News Abmahnung für Vorschau-Bild auf Facebook

Hm, der Sachverhalt an sich ist echt witzig. Nur schade, dass kaum jemand darüber lachen kann...
 
Lächerlich. Nicht zahlen und voll drauf ankommen lassen. Niemals würden es diese sogenannten Kanzleien, die eigentlich Trickbetrüger sind, auf eine Gerichtsverhandlungen mit einem möglichen Grundatzurteil hinauslaufen lassen. Sie nutzen nur die Angst der Leute aus. Nicht zahlen und die volle Distanz gehen, die spätestens nach der 3. Mahnung im Sande verläuft.
 
Wie kann der User dafür verantwortlich sein, wenn Facebook das Vorschaubild erstellt? Der User hat darauf keinen Einfluß und kann rechtlich nicht für Straftaten anderer belangt werden.

Außerdem, müsst Google jetzt auch für jedes Vorschaubild in der Goole Image Suche abgemahnt werden?
 
Sollte da nicht eher Facebook abgemahnt werde? Schliesslich erstellen die das Vorschaubild und nicht der Nutzer. Anders wäre es, wenn der Nutzer wählen könnte, ob ein Vorschaubild erstellt wird oder nicht.

Aber die Anwälte werden immer wieder irgendwas finden, wogegen sie vorgehen können. Das inzwischen ein richtig lukrativer Wirtschaftszweig geworden.
 
Das man das deutsche Urheberrecht aufgrund trivialster Dinge als solch eine juristische Waffe benutzen kann zeigt, in was für eine falsche Richtung das Urheberrecht in den letzten Jahren gegangen ist. Wegen den paar automatisch generierten Quadratpixeln mehrere hundert Euro Abmahnung? Da fehlt einfach jede Verhältnismäßigkeit. Und das Traurige ist, hätten sich die Piraten in den letzten Monaten nicht als ein durch und durch inkompetenter Haufen präsentiert der sie auch wahrscheinlich sind, würden sie in der nächsten Legislaturperiode mit großer Wahrscheinlichkeit im Parlament sitzen und diesem Wahnsinn Einhalt gebieten. Das wird wohl nichts. Aber da sind dann auch die anderen Parteien gefragt, das kann doch nicht sein, dass dies jetzt ganz und gäbe wird?!
 
Von sowas machen doch nur "Künstler" Gebrauch, die untalentiert sind und mit ihren Werken selbst kein Geld verdienen ... armselig.
 
Mich würde mal interessieren woher die Anwälte immer wissen wer die "Rechteinhaber" sind.
 
conte.carli schrieb:
Wie kann der User dafür verantwortlich sein, wenn Facebook das Vorschaubild erstellt? Der User hat darauf keinen Einfluß und kann rechtlich nicht für Straftaten anderer belangt werden.

Der User hat sehrwohl einen Einfluß darauf, er muss nur einen Haken setzen - siehe Anhang.

Facebook.jpg
 
Ein Grund mehr auf FB zu verzichten!
Eigentor für FB!
 
ohmotzky schrieb:
Bleibt die Frage warum ist das von Anfang an aktiviert?

Weil diese Funktion schon nett ist, man sieht als Leser gleich ein Bild. Das jetzt Anwälte wie Geier aufkreuzen kann keiner ahnen, weder FB noch der Nutzer, nur die Anwälte die auf der Lauer lagen.
 
die Webbetreiber haben EINFLUSS darauf was für ein Vorschaubild angezeigt wird (Stichwort: OpenGraphProtocol). Wenn die das nicht einschränken etc. ist das meiner Meinung nach doch grob Fahrlässig und vielleicht sogar genau darauf ausgelegt - abzocke!
 
Wulfman_SG schrieb:
...doch grob Fahrlässig und vielleicht sogar genau darauf ausgelegt - abzocke!

Die Frage ist ja, war eine solche Machenschaft durch die Anwälte vorher bekannt oder war das verlinken mit Bild vorher auch schon Abmahnwürdig - wenn ja, warum dann erst jetzt diese Nachricht.

Und Abzocke kann es ja nur sein, wenn FB mit den Anwälten und den verlinkten Webseiten zusammenarbeitet, das kannst du bestimmt nicht behaupten oder beweisen.
 
Zum Kotzen sowas!

Aber mal ne Frage:

Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich etwas von Freunden oder "Gefällt-mir" Seiten teile? Also über den Teilen-Button direkt bei Facebook, was also schonmal jemand geposted hat.

Und was ist mit Youtoube Videos? Da gibt es ja auch kein Gefällt-mir Button drunter, aber wirklich jeder posted andauernd welche.
 
Das sind alles offene Fragen deren sich Anwälte annehmen und letztendlich vor Gericht entschieden werden. Rechtssicherheit gibt es kaum im Internet, jeder Link oder jeder Beitrag kann hunderte Euro kosten.
 
K0ng3n schrieb:
Zum Kotzen sowas!

Aber mal ne Frage:

Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich etwas von Freunden oder "Gefällt-mir" Seiten teile? Also über den Teilen-Button direkt bei Facebook, was also schonmal jemand geposted hat.

Und was ist mit Youtoube Videos? Da gibt es ja auch kein Gefällt-mir Button drunter, aber wirklich jeder posted andauernd welche.

es geht um Bilder nicht um youtube videos. das ist was ganz anderes
 
mryx schrieb:
es geht um Bilder nicht um youtube videos. das ist was ganz anderes

Wie lange noch? Wenn morgen jemand meint sein Video sei zu unrecht bei youtube und gleichzeitig auch alle FB-links mit abgemahnt werden ... es geht IMO um eine allgemeine Diskussion.
 
Ist schon lustig, wie alles wieder über den bösen Abmahnanwalt, der nur allen Usern das Geld abzocken will, herziehen.
Viele, nein, fast alle, vergessen dabei, daß kostenpflichtige Abmahnungen heutztage für Autoren fast die einzige Möglichkeit sind, Verletzungen ihrer Urheberrechte zu verfolgen.

Zur Höhe der Anwaltskosten mag ich nichts sagen, aber die Ermittlung des Schädigers dürfte nicht innerhalb 5 Minuten erledigt sein.

Die Schadenssumme könnte durchaus sogar noch niedrig angesetzt sein. Fiktives, aber nicht weit hergeholtes Beispiel: ein Hobbyphotograph macht ein besonders gutes Bild und stellt es erst einmal auf seine private Webseite. Nach viel Lob entschließt er sich, an einem Wettbewerb teilzunehmen, dessen Hauptpreis eine DSLR im Wert von 2500€ ist. Da bei vielen solchen Wettberwerben die Rechte an den Bildern an den Ausrichter übergehen und einer der Juroren zufällig bei Facebook auf das Vorschaubild stößt, wird das Bild trotz guter Chancen auf den 1. Preis vom Wettbewerb ausgeschlossen. Da haben wir für den Autor schon einmal einen möglichen satten Schaden.

In der News stehen keine Details, aber nehmen wir mal an, das Bild war, wie heutzutage bei Hobbyphotographen üblich, durch den Eintrag "CC BY-NC-ND 3.0 DE" in den EXIF Daten der Datei urheberrechtlich geschützt. Dann hätten wir im konkreten Fall gleich 2 Rechtsverstöße. (Ähnlich verhält es sich bei den vielen Bilderdownloadern, die automatisch EXIF Daten aus Bildern beim Download entfernen, auch das ist ein verfolgenswerter Verstoß gegen die CC License).

Warum geht die Abmahnung an den User und nicht Facebook? Weil der User den Rechtsverstoß begangen hat, und nicht Facebook, die wären höchstens mitverantwortlich, da FB die technische Plattform für den Rechtsverstoß stellt.

Der Gipfel der Lächerlichkeit ist natürlich das gern immer wieder gebrachte Argument, wenn hier über Urheberrechtsverletzungen diskutiert wird:
MrChiLLouT schrieb:
Wenn ich nicht will, dass Jemand meine Werke teilt, was auch immer es ist, dann mach ich sie auch nicht öffentlich.
Noch dümmer gehts nicht. OK, machen wir das Internet zu und verzicheten auf ALLE seine Möglichkeiten zur Information. Holen wir die Buschtrommeln wieder heraus. Dieses "Argument" wird ja, wie man immer wieder beobachten kann, gern mal von denen gebracht, die sich eh einen Dreck um die Rechte anderer scheren (was ich dem zitierten Verfasser jetzt nicht unterstellen will).

Wie sieht es denn aus? Ein typisches Beispiel aus diesem Forum:
chris0008 schrieb:
Das wäre für mich fatal, da ich mich oftmals von Clips aus DVD's oder Youtube bediene, um mein Video spektakulärer erscheinen zu lassen.
Noch eindeutiger geht es kaum noch. Als typisches Beispiel möchti ich nur mal anführen, wie viele Links zu Youtube Videos im BF3 Unterforum gepostet werden, in denen urheberrechtlich geschützte Musik läuft, "um das Video spektakulärer wirken zu lassen". Ich möchte stark bezweifeln, daß die Verfasser der Videos alle Lizenzgebühren an die Rechteinhaber zahlen.

Wem das Alles nicht paßt, ganz einfacher Rat: macht es wie ich, ignoriert Facebook. Ich möchte übrigens nicht wissen, wie viele der user, die sich in diesem Thread ausgeko*** haben, sich ähnlich in den diversen Threads äußern, in denen es um Facebook, deren Datenschutz und Geschäftsgebaren geht.
 
Die Klägerin hat ihr Bild zur kostenlosen Nutzung über pixelio.de verfügbar gemacht - es ist somit kein monetärer Schaden entstanden.
Eine Abmahnung die eine so hohe Summe fordert ist also keineswegs berechtigt (ausgehend vom gesunden Menschenverstand, nicht von der -unbekannten- gesetzlichen Lage).
Berechtigt und vernünftig wäre es gewesen den Angeklagten auf die fehlende Namensnennung hinzuweisen und erst nach weiterer Nicht-Achtung rechtliche Schritte einzuleiden.

Desweiteren gibt es gegen die Klägerin (Gabi Schmidt) die Vermutung, dass sie überhaupt kein Gewerbe betreibt und auch nicht bei der von ihr angegebenen Firma arbeitet - sollte sie also doch für ihre Arbeit Geld verlangen und weder Angestelle noch Gewerbetreibende sein, ist das illegal.
 
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