News Balkonkraftwerke: Bundestag beschließt Rechtsanspruch für Mieter

Frank

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Das sind doch mal gute Nachrichten. Aber warum hat die AfD dagegen gestimmt?
 
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Na dann muss ja nur noch mein Nachbar sein Haus abreißen, damit sich das bei mir auch lohnt :)

Aber schön das es zumindest hier vorwärts geht, erst 800w und jetzt die Mieterrechte...

@coxon
Na weil die Grünen dafür gestimmt haben :freak:
 
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coxon schrieb:
Das sind doch mal gute Nachrichten. Aber warum hat die AfD dagegen gestimmt?
Weil es Eigentümer entmündigt. Das Haus/die Wohnung ist und bleibt Eigentum von jemand anderem und es ist ein Unding, wenn ein Mieter hier nun das Vorrecht erhält was er an den Balkon schraubt.
 
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Rainbowprincess schrieb:
es ist ein Unding, wenn ein Mieter hier nun das Vorrecht erhält was er an den Balkon schraubt.
Mag sein, aber ohne solche Änderungen wird PV im privaten Umfeld einen schweren Stand haben. Unter den richtigen Umständen würde ich das auch gerne aufstellen, ohne den ganzen Hickhack.
 
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"Ästhetik"... Damit ist alles gesagt. Das ist bei Mietern die Hauptausrede dafür, keine Schüsseln anzubringen. Damit lässt sich im Grunde immer argumentieren und ich sage voraus, dass genau das passiert. Unterlassung wegen der Ästhetik...
 
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Rainbowprincess schrieb:
Weil es Eigentümer entmündigt. Das Haus/die Wohnung ist und bleibt Eigentum von jemand anderem und es ist ein Unding, wenn ein Mieter hier nun das Vorrecht erhält was er an den Balkon schraubt.
Dann schraubt er es mit Ende des Mietverhältnisses wieder ab. Mach Mal einen Spaziergang und komm runter
 
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Wenn es dem Mieter hilft langfristig seine Stromkosten zu reduzieren, warum nicht. Gegen einen Sichtschutz haben die meisten ja auch nichts einzuwenden.

Leben und leben lassen. Solange er es beim Auszug wieder abbaut sehe ich da kein Problem.
 
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Naja, sehe ich anders. Solange das Solarzeugs fachmännisch und reversibel befestigt ist, kann es dem Eigentümer doch eigentlich egal sein. Solar ist allgegenwärtig und keine visuelle Sondererscheinung mehr. Wenn der Eigentümer da nun aus persönlichen Befindlichkeiten ein Problem mit hat ist das halt sein Problem und nicht das des Mieters.

Wäre ja genauso übergriffig, als würde mir ein Eigentümer vorschreiben welche Fahrzeugmarke oder mit welcher Lackfarbe ich auf meinem Anwohnerparkplatz parken darf...
 
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Ästhetik <- jemand mit Wohnung Nordseite findet es versaut die Südseite wenn da überall diese hässlichen Panels sind.
 
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swoosh schrieb:
Dann schraubt er es mit Ende des Mietverhältnisses wieder ab.
Das wird er auch müssen. Inklusive Reparatur der eventuell beschädigten Fassade oder Balkons. Diese Rechnung sollte man dann mit einkalkulieren, als Mieter.
 
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Naja, die Feuerwehr wird sich freuen…

Aber für diejenigen, die sowas nutzen wollen, ne ganz gute Sache.

Als Eigentümer käme ich mir aber wahnsinnig entmündigt vor. Kein Wunder, wieso Wohnungen lieber leer stehen gelassen werden, wenn Mieter mittlerweile mehr Rechte über die Immobilie haben wie Eigentümer. Die Kosten im Schadensfall bleiben am Ende am Vermieter/dessen Versicherung hängen…
 
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Rainbowprincess schrieb:
Weil es Eigentümer entmündigt. Das Haus/die Wohnung ist und bleibt Eigentum von jemand anderem und es ist ein Unding, wenn ein Mieter hier nun das Vorrecht erhält was er an den Balkon schraubt.
Ich als Vermieter sehe das nicht so. Ich bin nun einfach dazu aufgefordert, mit meinem Mieter der mir jeden Monat Geld für die Nutzung zahlt, eine Einigung zu finden wenn er so eine Anlage wünscht. Ich kann nicht mehr grundlos ablehnen. Der Mieter sagt mir was er vor hat, wir gucken und das gemeinsam an. Ich gebe es frei und habe ggf. noch Gestaltungsspielraum wenn der Mieter andere Regularien missachtet oder fahrlässig handelt. Das kann ich ja einfach begründen und so mitgestalten. Der Mieter kann ja nicht alles außer acht lassen und mit meinem Eigentum machen was er will. Aber das Recht so eine Anlage zu betreiben hat er und das befürworte ich. Ich kann auch finanzielle Anreize schaffen das die Mieter es nach meinen Vorstellungen installieren. Einmalig 100€ Miete erlassen für eine Anlage nach meinen Vorstellungen tun mir zumindest nicht weh.
Ich kann auch die Anlage kaufen und anbringen und damit die Miete um sagen wir 10€ erhöhen. So spart der Mieter. Ich habe die Anlage nach meinen Vorstellungen. Und ich habe vielleicht sogar noch einen Benefit für meine Nachmieter. Über die 10€ hab ich die Anlage nach 5 Jahren wieder drin. Klar, Mieter erhöhen kann ich auch ohne Solar. Aber mMn sollte das Mieter Vermieterverhältnis ein miteinander sein. Funktioniert mal mehr mal weniger gut.
 
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Die meisten Vorhaben werden in Zukunft nicht am "Ob", sondern am "Wie" scheitern. Natürlich darf der Mieter Balkon PV haben und betreiben. Allerdings darf er kein 0815 Angebot mit "Universalhalterung" von MyDealz selbst hinfummeln, sondern muss das von der Eingentümergemeinschaft definierte Modell (Ästhetik) von einem Fachbetrieb anbringen lassen (Sicherheit). Ich traue nur einem von dreien meiner Mieter zu ein Balkon PV mit der korrekten Befestigung auszuwählen und im 3. Stock über dem Gehweg sturmsicher zu montieren, die anderen beiden können nicht mal selbstständig einen Wasserhahn wieder festziehen - Den Schuh ziehe ich mir als Vermieter nicht an.

Ob sich das dann noch "rechnet" nachdem der Fachbetrieb seine Rechnung schickt ist nicht mein Problem...
 
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Naja, bin da Zwiegespalten.


Auf der einen Seite schon gut, aber auf der anderen Seite birgt das Gefahren für den Vermieter.

Die Geländer müssen die Last (vor allem Windlast) auch ab können & die schweren Module (sind ja pro Modul um die 20kg) müssen auch sicher montiert werden.

Wer haftet wenn so ein Modul im 3.Stock abreißt und Jemanden auf dem Bordstein erschlägt bzw. dauerhaft verletzt?
Haftet dann der Vermieter?

Sry, aber manche Leute sind dermaßen hohl & montieren die Module wirklich fuchswild.

coxon schrieb:
Das sind doch mal gute Nachrichten. Aber warum hat die AfD dagegen gestimmt?
Weil die politische Diskussion in Deutschland dermaßen toxisch geworden ist & mittlerweile nur noch Kindergarten-Niveau erreicht hat.

Es geht nicht mehr um die Inhalte, sondern nur "den mag ich nicht, also sag ich nein".
Ist bei beiden Lagern leider das Gleiche. Man könnt sich nicht mal das Schwarze unter den Fingernägel.
 
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bart1983 schrieb:
Auf der einen Seite schon gut, aber auf der anderen Seite birgt das Gefahren für den Vermieter.

Die Geländer müssen die Last (vor allem Windlast) auch ab können & die schweren Module (sind ja pro Modul um die 20kg) müssen auch sicher montiert werden.

Wer haftet wenn so ein Modul im 3.Stock abreißt und Jemanden auf dem Bordstein erschlägt bzw. dauerhaft verletzt?
Haftet dann der Vermieter?

Siehe mein Kommentar oben, eine vernünftige Eigentümergemeinschaft wird vorschreiben, dass das durch einen Fachbetrieb anzubringen ist. Das neue Gesetz lässt es nicht mehr zu das Vorhaben grundlos abzulehnen, über das "Wie" kann die Eigentümergemeinschaft aber sehrwohl bestimmen. Man wird auch für eine einheitliche Optik (Ästhetik) das Modell festlegen können.
 
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bart1983 schrieb:
Die Geländer müssen die Last (vor allem Windlast) auch ab können & die schweren Module (sind ja pro Modul um die 20kg) müssen auch sicher montiert werden
Was denkst du denn was für Lasten die aushalten müssen wenn sich daran Menschen anlehnen? ;)
 
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@MaC-87 grundsätzlich gute Haltung. Nicht jeder Eigentümer/Vermieter vertritt eine solche Auffassung.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man die Weigerung eines Vermieters ja vielleicht auch nachvollziehen. Wenn ich da an meinen Erfahrungen orientiere, dann ist es eher grobe Unwissenheit und der Fakt "mein Eigentum, hier gebiete ich und nur ich".
 
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Einfach dran schrauben, die meisten Vermieter sehen ihre Mietobjekte genau 2 mal, zur Übernahme/Bau und zur Übergabe/Abriss. Ich würde da gar nicht um Erlaubnis fragen. Hat die nicht zu intessieren, was man privat macht, solange es keine baulichen Veränderungen nach sich zieht. Steht auch genau so in den meisten Mietverträgen. Der Mieter sollte drauf achten, dass alles fest montiert ist und nichts abfallen kann.
 
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Aber der Eigentümer haftet trotzdem, wenn so ein Teil runterfällt oder? Auch erfordert solch Anlage zwingend eine Leitung in das Haus, wenn es keine Außensteckdose gibt. Beschädigung der Fassade und Schimmelgefahr sofort dabei. Leitung über die Gummilippe des Fensters führen darf ich zumindest nicht. Also ich weiß nicht, da entstehen nun mehr Fragen als Antworten.
 
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