletzungen dort an Bildern kleben... und das ist bloß EIN Beispiel.

Ich seh's schon kommen: einheitliche Internetgebühren, sowas wie die GEMA für Musik, sodass man zusätzlich zur monatlichen Anschlussgebühr auch Tantiemen/Lizenzgebühren zahlt, um das alles abzudecken... boeuf

Alles nur Abzocke! GEZ für Internet wird ja jetzt auch schon gezahlt...
 
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Sal'Ahadji schrieb:
Bei Verkehrsdelikten kann dir zusätzlich zum Bußgeld ein Fahrverbot von mindestens einem Monat aufgebrummt werden.
Das passiert aber afaik nur dann wenn du dadurch andere gefährdest (rote Ampel überfahren, deutlich zu schnell, Drängeln/Nötigung usw.) und nicht für eine Lapalie wie ner Urheberrechtsverletzung.
 
Hvoralek schrieb:
Guter Vergleich!

Ich übertrage diese 2/3- Strikes- Regelungen einmal auf das physische Leben:

Jemand wird 2 oder 3 Mal beschuldigt, einen Ladendiebstahl begangen zu haben. Daraufhin steckt man ihn einfach mal für ein paar Wochen ins Gefängnis. Mitsamt Familie / ggf. Mitbewohnern. Auch wenn der Beschuldigte erst 8 Jahre alt ist. Obendrauf gibt es noch eine pauschale Geldstrafe.

Beweise? Teilweise wird noch die Aussage eines Kaufhausdetektivs verlangt. Eines Kaufhausdetektivs, der vom Ladeninhaber bezahlt wird.

Nach dem ganzen folgt dann eventuell auch noch ein ordentliches Gerichtsverfahren mit weiteren Geld- oder Haftstrafen und zivilrechtlichem Schadenersatz.
Ich glaube du hast meinen Post vorne und hinten nicht verstanden.
 
HardRockDude schrieb:
Na, jeder Anschlussinhaber ist technisch auch bestimmt so versiert, 24/7 zu kontrollieren (wie soll das gehen? Arbeit, Urlaub/Reisen, Freunde, Familie, Umzug -> hier läuft der Vertrag evtl. noch weiter) und gegebenenfalls jemanden anderes auszusperren das ist doch irgendwo wirklich absurd; man braucht sich doch nur umsehen, wieviele schon mit Windows an sich nicht klarkommen.

Hast du deinen Internetanschluss unter der Brücke oder wohnst du in einem Palast mit 100 Zimmern? Momentan wird nur nach Ausreden gesucht warum das Gesetz schlecht ist. Fakten gibt es keine. Ich sage es jetzt zum letzten Mal, weils mir langsam zu blöd wird es immer wieder zu wiederholen. Es gibt nur einen Fall wo es Probleme geben könnte und das wäre eine WG und hier könnte man die Person, die gegen die Regel verstößt einfach Ausschließen aus dem Internet und gut ist! Wenn diese es trotzdem nutzt, muss man sie eben rauswerfen, weil dann kann man ihr eh nicht vertrauen. Genauso bei der Familie, dann nimmt man dem Kind eben den Zugang weg, oder den Computer. Deswegen muss man doch nicht 24 Stunden vor der Hardware sitzen. Sowas dummes hört man echt selten!
 
Ich glaubs erst, wenn die Zugänge gesperrt sind und die Betroffenen es bei Twitter gepostet haben ;-)
 
Ich hätte mit einer Million Sperren fürs erste gerechnet.
 
@GrinderFX

Wenn du dich so gut auskennst, dann sag bitte ob dadurch die Urheberrechtsabgabe auf CD/DVD-Rohlinge und haste nicht gesehen… ob diese Abgaben dann Unzulässig werden oder warum sich diese Gesetze nicht gegenseitig beißen ähm aufheben.

Urheberrechtsabgaben Legitim oder das sogenannte „Three Strikes“… Oder soll beides parallel laufen und ist es auch Legitim?

Oder nochmals die Frage in Kurzform warum 2x Bezahlen?
 
GrinderFX schrieb:
[...]Sowas dummes hört man echt selten!

Grinder, schau über Deinen Tellerrand hinaus. Sonst wird mir das langsam auch zu blöd, wie Du immer nur die gleichen Argumente raushaust. Es braucht keinen Palast, keine Brücke und keine WG um mehr als ein Problem zu finden. Soll das ein Witz sein? Du nimmst diese Regelung billigend in Kauf, um in Zukunft fröhlich Leute ausschließen zu können - egal wie lapidar die Angelegenheiten auch sein mögen? Das will ich mal sehen, auf wieviel Akzeptanz Du damit stößt.

Die Leute regen sich nicht nur deswegen auf, nicht mehr anonym/illegal downzuloaden, sondern weil es offensichtlich Probleme gibt (Kontrolle, Intransparenz, technische (Un-)Versiertheit, Bürokratismus...), die Du leider nicht verstehst.

Vielleicht kann es ihm wer anders besser erläutern als ich.
 
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@GrinderFX:
Alleine das Umgehen der Gewaltentrennung macht das Gesetz schon schlecht genug, die Probleme mit der Identifizierung des Nutzers bzw. der Sperrung von Dritten ist ja nur das Sahnehäubchen.

Aber du kannst ja gerne zu den gebrachten Punkten Stellung nehmen und Sie entkräftigen, ich sehe hier in dem Thread nichts in der Richtung.
 
RodriguezFatz schrieb:
Ich glaube du hast meinen Post vorne und hinten nicht verstanden.
Ich glaube, den habe ich sehr wohl verstanden

Angenommen, Du hast recht. Wenn Du verstanden werden möchtest, erläutere doch bitte Deinen Beitrag noch einmal für Dummies wie mich. So komplex ist der ja nicht, wahrscheinlich hast Du einfach ein paar Zwischenschritte weggelassen. Es ist allerdings kein gutes Zeichen, dass Du nicht einmal sagen kannst, was ich angeblich nicht begriffen haben soll. Stattdessen wirfst Du einfach pauschal "alles" in den Raum.

Ich habe eher das Gefühl, dass Du die Probleme mit diesen 2/3- Strikes- Vorstößen nicht verstanden hast.
 
Zuletzt bearbeitet:
Freiheit ist auch ein Menschenrecht, trotzdem kann man Leute in den Knast sperren. Selten so eine verquerte Logik gelesen.
Interessanterweise darf ein Verbrecher aus dem Gefängnis ausbrechen, OHNE dafür Strafrechtlich belangt werden zu können. Eben wegen Recht auf Freiheit.

Jemand wird 2 oder 3 Mal beschuldigt, einen Ladendiebstahl begangen zu haben. Daraufhin steckt man ihn einfach mal für ein paar Wochen ins Gefängnis
Gibts das nicht in...Kalifornien (bin mir nicht sicher)? Da bekommen alle, die 3 mal irgendeine Straftat begehen, lebenslänglich. Also 3x dem Kind den Lutscher klauen und weg. Deswegen haben die ja auch massiv überfüllte Gefängnisse.

Also ich find den Ansatz nicht schlecht, aber da gibts noch viele Probleme (siehe Unis oder WGs als Beispiel). Auch denke ich, dass es eigentlich mit den Geldstrafen in Deutschland getan sien sollte. Wenn ich downloaden, und erwischt werden würde, würde ich nach DEN Beträgen sicher nie wieder was runterladen.
 
Teddymaddy schrieb:
Gibts das nicht in...Kalifornien (bin mir nicht sicher)? Da bekommen alle, die 3 mal irgendeine Straftat begehen, lebenslänglich. Also 3x dem Kind den Lutscher klauen und weg. Deswegen haben die ja auch massiv überfüllte Gefängnisse.
Davon habe ich noch nicht gehört. Halte das aber für möglich, wenn auch eher in anderen US-Staaten. Wäre natürlich auch eine höchst fragwürdige Regelung. Aber selbst dort werden ja vermutlich handfeste Beweise verlangt, dass der Betreffende tatsächlich diese drei Straftaten begangen hat.

Also ich find den Ansatz nicht schlecht, aber da gibts noch viele Probleme (siehe Unis oder WGs als Beispiel). Auch denke ich, dass es eigentlich mit den Geldstrafen in Deutschland getan sien sollte. Wenn ich downloaden, und erwischt werden würde, würde ich nach DEN Beträgen sicher nie wieder was runterladen.
Drei Abmahnungen, wie derzeit üblich, wären wohl ähnlich teuer. Nach der Logik solltest Du schon jetzt nie wieder etwas illegal herunterladen.

Und auch ganz unabhängig von der Logik solltest Du ohnehin nichts illegal herunterladen.

Über Netzentzug als reguläre Strafe könnte man sich unterhalten. Sehe ich aber auch problematisch, das hat mir zu viel von einer Spiegelstrafe. Ganz gewöhnliche Geld- und ggf. Haftstrafen wären mMn angemessener. Oder angesichts des Alters vieler dieser Delinquenten halt Sozialstunden und Freizeitarrest.
 
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