News Bundestag beschließt Leistungsschutzrecht

@Hawkster

So ist es Die Verlage bezahlen Ihre festangestellten/freiberuflichen "Schreiberlinge" für deren Arbeiten und das sicher nicht üppig. Die "Rechte" an diesen Arbeiten dürften dann auch an die Verlage übergehen.

dazu gibts sogar ne doku, die das ganze schön beschreibt und aufzeigt.

http://www.youtube.com/watch?v=pPC0_92ODXI

Anders bei den Autoren von Romanen und Co., diese werden sich sicher nicht beschweren wenn Google-Suche einen kleinen Auszug (Leseprobe) anzeigen würde. Das ist WERBUNG

das frustrierende ist da, das es den autoren von romanen genau gleich ergeht. sie schliessen meist einen vertrag mit einem verlag ab, der die rechte dann übernimmt. wiederum bezahlt dann der verwerter nur das an honorar, das da vereinbart wurde. warum?

das hat mehrere gründe. zum einen, übernimmt der verlag die werbung und den vertrieb der bücher. zum anderen trägt er dann auch die ersten druckkosten. wobei es da auch wieder verlage gibt, die einen zuschuss dafür verlangen.

fazit bleibt selbst bei den "guten" verlagen, sie bestimmen genau, wieviel der künstler erhält. niemand sonst. der markt, wird oft als ausrede gebraucht. tatsächlich würde der markt auch 20% hergeben.

im schnitt erhält ein autor bis 10% des verkaufserlöses ohne mehrwertsteuer. das bedeutet, bei nem bestseller(als beispiel), das bei 1 mio verkauften büchern(10 euro preis), der autor ganze 1 mio euro erhält. der verlag jedoch 9 milionen.

1 mio erscheint als viel geld. betrachtet man aber den verlag, wird einem eher mulmig. aufwand gesamt max 20 000 euro. arbeitsaufwand eher gering. rendite = ca 8.98 mio euro.

hauptsächlicher arbeitsaufwand des autors, meistens in jahren gerechnet. genau DA, erkennt man die extreme scheinheiligkeit der verwerter.

greez
 
@tarrabas

Sehr interessanter Beitrag, danke dafür.
Wie in dem Video sehr schön zu hören ist, ist eben nicht Google der Dieb, sondern Webseiten von Unternehmern und Co. Durch den im Video genannten Dienst "Google-News" werden keine Umsätze generiert, da keine Werbung geschaltet ist, soweit ich weiß.

Was mich aber am meisten verwirrt ist die Frechheit mit der Verlage sich über geltendes Recht hinweg setzen, denn soweit mir bekannt ist das Urheberrecht (also das Recht als Urheber an der entsprechenden Sache) nicht übertragbar, ausser bei/durch Tod.
Also kann mir im Grunde niemand das Recht auf weitere Verwertung untersagen.

@DrToxic

Das sehe ich anders. Da es sich jetzt um ein Gesetz handelt, kann der Gesetzgeber Google nicht auffordern geltendes Recht zu brechen UND dann zu zahlen... das ist paradox. Somit sehe ich das LSR ehr als Nachteil für die Verlage und Co..
Ich kann doch BMW auch nicht zwingen Volkswagen zu verkaufen... Namen/Marken sind beliebig ersetzbar :D
Google wird am häufigsten benutzt, aber deswegen kann Google als Unternehmen noch immer entscheiden wen es in seinen Index (durch die Arbeit von Google erstellt) aufnimmt und wen nicht.
Das "Explorer" Beispiel hinkt etwas, da MS hier einen Browser quasi zur Pflicht gemacht hat. Der "fähige User" mag da denken: Was solls, ich nehme einen anderen. Der Gelegenheitsuser aber nimmt was er hat und sucht nicht nach was anderem. Damit lag es auf der Hand das MS nur seine Marktposition ausbauen wollte. Also nicht ganz das worum es bei Googles Marktanteilen geht, da Google seine Position durch das Löschen aus dem Index nicht stärkt/schwächt.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich fand das urteil über die browserauswahl sehr dämlich.
es ist ein microsoft betriebsystem, es ist ihre software.
in einem freien mark würden sie und nur sie alleine bestimmen
welchen browser sie mit liefern. niemand zwingt apple neben itunes noch andere
portale zu erlauben....warum also microsoft.
der kunde weiß was er kauft und er bekommt es seit 20 jahren genau so.
wäre so als würde man volkswagen zwingen dem kunden zwischen
einem opel motor, einen bmw motor oder einem vw motor wählen zu lassen.
das ist absurde. wo bitte ist denn hier der freie markt.
sozial ist das auch nicht.
und kartell, das sind doch nur ausreden.
 
Das Google das Monopol hat und sicher ein Problem bekommt wenn es einfach jemanden aus dem Index kicken ist klar.
Aber Google kickt ja nur die raus die Geld wollen. Sie könnten drinstehen, wenn sie dafür kein Geld verlangen.
Google will das nicht lizensieren, also müssen sie auch nicht. Das ist keine Wettbewerbsverzerrung mehr.

es ist ein microsoft betriebsystem, es ist ihre software.
in einem freien mark würden sie und nur sie alleine bestimmen
welchen browser sie mit liefern.
Bei Microsoft war es etwas anderes. Microsoft hat das Monopol nicht auf legale Weise erreicht und wird nun dafür bestraft. Das ist quasi eine Wiedergutmachung.
 
Zuletzt bearbeitet:
WhiteShark schrieb:
Aber Google kickt ja nur die raus die Geld wollen. Sie könnten drinstehen, wenn sie dafür kein Geld verlangen.
Google will das nicht lizensieren, also müssen sie auch nicht. Das ist keine Wettbewerbsverzerrung mehr.

Gerade das könnte von Gerichten aber als eine Art Erpressung ausgelegt werden, wo die andere Partei zwischen zwei Übeln wählen muss.

Insbesondere wird es Google als versuchte Umgehung des Gesetzes ausgelegt werden, wenn es ein gesetzliches Leistungsschutzrecht gibt und Google daraufhin gerade die streicht, die "berechtigte" (also eher: gesetzlich zugesicherte) Vergütungsansprüche haben.
 
WhiteShark schrieb:
Das Google das Monopol hat und sicher ein Problem bekommt wenn es einfach jemanden aus dem Index kicken ist klar.
Aber Google kickt ja nur die raus die Geld wollen. Sie könnten drinstehen, wenn sie dafür kein Geld verlangen.
Google will das nicht lizensieren, also müssen sie auch nicht. Das ist keine Wettbewerbsverzerrung mehr.


Bei Microsoft war es etwas anderes. Microsoft hat das Monopol nicht auf legale Weise erreicht und wird nun dafür bestraft. Das ist quasi eine Wiedergutmachung.

Google kann kicken wen es will. Denn, mMn macht es genau das LSR möglich. Niemand kann Google zwingen jemanden zu indexieren. Warum auch. Google ist ein Dienstleistungsunternehmen und kann handeln wie es möchte. Und es ist eben kein Monopol. Aber das sollte das Wort schon in sch erklären. Wir haben maximal ein Quasi-Monopol und das gibt es eigentlich nicht. Natürlich ist die Marktdominanz nicht zu übersehen, aber es gibt andere Anbieter.
Google muss auch niemanden aus dem Index werfen. Ich würde es machen, aber ich bin zum Glück nur ich :D
Google kann seine Dienstleistung zu einem von ihnen selbst bestimmbaren Preis verkaufen. Sollte dieser Preis größer/gleich der Forderungen sein ist das eben Pech. Google ist kein Samariter und soll auch keiner sein.
Was eine Klage angeht, für den Fall das Google aus dem Index löscht, was soll das geklagt werden? Es verändert keine Marktsituation. Google löscht ja keine Internetauftritte oder sperrt deren Zugänge. Es ist nur schwerer zu finden.
Einschränkung der Pressefreiheit? Völliger Blödsinn. Dazu ist mehr nötig.
Ein "Menno, ich WILL aber das Google-Geld und ich will deren Leistungen kostenlos und das SOFORT" ist aber leider (noch) kein Klagegrund :D
Ergänzung ()

DrToxic schrieb:
Gerade das könnte von Gerichten aber als eine Art Erpressung ausgelegt werden, wo die andere Partei zwischen zwei Übeln wählen muss.

Insbesondere wird es Google als versuchte Umgehung des Gesetzes ausgelegt werden, wenn es ein gesetzliches Leistungsschutzrecht gibt und Google daraufhin gerade die streicht, die "berechtigte" (also eher: gesetzlich zugesicherte) Vergütungsansprüche haben.

Naja, so einfach ist das eben nicht. Der Gesetzgeber kann sagen: Das darfst Du nicht. Er kann sagen: Wenn Du es machst dann entlohne die anderen. Aber er kann nicht sagen: Ich verbiete es Dir, aber du musst bezahlen weil ich Dich auch zwinge das verbotene nicht auszuschliessen und dann musst du bezahlen.
Das LSR ist so ungenau formuliert, das wird noch "lustig"
 
Das Gesetz betrifft aber nicht nur Google, sondern alle Seiten die fremde Datenströme verarbeiten, z.B. RSS Feeds auf denen das gesamte Web 2.0 basiert. Um sich vor Klagen zu schützen, muss man mit jedem Datenstromanbieter einen Lizenzvertrag abschließen, ein riesger Aufwand.

Die Suchmachinenbetreiber und Aggregatoren müssen jetzt aber alle Datenstromanbieter und Inhalte mit mehr als ca. 160 Zeichen rausschmeißen, um sich selbst vor Klagen zu schützen. Jeder Depp könnte sonst Google, Bing oder Facebook oder Computerbase veklagen, wenn irgendjemand mehr als 160 Zeichen einer fremden Quelle irgendwo postet. Diese riesige Tragweite haben die meisten Leute überhaupt noch nicht begriffen.

Jede einzelne deutsche Internetseite ist davon betroffen, weil sie als Anbieter mit allen Aggregatoren Verträge schließen muss um weiter gelistet werden zu können oder weil sie als web 2.0 - Datenstromverarbeiter einem riesigen Abmahnungs- und Klagerisiko ausgesetzt ist.
 
etking schrieb:
Das Gesetz betrifft aber nicht nur Google, sondern alle Seiten die fremde Datenströme verarbeiten, z.B. RSS Feeds auf denen das gesamte Web 2.0 basiert. Um sich vor Klagen zu schützen, muss man mit jedem Datenstromanbieter einen Lizenzvertrag abschließen, ein riesger Aufwand.

Die Suchmachinenbetreiber und Aggregatoren müssen jetzt aber alle Datenstromanbieter und Inhalte mit mehr als ca. 160 Zeichen rausschmeißen, um sich selbst vor Klagen zu schützen. Jeder Depp könnte sonst Google, Bing oder Facebook oder Computerbase veklagen, wenn irgendjemand mehr als 160 Zeichen einer fremden Quelle irgendwo postet. Diese riesige Tragweite haben die meisten Leute überhaupt noch nicht begriffen.

Jede einzelne deutsche Internetseite ist davon betroffen, weil sie als Anbieter mit allen Aggregatoren Verträge schließen muss um weiter gelistet werden zu können oder weil sie als web 2.0 - Datenstromverarbeiter einem riesigen Abmahnungs- und Klagerisiko ausgesetzt ist.

Und genau dieser Umstand ist für mich erstmal "erfreulich", denn so war das von niemandem "geplant". Denn irgendwo trifft es irgendwann auch die Verlage die mit ihrer Lobby dieses LSR forciert haben.
Das es grundsätzlich ehr schädlich für das Internet in Deutschland ist haben auch andere erkannt. :D
 
@Hawkster

Das siehst du richtig, die Verlage feiern ja schon. Es wurde schon verlautbart dass Google gegen das Gesetz verstoßen würde in der jetzigen Form. Man werde sofort klagen wenn es in Kraft tritt. Aber um Google mach ich mir wenig Sorgen, deren Anwälte klagen bis zur letzten Instanz wenn es sein muss. Mir tun die kleinen Anbieter leid, hier wird wohl nur nicht verklagt wer den Verlegern genehme Dinge veröffentlicht. Watchblogs wie BILDblog.de und andere werden es schwer haben bis es höchstrichterliche Fakten gibt. wenig Privatleute werden das Risiko eingehen sich mit einem Verlag wie Bertelsmann anzulegen. Alleine schon aus finanzieller Sicht, das kann sehr schnell zum Ruin führen.
 
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