News Autonomes Fahren: VW will Level 4 bis 2025 kommerzialisieren

Zwischen Plänen und Umsetzung liegen ja oft auch kleine Welten.
Autonomes fahren bedeutet natürlich die Enteignung der Autofahrer, schließlich muss die größte Fehlerquelle im Straßenverkehr weg rationalisiert werden und das ist nun mal der Mensch der sein können selbst überschätzt.
Dabei greift heute schon so viel Technik ein und bewahrt trotzdem nicht vor schweren Unfällen, eben weil es da noch die Person hinterm Steuer gibt die Fehler macht.
Und es fehlt ein Straßennetz, welches nicht nur die Gefahr auf der Straße, sondern eben auch neben der Straße erkennen kann, wie spielende Kinder, Tiere, verwirrte oder mutwillig suizidale Menschen usw.
Dann wäre man zwar in der verkehrstechnischen Vollüberwachung aber eben auch deutlich sicherer unterwegs und wohl auch noch schneller, bei einer komplett abgestimmten und überwachten Strecke kann ein Fahrzeug natürlich deutlich schneller fahren, als wenn es mit den Fehlern von Menschen rechnen muss.
Weil noch anfälliger als jede Technik ist der Mensch.

Also nicht dass ich diese Zukunft haben wollen würde(weil ich gerne Auto oder Motorrad fahre), doch sie wäre sicherer und würde viele Menschenleben retten, welche heute durch Fehler und Überheblichkeit verloren gehen.

Aber ja, dafür muss eben mehr da sein als nur ein Auto was von alleine fahren kann.
 
Schwabe66 schrieb:
Also ist jeder, der schneller als 130kmh fährt, bei dir ein Straftäter. Bitte pauschalisiere mehr, da frag ich mich was die Renter sind die mit 100 kmh auf die linke Spur wechseln, Attentäter?
Er schrieb doch ganz allgemein "schneller als erlaubt" wo hast du da jetzt 130km/h und Autobahn gelesen?

Auf Autobahnen ist aber eben auch oft mal 100 oder 120 und wie wird man da teilweise weggedrängelt, wenn man es wagen sollte, doch tatsächlich 100 oder 120 zu fahren. Das hat dann auch nichts mit linke oder rechte Spur zu tun, denn das Limit gilt für alle Spuren.
 
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Wird VW nicht schaffen. Wenn man schaut was die bisher auf dem Gebiet fabriziert und veröffentlicht haben (Massenproduktion), müssen noch viele Hausaufgaben gemacht werden.
 
Taxxor schrieb:
Er schrieb doch ganz allgemein "schneller als erlaubt" wo hast du da jetzt 130km/h und Autobahn gelesen?

Auf Autobahnen ist aber eben auch oft mal 100 oder 120 und wie wird man da teilweise weggedrängelt, wenn man es wagen sollte, doch tatsächlich 100 oder 120 zu fahren. Das hat dann auch nichts mit linke oder rechte Spur zu tun, denn das Limit gilt für alle Spuren.
dazu gehören zwei. Man darf sich einfach nicht bedrängen lassen. Was itneressiert dich wenn einer mit lichthupe hinter dir auftaucht, wenn du gerade mit der maximal erlaubten geschwindigkeit jemanden überholst und es dem anderen ned schnell genug geht? Ansonsten gilt weiterhin das rechtsfahrgebot
 
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floh667 schrieb:
Ansonsten gilt weiterhin das rechtsfahrgebot
Was ich bei Streckenabschnitten mit Geschwindigkeitsbegrenzung aber irgendwie absurd finde.
Wenn allgemein 120 ist, dann ist es doch egal ob ich links oder rechts 120 fahre, die anderen Fahrer dürften mich sowieso nicht überholen.
Im Grunde hilft man damit ja sogar noch, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auch eingehalten wird^^
 
Taxxor schrieb:
Im Grunde hilft man damit ja sogar noch, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auch eingehalten wird^^
Ja, das nennt man Nötigung.
 
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Taxxor schrieb:
Was ich bei Streckenabschnitten mit Geschwindigkeitsbegrenzung aber irgendwie absurd finde.
Wenn allgemein 120 ist, dann ist es doch egal ob ich links oder rechts 120 fahre, die anderen Fahrer dürften mich sowieso nicht überholen.
Das Rechtsfahrgebot sorg für geordnete Verhältnisse auf der Straße. Das wird dir jeder Ami sagen, wenn er hier bei uns mal auto gefahren ist und das dann mit den heimischen Verhältnissen vergleicht.
 
Froz0ne schrieb:
Ja, das nennt man Nötigung.
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt
Ich sehe nicht, wo ich den anderen Fahrern drohe oder Gewalt anwende. Die Nötigung ist dann eher die Lichthupe und das dichte Auffahren desjenigen, der die Geschwindigkeitsbegrenzung überschreiten will.
 
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Auf Autobahnen können die mitte und rechte spur auf 130 begrenzen..solange die rechte spur offen bleibt für das was dass Auto hergibt:p. 200---300
Ergänzung ()

floh667 schrieb:
dazu gehören zwei. Man darf sich einfach nicht bedrängen lassen. Was itneressiert dich wenn einer mit lichthupe hinter dir auftaucht, wenn du gerade mit der maximal erlaubten geschwindigkeit jemanden überholst und es dem anderen ned schnell genug geht? Ansonsten gilt weiterhin das rechtsfahrgebot

Wenn die leute auf der mitte fahren 130 gurken und einer will links überholen mit 135kmh..muss er sich doch nicht wurdern wenn von hinten einer angeschossen kommt..mit über 200kmh..da muss der mit 135kmh bissel mehr aufs pedal treten..sonst ist das schon eine Gefahr.. und das ist schon einen Behinderung.
 
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floh667 schrieb:
Das Rechtsfahrgebot sorg für geordnete Verhältnisse auf der Straße.
Klar, aber wenn ich in einer 120er Zone 120 fahre und rechts von mir ein Fahrzeug ist, dann kann ich auch gar nicht nach rechts fahren, wenn jemand von hinten angerast kommt und vorbei will.
Entweder müsste ich schneller werden um irgendwie vor dem rechten Auto einzuscheren, aber ich darf ja nicht über 120 fahren.
Oder ich müsste langsamer werden um irgendwie hinter dem rechten Auto einzuscheren, nur darf ich ja eigentlich links auch nicht ohne Grund langsamer fahren als die rechten Fahrzeuge(und ein drängelnder Hintermann ist kein Grund) bzw. würde das rechte Auto dann ja rechts überholen, was auch verboten ist.
Ergänzung ()

ELMOKO schrieb:
Wenn die leute auf der mitte fahren 130 gurken und einer will links überholen mit 135kmh..muss er sich doch nicht wurdern wenn von hinten einer angeschossen kommt..mit über 200kmh..da muss der mit 135kmh bissel mehr aufs pedal treten..sonst ist das schon eine Gefahr.. und das ist schon einen Behinderung.
Es ging um eine Geschwindigkeitsbegrenzung, wenn bei 120 Leute in der Mitte mit 100 fahren, kann ich links überholen, aber eben auch nur mit maximal 120. Da kann derjenige, der mit 200 angeschossen kommt, auch nichts dran ändern.
 
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Scobi schrieb:
Mich interessiert nur der Level, der mich Besoffen nach hause bringen darf! Der Rest ist mir egal! Wieso soll ich etwas autonomes haben wollen wenn ich aber stets daüber aufpassen musste... !?? Was ist den dann Sinn und Zweck davon!??
Der Sinn ist dass das bisschen aufpassen sehr viel weniger stressig ist als selber zu fahren und du entspannter ankommst. Aber auch sicherer und sparsamer fährt die KI dann meistens.
Aber ja, richtig interessant wird es für mich auch erst bei Level 5. Dann können auch Leute ohne Führerschein, zu junge, alte, kranke, verletzte, besoffene, etc. alleine damit fahren.
 
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jackii schrieb:
Der Sinn ist dass das bisschen aufpassen sehr viel weniger stressig ist als selber zu fahren und du entspannter ankommst.
Da muss die Technik aber noch sehr viel reifen, wenn ich weniger gestresst sein soll, wenn sie mein Auto alleine fährt^^ Wenn ich mir aktuelle Videos vom Tesla Autopilot anschaue, wäre mein Stresslevel konstant sehr viel höher weil ich immer Angst hätte, dass die Technik einen Fehler macht.
 
Warum hab ich das Gefühl, dass Mann mir das Auto ganz wegnehmen will und ich nur noch mit gegenehmigter Voranmeldung mich fortbewegen darf..., zu moderaten Preise , denn irgendwo ,muss der Rückgang an nicht mehr verkauften Autos wieder reinkomme
 
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Ob VW weiß, dass die Software dann auch im realen Betrieb und nicht nur aufm Teststand beim KBA oder TÜV funktionieren muss?
 
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wow....VW hat gelernt.

wenn das autonome fahren nicht klappen sollte, geht die tochtergesellschaft vor die hunde durch die schadenersatzklagen aufgrund von toten menschen.

erst outsourcen, dann windige technik verkaufen....so macht man das :D

mfg

p.s.

Crizzo schrieb:
Ob VW weiß, dass die Software dann auch im realen Betrieb

kann VW doch egal sein, haftbar ist die tochtergesellschaft.
 
Als bekennender Auto Muffel freue ich mich auf das autonome fahren, liegt aber wahrscheinlich am Pendeln 40k Km im Jahr (Fahrtzeit=Freizeit).
Bis das allerdings zu 99,9% bei uns funktioniert und vorallem erschwinglich ist, werde ich es wahrscheinlich nicht mehr benötigen, solange das Rentenalter nicht weiter ansteigt :freaky:



Pinabuzz schrieb:
die Millimeterarbeit, dass man stundenlang die Spur hält, wird einem jedoch erleichert.
Wie breit war denn deine Fahrspur 1,80m ? :evillol:
 
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[wege]mini schrieb:
wenn das autonome fahren nicht klappen sollte, geht die tochtergesellschaft vor die hunde durch die schadenersatzklagen aufgrund von toten menschen.
Ja genau so funktioniert das. Die testen das nicht vorher auf Herz und Nieren. Nein, da wird der Prototyp einfach auf die Straße gesetzt und dann hofft man, dass es funktioniert. Wenn's dann doch nicht tut worauf man gehofft hat und es Tote gibt, dann hat man großes Pech gehabt :freak:

Ironie beiseite: Wenn das System ausreichend gestest wurde, keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt und nach menschlichem Ermessen "sicher" ist, dann wird ein Ausfall/Unfall/sonstwas selbst mit Todesfolge keine wirtschaftlich allzu relevanten straf- oder zivilrechtlichen Konsequenzen für den Hersteller haben. Zumal das dann über eine Versicherung abgedeckt wird. Die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür müssen natürlich erst noch geschaffen werden.
 
Froz0ne schrieb:
Ja, das nennt man Nötigung.
Nein, das ist nicht mehr als Missachtung des Rechtsfahrgebots (zumindest, wenn man ohne Probleme nach rechts fahren könnte).
Nicht mehr und nicht weniger. Gab auch schon ein Gerichtsurteil dazu.
ELMOKO schrieb:
..sonst ist das schon eine Gefahr.. und das ist schon einen Behinderung.
Nope, ist es nicht.
Theoretisch könnte da auch einer mit nur 50 überholen - oder eine Unfallstelle sein.
 
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Taxxor schrieb:
Ich sehe nicht, wo ich den anderen Fahrern drohe oder Gewalt anwende. Die Nötigung ist dann eher die Lichthupe und das dichte Auffahren desjenigen, der die Geschwindigkeitsbegrenzung überschreiten will.
Der §240 wird auch im Straßenverkehr angewendet. Einlesen hilft. Gilt auch für das blockieren der linken Spur.
 
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