-MK schrieb:
Nach den neuen Regeln aber nicht. Da ist eine 8000er Anlage halt 4x zu groß 😅
Auch wenn eine 2kWp-Grenzregelung aktuell besteht, fragt man
sich, welche Logik sich dahinter sich verbirgt ?
Im Grunde genommen, könnte man 12 kWp in dem Garten aufständern,
die 50 kWh Speicher voll-laden, um dann perma 400 W einspeisen zu können
- incl. Mittag + Abend-kurz-Peaks mit 800 W ( per Regelung )
Bei 24h Betrieb, wären 10 kWh täglich "gespart", bzw. weniger auf der
Stromrechnung.
Perma 400 W - 800 W Einspeisung ist regel-konform - Warum die Reduktion
auf 2 kWp begrenzt ?
Auf der anderen Seite kann man an die 2kWp mit kleinerem Laderegler,
die > 80 kWh Speicher laden
Aber was nutzt ein Hochvolt-Akku, wenn der Ladestrom, regierungs-seitig
reduziert wird ?
Für mich ein Widerspruch zur Energiewende - Forsierung der Bürokratie -
Geklüngel-, Inkasso-Gebaren, für die leeren Steuersäcke.
Vermutlich hat die KfW zu wenig Arbeit, incl. Habeck, Lindner,
Bärbock in den Aufsichtsgremien ?
Mit einem 50 kWh-Speicher hat man eine Notstrom-Anlage, weil die BKW
sich komplett abschaltet, bei Netz-Ausfall
-MK schrieb:
Hat er durch Bestandsschutz
Bestandsschutz wird oft subtrahiert; dann war mal Bestandschutz.
Wenn nicht konform, wird vom Netzbereiber einfach abgeschaltet.
Was macht der Konsument. Sich anpassen.