News Bundestag beschließt Leistungsschutzrecht

1668mib schrieb:
Siehe kino.to. An sich ist es mir ja egal, dass die Leute illegal Filme schauen. Aber dass die Betreiber sich ne goldene Nase verdienen durch Leistungen anderer, das ist halt nicht in Ordnung...
Aha ... und was hat das mit Google zu tun?

1668mib schrieb:
Deshalb bin ich in der YouTube-Diskussion mit Sicherheit auch nicht auf der Seite von Google.
FAIL!
Youtube sowie auch Google sind eine Win-Win-Situation für Musiker bzw. Verlage. Youtube/Google verdient durch Werbung, und die Musiker/Verlage gelangen durch Youtube/Google an Kundschaft.

1668mib schrieb:
Google bedient sich massiv an Leistungen anderer und bereichert sich daran.
Genau ... und ESL/GOM/etc. "bereichern" sich an der Spiele-Industrie. :rolleyes:
Diese wieder rum bereichert sich an den Leistungen von AMD/Intel/Nvidia ...

Oder diese Schmarotzer, die doch glatt die Frechheit besitzen, Handy-Taschen zu verkaufen, und sich somit an Apple, Samsung, Nokia, etc. bereichern. :eek:
SKANDAL!



Du solltest mal lernen, zu unterscheiden zwischen:
"Bereichern auf Kosten Anderer" und "von etwas profitieren, ohne es zu schädigen" bzw. "gegenseitig voneinander profitieren".
 
Zuletzt bearbeitet:
Also wenn man es via robots einstellen kann, dann finde ich das ausreichend.
Wie gesagt, ich habe kein Wort zu dem aktuellen Gesetz gesagt.

@Konti: Das ist eine andere Form der "Bedienung an Leistungen anderer". Wieso müssen immer wieder unpassende Vergleiche kommen?
Wenn mir Samsung ein Galaxy S3 verkauft, dann haben sie bereits von mir Geld verdient. Wenn mir fitbag eine Tasche verkauft, dann verdienen die auch noch ihr Geld daran. Aber fitbag hätte die Tasche auch herstellen können, wenn es das Handy nicht geben würde... Und es ist extrem unsachlich, Zitate aus dem Kontext zu reißen, um sie angreifbar zu machen. Weil der Satz gehört in den selben Absatz: "Aber ich finde es nicht gut, wenn Erbringer einer Leistung nicht dafür belohnt werden, andere sich rechtswidrig daran bereichern". Dort ist das Wort "rechtswidrig" drin, um das es mir geht. Deshalb passt auch der Taxi-Vergleich nicht auf meine Aussagen.

Und es spielt gar keine Rolle in Bezug auf YouTube, ob es eine Win-Win-Situation ist. Rechte sind Rechte und daran hat man sich zu halten. Wie ich schon sagte: Urheberrechte sind nicht dazu da, strategisch falsche Entscheidungen zu verhindern. Wenn ein Taxi innerorts die Gäste statt mit 50 km/h mit 80 km/h abliefert ist es doch auch eine Win-Win-Situation. Die Gäste sind schneller am Ziel, der Taxi-Fahrer kann mehr Gäste pro Zeit abfertigen... lasst uns doch auf die Gesetze scheissen, wenn es Win-Win-Situationen gibt, oder wie?

Und wenn die Rechteinhaber der Meinung sind, sie sollen es so nicht haben, mein Gott dann ist es so. Dann kann aber auch YouTube/Google nicht sagen: Aber es ist doch besser für euch... Das spielt keine Rolle. Ich bin aufgrund der Gesetze nicht auf Seiten von Google in der Sache. Der Rechteinhaber darf selbst entscheiden. Ob seine Entscheidungen die richtigen sind, ist mir aber eigentlich egal. Und als Endkunde interessiert ja eh nur, dass man kostenlos rankommt...

Und gerade in Thema Urheberrechtsverletzungen ist das Thema Schaden schwer messbar. Wem schade ich denn, wenn ich ein Spiel unrechtmäßig kopiere und spiele? Auf dieser Ebene kann man doch fast jede Form der Urheberrechtsverletzung schön reden. Das Urheberrecht ist ein Persönlichkeitsrecht und man verletzt Persönlichkeitsrechte, wenn man sich nicht daran hält. Bums aus Amen. Es ist ein nicht messbarer Schaden mitunter, genauso wie wenn jemand einen anderen beleidigt
 
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1668mib schrieb:
Ich kann Verlage durchaus nachvollziehen. Ob das Leistungsschutzrecht in der Form der richtige Weg ist, steht auf einem anderen Blatt. Aber ich finde es nicht gut, wenn Erbringer einer Leistung nicht dafür belohnt werden, andere sich rechtswidrig daran bereichern.

Verlage bestimmen momentan aber mit opt-in(!), nicht nur, dass, sondern auch exakt wie viel von ihren jeweiligen Artikeln in Google-News übernommen werden soll.
Und nicht nur das, eine Aufnahme in Google News muss sogar explizit verlagsseitig beantragt werden und das wird dann von Google vor Aufnahme geprüft, damit in dem Portal auch wirklich nur Nachrichten auftauchen. Von allein passiert da gar nix.

Und das soll dann auf einmal eine böse, illegale Raubmordkopierausnutzung sein?

Das lassen Schönfärber wie du in dieser Diskussion irgendwie immer unter den Tisch fallen.


Und für alles andere gibt es nunmal das Urheberrechtsgesetz (dem imo eine Überarbeitung sicher auch nicht schaden würde).
 
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@DrToxic: Was dir leider nicht auffällt ist, dass ich nur über das Urheberrecht an sich rede und nicht über das zur Debatte stehende Recht.
Was mich stört ist einfach, dass viele Leute nicht mal vom Urheberrecht Ahnung haben, was man ja an Argumentation "man kann es ja kostenlos erreichen" oftmals erkennen kann...
 
Ich kann Verlage durchaus nachvollziehen. Ob das Leistungsschutzrecht in der Form der richtige Weg ist, steht auf einem anderen Blatt. Aber ich finde es nicht gut, wenn Erbringer einer Leistung nicht dafür belohnt werden, andere sich rechtswidrig daran bereichern.
Ich finde auch der Erbringer einer Leistung sollte belohnt werden.
Aber der Erbringer der Leistung ist hier Google. Google bietet eine Plattform auf der die Verlage Werbung kostenlos schalten können.
Ich kann ja auch keine Anzeige bei Bild schalten und von Bild verlangen das sie mir dafür Geld zahlen, ganz im Gegenteil, ich muss bezahlen.
Oder wenn die Fernsehsender an alle Ihre Werbepartner zahlen müssten, anstatt andersrum. Ist exakt das gleiche.

Die Verlage versuchen sich hier an der Dienstleistung von Google zu berreichern.
 
1668mib schrieb:
@DrToxic: Was dir leider nicht auffällt ist, dass ich nur über das Urheberrecht an sich rede und nicht über das zur Debatte stehende Recht.

Ja, ist klar..

1668mib schrieb:
Ich kann Verlage durchaus nachvollziehen. Ob das Leistungsschutzrecht in der Form der richtige Weg ist, steht auf einem anderen Blatt. Aber ich finde es nicht gut, wenn Erbringer einer Leistung nicht dafür belohnt werden, andere sich rechtswidrig daran bereichern.

Hier beziehst du dich ganz eindeutig auf das Leistungsschutzrecht, ganz egal, was du in diesem Thread sonst noch an Off-Topic produziert haben magst.

Dass diese Sichtweise einseitig ist, habe ich vorher schon erläutert.
 
Auch wenn so eine Newsmeldung natürlich ein emotionales Thema in der Netzgemeinde ist, rufe ich alle dazu auf, sachlich zu bleiben und auf einem angemessenen Niveau zu diskutieren. Sollte jemand seinen Beitrag vermissen, findet er ihn im Aquarium wieder. Karten gabs dafür nicht, aber bitte in Zukunft auf polemische Einzeiler verzichten :)
 
Nuja wer bissel Juristisch vorallem Völkerrechtlich bewandert ist lächelt doch nur noch über den sogenannten Bundestag und die kabarettisten dort, das Verfasungsgericht und co und was allgemein überhaupt noch wo abgezogen wird...

Zuerst einmal hat das "Verfassungsgericht" das Wahlrecht 2012 völlig gekippt was alle im Parlament obsolete macht da diese nicht wirklich gewählt wurden, sprich auch alles was die beschließen ist nur schwarz auf weißen Klopapier...

Zweitens für was steht das "Verfassungsgericht" überhaupt da die BRD GmbH eben nunmal keine Verfassung im eigentlichen Sinne hat aufgrund der HLKO und des Besaterstatuts das GG und auch der angeblichen einheit 1989 hätte der § 146 vom ganzen Volk abgewickelt verifiziert und gewählt werden müssen!

Das ist nie geschehen aufgrund das die Westalliierten die Deutschen Provinzen nicht freigeben wollen 2+4 Verträge und alles andere sind Juristisch ebensowenig nach Internationalen Völkerrecht gültig und somit nichtig.

Darüberhinaus sind mit den Bundesbereinigungsgesetzten sogut wie alle Gesetzte weggefallen und auch nichtig bis auf das BGB auch wenn sie weitermachen halten sie sich an nichts.

Daher sind auch alle Urteile Beschlüsse oder Amtliche schreiben Rechtunwirksam nur der deutsche Depp rafft es aufgrund der Umerziehungsmaßnahmen und angeblichen Entnazifizierung die immer noch am laufen ist nicht, im enddefekt wird klarer Volks und Kulturtod sowie Geschichtsbetrug am laufenden Band vollzogen, die gleichgeschaltenen Medien sprechen für sich.

Bei Urteilen und Gerichten was ist mit ZPO § 315/317 und StPO 275 hält sich keiner mehr dran jegliche Richterliche Siegel und Unterschriften interessiert niemanden, Juristisch alles nichtig sowie ungültig...

Auch allgemeine Behördliche schreiben ala "Dieses Schreiben ist Maschinel erstellt und auch ohne Unterschrift Gültig" das ist der größte schwachsinn überhaupt, Juristisch sind jegliche schreiben dieser vorgehensweise Klopapier.
Wie sich damit Natürliche Angestellte Personen Ihrer Verpflichtung entziehen weil nach § 126 BGB sowie § 34 VwVfG unterschrieben werden muss!

Gibt auch genug beweise im Internationalen Strafgericht etc wo die BRD einfach nicht rangezogen werden kann weil sie keine Rechtsnachfolge oder befugnisse hat zu handeln, dies alles spricht für sich alleine, nur "Wir sind das Volk" sollte endlich mal real auch Geltung bekommen.

Wird sich auch aufgrund meines Beitrages sicher wieder zeigen mit der guten alten immer wirkenden Nazikeule oder gleich Zensur und Aquarium... Juristische Geschichtshistorische Fakten vorallem hier in unserer Heimat die am Fließband weiter machen, will niemand war haben.

Bei mir funktioniert mit sämtlichen angeblichen Behörden und Institutionen das ganze nunmehr seit gut 3 Jahren denen sind die Hände gebunden weil man hat wohl recht wenn man seine Schreiben schön mit Paragraphen sowie Internationalen Völkerecht etc zupflastert, mehr als Drohen können sie nicht und es passiert auch nie was.

Rechtschreibfehler stehen und Copyright!

Zum schluß noch ein passendes Zitat:

Eine falsche Lehre läßt sich nicht widerlegen, denn sie ruht ja auf der Überzeugung, daß das Falsche wahr sei. Aber das Gegenteil kann, darf und muß man wiederholt aussprechen. "Johann Wolfgang von Goethe"
 
Zuletzt bearbeitet:
@3dfx-Tualatin
diese meinung habe ich schon mehrfach gelesen und bin bis heutig nicht
schlauer geworden was da nun dran sein soll. das letzte an das ich mich erinnere war
dass jener der sich immer wieder an die ämter gewendet hatte um ihnen mitzuteilen
das ihre schreiben rechtsunwirksam sind, letzlich immernoch auf verlorenen posten kämpft
und von allen ignoriert wird. letztlich ist es schön wenn man die wahrheit kennt nur nützt sie eben
rein gar nichts, wenn man diese nicht auch mit konsequenzen verbinden kann.

ich für meinen teil kenne die wahrheit nicht, dafür sind einfach zuviele meinungen
zu diesem thema im umlauf. selbst richter vertreten nur eine meinung.
jedenfalls werde ich mich weiterhin an unsere gesetze oder richtlinien halte,
da ich rein gar nichts machen kann wenn die grünen (jetzt dunkel blauen) vor
der tür stehen, sie eintreten und micht mitnehmen. die wahrheit zu kennen wird mir
vor gericht nicht helfen, wenn dieses die wahrheit nicht anerkennt.

für eine revolution haben wir alle zuviel zu verlieren, dafür geht es uns zu gut.
nur eine direkte demokratie wünsche ich mir um diesen pseudo elitere führungsanspruch
nicht mehr hören zu müssen. zu letzt hatte ein herr aus der US-Regierung den Führungsanspruch seines
Landes in der Welt betont.........ganz großes kino
 
Zuletzt bearbeitet: (rechtschreib korrektur haha)
Lest euch doch auf die Thematik ein für was gibt es suchmaschinen...

fang bei der HLKO an dann 2 Weltkrieg Kapitulation etc Teilung dem GG vorallem § 146 und 133, angebliche Wiedervereinigung dann die Bundesbereinigungsgesetze und der rest kommt von ganz alleine.

Die Konsequenz mit den angeblichen Behörden ist das einfach nie was passiert sie Drohen nur können aber nicht handelt da ich zb Gerichtssachen nicht anerkenne auch weil § 15 GVG gestrichen wurde der besagte alle Gerichte sind Staatsgerichte.

Schlussvolgerung ist rein Völkerrechtlich und das steht über allen:

Völkerrechtlich betrachtet bedeutet der wegfall von § 15 GVG das wir lediglich 1. Stand oder 2. Schiedsgerichte haben die gültig wären, ersteres fällt unter Kriegsrecht "Krieg haben wir seit 1939, da keine Friedensverträge existieren und die BRD keine Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches ist sondern nach wie vor ein Konstrukt der West-Alliierten und den Völkerrechtlichen Status einer Kolonie bzw Besatzungszone darstellt auch nachzulesen in der HLKO bzw Internationalen Recht" und zweiteres ist freiwillig, daher nehme ich Termine bei Gerichten einfach nicht mehr teil.

Und jegliche Gerichte bzw Urteile sind ja eben auch nicht mehr Unterschrieben oder mit einem Amtlichen Richterlichen Siegel versehen um Rechtsgültig zu werden demzufolge sind sie nichtig und ohne Rechtskraft! Wiegsagt ZPO § 315/317 StPO § 275...

Amtliche Schreiben unterliegen § 126 BGB sowie § 34 VwVfG, denn auch ein Richter und jeder angestellter irgendwo macht sich dann Strafbar nach BGB § 839 sowie § 823, das BGB ist nach wie vor gültig!

Man selber soll ja auch immer seine Juristische Paraphe druntersetzen, die Unterschrift um zu Bürgen, wer Bürgt den bei denen der Computer der Drucker oder das klopapier auf das es gedruckt wurde bzw der ursprüngliche Baum... "Ironie/Sarkasmus" darf nich fehlen aber Juristische fakten sind nicht von der Hand zu weisen!

Der Internationale Strafgerichtshof sowie Den Haag hat nun schon allerhand urteile rausgehauen die einfach für sich Sprechen, unser ganzes System Parlament etc betreibt schlicht Hochverrat und Betrug in jeglicher Hinsicht!

Übrigens ich weise mich auch nicht mehr mit meinem "Personal"ausweiß aus eben weil ich damit die BRD anerkenne und mich dem unterstelle, ich weise mich mit meiner DDR Geburtsurkunde aus...

Es geht hier auch nicht um Persönliche Meinungen, es sind schlicht Schwarz auf Weiß klare Fakten die International und Juristisch 110% für sich selbst stehen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Post #51 ist dann die andere Seite der Medaille des kostenlosen Contents :D

Zum Thema: Google profitiert natürlich auch von den Verlagen aber es ist doch eher so dass Google der Dienstleister ist und nicht umgekehrt. Ich finde den Taxivergleich auch garnicht unpassend. Dass es die Möglichkeit gibt über robots.txt auszuschliessen und diese nicht genutzt wird sagt doch schon alles. Wird eine neue Zwangsabgabe.

Ich frage mich wie weit das gehen wird wenn der erste Schritt getan ist, ob man irgendwann noch Zitate und Links zu Newsseiten auf CB schreiben darf?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie wärs mit ner Überschrift "Bundestag beschließt Leistungsschutzrecht gegen den Willen des Volkes".........?
 
Ich finde nicht, dass Urheber das Recht haben, sich auf Kosten der Allgemeinheit zu bereichern. Natürlich müssen Sie von ihrer Arbeit leben könen, mehr aber auch nicht. Außerdem bekommt der Urheber beim Leistungsschutzrecht so gut wie nichts vom Kuchen ab. Die echten Urheber sind nicht die Medienkonzerne, sondern die vielen unterbezahlten Praktikanten, die fast alle Texte schreiben.

Das Gesetz ist allerdings katastrophal schlecht gemacht, denn da überhaupt nicht klar ist, was ein Verleger ist, müsste Google alle deutschen Seiten die es gibt auf maximal 160 Zeichen Vorschau reduzieren.

Nur kurz angerissene Seiten werden weniger angeklickt, damit landen deutsche Angebote im Index automatisch auf den hinteren Rängen. Und sämtliche Seiten, die externe Datenströme mit mehr als 160 Zeichen länge verarbeiten, darf es ohne Lizenzzahlung nicht mehr geben, goodbye Web 2.0, goodbye Deutschland.

Dieses Gesetz schafft nichts als sinnlose Bürokratie und neue Verwertungsgesellschaften. Private Blogger kommen unter die Räder weil Google auch diese erstmal nur gekürzt im Index zeigen muss.

Allerdings könnte Google einen Deal machen, wer auf die Anwendung des Leistungsschutzrechtes vollständig verzichtet, könnte vor allen anderen und in der ursprünglichen Länge im Index bleiben. Alle anderen werden auf ein Minimum gekürzt oder fliegen ganz raus. Mal sehen wer dann angekrochen kommt...
 
Zuletzt bearbeitet:
@ 3dfx-Tualatin
tinfoil-hat.jpg
Die Chemtrails hängen wieder mal ziemlich tief, was?
 
@Mike-o2,

Das glaub ich eher bei 98% der Normal-Sterblichen Bundesdeutschen Deppenbevölkerung... den Wald vor lauter Bäumen sieht eh keiner mehr.

Die Realität sieht sowas von anders aus, check mal Amtliche Schreiben Gerichtskram und co mit den von mir genannten Paragraphen und dann hau suchmaschine an warum und wieso das wohl so ist.;)
 
etking schrieb:
Allerdings könnte Google einen Deal machen, wer auf die Anwendung des Leistungsschutzrechtes vollständig verzichtet, könnte vor allen anderen und in der ursprünglichen Länge im Index bleiben. Alle anderen werden auf ein Minimum gekürzt oder fliegen ganz raus. Mal sehen wer dann angekrochen kommt...

Ohohoho, missbraucht da etwa wer seine marktbeherrschende Stellung? ANKLAGE!! :evillol:


Genau so würde es doch laufen..
 
DrToxic schrieb:
Ohohoho, missbraucht da etwa wer seine marktbeherrschende Stellung? ANKLAGE!! :evillol:
Warum missbrauchen? Die die kein Geld wollen tauchen im Index auf, die die dafür das Google Werbung für sie schaltet auch noch bezahlt werden wollen tauchen eben nicht mehr auf.
Sie könnten ja ohne Probleme im Index stehen, solange sie nicht Geld dafür verlangen. Man kann Google ja nicht zwingen einen Lizenzvertrag abzuschließen.
 
@1668mib

Ich kann Verlage durchaus nachvollziehen.

ich auch. gier ist eben so menschlich. vorallem, wenn man in einem land schon durchgesetzt hat, das man unrecht zu recht verwandelt. als beispiel dazu die datenträgerabgabe. es gab bissher noch keinen echten beweis für die schädigung durch raubmordkopieren. wer etwas anderes behauptet lügt schlicht und einfach. lügner mag ich nicht und jeder halbwegs moralisch wache auch nicht. übrigens, verlage und gier, mag ich auch nicht. sie sollen etwas verdienen, aber doch nicht doppelt oder dreifach.

Ob das Leistungsschutzrecht in der Form der richtige Weg ist, steht auf einem anderen Blatt.

ist es nicht, da es nur ein weiteres unrecht bestärkt. man versucht einer firma kosten aufzuerlegen und zusätzlich noch geld von ihnen zu verlangen. dabei ist man profiteuer bei dem spiel sowieso schon. du verstehst nicht, was ich meine? gut, erklär ich dir gerne.

suchmaschiene = google (kosten, die server etc, also massiv)
indexierung ohne root.txt = gratis, kosten bezahlt google. der verlag bezahlt null. gerecht, nicht wahr?
verlinkung zum verlag = gratis, kosten wieder bei google.
leistungsschutzrecht = zusätzlich das alle kosten bei google liegen, muss google noch geld an die verlage bezahlen. fazit, ich als google würde die verlage nicht mehr verlinken. schaden an den verlagen immens.

klar nun?

Aber ich finde es nicht gut, wenn Erbringer einer Leistung nicht dafür belohnt werden, andere sich rechtswidrig daran bereichern.

google erbringt eine leistung, diese soll aber nach deiner logik nicht bezahlt werden? auch wenn sie dreimal höher sind, als das honorar für den autor? ich glaub da ist moralisch wat schiefgelaufen.

Siehe kino.to. An sich ist es mir ja egal, dass die Leute illegal Filme schauen. Aber dass die Betreiber sich ne goldene Nase verdienen durch Leistungen anderer, das ist halt nicht in Ordnung... Deshalb bin ich in der YouTube-Diskussion mit Sicherheit auch nicht auf der Seite von Google. Das traurige ist, dass die Gesellschaft jeden unterstützt, der irgendwas kostenlos liefern will... egal ob es rechtmäßig ist oder nicht... Google bedient sich massiv an Leistungen anderer und bereichert sich daran. Aber vom Konsument will man kein Geld und außerdem ist man ja eh der Gute...

du hast also schlicht nicht begriffen, worum es dabei geht. youtube würde bezahlen, aber nicht per klick. da nicht per klick von google verdient wird. ihr erwartet allen ernstes, das google ohne etwas zu verdienen geld verschenkt? seid ihr behämmert? bitte, schaltet endlich euer grosshirn ein und denkt mal wirklich nach. was nicht so schwer sein sollte. wenn google pro klick verdienen würde, wäre die abrechnung per klick ok. da google aber erst ab dem vielleicht 10000sten klick verdient, ist es absolut absurd zu erwarten, das google pro klick bezahlen sollte. das ist selbst für ein kleinkind verständlich.

Und als Urheber habe ich nun mal das Recht an meinen Werken. Und Urheber kann jeder sein, hier im Forum ist jeder Urheber...

schonmal aufgefallen, das es NIE um die autoren(urheber) geht dabei? die verlage wollen das leistungsschutzrecht. davon sieht dann der autor kaum-bis-garnichts. tja, soviel zur scheinheiligen argumentation, es gehe um die urheber. hört endlich mit der verdammten lügerei auf. ich kanns nimmer lesen, hören. wäre dem nämlich so, das es um die autoren ginge, dann würde man dem autor auch genügend bezahlen. das liegt aber in den händen der verlage. die oh wunder, die autoren ausbeuten und ziemlich abzocken. die moral, sollte man also tunlichst nicht ansprechen, stellt man sich auf die seite der verwerter. ansonsten ist man, ums wie pispers zu sagen : eine extrem verlogene und unappetitliche körperöffnung.

Mir ist die Diskussion nur immer zu einseitig.

glaube ich nicht. ich denke mir du glaubst zu wissen worum es geht. hast aber nicht im ansatz verstanden, worum sich der hase wirklich dreht. darum kommst du mit der absurden argumentation, es gehe darum das der urheber mehr habe. was aber nicht geschieht, noch erreicht wird durch keins der gesetze. werder bei der sache mit youtube, noch der nun beim leistungsschutzrecht. also mach endlich die augen auf.

Dass du den Unterschied nicht siehst, zeigt, dass du keine Ahnung von den Rechten hast.

ähm, unter uns, du hast selbst keine ahnung. ich übrigens auch nur riguros, aber selbst das reicht locker aus damit ich die sache nicht so blau-äugig und ziemlich verdreht sehe wie du. ich achte bei dir, das du vom prinzip her vielleicht das gute im blick hättest. nur leider peilst du nicht, was fact ist gerade. schade.

Ich sehe auch keinen kausalen Zusammenhang darin, zu erlauben, dass eine Seite über Suchanfragen gefunden werden darf, und darin zu erlauben, dass meine Seite für einen Dienst wie Google News genutzt werden darf...

du verstehst das wort kausal anscheinend nicht. http://de.wikipedia.org/wiki/Kausal

ursache = internet.
ursache = indexierung der verlage in suchmaschienen.

wirkung = verlage werden gefunden.
wirkung = verlage haben neue kunden.

du siehst keinen kausalen(ursächlichen) zusammenhang? echt? dein ernst? wirklich?

Eine Suche ist ja reaktiv. Google News ist aktiv. Ich sehe da schon einen deutlichen Unterschied. Natürlich bleibt die Frage offen, warum jemand nicht in Google News gelistet sein will. Aber aus rechtlicher Sicht interessiert mich das nicht. Das Urheberrecht ist ja nicht dazu da, strategisch falsche Entscheidungen zu verhindern...

du solltest wirklich die begriffe verstehen, die du verwendest. reaktiv ist eine suche NICHT.

aktiv wird eine adresse angegeben. damit man eine seite aufrufen kann. sucht man etwas, geht man also aktiv auf die entsprechende seite. aktiv gibt man einen suchbegriff ein.

damit google die adressen weiss, schickt google aktiv robots ins netz, welche die verschiedenen knotenpunkte und informationen sammeln. ohne das, kein gefunden werden von irgendjemandem. es ist also ziemlich absurd zu sagen, eine suche sei reaktiv und google sei der böse aktive teil.

nichts für ungut, deine art andere abzukanzeln nervt mich, darum erhältst du nun auch mal einen direkten aufguss von mir. dazu kommt, wenn du schon sachlich erscheinen willst, dann solltest du die begrifflichkeiten wirklich kennen und das nicht nur vom hörensagen. sonst wird es schnell peinlich.

greez
 
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@tarrabas

So ist es :D Die Verlage bezahlen Ihre festangestellten/freiberuflichen "Schreiberlinge" für deren Arbeiten und das sicher nicht üppig. Die "Rechte" an diesen Arbeiten dürften dann auch an die Verlage übergehen.
Also hinkt das Argument der Verlage "Google verdient Geld mit unserer Leistung" ein wenig.
Anders bei den Autoren von Romanen und Co., diese werden sich sicher nicht beschweren wenn Google-Suche einen kleinen Auszug (Leseprobe) anzeigen würde. Das ist WERBUNG :D

@1668mib
Ich habe den Eindruck das Du Dich (wie viele andere auch) auf Google fixiert hast und nicht das gesamte Ausmaß der Regelung erkennst.
Und auch nicht die Möglichkeiten die sich darauf ergeben könnten, FÜR die Verlage und jeden der das LSR in Anspruch nehmen möchte.
Wie wird ein privater Blogger behandelt der eine Webung zur Kostendeckung anzeigt? Zählt das dann als "Geld verdienen" und der Blogger fällt unter "gewerbliche" Regelungen? Es gitb so vieles das sich aus einem Gesetz herausholen lässt wenn es so schwammig formuliert ist.
Und die sich ergebenden Möglichkeiten werden sicher nicht "pro-User" oder so sein, sondern einzig "Pro-Abzocker".
Wenn man sich die Mühe macht über den eigenen Tellerrand zu schauen und versucht zu sehen das es alles nur der Anfang ist, dann kommen vielleicht auch Dir Zweifel an der Geschichte
 
1668mib schrieb:
Ich sehe auch keinen kausalen Zusammenhang darin, zu erlauben, dass eine Seite über Suchanfragen gefunden werden darf, und darin zu erlauben, dass meine Seite für einen Dienst wie Google News genutzt werden darf...

Hab ich grad erst gelesen, das wird ja immer geiler hier :D

Ich sehe auch keinen Zusammenhang darin, ein Restaurant/Kino/Schwimmbad zu eröffnen und dass das dann in einem Städteführer erwähnt wird, weil es gut ist. Sauerei, wie sich die Schweine an meinem Geschäft bereichern!

Im Ernst: Wozu veröffentlicht man eine Seite im World Wide Web, wenn man nicht will, dass sie besucht und gefunden wird? (Abgesehen davon, dass man sie jederzeit aus dem Index der Suchmaschinen nehmen lassen kann, Stichwort: robots.txt --> disallow)


@WhiteShark

Sehe ich ja im Prinzip genau so. Da Google aber knapp 95% Marktanteil hat, gelten da leider andere Regeln. Da sollte man tunlichst alle gleich behandeln, sonst ist ein Rechtsstreit vorprogrammiert und eine Verurteilung auf Grund eines sog. "Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung" nicht unwahrscheinlich. Das ist ja gerade das Fiese am Leistungsschutzrecht.

Siehe z.B. auch der Streit um die Browserauswahl bei Microsoft Windows und wie das ausgegangen ist..
 
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