Rukizz
Lieutenant
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bei Tepto. ich will keine Werbung machen. du musst aber gucken, dass die Versandkosten dir nicht zu hoch sind.Miuwa schrieb:
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bei Tepto. ich will keine Werbung machen. du musst aber gucken, dass die Versandkosten dir nicht zu hoch sind.Miuwa schrieb:
Dann darfst du nicht vermieten. Es wäre die Hölle, wenn mein Vermieter mit meinem Zuhause tun und lassen könnte, was er will.Firefly2023 schrieb:Ich will, dass man mich in Ruhe lässt und mir nicht vorschreibt, was ich machen darf und was nicht.
Nö, machst du nicht automatisch und schon gar nicht direkt.Firefly2023 schrieb:Ich schmeiß ihn aber raus, wenn er nicht das macht, was im Mietvertrag steht. Ganz einfach.
Also sind Sonnenschirm, Hochbeet und Lichterkette die ich mit Schlauchschellen an den Balkon gedübelt habe Teil des Bauwerkes ?Bohnenhans schrieb:naja bei allem was im Sinne des Rechts "fest" = nicht einfach abnehmbar ohne dass man Schrauben oder sowas lösen muss mit dem Baukörper verbunden ist könnte das schon Teil des Bauwerks werden
Naja, ich habe da einen anderen Blickwinkel. Welchen Unterschied macht es, ob ein Mieter ein Balkonkraftwerk installiert, einen Sonnenschirm auf dem Balkon anschraubt oder einen Fernseher aufstellt? Für mich keinen. Er zahlt Miete und darf dafür die Wohnung samt Balkon nutzen und dort leben.Rainbowprincess schrieb:Weil es Eigentümer entmündigt. Das Haus/die Wohnung ist und bleibt Eigentum von jemand anderem und es ist ein Unding, wenn ein Mieter hier nun das Vorrecht erhält was er an den Balkon schraubt.
Es gibt so vieles, was du machen darfst und was nicht.Firefly2023 schrieb:Ich will, dass man mich in Ruhe lässt und mir nicht vorschreibt, was ich machen darf und was nicht.
https://jur-law.de/2022/04/mietereinbauten/Bohnenhans schrieb:naja bei allem was im Sinne des Rechts "fest" = nicht einfach abnehmbar ohne dass man Schauben oder sowas lösen muss mit dem Baukörper verbunden ist könnte das schon Teil des Bauwerks werden, die Frage ist sicher berechtigt auch wenn Allianz und Co das als Mietersache erklären.
R.Kante schrieb:Ebenso frage ich mich, welche langfristigen Schäden du konkret vermutest?
Nun das müssen halt Gerichte einordnen - bei Balkonkrafwerke würd ich sagen die sind immer zur dauerhaften Nutzung während der Mietzeit verbaut - die nach dt Gesetz doch in der Regel grundsätzlich "ewig" ist = autolmatisch verlängernd duch passives Verhalten, wenn kein Zeitmietvertrag vorliegtPandora schrieb:Also sind Sonnenschirm, Hochbeet und Lichterkette die ich mit Schlauchschellen an den Balkon gedübelt habe Teil des Bauwerkes ?
Und was ist innen, Küchenschränke, Lampen, Wandhalterungen...
Ich weiß dass, deswegen sind meine Mietverträge auch durch Anwälte aufgesetzt. Derjenige der den unterschreibt, muss sich daran halten.pseudopseudonym schrieb:Dann darfst du nicht vermieten. Es wäre die Hölle, wenn mein Vermieter mit meinem Zuhause tun und lassen könnte, was er will.
Und du schreibst wie einer, wegen denen es die umfassenden Abwehrrechte von Mietern gegen Vermieter braucht.
Ergänzung ()
Nö, machst du nicht automatisch und schon gar nicht direkt.
Die Klausel, wegen der du einen Vermieter rauswirfst, muss rechtens sein und Kündigungsfristen gibt es auch.
Sicher, dass du Vermieter bist? Eigentlich solltest du das wissen.
Habe bei ~20 Leuten geklingelt - niemand von denen hätte eine Solaranlage.-MK schrieb:Mal mit reden versucht und einfach mal gefragt, ob er die Aufständerung um ein paar Grad nach oben oder unten ändern kann und somit das Problem in 5 Minuten aus der Welt schafft?
Was steht denn diesbezüglich in deinen Mietverträgen?Firefly2023 schrieb:Ich weiß dass, deswegen sind meine Mietverträge auch durch Anwälte aufgesetzt. Derjenige der den unterschreibt, muss sich daran halten.
Mein Betrag sollte auch eher eine andere Sicht bzw. Probleme aufzeigen die mir in der Diskussion selbst irgendwie zu kurz kommen. Er sollte keine abschließende Bewertung oder Meinung darstellen.Miuwa schrieb:Ob die Sicht der Vermieter in der Diskussion generell zu kurz kommt kann ich nicht beurteilen, aber was mir in deiner Ausführung wiederum zu kurz kommt ist die Tatsache, dass ja auch der Mieter dafür zahlt die Wohnung/Haus nutzen zu können.
Das bezweifelt doch alles auch (hoffentlich) kaum jemand. Natürlich muss ich mir Gedanken machen wie ich so ein BKW befestige und wenn dadurch Schäden entstehen muss ich dafür aufkommen. Daran ändert doch das Gesetz nichts.
Wenn ich ein Mietauto fahre ist doch auch ganz klar, dass ich darauf achten muss damit keinen Schaden anzurichten - und wenn ich es doch tue muss ich halt dafür aufkommen.
Ja, denn bei jedem Schaden, den ein Deutscher hat, wird gleich ein Anwalt eingeschaltet und nach einem Verantwortlichen gesucht. Davor muss man sich leider schützen, zumindest würde ich das tun, wenn ich noch einen Balkon in einem Mehrfamilienhaus hätte.tx3a schrieb:Das ist typisch deutsch.
Auch wenn man dazu nichts findet, glaube ich nicht, dass das stimmt. Nur weil etwas nicht berichtet wird, heißt es nicht, dass es nicht passiert ist. Oder sind dir schon mal, wie mir, fast Sichtschutzplatten einer Balkonbrüstung auf den Kopf gefallen? Davon hast natürlich nichts in der Zeitung gelesen, weil das nie an die Öffentlichkeit gelangt ist.tx3a schrieb:Es ist im Übrigen noch nie ein Unfall mit BKW passiert.
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Schön und gut, sind aber viel teurer, nur ein Bruchteil der Haltbarkeit und Lebensdauer und der Ertrag ist auch eher ½ von dem was drauf steht.Rukizz schrieb:es gibt auch Flexi Module