News Balkonkraftwerke: Bundestag beschließt Rechtsanspruch für Mieter

Firefly2023 schrieb:
Geht gar nicht! Es ist MEIN EIGENTUM und ICH entscheide, wer da was randengelt oder nicht! BKWs sind eh Geldverschwendung! Dagegen wird sich hoffentlich gewehrt!
Eigentum verpflichtet und nur weil mir etwas gehört, heißt es halt noch lange nicht, dass ich meinem Mieter alles Mögliche vorschreiben darf. Das sieht das BVerfG btw. regelmäßig genauso und fasst hier den Begriff des "Eigentums" weiter.
Vermieter sind immer schnell, wenn es darum geht, sämtliche Kosten auf die Mieter zu übertragen. Sie sind aber genauso schnell, Dinge zu verbieten, die sie nicht wollen.

Wenn du dein Eigentum so bewirtschaften willst, wie du es eben willst, zieh selbst ein. Wenn du mehr als nur ein Eigentumsobjekt hast, muss man sich eh fragen: Wofür? Klar, weil Geldanlage. Und idealerweise zahlt man für die Beschaffung ja nicht einmal selbst :)
Anderes Thema...

Gut, dass hier endlich mal Rechtssicherheit für Mieter geschaffen worden ist.
 
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Exit666 schrieb:
Möbel können anderen nicht auf den Kopf fallen.
Naja, so ein Korb- oder Segeltuchstuhl oder leichter Tisch auf dem Balkon kann sich bei schwerem Wetter durchaus mal selstständig machen.
 
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coxon schrieb:
Aber warum hat die AfD dagegen gestimmt?
In letzter Zeit wird in sozialen Medien ein Narrativ gepusht, dass solarpanels nach 10 Jahren zu extrem giftigem Sondermüll werden und Atomkraft viel sauberer und sicherer ist. Jeder 2. thread zu erneuerbaren auf Twitter ist voll davon. Wir leben in einer seltsamen Realität

Firefly2023 schrieb:
BKWs sind eh Geldverschwendung!
Es faellt mir wirklich schwer unseres so zu rechnen, dass es sich nicht amortisiert.. Und es definitv teurer als klug
~2-6KWh am Tag bei uns, im schnitt etwa 3.3 macht bei uns gut 90 Cent Ersparnis am Tag. Damit sind die Panels +WR nach 2 Jahren profitabel, der Akku nach weiteren 2. die Garantie umfasst 15 Jahre. Macht dann 11 Jahre lang Gewinne.
 
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MaC-87 schrieb:
Ich als Vermieter sehe das nicht so. Ich bin nun einfach dazu aufgefordert, mit meinem Mieter der mir jeden Monat Geld für die Nutzung zahlt, eine Einigung zu finden wenn er so eine Anlage wünscht. [...] Aber mMn sollte das Mieter Vermieterverhältnis ein miteinander sein. Funktioniert mal mehr mal weniger gut.

Vielen Dank für diesen sachlichen und konstruktiven Beitrag. Ich wünschte mir, dass mehr Vermieter so handeln. Und generell mehr Menschen so handeln.
Mehr Miteinander statt Gegeneinander. Selbst im Grundgesetz steht: "Eigentum verpflichtet".

Der hier beschlossene Rechtsanspruch heißt ja nicht gleich, dass die Mieter alles ohne Absprache und Zustimmung machen dürfen - allerdings kommt das in vielen Antworten hier so rüber. Das ist falsch.
Die vom Bundestag beschlossene Änderung besagt lediglich, dass der Mieter es nicht mehr ohne Begründung ablehnen darf. Und selbst da ist dank "Ästhetik" doch eine recht große Grauzone vorhanden.
Ich finde, dass "Ästhetik" genauer definiert sein müsste, sonst haben wir ein weiteres Gesetz, was einfach nur sinnlos unsere Gerichte beschäftigt.
 
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Rainbowprincess schrieb:
Weil es Eigentümer entmündigt. Das Haus/die Wohnung ist und bleibt Eigentum von jemand anderem und es ist ein Unding, wenn ein Mieter hier nun das Vorrecht erhält was er an den Balkon schraubt.
Der Eigentümer entmündigt sich selbst und freiwillig, in dem er vermietet. Dazu ist er nicht gezwungen.
Wie beim Streichen etc: Soll halt gelten: Wenn Objekt ohne Solaranlage übergeben, kann der Vermieter auch verlangen, dass ohne Solaranlage wieder abgeben wird.

Alles darüber hinaus ist mehr als albern.
 
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Finde ich gut.
Dann kann man sich mit dem Vermieter leichter auf eine für beide Seuten gute Lösung einigen.
Rechtsanspruch machts dann doch leichter, wenn Vermieter blockieren.
 
mein Vermieter hat es problemlos genehmigt
 
Ich bin Vermieter und finde die Entscheidung gut. Weis nicht warum hier immer gleich von Entmündigung gelabert wird... :rolleyes:
 
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Von einem Rechtsanspruch ist die Rede aber dann darf wegen Ästhetik abgelehnt werden.
Das ist gerade DER springende Punkt, wieso man einen Rechtsanspruch benötigt, damit Vermieter nicht einfach wahllos mit Ästhetik argumentieren und verbieten können.

Es ist ein bisschen wie eine Anschnallpflicht im Auto – doch wenn es dem Fahrer wegen Ästhetik nicht passt, kann man es auch sein lassen.

Letztendlich komplett nutzlos.
 
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Stellt euch vor ihr untervermietet ein Zimmer in eurem Haus und jemand baut sich nun dort einen Hühnerstall ein, weil er es nun rechtlich darf. Ja, der Vergleich hinkt etwas, aber ein Haus ist nicht nur Eigentum des Vermieters, sondern auch eine Hausgemeinschaft. Da kann nicht jeder machen was und wie er will.

Schon früher musste man für Katzennetze, sichtbaren Sat-Schüsseln, Umbauten und Zusatzinstallationen in der Wohnung oder oder mindestens eine Genehmigung vom Vermieter einholen. Und bei Ablehnung dessen muss man sich eben im Zweifel was anderes suchen.
Wenn ich dann lesen muss, dass der Vermieter dann nicht vermieten braucht, wenn ihn die geänderte Rechtslage nicht passt, finde ich das ganze auf den Kopf gestellt.
Dann jammert nicht mehr herum, wenn immer weniger Eigentümer vermieten möchten und dafür teure Eigentumswohnungen und AirBnB daraus machen!
 
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Rainbowprincess schrieb:
Weil es Eigentümer entmündigt. Das Haus/die Wohnung ist und bleibt Eigentum von jemand anderem und es ist ein Unding, wenn ein Mieter hier nun das Vorrecht erhält was er an den Balkon schraubt.
Und ich finde es ein Unding, was mir so mancher Vermieter alles verbieten will. Nicht vergessen, mit der Miete geht die Wohnung in meinen Besitz über, wenn dir das nicht passt, vermiete nicht. Solange ich das Mietobjekt nicht beschädige, kann es dir doch egal sein, was ich damit mache, sofern ich damit nicht gegen Gesetze verstoße. Erinnert mich immer wieder an Diskussionen, bei denen der Vermieter verbieten will, dass man Schränke, Regale, etc. an der Wand befestigt. Oder verbieten will, dass man dauerhaft das Rollo geschlossen hat. Letzens wollte ein Vermieter einem Mieter sogar fristlos kündigen, weil er noch Umzugskartons in seinem Flur stehen hatte. :rolleyes:

MaC-87 schrieb:
Ich kann auch die Anlage kaufen und anbringen und damit die Miete um sagen wir 10€ erhöhen. So spart der Mieter. Ich habe die Anlage nach meinen Vorstellungen. Und ich habe vielleicht sogar noch einen Benefit für meine Nachmieter. Über die 10€ hab ich die Anlage nach 5 Jahren wieder drin.
Ich mag deine Einstellung. :) Aber ich glaube, mit 5 Jahren wirst du nicht auskommen, da du nur 8% auf die Jahresmiete umlegen darfst, oder?
 
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Stöf schrieb:
Was denkst du denn was für Lasten die aushalten müssen wenn sich daran Menschen anlehnen? ;)
Naja aber die Menschen lehnen sich ja trotzdem ZUSÄTZLICH weiterhin an. :D
 
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WilliTheSmith schrieb:
mit der Miete geht die Wohnung in meinen Besitz über
Davon träumst du. 🙂 Du darfst sie nutzen, mehr aber auch nicht.
Du kannst dich selber als "Besitzer" sehen, ist mir egal. Eigentümer (und damit der echte Besitzer^^) bleibt natürlich der Vermieter.
 
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coxon schrieb:
Das sind doch mal gute Nachrichten. Aber warum hat die AfD dagegen gestimmt?
Ehrliche Antwort:

Weil die AFD nicht am Wohl des kleinen Mannes interessiert ist sondern noch extremer auf "Geldadel" ausgerichtet ist als die FDP. Der AFD geht es in Sachen Mietrecht mehr um die Rechte der Besitzer und Vermieter als die der Mieter.

@Topic:
Solange Ästhetik ein Grund bleibt kann der Vermieter jederzeit alles blockieren, wenn er will. Also hat sich im Endeffekt nichts geändert.
 
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Zum Glück gehen alle Balkone in meinem Mehrfamilienhaus nach Norden. So muss ich die hässlichen Module nicht verbieten.
 
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Hihi vielleicht wird bei manchen Vermietern, die das aus irgendeinem Grund nicht wollen in Wohnungen bei Neuvertägen der Balkon einfach dann nicht mehr mitvermietet

Dort wo Wohnungen Mangelware sind wird das vielleicht auch funktionieren, da stellt der Vermieter dann alten Krempel auf den Balkon und sichert sich 1x im Jahr Zutritt zu seinem Aussenlager zu :D

Aber wenn das fachgerecht verbaut wird und rückstandslos rückbaubar denke ich wird das meistens doch egal sein.
 
Rainbowprincess schrieb:
Weil es Eigentümer entmündigt. Das Haus/die Wohnung ist und bleibt Eigentum von jemand anderem und es ist ein Unding, wenn ein Mieter hier nun das Vorrecht erhält was er an den Balkon schraubt.
Da gibt es im Mietrecht aus meiner Sicht noch viel dickere Brocken, zum Beispiel dass das Rauchen in der Wohnung oder die Tierhaltung nicht wirklich verboten werden können.
 
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AvenDexx schrieb:
"Ästhetik"... Damit ist alles gesagt. Das ist bei Mietern die Hauptausrede dafür, keine Schüsseln anzubringen. Damit lässt sich im Grunde immer argumentieren und ich sage voraus, dass genau das passiert. Unterlassung wegen der Ästhetik...
Kenne ich auch. Die Fassade sieht aus wie hingesch..., aber die Ästhetik verhindert es.
 
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