News Abmahnung für Vorschau-Bild auf Facebook

@mrdeephouse
Auch "dein" Gericht ist an die geltenden Gesetze gebunden, wenn auch die Entscheidung des Richters relativ (!) frei erfolgen kann. Liegt ein Verstoß gegen geltendes Recht vor, wird der Klage i.d.R. nach Zulassung auch stattgegeben - egal ob dir das passt oder was du dir vorstellen kannst oder willst ;) Einzig die Zulässigkeit der eventuellen Klage wäre hier zu prüfen und was glaubst du, ist dafür die Grundlage? Sollte man eigentlich wissen wenn man bei Gericht arbeitet... aber bei Gericht arbeiten ja auch Wachpersonal und Hausmeister, nur würde ich denen (dir?) - gerade wenn sie in diesem Stil artikulieren - nicht wirklich vertrauen in Bezug auf solche Aussagen ;)

eax1990 schrieb:
den schlitz ich persönlich auf
Wenn man sowas liest, fragt man sich, wer hier aufgeschlitzt gehört und wer hier wirklich asozial ist... :kotz:

@news
Gesetzeslücke. Gehört geschlossen bzw. entsprechend geregelt. Das Handeln des Anwalts ist nicht das freundlichste, aber es ist (so scheint es im Moment) gesetzeskonform und damit rechtens.

Die Kanzlei nutzt nur die gegebenen Möglichkeiten. Der Gesetzgeber muss hier die Rahmenbedingungen anpassen. Solange das nicht geschieht, werden auch Urteile entsprechend ausfallen - geht ja auch nicht anders bei der Vorlage.

Aber das ist den meisten Stammtischprolos hier ja schon wieder zu hoch. "Lyncht den Assi!" rufen ist auch viel einfacher... das kann jeder Dummdödel wie man sieht.

Ihr wollt was ändern? Dann nutzt die gegebenen Mittel. Geht auf die Straße, geht in die Politik, startet Petitionen, boykottiert irgendwas. Aber ein (vermeintliches bzw. gefühltes) Unrecht mit debil-infantilem Gebrabbel und Skandieren nach "Gerechtigkeit" und "Dem zeig ichs!!!" aus der Welt schaffen zu wollen ist in etwa so, als würde sich ein 4jähriger an der Supermarktkasse wie irre auf dem Boden wälzen, weil die böse Mama ihm den Schokoriegel nicht kaufen will... und es ist ähnlich sinnfrei ;)

Keine Ahnung von den Zusammenhängen, Vorgaben und Möglichkeiten. Aber Hauptsache mal seinen geistigen Dünnpfiff am virtuellen Stammtisch abgelassen. Jeder plärrt und niemand macht was. Wie immer. Und die, die am lautesten schreien, sind die ersten, die das Schwänzchen einklemmen, wenn wirklich mal was gefordert ist.

GEZ, Spritpreise, Abmahnwahn - alle meckern und niemand (!) macht was. Außer eben dümmliche Parolen im Netz zu verteilen. So ists richtig, so wird was bewegt :rolleyes:
 
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naja und wieder so ein fall von: wer dumm genug ist, der zahlt und der anwalt freut sich auf ein kleines geldgeschenk :D prinzip der hoffnung, irgend son blödel wird schon zahlen!

und @computerbase
ich bitte euch wirklich dringlichst darum, nicht die unwahrheit zu verbreiten, das man da zahlen muss! da muss kein mensch zahlen!!! der abmahner hat ausser dem recht auf unterlassung keinen anspruch auf geld in irgend einer weise!!! das ganze lässt sich, wie in anderen fällen auch, mit einer modifizierten unterlassungserklärung ohne schuldeingeständnis und aussitzen bis zur verjährung umgehn!!!
 
Wie gesagt, die anfallenden Kosten sind strittig. Pauschal davon auszugehen, dass man keinerlei Kosten und Aufwand hätte, ist aber zumindest sehr optimistisch;)
 
Man sollte diese Anwälte in die Schranken weisen. Ihre Aufgabe ist es Geschädigten zu ihrem Recht zu verhelfen und nicht bloss ihre eigenen Taschen zu füllen. Diese Gebühren stehen in keinem Verhältnis zum geleisteten Aufwand.
 
Heretic Novalis schrieb:
@mrdeephouse
Auch "dein" Gericht ist an die geltenden Gesetze gebunden, wenn auch die Entscheidung des Richters relativ (!) frei erfolgen kann. Liegt ein Verstoß gegen geltendes Recht vor, wird der Klage i.d.R. nach Zulassung auch stattgegeben - egal ob dir das passt oder was du dir vorstellen kannst oder willst ;) Einzig die Zulässigkeit der eventuellen Klage wäre hier zu prüfen und was glaubst du, ist dafür die Grundlage? Sollte man eigentlich wissen wenn man bei Gericht arbeitet... aber bei Gericht arbeiten ja auch Wachpersonal und Hausmeister, nur würde ich denen (dir?) - gerade wenn sie in diesem Stil artikulieren - nicht wirklich vertrauen in Bezug auf solche Aussagen ;)

Na dann ist ja gut. Du musst es ja wissen. Zeig mir EIN Fall, in dem überhaupt geklagt wurde wegen so einem Fall/vergleichbaren Fall. Und dann, wenn du einen gefunden hast, zeig mir einen, in dem die abmahnende Partei RECHT zugesprochen bekommen hat. Diese News ist Angstmache! ...

Ich hab des öfteren Leute bei mir stehen, die Angst haben vor SONY, Gazprom usw... weil irgendein Anwalt meint ne Abmahnung zu schreiben. Und sowas wird nicht beim "Hausmeister" (sowas gibts nicht bei Gericht!) oder beim "Wachpersonal" (heisst auch nicht so) besprochen.

Bereichert werden hier nur irgendwelche Anwälte, die damit beauftragt werden "Abwehrschreiben" zu tätigen.

Aber gut ... lasst die NEWS auf dich wirken und mach das"Wachpersonal" runter. (denen man im Übrigen vertrauen kann)

Im Übrigen: eine Entscheidung eines Richters ist nie (relativ) frei !!!! Das hat man dir bestimmt im Jura Studium gesagt ... ist aber nicht so :)
 
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Philipus II schrieb:
Wie gesagt, die anfallenden Kosten sind strittig. Pauschal davon auszugehen, dass man keinerlei Kosten und Aufwand hätte, ist aber zumindest sehr optimistisch;)

Die anfallenden Kosten sind stritig, und genau deswegen sollte es man meiner Meinung drauf ankommen lassen und ob das Recht/Unrecht ist durch einen Gerichtsbeschluß sich geben lassen und nicht durch irgendwelche Drohbriefe.
-Diese aber auf der anderen Seite direkt zu bezahlen ist mindestens genauso blauäugig.
-Werde mir jetzt auch schöne Designerpics anfertigen, am besten schön z.b. für Ostern, damit möglichst viele es bei FB Verteilen, und dann werde ich reich... wenn das so einfach ist....

-Also das ganze stinkt doch bis zum Himmel, und @Philipus II, finde auch das man das Thema näher beleuchten könnte, denn man hat wirklich fast den Eindruck man wäre diesen Abmahnungen völlig ausgeliefert, Betrug, Beweispflicht, Einschüterungsbriefe (anders kann man das ja nicht bezeichnen),, große Grauzone, werden hier gar nicht erst erwähnt. Und das Netz ist ziemlich voll davon, da es der Filesharingabmahnmafia sehr ähnelt.
 
Man sollte bei Facebook sämtliche Inhalte nur mit Freunden teilen. War ja nur eine Frage der Zeit bis die schmierigen Abmahnanwälte FB als Geschäftsbereich entdecken.
 
chris233 schrieb:
Man sollte bei Facebook sämtliche Inhalte nur mit Freunden teilen. War ja nur eine Frage der Zeit bis die schmierigen Abmahnanwälte FB als Geschäftsbereich entdecken.

ich teile bei fazebook gar nichts. Pers. Kram wird eh über e-Post-Adresse ausgetauscht und nicht via fazebook-account.

ps. fazebook hat bis heute meinen account nicht gelöscht, obwohl Löschung beantragt wurde :D Na ja, da heisse ich auch nur Hotzenplotz und mein Wohnort ist irgendwo im Kongo :freak: lol
 
Mal wieder das Recht ausgenutzt um sich zu bereichern. :mad:
Diese Anwälte sollten hinter Gitter.
 
na zum glück gibts auf dieser welt keine wirklichen probleme, sodass wir uns um rechte von thumbnails streiten können.
 
Mourinho schrieb:
-Werde mir jetzt auch schöne Designerpics anfertigen, am besten schön z.b. für Ostern, damit möglichst viele es bei FB Verteilen, und dann werde ich reich... wenn das so einfach ist....
Lass dir die Idee lieber schnell Patentieren, dürfte mehr Gewinn rausspringen :D
 
Ganz ehrlich das Gesetz etc. mag zwar recht haben. Aber man sollte User und normale Benutzer darüber mal genau aufklären was sie dürfen und was sie nicht dürfen. Heutzutage kann man ja so schnell in irgendwas reingeraten obwohl man nichtmal etwas böses oder einer Firma etc. schaden wollte.

Woher sollen Normale Leute so etwas wissen, wenn man nicht gerade Anwalt ist?
 
Also was ich an diesem Fall überhaupt nicht verstehe, wieso der § 97a Abmahnung nicht greifen soll ? - seit 2008 regelt dieser relativ klar die Anwaltskosten - wenn auch mit einem faden Beigeschmäckle:

"(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.
(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro."

In diesem Fall haben wir erneut zu hohe Anwaltskosten.

Und wie schon beschrieben wurde, ich würde in den meisten Fällen auf volle Konfrontation gehen. Die Mehrzahl der Fälle hat bewiesen, dass sogut wie kein Fall vor Gericht landet - eben weil die Erfolgsaussichten meistens schlecht für die Abmahnanwälte stehen. Zudem sind die zu bezahlenen Strafen nach einem richterlichen Urteil meistens geringer als die Summen in der Abmahnung. Als Laie rate ich also zu einem Gerichtsverfahren. Am besten holt man sich jedoch in diesen Fällen Rat bei seinem Anwalt des Vertrauens, sobald der Fall ins Konkrete geht. Vorher kann man sich meist das Geld für diesen sparen. Zur Not gibt man die bekannte modifizierte Unterlassungserklärung ab - nicht die UE des Anwalts!
 
marcol1979 schrieb:
Und dann wundern sich "diese" Verbrecher wenn der Benz brennt!

das stört die wiederumm garnet denn das zahlt die Versicherung :rolleyes:
 
raebbi schrieb:
Was ich bisher an Erfahrungen gesammelt habe, kommen Abmahnung meist auf hervorragendem Papier...eignet sich wunderbar zum anschüren :evillol:

Oder falls mal kein Toilettenpapier da ist zum A**** abwischen :P

So Long
 
Bullshit-Fall.
Vor zig Jahren schon waren Thumbnails genauso legal wie kurze Musik-Ausschnitte oder kurze Video-Vorschau-Filmchen. Und nun plötzlich soll das alles grenzwertig sein? (bzw. hinter der Grenze des legalen liegen) :rolleyes:

@Heretic
Ach komm - manche Gesetzeslücken verkommen zum Dauerprovisorium. Bis hier die Politik reagiert hat, sind vielleicht schon Tausende Betroffene ärmer. (und einige wenige, die sich auf das Ausnutzen der Lücken beschränken reicher)
 
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Die sollten lieber Facebook abmahnen. Weil das Vorschaubild hat man ja definitiv nicht selber erstellt.
 
Ich hatte kürzlich eine Delle an meinem 4 Jahre alten Auto, über 1,000€ physischer Schaden. Fast das doppelte soll ein "geklautes" Bild wert sein? Da könnte man doch im Strahl erbrechen, hoffend das man damit gewisse Leute trifft.
 
bealehni schrieb:
das stört die wiederumm garnet denn das zahlt die Versicherung :rolleyes:

Nein zahlt sie nicht. Vandalismus ist NICHT Teil einer Teil/Vollkasko ;) (Es MUSS aber als Vandalismus erkennbar sein, also nicht als Unfall...)
 
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