News Artikel 13/17 und Upload-Filter: Das EU-Parlament stimmt für die Urheberrechtsrichtlinie

BeBur schrieb:
Der Rechteinhaber muss wenn schon bei Bedarf selber die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, damit das Forum vorab einen entsprechenden Upload verhindern kann.

Sollte der rechteinhaber das Bild aber entdecken gilt nicht wie aktuell, informieren und die müssen entfernen. Nein. Der kann die sofort verklagen oder für die Lizenz eine mondsumme verlangen + Löschung

Alles nicht optimal.
 
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Kann man den Scheiß eigentlich wieder irgendwann Rückgänig machen oder von irgend ein Gericht kassieren lassen, womöglich noch vor der offiziellen Pflicht, wie damals bei der VDS? Ich könnte mir vorstellen dass einige wohl schnell erkennen werden (zumindest hoffe ich das mal), spätestens nach den ersten Skandalen über Abmahnwellen etc. das der Käse zu nichts führt. Die frage ist ob dann wieder zurück gerudert werden kann oder das Ding dann quasi für immer steht?

Ich mein, es gibt sicher einige Richter in höheren Positionen die sich denken "ihr habt sie doch nicht mehr alle am Zaun" und dazu ein greifendes Urteil sprechen. - Natürlich mit theoretischen Strafen und whatever.. aber das sich so Lücken finden sich darauf zu berufen den Mist nicht mitmachen zu müssen?

Gibt es da schon erste Ansätze oder ist jetzt einfach vorbei?
(Nachdem halt jetzt im April die Zustimmung gegeben wurde)

Ich kann (und natürlich will) mir nicht vorstellen dass jetzt einfach Ende ist und es jetzt tatsächlich so kommt..
 
Jesterfox schrieb:
Doch genau das steht drin, ganz unabhängig davon das es evtl. nur um Youtube gehen sollte... jede Plattform die älter als 3 Jahre ist und kommerziell (da reicht schon Werbung um den Serverunterhalt zu bezahlen) ist betroffen.
Nein, zum Beispiel siehe hier: "Daher sollten die Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten die Erlaubnis der einschlägigen Rechteinhaber einholen, etwa durch den Abschluss einer Lizenzvereinbarung. Das gilt unbeschadet des im Unionsrecht an anderer Stelle verwendeten Begriffs der öffentlichen Wiedergabe oder öffentlichen Zugänglichmachung und auch die mögliche Anwendung von Artikel 3 Absätze 1 und 2 der Richtlinie 2001/29/EG auf andere Diensteanbieter, die urheberrechtlich geschützte Inhalte nutzen, wird hiervon nicht eingeschränkt."
Einschlägige Rechteinhaber. Verwertungsgesellschaften. Das ist hier alles Goliath gegen Goliath.
Lies die Reform einfach mal durch, da geht es ausschließlich um Verwertungsgesellschaften=Gema und Lizenzvergabeverfahren.
Um einzelne Urheber geht es nur insofern sie an der Gema dran hängen.

Hylou schrieb:
Sollte der rechteinhaber das Bild aber entdecken gilt nicht wie aktuell, informieren und die müssen entfernen. Nein. Der kann die sofort verklagen oder für die Lizenz eine mondsumme verlangen + Löschung
Wie schon gesagt, das stimmt nicht, nein. Was das angeht wird sich voraussichtlich nichts ändern.
Es kann aber sein, dass der Betreiber angemessene Maßnahmen ergreifen muss um sicher zu stellen, dass genau dieses Bild nicht mehr hochgeladen wird. Das könnte ein Problem werden, je nachdem wie die Gesetze dann nachher dazu lauten.


Das hier war das Ziel der Verwertungsgesellschaften:
"Was statt Upload-Filtern wirklich kommen wird: Grundsätzlich deckt eine Pauschallizenz, die eine Verwertungsgesellschaft wie die GEMA gegen angemessene Gebühr einem Plattformbetreiber erteilt, alle geschützten Werke ab, sogar solche aus dem Ausland, denn dazu gibt es so genannte Gegenseitigkeitsverträge mit dortigen Verwertungsgesellschaften."
Die wollen ein paar Milliarden "Pauschallizenz", das ist jedenfalls deren feuchter Traum.
 
BeBur schrieb:
Ein Buch erreicht natürlich die nötige Schöpfungshöhe.
Wann ist die denn erreicht ? Bei 3? 3,5 ? Oder geht es erst bei Schöpfungshöhe 4 los ?
Merkst du was das Problem ist natürlich ist nicht jeder Text per se Schützenswert hier im Forum gibt es allerdings einiges wo das zutrefden würde. Und wenn es nur die reine des Dichter typens im Treffpunkt sind.

BeBur schrieb:
Artikel 3 Absätze 1 und 2 der Richtlinie 2001/29/EG a
Wo steht da das es nur um Verwertungsgesellschaften und ähnliches geht.

(2) Die Mitgliedstaaten sehen für folgende Personen das
ausschließliche Recht vor, zu erlauben oder zu verbieten, dass
die nachstehend genannten Schutzgegenstände drahtgebunden
oder drahtlos in einer Weise der Öffentlichkeit zugänglich
gemacht werden, dass sie Mitgliedern der Öffentlichkeit von
Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich sind:
a) für die ausübenden Künstler in Bezug auf die Aufzeich-
nungen ihrer Darbietungen;
b) für die Tonträgerhersteller in Bezug auf ihre Tonträger;
c) für die Hersteller der erstmaligen Aufzeichnungen von
Filmen in Bezug auf das Original und auf Vervielfältigungs-
stücke ihrer Filme;
d) für die Sendeunternehmen in Bezug auf die Aufzeichnungen
ihrer Sendungen, unabhängig davon, ob diese Sendungen
drahtgebunden oder drahtlos, über Kabel oder Satellit über-
tragen werden.
Und selbst wenn es erst einmal nur die die großen betreffen wird wie bekomme ich als Hans Wurst meinen Song durch den Upload Filter ohne der Willkür von Google und Co ausgesetzt zu sein ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wäre das ganze in der Steinzeit/Mittelalter schon so gewesen hätten sich weder Rad noch Schmiedekunst durchgesetzt!
Warum kann man nich einfach sagen Du muß von dem "leben" was Du täglich "produziert"?
Wenn du n Fortschritt machst nutz den halt aus und ab dafür!
Wieso muß darf oder soll eine "Technik" überhaupt bis ins unedliche geschützt sein/werden?
Gut man kann sagen ja "wer entwickelt dann noch was" - aber hat ja komischerweise über tausende von Jahren funktioniert.
 
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BeBur schrieb:
Nein das ist falsch. 'Banale Rede' unterliegt nicht dem Urheberrecht da sie nicht die nötige Schöpfungshöhe erreicht. Ergäbe auch gar keinen Sinn, wenn man mal darüber nachdenkt.
Ein Buch erreicht natürlich die nötige Schöpfungshöhe.

Na dann erzähl das mal den Verlagen, die die ganze Zeit dafür kämpfen, dass jede noch so kurze Überschrift und sogar Links geistig schützenswerte Produkte sind. :rolleyes:
 
BeBur schrieb:
Nein, zum Beispiel siehe hier: "Daher sollten die Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten die Erlaubnis der einschlägigen Rechteinhaber einholen, etwa durch den Abschluss einer Lizenzvereinbarung. Das gilt unbeschadet des im Unionsrecht an anderer Stelle verwendeten Begriffs der öffentlichen Wiedergabe oder öffentlichen Zugänglichmachung und auch die mögliche Anwendung von Artikel 3 Absätze 1 und 2 der Richtlinie 2001/29/EG auf andere Diensteanbieter, die urheberrechtlich geschützte Inhalte nutzen, wird hiervon nicht eingeschränkt."
Doch genau das ist das Problem: diese Plattformen wollen eigentlich gar kein Material der großen Verwerter verbreiten und daher auch keine Lizenzvereinbarungen mit denen abschließen. Wo soll auch das Geld dafür überhaupt herkommen? Das Blocking auf der anderen Seite können sie aber eben auch nicht leisten.

Es wird immer wieder behauptet das es nur die großen trifft, aber "urheberrechtlich geschütztes Material" ist nicht nur der Krempel der GEMA&Co. sondern auch das was die kleinen unbekannten Künstler die nicht irgendwo vertreten sind schaffen. Das hat sich einfach keiner von denen genau durchdacht oder es ist sogar Absicht um die kleinen kaputt zu machen.
 
BOBderBAGGER schrieb:
Wann ist die denn erreicht ? Bei 3? 3,5 ? Oder geht es erst bei Schöpfungshöhe 4 los ?
Merkst du was das Problem ist natürlich ist nicht jeder Text per se Schützenswert hier im Forum gibt es allerdings einiges wo das zutrefden würde. Und wenn es nur die reine des Dichter typens im Treffpunkt sind.
Wie schon gesagt geht es nur um Platformen wo es ein Hauptzweck ist, derartiges zu verbreiten und nicht wo es in irgendeiner Ecke ein paar möglicherweise urheberrechtlich geschützte Werke gibt.

BOBderBAGGER schrieb:
Wo steht da das es nur um Verwertungsgesellschaften und ähnliches geht.
Naturgemäß ist das ganze halbwegs unübersichtlich. Es geht aber rein sprachlich die ganze Zeit um Verwertungsgesellschaften.

Turrican101 schrieb:
Na dann erzähl das mal den Verlagen, die die ganze Zeit dafür kämpfen, dass jede noch so kurze Überschrift und sogar Links geistig schützenswerte Produkte sind. :rolleyes:
Auf redaktionalle Artikel, welche selbstredend dem Urheberrecht unterliegen.

Jesterfox schrieb:
Es wird immer wieder behauptet das es nur die großen trifft, aber "urheberrechtlich geschütztes Material" ist nicht nur der Krempel der GEMA&Co. sondern auch das was die kleinen unbekannten Künstler die nicht irgendwo vertreten sind schaffen. Das hat sich einfach keiner von denen genau durchdacht oder es ist sogar Absicht um die kleinen kaputt zu machen.
Ich bin da bereit, meine Meinung sofort zu ändern. Kannst du die konkrete Stelle(n) im Original zitieren wo das draus hervorgeht? Ich habe da nichts gefunden.
 
Ich bin da bereit, meine Meinung sofort zu ändern. Kannst du die konkrete Stelle(n) im Original zitieren wo das draus hervorgeht? Ich habe da nichts gefunden.
Wenn du von deiner Blaskapelle ne HP hast wo du Eure CDs vertickerst triffts Dich spätestens nach 3 Jahren.
Das is noch überschaubar - wenn Du keine Forum hast bzw die Beiträge nur manuell freischaltest kommste damit hinreichend klar.
Aber wenn Du da n Forum hast wo sich vll 50 Leute tummeln die aktiv kommunizieren möchten - also nich jedes mal der Beitrag freigeschaltet wird - hast Du n Problem.
 
Ich kann dir versichern, es ist eine sehr schlechte Idee, sich nur über Dritte und Vierte zu informieren.
 
BeBur schrieb:
Ich bin da bereit, meine Meinung sofort zu ändern. Kannst du die konkrete Stelle(n) im Original zitieren wo das draus hervorgeht? Ich habe da nichts gefunden.
Ich benutz mal den von Julia Reda zur Verfügung gestellten Text als Quelle: https://juliareda.eu/wp-content/uploads/2019/02/Art_13_unofficial.pdf

‘online content sharing service provider’ means a provider of an information society service whose main or one of the main purposes is to store and give the public access to a large amount of copyright protected works or other protected subject-matter uploaded by its users which it organises and promotes for profit-making purposes.

Hier ist nur die Rede von Copyright Protected Material, es gibt keine Einschränkung darauf das nur Material von den großen Verwertungsgesellschaften betroffen wäre. Und auch das Bild eines Hobbyzeichners (oder jedes Foto, um mal Hobbyfotografen auch mit rein zu nehmen, die trifft das auch wenn sie sich über Foren oder andere Plattformen austauschen wollen) ist vom Urheberrecht geschützt, fällt damit ebenfalls darunter.

If no authorisation is granted, online content sharing service providers shall be liable for unauthorised acts of communication to the public of copyright protected works and other subject matter, unless the service providers demonstrate that they have:
(a) made best efforts to obtain an authorisation, and

Damit werden die Plattformen eigentlich gezwungen Verträge mit Leuten zu machen mit denen sie eigentlich gar nichts zu tun haben wollen... denn eigentlich wollen sie kein Material der großen Verwertungsgesellschaften verbreiten. Allerdings könnte jeder User sowas rein theoretisch trotzdem hochladen...

(b) made, in accordance with high industry standards of professional diligence, best efforts to ensure the unavailability of specific works and other subject matter for which the rightholders have provided the service providers with the relevant and necessary information, and in any event

Diesen "Industriestandard" muss man sich erst mal leisten können... die kleinen Plattformen sind meist schon froh wenn das bisschen Werbung die Serverkosten deckt.

Abschnitt (c) gilt ja nur wenn die anderen beiden auch schon erfüllt wurden, ist also kein Rettungsanker.


Und allgemein gilt: IANAL, aber für mich klingt das nach einem riesigen Problem.
 
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Die ganz großen Plattformbetreiber, die ja angeblich so viel verdienen (bezweifle ich übrigens) mit den Werken anderer, werden sich Pauschallizenzen vielleicht dann leisten, wenn sie aufgrund ihrer Marktmacht diese (fast) gratis bekommen können. Alle anderen großen und mittleren werden sich wohl um Uploadfilter bemühen müssen, oder wenn sie sich das auch nicht leisten können, eben zusperren. Kleine können sich sowieso nichts davon leisten, folgliche maximale Lebensdauer ab Gründung ist daher 3 Jahre, also solange die Ausnahme greift.
Ich verstehe nicht, warum man leugnen kann, dass das sehr starke negative Auswirkungen haben wird, die jeder sehen und spüren wird. Ausgenommen natürlich die geistigen Pensionisten, denen das Internet nur obskures "Neuland" ist, wie die Opas in den EU-Räten/Ausschüssen/Parlament, die das hier befürwortet und beschlossen haben.
Von dem "Stück vom Kuchen", den sich da ein paar Verlage und sonstige Verwertungsgesellschaften erhoffen, wird in der Realität nichts übrig bleiben. Verhältnismäßig ist da jedenfalls gar nichts.
 
Haxor schrieb:
O-Ton Julia Reda: "[…] wir werden hier teilweise im Parlament so richtig wie Halbgötter behandelt".

Hast du dazu eine Quelle? Ich würde das Zitat gerne nutzen, finde aber nichts.
 
HerrRossi schrieb:
Hast du dazu eine Quelle? Ich würde das Zitat gerne nutzen, finde aber nichts.
Das hat sie in folgendem Video erwähnt (ab 8:29):

BeBur schrieb:
"Was statt Upload-Filtern wirklich kommen wird: Grundsätzlich deckt eine Pauschallizenz, die eine Verwertungsgesellschaft wie die GEMA gegen angemessene Gebühr einem Plattformbetreiber erteilt, alle geschützten Werke ab, sogar solche aus dem Ausland, denn dazu gibt es so genannte Gegenseitigkeitsverträge mit dortigen Verwertungsgesellschaften."
Die wollen ein paar Milliarden "Pauschallizenz", das ist jedenfalls deren feuchter Traum.
Der jetzige Beschluss schränkt das Ganze aber nicht auf die Lizenzen der großen Rechteinhaber ein, sondern bezieht sich auf jeden Rechteinhaber. Heißt: Jeder kleine Rechteinhaber könnte Plattformen wie Youtube verklagen, wenn die was hochladen, was nicht von ihm lizenziert worden ist. Sowas wünschen sich vielleicht die Verlage und die GEMA, aber das hat mit dem jetzigen Beschluss nicht viel zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
BeBur schrieb:
Keine dieser Dienste/Platformen/Protokollen hat als Hauptzweck den Austausch von Urheberrechtlich geschützten Material und sind daher nicht betroffen von der Urheberrechtsreform.

Da wäre ich mir nicht so sicher ob sie nicht doch in diese Definition falle. IRC ist klar, aber bei Maillinglisten Foren und Messenger wie Discord könnten aufgrund dessen das Sprache oder auch Bilder gespeichert und übertragen werden können auch darunter fallen.
 
Für Verlage sind ja schon kleinste Überschriften schützenswert, die Raubkopierabmahner sehen schon bei geringsten Mengen "gewerbliche Ausmaße", da wirds wohl kaum so kommen, dass da bei diesem Gesetz einer bei nem kleinen Forum sagt "ok, die reden nur über Modelleisenbahnen und weniger über urheberrechtlich geschützte Werke, dann klag ich jetzt kein Geld ein".
 
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Nehmt doch einfach mal ein Politikforum. Wie soll das ohne Benutzung von Zitaten etc. funktionieren? Es scheint also gar nicht um die Urheber an sich zu gehen. Denn auch Beiträge in Foren können die Schöpfungshöhe leicht übersteigen. Sondern um die Schützung des alten Printgeschäfts, sowie der Tonträgerindustrie. Videos gehören dazu.
 
Haxor schrieb:
Das hat sie in folgendem Video erwähnt (ab 8:29):

Danke!
 
Auch wenn es nur mittelbar damit zu tun hat, sieht man daran, was Uploadfilter so alles unterdrücken könnten:

Die #GroKo glänzt weiter durch Einschränkung der Grundrechte mittels #Urheberrecht: Jetzt wird @fragdenstaat unter Strafandrohung gezwungen, eine staatliche Studie zu #glyphosate zu löschen. Helft sie zu befreien, indem Ihr sie anfordert! #Zensurheberrecht
https://twitter.com/Senficon/status/1112997869898883072
https://fragdenstaat.de/aktionen/zensurheberrecht-2019/
https://twitter.com/fragdenstaat/status/1112988463287189506
 
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