Anspruch auf Geld zurück?

k. pow

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Eine Frage für diejenigen, die sich mit Kaufrecht auskennen:

Nachdem mein Fernseher das dritte Mal ohne Erfolg repariert wurde, forderte ich ein Neugerät, welches ich letztendlich auch bekam (sogar ein höherwertiges). Allerdings tauchten auch hier innerhalb dreimonatiger Nutzung erste Mängel auf (Festplatte klackert, Netzteil fiept).

Ich würde nun gern vom Kaufvertrag zurücktreten, weil ich die Faxen dicke habe. Muss ich nun nochmals drei Nachverbesserungsversuch über mich ergehen lasse, ehe ich mein Geld zurückverlangen kann?

Es handelt sich im Übrigen um die Firma Loewe.
 
Hab ich mir schon durchgelesen. Allerdings ist ja in meinem Fall sogar das Gerät der Nacherfüllung fehlerhaft.

Kann ich mein Geld zurückverlangen und endgültig vom Kaufvertrag zurücktreten oder muss ich nun schon wieder drei Versuche abwarten?

Oder hab ich was überlesen?
 
neues Gerät ... neues Glück ... 3x :) Oder du fragst den Händler ob er vielleicht so gut ist und dir ein Gerät einer GANZ anderen Firma zu geben.

Wenn das dann nochmal auftritt, würde ich behaupten liegt der Fehler bei dir.
 
Hallo,

wie du bereits geschrieben hast, hast du inzwischen dreimal nachbessern lassen.
Das du aus Kulanz dir ein Neugerät mit "besseren" Funktionen oder haste nicht gesehen hast geben lassen, anstelle von dem Vertrag zurück zu treten tangiert die alte Geschichte nicht.

Du hast weiterhin das Recht von dem Vertrag zurück zu treten. Mehr noch Du kannst sogar Schadenersatz geltend machen. Vorsicht hierbei musst du jedoch darlegen, welcher Schaden dir entstanden ist. Zumindest kannst du Porto bzw. Faxgebühren zurückverlangen.

Die Geschichte scheint interessant, schildere mal ein bisschen mehr. Um welches Gerät handelt es sich?


Viele Grüße
Ergänzung ()

Naesh schrieb:
neues Gerät ... neues Glück ... 3x :) Oder du fragst den Händler ob er vielleicht so gut ist und dir ein Gerät einer GANZ anderen Firma zu geben.

Wenn das dann nochmal auftritt, würde ich behaupten liegt der Fehler bei dir.

das ist kompletter quatsch und solche Kommentare gehören hier nicht her.
 
eigentlich muss ein Austauschgerät direkt funktionieren. Wenn es nochmal kaputt geht kannst du vom Kaufvertrag zurück treten.
Da du aber ein anderes Gerät bekommen hast bin ich mir nicht ganz sicher ob das noch zutrifft.
Ich würde es so machen. Geh in den Laden und sag das der TV schon wieder defekt ist und du jetzt dein Geld zurück haben willst. Wenn er nicht drauf eingeht mach es so Wie Naesh gesagt hat.

Das alles muss aber eigentlich innerhalb der ersten 65 Monate nach den Kauf sein, sonst stehst du in Beweispflicht das der Schaden nicht von dir verursacht wurde.
 
k. pow schrieb:
Es handelt sich im Übrigen um die Firma Loewe.

Hast Du die Reparaturen immer direkt über Loewe ausführen lassen, ohne über den Händler zu gehen? Wenn ja, dann greift die Gewährleistung nicht, weil der Händler keinerlei Chance zur Nachbesserung hatte. Du hast Garantieansprüche wahrgenommen, keine Gewährleistung! ;)
 
@Naesh: Totaler Quatsch. Wenn der Hersteller defekte Ware ausliefert oder nur mangelnde Qualitätskontrollen hat, dann ist das doch nicht k.pows Schuld.

@Henkelskover:
Ich glaube, damit liegst du nicht ganz richtig. Der rechtliche Ausdruck für einen Tausch der Geräte nach dem dritten Defekt ist "Wandlung" und hat nur noch wenig mit Kulanz zu tun.
Nach einer Wandlung entsteht meines Wissens nach ein neuer Kaufvertrag. Das heißt, du hast wieder 2 Jahre Gewährleistung. Und der Händler hat wieder 2 Versuche zur Nachbesserung.
Ich bin aber kein Anwalt. Alle Angaben ohne Garantie.
 
Moin,

es wäre auch mal intressant zu wissen wie lang das Gerät überhaupt in deinem besitz war während der 3 nachbesserungen und wo du das gerät erstanden hast?

gruß
 
Im Zweifel direkt an Loewe wenden, ich denke als Premium-Hersteller finden die eine unkomplizierte Lösung, da sollte Kulanz (auch wenn eigentlich keine ist) kein Problem sein.
 
Es muss nur 2 mal nachgebessertwerden bis du laut BGB Paragraph 439 ( glaube das müsste dieser sein) vom KV zurücktreten darfst. Auch die Wahl der Nachbesserung obligt dir ob nun Austausch oder Reperatur, auch wenn der Händler ein Vetorecht hat was aber nur selten greift
 
Danke für eure Antworten. Beim ursprünglichen Gerät handelte es sich um einen Loewe Individual Compose 40 LED (ohne 3D), welcher sich sporadisch nicht einschalten ließ und im laufenden Problem ohne mein Zutun ausging.

Innerhalb der Reparaturversuche wurde so gut wie alles, außer das Panel, getauscht. Mein Video, in dem ich den Fehler aufnahm, wurde von den Loewemitarbeitern nicht als gültig gewertet, da es angeblich unscharf sei. Schließlich nahm man das Gerät zurück und ich bekam ein Neugerät (Loewe Individual Compose 40 LED 3D).

Nun deutet sich die gleiche Odyssee erneut an und ich hab nun echt keine Lust mehr auf die Marke.
 
Das Gerät lief ungefähr ein Jahr und die Reklamation ging immer direkt über den Händler
 
HighLight schrieb:
@Naesh: Totaler Quatsch. Wenn der Hersteller defekte Ware ausliefert oder nur mangelnde Qualitätskontrollen hat, dann ist das doch nicht k.pows Schuld.

@Henkelskover:
Ich glaube, damit liegst du nicht ganz richtig. Der rechtliche Ausdruck für einen Tausch der Geräte nach dem dritten Defekt ist "Wandlung" und hat nur noch wenig mit Kulanz zu tun.
Nach einer Wandlung entsteht meines Wissens nach ein neuer Kaufvertrag. Das heißt, du hast wieder 2 Jahre Gewährleistung. Und der Händler hat wieder 2 Versuche zur Nachbesserung.
Ich bin aber kein Anwalt. Alle Angaben ohne Garantie.

naja...die 2 Jahre können aber ganz einfach per AGB auf ein minimum von 12 Monaten verkürzt werden. Und das machen auch einfach so gut wie alle Händler.
Zudem greift nach 6 Monaten ja auch die Beweisumkehr.
 
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