News Bundesnetzagentur: Mehr Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung

Schmarall schrieb:
Und wie willst du das beweisen?!
Warum soll der GESCHÄDIGTE etwas beweisen müssen, wenn ein dubioses Unternehmen Forderungen stellt?
Als erstes soll der Fordernde beweisen, dass er gültige Ansprüche hat. Und dazu darf es eben NICHT reichen, ein angebliches Telefonat mit einem "Ja" zu beenden, sondern bei Geschäften, die über ein "Taschengeldnivau" hinaus gehen, einen schriftlichen Vertrag mit allen Rahmenbedingungen unterschreiben zu lassen.
Eine Pizza für 8,-€ zu bestellen, landet nie vor Gericht.
Einen 2 Jahresvertrag für 24x 30,-€, den man nicht richtig verstanden hat, sehr wohl.

Was spricht dagehen als Coldcall zu fragen: "Möchten sie unser Abzockangebot XY haben?" und wenn man "Ja" sagt, bekommt man die Vertragsunterlagen zur Unterschrift per Papierpost zugeschickt?
Der Inkassobescheid kommt ja auch per Post.

Dagegen spricht nur, die Lobby-Mafia, die Verbraucherrechte ignoriert.
 
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Also in einem Haus mit mehreren Etagen finde ich Festnetz mit mehreren Mobilteilen nach wie vor günstiger als Mobilfunk.
Mein Handy liegt zu Hause eigentlich immer irgendwo rum, wenn da jemand anruft, bin ich schneller am Festnetz.
Zudem ist die Sprachqualität mit HD Telefonie auch besser und vor allem stabiler als über das Mobilfunknetz.

Eine Festnetzflatrate ist in den meisten Fällen eh beim Internetanschluss dabei und ein FritzFon ist schnell gekauft.
Finde ich relativ problemlos, ich stamme aber auch noch aus einer Zeit, wo man sich lieber angerufen hat als ellenlange Konversationen per Whatsapp zu versenden.
Die schlimmste Seuche sind für mich übrigens Sprachnachrichten, da kann man den Empfänger auch gleich anrufen, anstatt erst eine Aufzeichnung aufzunehmen...
 
Hexenkessel schrieb:
Warum soll der GESCHÄDIGTE etwas beweisen müssen, wenn ein dubioses Unternehmen Forderungen stellt?
Als erstes soll der Fordernde beweisen, dass er gültige Ansprüche hat. Und dazu darf es eben NICHT reichen, ein angebliches Telefonat mit einem "Ja" zu beenden, sondern bei Geschäften, die über ein "Taschengeldnivau" hinaus gehen, einen schriftlichen Vertrag mit allen Rahmenbedingungen unterschreiben zu lassen.
Eine Pizza für 8,-€ zu bestellen, landet nie vor Gericht.
Einen 2 Jahresvertrag für 24x 30,-€, den man nicht richtig verstanden hat, sehr wohl.

Was spricht dagehen als Coldcall zu fragen: "Möchten sie unser Abzockangebot XY haben?" und wenn man "Ja" sagt, bekommt man die Vertragsunterlagen zur Unterschrift per Papierpost zugeschickt?
Der Inkassobescheid kommt ja auch per Post.

Dagegen spricht nur, die Lobby-Mafia, die Verbraucherrechte ignoriert.
Ich bin kein Anwalt, aber es geht hier meines Wissens um Zivilrecht. D.h. es gibt keinen "Geschädigten" in diesem Fall sondern die Firma sagt, sie hätte einen legitimen Auftrag von dir, und du sagst, dass das nicht so sei.
Was ist, wenn ich per Telefon eine Großbestellung an Pizza habe, z.B. bei einer Firmenfeier?
Was ist, wenn ich per Telefon für 500€ eine Uhr bei HOT bestellen will?

Ja, die Lobby-Mafia ist da am Start, aber es ist eben nicht so einfach wie du dir das vorstellst.
 
Schmarall schrieb:
Ja, die Lobby-Mafia ist da am Start, aber es ist eben nicht so einfach wie du dir das vorstellst.
Stimmt. Deine Beispiele sind natürlich auch nicht von der Hand zu weisen.
Und mit dem Straf- und Zivilrecht hast Du natürlich auch vollkommen recht.
 
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Derjenige, der etwas behauptet, muss diese Behauptung beweisen. Da unterscheiden sich Straf- und Zivilrecht nur in Randfällen (Beweislastumkehr in manchen Bereichen).
Der Staatsanwalt als Kläger in einem Strafprozess muss beweisen, dass du eine Straftat begangen hast.
Der Kläger in einem Zivilprozess muss beweisen, dass er einen Anspruch gegen dich hat.

Um diesen Anspruch beweisen zu können, muss dieser sich irgendwo herleiten. Da fallen in aller Regel erstmal BGB und weitere Gesetze sowie VO an (z.B. Schornsteinfeger, Müllentsorgung, Rundfunktgebühr). Wenn dies nicht zutrifft, bleibt ein zivilrechtlicher Vertrag.
Dazu muss erstmal der Kläger beweisen, dass es einen Vertrag gibt. Eine Tonbandaufnahme mit einem "Ja" ist erstmal kein Beweis sondern bestenfalls ein Indiz. Vor dem Hintergrund der "allgemeinen" Bekanntheit der Masche des "Unterschiebens durch Zusammenschneiden" von Tonaufnahmen und der technischen Einfachheit ist es wohl stark von der Aufmachung der Aufnahme abhängig.

Wenn ich als Beklagter bestreite, dass das Gespräch so stattgefunden hat, sondern das zusammengeschnitten wurde... Naja, der Richter wägt dann möglicherweise die Glaubwürdigkeit der Parteien ab (inkl. "das 10-te Verfahren dieser Firma binnen einer Woche"). Dann wägt er Streitwert gegen Kosten weiterer Beweiseaufnahme ab (z.B. Gutachterauswertung).
Wahrscheinlich schlägt er einen Vergleich vor, sofern nicht eine Partei offensichtlich unglaubwürdig ist.

Wem dann das Urteil nicht passt, dem steht die nächste Instanz offen, schließlich hat das Amtsgericht ja auf die weitere Beweisaufnahme verzichtet. Streitwert explodiert gegen 10k €, das nur wegen einem 500 € Handyvertrag. Wer keine Rechtsschutz hat, der ist gekniffen. Da wäre der Vergleich, wie vom Amtsrichter vorgeschlagen, doch irgendwie besser gewesen.
 
scooter010 schrieb:
Wenn ich als Beklagter bestreite, dass das Gespräch so stattgefunden hat, sondern das zusammengeschnitten wurde...
Dann hätte Täter sich von der einfachen Gaunerei mit Wattebällchen die der Staatsanwaltschaft als Wurfgeschosse zur Verfügung stehen in den Begriff echter Kriminalität mit harten Bandagen und empfindlichen Strafen begeben. Und das für ein paar Hundert Euro? Das ist dann wohl die gleiche Klientel die mit einer Maschinenpistole bewaffnet einen Kiosk stürmt und alle Kaugummis aus dem Aussteller klaut? Und darüber sollen wir hier ernsthaft diskutieren? Echt jetzt?
 
Irgendwoher müssen ja die ganzen Telefonverträge kommen, wo eine Partei nach dem Telefonat nichts davon weiß, einen Vertrag abgeschlossen zu haben?
 
Es kann keine Verträge geben, wenn eine der beiden Parteien keine Willenserklärung abgegeben hat.
Stattdessen gibt es in solchen Fällen die Behauptung eines Vertrages. Und wie anderswo gilt auch in diesem Fall: Wer behauptet muss belegen. Bzw. teilweise auch, anders als in anderen Fällen: Wer behauptet muss glaubhaft darlegen.
 
Magogan schrieb:
Seit ich eine Firma bei mir zuhause gegründet habe, will man mir ständig Kaffeemaschinen und Alarmanlagen andrehen. 😂😂😂
Ist zwar nur eine kleine Firma die ich seit 1992 habe, eine GbR, aber da landen alle Anrufe die über die Firmennummer kommen, auf dem Eurit 40 AB. Wenn doch mal einer über die dort angesagte Funkrufnummer anruft und ich bin daheim, mache ich das Wasser an und sage, muss kurz duschen, bin gleich wieder da.

Komisch...da legen die immer auf.
 
Der Beitrag ist zwar etwas älter, aber ich konnte im Forum kein passenden Thread finden.
Wir hatten damals Telefonterror durch Unitymedia/Vodafone. Dort wurde auch mit Abschaltung gedroht und ein Techniker kommt ins Haus und schneidet die Kabel durch. Das ging mir dann doch zu weit und ich habe mit einem Anwalt gedroht. Der Terror ging trotzdem weiter. Also wurde die Telefonnummer an die Bundesnetzagentur gemeldet. Heute kam folgende Mail:

Sie hatten sich an die Bundesnetzagentur gewandt und angezeigt, dass Sie ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken angerufen und daher durch Telefonwerbung belästigt wurden.

Auch aufgrund Ihrer Beschwerde hat die Bundesnetzagentur ein Bußgeldverfahren gegen die Vodafone NRW GmbH(ehemals Unitymedia NRW GmbH) eingeleitet und ein Bußgeld in Höhe von 148.000 Euro verhängt. Die verhängte Geldbuße ist rechtskräftig.

Für Ihre mitgeteilten Informationen möchte ich mich an dieser Stelle bedanken. Bei der Verfolgung von Rufnummernmissbrauch und unerlaubter Telefonwerbung ist die Bundesnetzagentur auf Ihre Hilfe angewiesen. Sollten Sie erneut auf gleichgelagerte Sachverhalte aufmerksam werden, zögern Sie bitte nicht, diese bei der Bundesnetzagentur anzuzeigen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesnetzagentur

Also mal sehen, ob die Mail echt ist und wann es eine Pressemitteilung gibt ;)
Um so mehr Leute diese Werbung melden, um so schneller passiert auch was.
 
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Ich hatte heute auch einen Anruf zwecks Stromwechsel, der recht aggressiv war. Habe dann, als es leicht unpersönlich wurde, das Gespräch umgehend abgebrochen und diesen Anruf soeben auch der Bundesnetzagentur gemeldet.
 
Eine Beschwerde ist immer so aufwändig. Die hat mir einen Fragenkatalog als Folge einer Beschwerde zukommen lassen, die ich bis jetzt nicht beantwortet habe, wonach ich Informationen liefern sollte
Ob und welche Einwilligungen, Verträge, Optionen etc vorliegen. Welche Geschäfte getätigt werden, wurden, oder alles was ich oder die veranlasst haben oder hatten. Der Gesprächsinhalt, die Zeit, die Länge, die Nummer. Für jeden Anruf. Geldflüsse.
Für jeden einzelnen Fall eine formlose Zusendung der Unterlagen in Kopie.
Also Screenshots anfertigen, Fotos machen, Dokumente kopieren.

Alles nur dafür, oder Nummer im Telefon sperren bis zum nächsten Anruf der auch kommt wenn ich mich beschwere? Da fällt die Wahl doch leicht!

Die sollten mal durchgreifen. Es ist so offensichtlich, was ist das Problem?
 
Zhalom schrieb:
Eine Beschwerde ist immer so aufwändig. Die hat mir einen Fragenkatalog als Folge einer Beschwerde zukommen lassen, [zeter...heul...pins...schluchz..]

Echt jetzt? Die wollen tatsächlich Fakten von Dir einholen bevor sie wild irgendwelche Aktionen machen? Wie Oldschool ist das denn? Du hast vollkommen recht, das geht mal gar nicht. Wenn schon blinder Aktionismus, dann bitte aber wenigstens auf Zuruf. Alles andere ist absolut unzumutbar.
 
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