News Balkonkraftwerke: Bundestag beschließt Rechtsanspruch für Mieter

Miuwa schrieb:
bei Tepto. ich will keine Werbung machen. du musst aber gucken, dass die Versandkosten dir nicht zu hoch sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Miuwa
Firefly2023 schrieb:
Ich will, dass man mich in Ruhe lässt und mir nicht vorschreibt, was ich machen darf und was nicht.
Dann darfst du nicht vermieten. Es wäre die Hölle, wenn mein Vermieter mit meinem Zuhause tun und lassen könnte, was er will.
Und du schreibst wie einer, wegen denen es die umfassenden Abwehrrechte von Mietern gegen Vermieter braucht.
Ergänzung ()

Firefly2023 schrieb:
Ich schmeiß ihn aber raus, wenn er nicht das macht, was im Mietvertrag steht. Ganz einfach.
Nö, machst du nicht automatisch und schon gar nicht direkt.
Die Klausel, wegen der du einen Vermieter rauswirfst, muss rechtens sein und Kündigungsfristen gibt es auch.
Sicher, dass du Vermieter bist? Eigentlich solltest du das wissen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tr0nism, baizer, Autokiller677 und 3 andere
Bohnenhans schrieb:
naja bei allem was im Sinne des Rechts "fest" = nicht einfach abnehmbar ohne dass man Schrauben oder sowas lösen muss mit dem Baukörper verbunden ist könnte das schon Teil des Bauwerks werden
Also sind Sonnenschirm, Hochbeet und Lichterkette die ich mit Schlauchschellen an den Balkon gedübelt habe Teil des Bauwerkes ?
Und was ist innen, Küchenschränke, Lampen, Wandhalterungen...
 
Rainbowprincess schrieb:
Weil es Eigentümer entmündigt. Das Haus/die Wohnung ist und bleibt Eigentum von jemand anderem und es ist ein Unding, wenn ein Mieter hier nun das Vorrecht erhält was er an den Balkon schraubt.
Naja, ich habe da einen anderen Blickwinkel. Welchen Unterschied macht es, ob ein Mieter ein Balkonkraftwerk installiert, einen Sonnenschirm auf dem Balkon anschraubt oder einen Fernseher aufstellt? Für mich keinen. Er zahlt Miete und darf dafür die Wohnung samt Balkon nutzen und dort leben.
Bei Auszug muss er alles natürlich spurenfrei wieder entfernen und gut ist (ansonsten muss die Kaution etc. ran)
 
Firefly2023 schrieb:
Ich will, dass man mich in Ruhe lässt und mir nicht vorschreibt, was ich machen darf und was nicht.
Es gibt so vieles, was du machen darfst und was nicht.
Als normaler Bürger, aber auch als Vermieter.
Wenn du ohne jegliche Einschränkungen, wie du es offensichtlich gerne hättest, leben möchtest, musst du wohl auf eine einsame Insel ziehen.
Wenn du sagst "nö, ich lebe lieber hier in Deutschland", musst du dich eben an gewisse Regeln und Gesetze halten.
Bei dem Dilemma "Vermieten und Mieterrechte akzeptieren oder nicht vermieten, auf das Geld von der Miete verzichten und dafür aber König innerhalb meiner eigenen 4 Wände zu sein" kann dir keiner wirklich helfen.
Man kann dir nur gutgemeinte Ratschläge geben: wenn jemanden Mieter, bzw. deren Rechte dermaßen ankotzen, sollte er es sich genau überlegen, ob er sich diesen ungesunden "Stress antut".
Geld ist nicht alles im Leben.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Nacho_Man, WhiteHelix, Miuwa und eine weitere Person
Bohnenhans schrieb:
naja bei allem was im Sinne des Rechts "fest" = nicht einfach abnehmbar ohne dass man Schauben oder sowas lösen muss mit dem Baukörper verbunden ist könnte das schon Teil des Bauwerks werden, die Frage ist sicher berechtigt auch wenn Allianz und Co das als Mietersache erklären.
https://jur-law.de/2022/04/mietereinbauten/

Ganz interessant hierzu. Ich deute das so, dass das BKW in jedem Fall Mietersache bleibt, da man Dübel und Schrauben wieder lösen kann.

Würde ein PV-Panel z.B. in die Wand eingeputzt werden (fiktives Beispiel), könnte es schon anders ausgelegt werden.

R.Kante schrieb:
Ebenso frage ich mich, welche langfristigen Schäden du konkret vermutest?

Ich hole mal etwas weiter aus. Bei auf Dächern montierten Panels kann die dauerhafte Verschattung zum Problem werden. Die Bereiche der Dacheindeckung, welche normalerweise Licht abbekommen, werden ja durch die Panels abgedeckt.

Daher sind diese Bereiche stärker Nässe und Feuchtigkeit ausgesetzt.

Bei Dacheindeckungen aus Blech (Trapez, Sandwichelemente) soll man eine höhere Beschichtung des Materials verbauen. 50my aufwärts statt der üblichen 25my.

Aber auch bei den angewinkelten Elementen auf Flachdächern kann es zu Problemen führen. Den Link aus einem Fachmagazin müsste ich raussuchen.

Inwieweit man das jetzt auf ein BKW übertragen kann, ist eben fraglich. Wollte nur mal einen Einblick geben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hmm in Deinem Link steht ja

"Im deutschen Recht gehen in der Regel alle mit dem Gebäude oder dem Grundstück auf Dauer fest verbundenen Sachen gem. § 946, §§ 93-95 BGB in das Eigentum des Grundstückseigentümers über,...."


"In der Regel" heisst halt juristisch doch nur in besonderen Einzelfällen gehen Ein und Anbauten NICHT in das Eigentum des Grundstückseigentümer über.

Man kann auch ein Waschbecken wieder relativ einfach ausbauen das ist ja auch nur eingehängt und festgezogen + evtl eine Silikonlippe dran. Das halt alles relativ.

Gerichte klönnten da auch die Grenze ziehen ist das für den täglichen Gebrauch = mobilen Einsatz einfach auf und abbaubar und vorgsehene oder ist das für den stationären Einsatz konzipiert z.B. Das wird man sicher gerichtliche Entscheidungen abwarten müssen, wird es doch auch irgendwann sicher geben :D
Ergänzung ()

Pandora schrieb:
Also sind Sonnenschirm, Hochbeet und Lichterkette die ich mit Schlauchschellen an den Balkon gedübelt habe Teil des Bauwerkes ?
Und was ist innen, Küchenschränke, Lampen, Wandhalterungen...
Nun das müssen halt Gerichte einordnen - bei Balkonkrafwerke würd ich sagen die sind immer zur dauerhaften Nutzung während der Mietzeit verbaut - die nach dt Gesetz doch in der Regel grundsätzlich "ewig" ist = autolmatisch verlängernd duch passives Verhalten, wenn kein Zeitmietvertrag vorliegt
 
Zuletzt bearbeitet:
pseudopseudonym schrieb:
Dann darfst du nicht vermieten. Es wäre die Hölle, wenn mein Vermieter mit meinem Zuhause tun und lassen könnte, was er will.
Und du schreibst wie einer, wegen denen es die umfassenden Abwehrrechte von Mietern gegen Vermieter braucht.
Ergänzung ()


Nö, machst du nicht automatisch und schon gar nicht direkt.
Die Klausel, wegen der du einen Vermieter rauswirfst, muss rechtens sein und Kündigungsfristen gibt es auch.
Sicher, dass du Vermieter bist? Eigentlich solltest du das wissen.
Ich weiß dass, deswegen sind meine Mietverträge auch durch Anwälte aufgesetzt. Derjenige der den unterschreibt, muss sich daran halten.
 
-MK schrieb:
Mal mit reden versucht und einfach mal gefragt, ob er die Aufständerung um ein paar Grad nach oben oder unten ändern kann und somit das Problem in 5 Minuten aus der Welt schafft?
Habe bei ~20 Leuten geklingelt - niemand von denen hätte eine Solaranlage.
 
@aLanaMiau Verstehe ich nicht, du siehst doch von außen, welche Wohnung es ungefähr betrifft? 😅

Sonst könnte man ja mal beim Netzbetreiber nachfragen, der kennt ja alle registrierten Anlagen.

Ansonsten, wenn keiner eine hat, ist sie vielleicht nicht gemeldet? Dann kann der Netzbetreiber da bestimmt trotzdem behilflich werden 😅
 
Naja aber doch nur wenn die Anlage überhaupt gemeldet wurde?

Da das ab Mai 2024 weggefallen ist haben sicher schon viele vorher das dann nicht mehr gemacht xD

Bürokratie die kein Geld bringt und sowieso wegfällt da sind die Menschen normalerweise dann nicht ganz so fleissig.

Ist abver sicher ägerlich wenn man von der Blendung betroffen ist keine Frage, aber denke in grösseren Städten bzw in "verdichteten" Wohngebieten muss man halt immer gewisse Abstriche machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Bohnenhans da ist gar nix weggefallen. Nach wie vor gilt die Anmeldung im Marktstammdatenregister. Daraus folgt automatisch die Meldung zum Netzbetreiber und der wird in wenigen Tagen den Zähler tauschen. Als Betreiber musst du halt selbst den Netzbetreiber anschreiben, erfahren tut er es trotzdem, keine Sorge.

Wenn die Anlage dem Netzbetreiber nicht bekannt ist, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass dann zeitnah mal jemand vorbei fährt und nach dem rechten guckt. Weil Ferraris und BKW mag der Netzbetreiber nicht 😉 einfach morgen mal anrufen und nachfragen 😉
 
Firefly2023 schrieb:
Ich weiß dass, deswegen sind meine Mietverträge auch durch Anwälte aufgesetzt. Derjenige der den unterschreibt, muss sich daran halten.
Was steht denn diesbezüglich in deinen Mietverträgen?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Zwenki
Na ich hab halt gegoogelt und öfters solche Aussagen gefunden wie "Experten gehen davon aus, dass in Deutschland ein Großteil der Balkonkraftwerke nicht angemeldet ist." allerdings meist ohne Zahlen.

und sogar gegender!!! :D

oder auch

Expertinnen und Experten der Branche gehen davon aus, dass in Deutschland ein Großteil der rund 500.000 Balkonkraftwerke nicht angemeldet. Hinter vorgehaltener Hand ist die Rede von 90 Prozent der installierten Stecker-Solaranlagen, die unangemeldet laufen

Egal wer auch Behörden gehen in D von einer sehr hohen Dunkelziffer aus- denke es ist eher der Normalfall dass man das melden "vergisst" :D
 
Zuletzt bearbeitet:
ich glaube eher die meisten haben eins angemeldet und noch mehr dazu gebaut :D

wieviele Balkonkraftwerke kann man anschliessen? JA!
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: -MK
Miuwa schrieb:
Ob die Sicht der Vermieter in der Diskussion generell zu kurz kommt kann ich nicht beurteilen, aber was mir in deiner Ausführung wiederum zu kurz kommt ist die Tatsache, dass ja auch der Mieter dafür zahlt die Wohnung/Haus nutzen zu können.



Das bezweifelt doch alles auch (hoffentlich) kaum jemand. Natürlich muss ich mir Gedanken machen wie ich so ein BKW befestige und wenn dadurch Schäden entstehen muss ich dafür aufkommen. Daran ändert doch das Gesetz nichts.
Wenn ich ein Mietauto fahre ist doch auch ganz klar, dass ich darauf achten muss damit keinen Schaden anzurichten - und wenn ich es doch tue muss ich halt dafür aufkommen.
Mein Betrag sollte auch eher eine andere Sicht bzw. Probleme aufzeigen die mir in der Diskussion selbst irgendwie zu kurz kommen. Er sollte keine abschließende Bewertung oder Meinung darstellen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Miuwa
tx3a schrieb:
Das ist typisch deutsch.
Ja, denn bei jedem Schaden, den ein Deutscher hat, wird gleich ein Anwalt eingeschaltet und nach einem Verantwortlichen gesucht. Davor muss man sich leider schützen, zumindest würde ich das tun, wenn ich noch einen Balkon in einem Mehrfamilienhaus hätte.
tx3a schrieb:
Es ist im Übrigen noch nie ein Unfall mit BKW passiert.
Auch wenn man dazu nichts findet, glaube ich nicht, dass das stimmt. Nur weil etwas nicht berichtet wird, heißt es nicht, dass es nicht passiert ist. Oder sind dir schon mal, wie mir, fast Sichtschutzplatten einer Balkonbrüstung auf den Kopf gefallen? Davon hast natürlich nichts in der Zeitung gelesen, weil das nie an die Öffentlichkeit gelangt ist.

Außerdem wird die Unfallwahrscheinlichkeit steigen, je mehr BKWs verbaut wurden.
 
Naja es ist doch nichts Schlimmes dabei einen Anwalt einzuschalten,oft ist doch die Gesetzeslage - und vor allem die Interpretation wie Gesetze auszulegen sind - halt nicht so trivial.
 
hier ein schönes video! es gibt auch Flexi Module die sind auf jedenfall Balkon geeignet :D

 
Rukizz schrieb:
es gibt auch Flexi Module
Schön und gut, sind aber viel teurer, nur ein Bruchteil der Haltbarkeit und Lebensdauer und der Ertrag ist auch eher ½ von dem was drauf steht.

Hab mir welche geholt, anstatt 600w kommen an guten Tagen 200w rum (senkrecht, Südseite). Bei Diffuslicht geht der Betrag gegen 0. Wird wieder abgebaut und gegen Glasmodule getauscht 😂
 
Zurück
Oben