News Bundesnetzagentur: Höchststand für Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen

Mordhorst3k schrieb:
Ich würde sowas allerdings gut finden. Zentrale Liste von echten Nummern die verifziert sind und es unterbinden, dass man eine andere Rufnummer senden bzw. Faken kann. Aufwändig, aber nur so würde man diese verdammten Anrufe in Griff bekommen.
Ich würde sagen "keine die einem nicht gehört". Man möchte ja den Firmen entgegenkommen die lieber ihre Service Nummer oder die Zentrale senden wollen als die individuelle Durchwahl des Mitarbeiters.
 
"von bislang 10.000 auf künftig 300.000 Euro hervor. „Mit der Verdreißigfachung des Bußgeldrahmens..."
Habe tatsächlich "verdreifachung" gelesen und habe gezweifelt ob ich hier der Blöde bin, haha. :D

@Topic
Da ich kein Haustelefon habe bekomme ich quasi gar keine Werbeanrufe. Beim Handy gehe ich, normalerweise, nicht an anonyme Anrufe dran.
 
riloka schrieb:
Ich würde sagen "keine die einem nicht gehört". Man möchte ja den Firmen entgegenkommen die lieber ihre Service Nummer oder die Zentrale senden wollen als die individuelle Durchwahl des Mitarbeiters.
was aber im Moment mit Homeoffice und so schlecht funktioniert....Oder sollen die Mitarbeiter vom Jobcenter ihre Private Telefonnummer senden, damit die Antragsteller in Zukunft auch morgens um 3 anrufen können ?
 
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verbaliBerlin schrieb:
was aber im Moment mit Homeoffice und so schlecht funktioniert....Oder sollen die Mitarbeiter vom Jobcenter ihre Private Telefonnummer senden, damit die Antragsteller in Zukunft auch morgens um 3 anrufen können ?
Ich sehe hier das Problem nich.
Mein Gerät zu Hause wird über die Telefonanlage in der Arbeit weiterverbunden und es gibt weiterhin die üblichen Schichtzeiten für die Servicehotlines. Da is meine persönliche Rufnummer , sowohl die private als auch die mit Durchwahl in der Arbeit vollkommen unsichtbar für mein Gegenüber ohne dass man gleich von Fälschung sprechen kann
 
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SirSilent schrieb:
Das sollte man allerdings auch vermeiden. Es gibt Fälle, da wird alles was du sagst mitgeschnitten und daraus dann ein völlig neues Gespräch erstellt, wo du irgendeinem Vertrag mündlich zustimmst.
War ja klar, das jemand mit der ollen Kamelle um die Ecke kommt.

Ja, sowas passiert in anderen Ländern gerne mal. Hierzulande ist kein einziger Fall dokumentiert. Denn es wäre eine schwere Straftat, im Gegensatz zum einfachen Telefonspam der als "Kavaliersdelikt" quasi keine rechtliche Konsequenzen für die Person des Spammers befürchten läßt.
Ergänzung ()

riloka schrieb:
Ich würde sagen "keine die einem nicht gehört".
Sagen kann man viel. Aber wie willst Du das - DSGVO gerecht - überprüfen?
 
Nore Ply schrieb:
Sagen kann man viel. Aber wie willst Du das - DSGVO gerecht - überprüfen?
Die Bundesnetz Agentur weisst Rufnummernblöcke Providern zu. Es ist also innerhalb des Systems bekannt welcher Anbieter welche Rufnummer betreibt damit Anrufe entsprechend geroutet werden können und ankommen.
Ergo kann ich sagen: Diese Rufnummer gehört Telefonica und jeder Anruf der diese Nummer als Absender vorzeigen möchte, muss von Telefonica signiert sein. Wenn das nicht der Fall ist, nehme ich den Verbindungsaufbau nicht an.
Dafür ist unerheblich, ob ich als Telekom weiß wem der Anschluss bei der Telefonica genau gehört.
 
riloka schrieb:
Die Bundesnetz Agentur weisst Rufnummernblöcke Providern zu. Es ist also innerhalb des Systems bekannt welcher Anbieter welche Rufnummer betreibt damit Anrufe entsprechend geroutet werden können und ankommen.
Ergo kann ich sagen: Diese Rufnummer gehört Telefonica und jeder Anruf der diese Nummer als Absender vorzeigen möchte, muss von Telefonica signiert sein.

Du möchtest gerne jeden Anruf vom Provider des Anrufers signieren lassen? Ich soll dafür zahlen dass die Spammer ausgesperrt werden? Denn das die Kosten nicht beim Provider kleben bleiben sollte ja wohl klar sein.
 
Nore Ply schrieb:
Du möchtest gerne jeden Anruf vom Provider des Anrufers signieren lassen? Ich soll dafür zahlen dass die Spammer ausgesperrt werden? Denn das die Kosten nicht beim Provider kleben bleiben sollte ja wohl klar sein.
Digitale Signaturen kosten nicht die Welt an Leistung.
Desweiteren gilt ähnlich wie bei Peerings: Beide Seiten haben Interesse und damit werden keine Kosten dem anderen berechnet.
So und dann hast du noch den Regulierungsapparat, in unserem Fall die Bundesnetzagentur und die EU
https://de.wikipedia.org/wiki/Grupp...lektronische_Kommunikationsnetze_und_-dienste
die in Verbindung mit der Behörde für Verbraucherschutz https://www.evz.de/index.html
das einfach vorschreibt und Basta.
 
riloka schrieb:
Digitale Signaturen kosten nicht die Welt an Leistung.
Schon richtig....aber...die Menge macht das Gift.
 
Das es einen neuen Höchststand der Beschwerden gibt zeigt das die Mittel dagegen nicht wirklich wirksam sind und überarbeitet werden sollten.
 
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Providerhaftung/Mitstörerhaftung wäre das Mittel meiner Wahl. Wer eine Rufnummer aus dem deutschen Nummernraum über seine Netzschnittstelle entgegen nimmt muss dafür haftbar gemacht werden wenn damit Mißbrauch getrieben wird.
 
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Nitschi66 schrieb:
Viel schlimmer empfinde ich die SMS die gerade zu Weihnachten verschickt wurden... "Ihr Paket ist im Shop abholbereit. Klicken Sie auf diesen link yxxyxyx.yxyxc"
Und dabei werden die Nummern ja sogar ausgesendet.

Hatte ich auch. Aber die wussten Name, Sendungsnummer und sogar die Packstation Kundenummer. Da gab es irgendeinen Hack dem man den Kunden nicht mitgeteilt hat. Entweder Amazon oder DHL. An meinen PW dürfte es nicht liegen, die sind per tool erstellt und überall anders.
 
SirSilent schrieb:
Es gibt Fälle, da wird alles was du sagst mitgeschnitten und daraus dann ein völlig neues Gespräch erstellt, wo du irgendeinem Vertrag mündlich zustimmst.
Und dann?
Sollen sie doch klagen. Die sind in der Nachweispflicht, dass man a) dem Vertrag, davor noch b) einer audioaufzeichnung und desweiteren c) einem Werbeanruf generell zugestimmt hat.

Es gibt mit Sicherheit Fälle, in denen derartiges versucht wurde. Kannst du mir einen deutschen Fall aufzeigen, in dem das (von der Anruferseite ausgehend) vor Gericht ging?
 
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Lan_Party94 schrieb:
@Topic
Da ich kein Haustelefon habe bekomme ich quasi gar keine Werbeanrufe. Beim Handy gehe ich, normalerweise, nicht an anonyme Anrufe dran.

99% meiner Anrufe laufen auf die Mailbox mit schön Roboterhafter Ansagestimme. Ich gehe eigendlich erst ran wenn ich die Nummer kenne :D

Der Rest wird gegoogelt oder landet auf der Blacklist des Routers. Ich habe eigendlich ziemlich Ruhe ^^
 
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riloka schrieb:
Ich würde sagen "keine die einem nicht gehört". Man möchte ja den Firmen entgegenkommen die lieber ihre Service Nummer oder die Zentrale senden wollen als die individuelle Durchwahl des Mitarbeiters.
Naja, eine solche Nummer wäre aber "registriert". Bei uns hat vor ein paar Tagen ein "Immobilienmakler" angerufen - mit einer Nummer die laut Google Check zu Hugendubel München gehört...
 
Unbekannte Nummern nehme ich mit Firmenbegrüßung entgegen: "Hier ist die Firma xy, sie sprechen mit (mein Nachname)."
Wenn dann die Person meint dazu ignorieren, Werbung/Umfragen machen zu müssen, wiederhole ich die Begrüßung freundlich, weise diese freundlich darauf hin, dass diese gerade auf eine Firmennummer anruft, wie ich der Person im Sinne der Firma weiterhelfen kann. Dann sind diese meist perplex, weil die ja selbst keine Hilfe wollen. Dann kommt von mir die bitte die Nummer aus der Datenbank löschen oder als geschäftlich zu markieren, da dies keine private Nummer ist. Meistens höre ich dann nur noch ein "Entschuldigung, wird gemacht" oder ähnliches und keine weiteren Anrufe mehr.

Ich bekomme solche Anrufe maximal 1x im Jahr, und meine Nummern werden sehr oft von mir weitergegeben.
 
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Wieso ist eigentlich von "unerlaubten" Werbeanrufen die Rede? Müsste es nicht "unerwünschte" oder von mir aus auch "dubiose", "fragwürdige" oder sonstwas heißen?

Seit wann sind Werbeanrufe unerlaubt, oder geht es sich bei der genannten Zahl nur um die, die Nummern verschleiern oder ganz unterdrücken? Das geht für mich so nicht aus dem Text hervor.
 
Ergänzend wikipedia - Akquiese :
Kaltakquise ist die Erstansprache eines potenziellen Kunden, zu dem bisher keine Geschäftsbeziehungen bestanden. Gegenüber Privatkunden sind so genannte Kaltanrufe in Deutschland nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten, wenn sie nicht mit "ausdrücklicher Einwilligung" des Verbrauchers erfolgen.
 
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