News Balkonkraftwerke: Bundestag beschließt Rechtsanspruch für Mieter

Naja Sat Schüssel braucht man doch auch nicht mehr wirklich - man hat doch fast überall echt fixes Internet?

Und glaube die Schweiz muss sich nicht bei PV hinter D verstecken das auf ähnlichem Niveau pro Kopf

https://www.iwr.de/ticker/solarboom...-erreicht-2023-neuen-zubau-rekord-artikel6200

Auch wnen die Regelung zu Balkonkraftwerken isoliert betrachtet sicher kein so riesiges Problem wäre - die potentielle Investoren sehen sich halt bestätigt dass Deutschland fleissig weiter seine Bürokratie und gesetzlichen Vorschriften "gegen" deio Rechte von Investoren ausbaut und man es besser links liegen lassen sollten wenn man investiert.

Das ist halt einfach das Signal vor allem wenn man in den Bestand eingreift - ich bin da sehr gespannt wie sich der Bereich in D entwickelt. EIn Land das ansonsten attraktiv für (Wohnungsbau)investoren ist das kann sich solche Gesetze erlauben, D gehört aber halt nicht mehr dazu.
 
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Quade schrieb:
Wer ist dann Zuständig und Haftbar wenn man sich die Frage der Verkehrsicherungspflicht stellt? Mieter oder der Vermieter?
Wie oft wollt ihr die unnötige Frage eigentlich noch stellen? Ist mir absolut unverständlich wie man auch nur Ansatzweise auf die Idee kommt, dass der Vermieter da für Zeug des Mieters zuständig sein soll. Stellst du die Frage auch beim Balkontisch, Stuhl oder Sonnenschirm?
 
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Wie das unausgegorene Heizungsgesetz schafft das keine Klarheit und wird aufgrund der entstehenden Auslegungen die Anwälte freuen. Es klingt ja fast so als hätte man mit der Ästhetik absichtlich ein Schlupfloch geschaffen. Wobei ich auch nicht weiß, wie ein guter Kompromiss aussehen würde.

Ich bin in einer Wohnung mit Südseite bei zwei Zimmern, wüsste aber nicht wie man dort ohne viel Aufwand ohne Balkon irgend welche Module aufhängen könnte. Ich bin jetzt aber auch nicht so aggressiv das vom Vermieter zu fordern.
 
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Die Anti-Haltung ist mal wieder das typische Bedenkenträgertum. Ist es so schwer mal lösungsorientiert zu denken? Ich hab meine PV auf dem Dach, aber die Thematik BKW ermöglicht halt jetzt nochmal 2-4 Module ohne großen Aufwand auf die Haus-Seite des Verbrauchs zu setzen ohne großen Aufwand.

Es gibt ja nicht nur die 20kg-Panels sondern auch leichtere flexible und dann erledigt sich das Thema „belastung“ im Vergleich zum herkömmlichen Sichtschutz eigentlich sofort. „Ästhetik“ ist übrigens kein triftiges Argument.
 
B.XP schrieb:
Ich hab meine PV auf dem Dach, aber die Thematik BKW ermöglicht halt jetzt nochmal 2-4 Module ohne großen Aufwand auf die Haus-Seite des Verbrauchs zu setzen ohne großen Aufwand.
Geht dann leider nicht ohne Aufwand, da eine vorhandene PV Anlage ein BKW ausschließt. Du müsstest das BKW dann wie die normale Anlage vom Elektriker montieren und abnehmen und vollständig anmelden lassen. Das zählt dann als Erweiterung der vorhandenen PV
 
WhiteHelix schrieb:
Wie oft wollt ihr die unnötige Frage eigentlich noch stellen? Ist mir absolut unverständlich wie man auch nur Ansatzweise auf die Idee kommt, dass der Vermieter da für Zeug des Mieters zuständig sein soll. Stellst du die Frage auch beim Balkontisch, Stuhl oder Sonnenschirm?
naja bei allem was im Sinne des Rechts "fest" = nicht einfach abnehmbar ohne dass man Schauben oder sowas lösen muss mit dem Baukörper verbunden ist könnte das schon Teil des Bauwerks werden, die Frage ist sicher berechtigt auch wenn Allianz und Co das als Mietersache erklären.

Und auch durch Duldung eines bekannten Zustandes kann man natürlich (mit-)verantwortlich werden.

Es ist sicher in Entscheidungen von Gerichten nachzulesen ab wann juristisch etwas fest installiert und damit Teil des Baukörpers ist und wann nicht.
 
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-MK schrieb:
Geht dann leider nicht ohne Aufwand, da eine vorhandene PV Anlage ein BKW ausschließt. Du müsstest das BKW dann wie die normale Anlage vom Elektriker montieren und abnehmen und vollständig anmelden lassen. Das zählt dann als Erweiterung der vorhandenen PV
Na eben nicht, ich muss es dem Netzbetreiber melden, was ich getan habe. Der hat beschlossen dass er nur die Anmeldung beim Marktstammdatenregister sehen will.
Ich hab mich vorletztes Jahr auch belehren lassen, dass es für Netzbetreiber keine „Erweiterung“ gibt sondern immer nur Neuanlagen. Wenn ich zwei Panels an meine Dach-Anlage anbringe ist das keine Erweiterung sondern eine „neue Anlage“.

Der Spaß ist, dass das alles vor dem Solarpaket gestimmt hat, BKWs oder „steckerfertige Anlagen“ halt einen Sonderstatus haben.

Wie gesagt - im Zweifelsfall beim Netzbetreiber nachfragen.
 
Mag ok sein weil es keinen stört. Aber es ist insofern illegal, weil du damit Einspeisevergütung nach EEG für dein Balkonkraftwerk bekommst.
 
@tx3a Erklär mal eben warum das illegal ist, ich hol derweil mal Popcorn.

edit:Ich will mal nicht so sein. Aber schau dir bitte die regularien für Anschlüsse von Mischanlagen an. Die Vergütung erfolgt nach dem Schlüssel Teilanlagenleistung/Gesamtleistung. Damit wird der Strom bei mir nach drei Wechselrichtern unterschiedlich vergütet, nach Inbetriebnahmedatum. Natürlich gibt es nämlich auch bei BKWs eine EEG-Vergütung sobald man einen bidirektionalen Zähler hat.

Oder versuchst du mir gerade klar zu machen, dass wenn meine Dach-PV mehr einspeist weil mein „Hausverbrauch“ sinkt irgendwas illegal ist?
 
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-MK schrieb:
Hast du denn eine seriöse Quelle für so eine gewagte Aussage? 😉
Seinen Bauch oder Telegram Experten ;)
Ergänzung ()

tx3a schrieb:
Dass diese Regel jetzt kommt, ist vor allem die Schuld der Vermieter, die eben verschlafen haben, Solaranlagen für die Mieter anzubringen. Jetzt bekommen sie eben amateurhaft montierte Anlagen.
Hier muss ich dir deutlich widersprechen weil es einfach nicht der Realität entspricht (da hat kein Vermieter was verpennt). Wenn man als Vermieter bisher seinen Mietern Strom vom Dach verkaufen wollte, war das Irrwitz. Du musstest deinem Mieter nämlich immer Strom liefern, auch wenn die Sonne nicht schien (Lieferantenpflichten und Pflicht zur Reststromlieferung). Einzige Lösung: Entweder man hat den Strom eingespeist oder für Fahrstuhl, Beleuchtung und Co verwendet.

Mit dem Solarpaket 1 gibt es hier endlich (das war für unsere Vorgängerregierung leider unmöglich) eine deutliche Vereinfachung. Das ist m.M.n sogar noch bedeutender als die Balkonkraftwerke.

MFG
 
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Ich habe leider keinen Balkon. Darf ich das Kraftwerk auch an die Hauswand dübeln?
 
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Tomsenq schrieb:
PV im Privaten Umfeld gerne, BKW finanzieren sich in, ich würde sagen 95% der Fälle nicht über die Lebensdauer, weder vom Rohstoffeinsatz her noch finanziell
Würdest du sagen? Sogar wenn ein 400Wp-BKW bei 50% läuft (was schon ne echt schlechte Performance wäre) sind wir bei 200kWh/Jahr oder ~50€. So ein Modul kostet mittlerweile vielleicht nen Hunderter, rentiert sich also nach zwei Jahren. Packst du ein zweites Modul und nen WE dazu sind die 300€ Anschaffung nach drei Jahren drin. Leistungsgarantie 20-30Jahre. Das ist ein absoluter No-Brainer. Dann lass die Strompreise wie vorletztes Jahr eskalieren und die Module etwas besser montieren, dann amortisiert sich der Kram in etwas über einem Jahr.

tx3a schrieb:
Achso, wenn du es so kompliziert abrechnest ist es ok.
Danke? Das macht der Netzbetreiber so, nicht ich. Der Netzbetreiber kennt meine installierte Leistung durchs MStR und die eingespeiste Strommenge. Ich muss da nicht mal was tun. Die Anmeldung hat keine 5min gedauert.

Ich bekomm am Jahresanfang die Abrechnung und darf dann die Umsatzsteuer ans Finanzamt weiterleiten. Viel mehr ist das auch nicht.

Witziger wird es mit den Plänen einen unbeheizten Wintergarten mit PV auszurüsten. Bei Terrassendach gibt’s keine EEG-Vergütung und wie das abgerechnet wird ist mir noch ein Rätsel.
 
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icetom schrieb:
Wie das unausgegorene Heizungsgesetz schafft das keine Klarheit und wird aufgrund der entstehenden Auslegungen die Anwälte freuen. Es klingt ja fast so als hätte man mit der Ästhetik absichtlich ein Schlupfloch geschaffen. Wobei ich auch nicht weiß, wie ein guter Kompromiss aussehen würde.

Ich bin in einer Wohnung mit Südseite bei zwei Zimmern, wüsste aber nicht wie man dort ohne viel Aufwand ohne Balkon irgend welche Module aufhängen könnte. Ich bin jetzt aber auch nicht so aggressiv das vom Vermieter zu fordern.


Ich hab mit dem nichts zu tun, aber es gibt da kauffertige Lösungen:
https://www.fensterkraftwerk.de/

Ansonsten per Amazon/Temu o.ä. kleine Panels für 20-40€ bestellen (haben meist ein USB Konverter), auf der Fensterbank kleben (kann man wieder entfernen rückstandslos, z.B. Powerstrips) und Powerbanks/Smartphones und der gleichen mit USB laden. So habe ich das, läuft ganz gut. Headsets, Handstaubsauger, Smartphones, Powerbanks, USB-Lichter => alles via Solar (btw: zusammen knapp 100Wp)

Es gibt bei Amazon/Temu o.ä. auch USB Kabel mit Leistungsanzeige (wie viel W durchgehen), die kann man dafür auch gut nehmen, um zu sehen wie hoch die Ladegeschwindigkeit ist. Sehr empfehlenswert für Eigenbau Solarpanel-Konstruktionen :)
 
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@tx3a Wieso muss sich alles rechnen? Lass den Leuten doch ihren Spaß 😊

Wenn man einmal mit Solar angefangen hat, gibt's eh kein Halten mehr. Das macht nämlich süchtig 😉
 
coxon schrieb:
Das sind doch mal gute Nachrichten. Aber warum hat die AfD dagegen gestimmt?
Weil wenn die AFD zugestimmt hätte, müssten alle anderen Parteien dagegen stimmen. Die AFD unterstützt mit Ihrem Nein auch diesen Vorschlag. :)
 
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zum Thema anmelden: ich kenne Leute die haben 2-3 BKWs 😁 es ist also ziemlich unbekannt, wie viele Anlagen real verbaut sind.
jetzt rüsten sie auf mit Speicher.

ein einfaches PV Panel kostet 60€. das lohnt sich schon nach wenigen Jahren.
 
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