Ja geht auf jeden Fall. Wenn jedoch Gebrauchsspuren zu sehen sind kann es sein, dass die sich eine kleine Entschädigung einbehalten. Wenn aber lediglich nur das Verpackungsmaterial nicht mehr 100% in Ordnung ist, zählt das meines Wissens neuerdings nicht als Gebrauchsspur (weis ich aber nicht genau). Jedoch könnte es knapp mit der Frist werden, schau mal in die AGBs was du tun kannst um die Frist zu wahren, ggf. reicht das Mitteilen (über Telfeon / E-Mail), dass du dein Rückgaberecht in Anspruch nehmen willst oder aber ein Poststempel. Schau aber in die AGBs was dort steht.
Übrigens bin ich kein Rechtsanwalt oder ähnliches und kann dir hier keine Rechtsberatung geben somit alles ohne Gewähr.