So wie ich das verstehe, soll vorgeschrieben werden, dass Glasfaser und NUR Glasfaser verlegt werden muss.
Wenn das exakt zutrifft, halte ich das Gesetz für einen großen Fehler.
Bekanntermaßen ist die Glasfaser selbst mit der kleinste Kostenfaktor bei einer Erschließung. Aber extrem billig ist sie auch wieder nicht.
Es wäre daher m.E. schon damit zu rechnen, dass der Versorger/Betreiber/Zuständige sich im Ernstfall aus der Sache rausklagen könnte, da es ja so teuer ist oder die Glasfaser würde hinterher in der jeweiligen Region keiner benutzen, etc. pp.
Da eine solche Klage erfahrungsgemäß sicherlich erfolgreich sein würde, würde in dem Bauprojekt letztlich gar nichts verlegt werden, da außer Glasfaser nichts vorgeschrieben ist.
Würde man nun aber (ggf. auch) das Verlegen von Leerrohren vorschreiben, die wirklich spottbillig sind, wäre das eine viel sicherere Option für einen effektiven Ausbau. Keiner wird sich dem verweigern und deren Nutzen ist immens.
Aber gut, Weitsicht ist wohl zu viel verlangt...