F
Fuchiii
Gast
Btw... versteh ich das logistisch gesehen auch nicht. Denn ich bin LKW-Fahrer..und Sonntags dürfen sowieso erstmal grundlegend keine LKWs fahren - mit Ausnahmen...Pakete gehören da eindeutig nicht dazu.
Das Lkw-Sonntagsfahrverbot gilt laut Straßenverkehrsordnung an Sonn- und Feiertagen auf dem gesamten deutschen Straßennetz in der Zeit von 0 bis 22 Uhr für Lkw im gewerblichen Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen.
Ausnahmen gibt es für frische Lebensmittel wie Milch, Fleisch und Fisch sowie leicht verderbliches Obst und Gemüse.
Das Lkw-Sonntagsfahrverbot gilt laut Straßenverkehrsordnung an Sonn- und Feiertagen auf dem gesamten deutschen Straßennetz in der Zeit von 0 bis 22 Uhr für Lkw im gewerblichen Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen.
Ausnahmen gibt es für frische Lebensmittel wie Milch, Fleisch und Fisch sowie leicht verderbliches Obst und Gemüse.