MR2007
Commander
- Registriert
- Mai 2007
- Beiträge
- 2.162
Nö, es muss eine Schöpfungshöhe erkennbar sein. Behörden verlieren regelmäßig vor Gericht, weil sie versuchen die Verbreitung von manchen Gutachten, Excel Tabellen und ähnliche Dinge mithilfe des Urheberrechtes einzuschränken. Das fängt bei Klausurergebnissen an Universitäten an und geht bis zur aktuellen Glyphosatstudie, weswegen fragdenstaat.de jetzt klagen muss.SE. schrieb:Was auch leider etwas aus dem Fokus gerät, jede/r der Text/Audio/Video/Bild-Material erstellt ist Urheber und Rechteinhaber. Egal wie trivial das „Werk“ im Zweifel auch zu sein scheint.
Vieles ist im Urheberrecht im Argen und das Schaffen vieler YouTuber besteht aus dem Verarbeiten, auf welche Weise auch immer, von Werken anderer. Aber Uploadfilter sind trotzdem der absolut falsche Weg.