Ich kann die Kritik über das Ergebnis der finalen Abstimmung am 26.03.2019 der Urheberrechts-Reform vom Europäischen Parlament nachvollziehen, vor allem in Hinblick auf den kritischen Artikel 17 (in der ursprünglichen Fassung Artikel 13). Ich werde folgend die aktuelle Artikel-Nummerierung verwenden.
Das angesprochene Gesetzgebungsvorhaben enthält grundsätzlich viele positive Aspekte. Der Kerngedanke ist eine Stärkung der Position der Urheberinnen und Urheber gegenüber den Vertragspartnern. Es soll das Recht auf eine faire Vergütung regeln und Urheberinnen und Urheber können mehr Transparenz seitens der Vertragspartner einfordern. Weiterhin geht es in den Bereichen Bildung und Forschung um Rechtssicherheit bei der Verwendung und Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken.
Die Abgeordneten der SPD des Europäischen Parlaments und auch unsere Spitzenkandidatin für den Europawahlkampf und Bundesjustizministerin Katarina Barley haben sich innerhalb der Debatte klar gegen Uploadfilter und vergleichbare Filtertechniken im Internet ausgesprochen.
Die SPD hat frühzeitig einen gangbaren Vorschlag unterbreitet, wie die Urheberrechtsreform auch ohne Uploadfilter ausgestaltet werden kann. Dieser Vorschlag ist jedoch abgelehnt worden. Ebenso scheiterte knapp der Versuch der Sozialdemokratinnen und –demokraten am 26.03.2019 im Europäischen Parlament zusammen mit anderen Fraktionen und Parteien durch eine Abstimmung über Änderungsanträge Artikel 17 aus der Richtlinie herauszulösen.
Unser Generalsekretär Lars Klingbeil hat sich zur Abstimmung geäußert und auch die Art und Weise kritisiert, wie die Unions-Parteien in der Debatte mit den Menschen umgegangen sind, welche sich auf demokratische Weise für ein freies Internet eingesetzt haben:
„Wir haben dafür gekämpft, eine europäische Urheberrechtsreform ohne Uploadfilter auf den Weg zu bringen. Das ist uns trotz der Stimmen der SPD-Abgeordneten im Europaparlament heute nicht gelungen. Ich finde das persönlich sehr schade.
Es war immer Ziel der SPD - und wird es auch bleiben - die Richtlinie so umzusetzen, dass Künstlerinnen und Künstler davon profitieren und gleichzeitig die Meinungsfreiheit im Netz erhalten bleibt.
Was mich in den vergangenen Tagen tief erschrocken hat, war der Stil der Diskussion, wie er vor allem aus der Union heraus geprägt wurde: Verschwörungstheorien und unhaltbare Unterstellungen ebenso wie verbale Angriffe auf junge Menschen, die sich friedlich für ihre Meinung einsetzen. So dürfen Diskussionen in Deutschland nicht mehr geführt werden.“
Die kommende Entscheidung im Ministerrat der EU hat nur noch bestätigenden Charakter. Die finale Entscheidung über die Umsetzung der Richtlinie hat das EU-Parlament am 26.03.2019 getroffen. Dies war die entscheidende Abstimmung zur Ausgestaltung der Urheberrechtsrichtlinie. Auch wir sind nicht glücklich über die sehr knappe Entscheidung Änderungsanträge nicht zuzulassen. Zur Demokratie gehört aber auch, Mehrheitsentscheidungen eines Parlaments am Ende anzuerkennen, nachdem sie getroffen wurden.
Jetzt kommt es darauf an, die Richtlinie so umzusetzen, dass Künstlerinnen und Künstler für Ihre Arbeit ordentlich bezahlt werden und die Freiheit im Netz gewahrt bleibt. Katarina Barley betont, dass Sie bezüglich Artikel 17 dranbleiben wird, damit die Kommission ihrer Pflicht nachkommt und mit allen betroffenen Gruppen in den Dialog tritt für eine entsprechende Ausgestaltung. Dieses schließt explizit auch jene mit ein, die gegen die Reform auf die Straße gegangen sind.
Zur Information hänge ich gerne die Grafik unserer S&D-Fraktion im Europäischen Parlament an, welche das Abstimmungsverhalten der deutschen EU-Parlamentarier zusammenfasst.