Hm der letzte Werbeanruf wollte mit meiner damals neuen Rufnummer kommen, aber bei Unbekannter Nummer hilft oft Google um zur Erkenntnis zu kommen. Man stelle sich einfach Taub und bekommt nie wieder die Anrufe. Ist eig. ähnlich wie wenn man den Vertrag kündigt, man kann sich auf den selben Tag einstellen, das Telefon abzustöpseln oder entsprechende Anrufe zu ignorieren, nach 1-2 Wochen geben die auf.
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News Bundesnetzagentur: Höchststand für Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen
- Ersteller nlr
- Erstellt am
- Zur News: Bundesnetzagentur: Höchststand für Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen
m3rch3r
Lt. Commander
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rpsch1955 schrieb:Wie schon geschrieben, ich hab 2-3 Anrufe im Jahr. Sehe das Hauptproblem eher vor dem Computer
Jup. Bin umgezogen, habe neuen Vertrag abgeschlossen und meine Telefonnummern keiner einzigen Person auf diesem Planeten gegeben, da ich Festnetz nicht nutze. Das Telefon hatte ich nur angeschlossen, da ich eins hatte.
Trotzdem bekam ich meherere Anrufe pro Woche, bevor ich alles geblockt habe.
Sicher mein eigenes Verschulden, ich Depp vor meinem Computer...
Ich weiß ja nicht was ihr alle macht aber:
Was mache ich richtig, bzw. ihr falsch?
Ernst gemeinte Frage!
- keine Werbeanrufe auf dem Festnetz (seit 10 Jahren die gleiche Nummer)
- keine Werbeanrufe auf dem Smartphone (seit 15 Jahren die gleiche Nummer)
Was mache ich richtig, bzw. ihr falsch?
Ernst gemeinte Frage!
mospider
Lt. Commander
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Ist bei mir auch so. Wahrscheinlich sind wir weniger großzügig bei der Weitergabe unserer persönlichen Daten😁.Tinkerton schrieb:Niemand spammt mich zu…
Langsam fühle ich mich diskriminiert 😁
Don Sanchez
Commander
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- Apr. 2008
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Selber schuld, was schließt du auch ein Telefon an, da ist dein "vor dem Computer" Problem! /sm3rch3r schrieb:Jup. Bin umgezogen, habe neuen Vertrag abgeschlossen und meine Telefonnummern keiner einzigen Person auf diesem Planeten gegeben, da ich Festnetz nicht nutze. Das Telefon hatte ich nur angeschlossen, da ich eins hatte.
Trotzdem bekam ich meherere Anrufe pro Woche, bevor ich alles geblockt habe.
Sicher mein eigenes Verschulden, ich Depp vor meinem Computer...
Habe auch keine Ahnung, warum manche Leute Werbeanrufe bekomme und andere nicht...
Blumentopf1989
Commander
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Bringt viel wenn es immer neue Rufnummern sind.Holylemon schrieb:Fritzbox und Rufnummernsperre regeln das.
Bin mittlerweile dazu übergegangen ganze Länder zu sperren.
Spamanrufe aus Spanien...zack das ganze Land gesperrt und erstmal ein paar Monate ruhe.
B
Binalog
Gast
Keine Ahnung, Glück oder Pech oder meine vor 10 Jahren beim Arzt oder in der Werkstatt angegebene Rückrufnummer hat irgendeinen Weg zu Bösewichten genommen.polyphase schrieb:(...)Was mache ich richtig, bzw. ihr falsch?
Ernst gemeinte Frage!
Erstaunlich für mich wie viele hier darauf verweisen, dass man wohl selbst schuld sei, wenn man widerrechtlich mit Anrufen traktiert wird und kein Wort bezüglich der Gesetzesbrecher verlieren.
Weshalb ist das so?
Ernst gemeinte Frage!
Da bin ich froh kein Festnetztelefon zu haben und mobil mit fraenk unterwegs zu sein. Das tolle ist, dass gar keine Anrufe aus dem EU-Ausland ankommen, weil das Zusatzkosten verursacht und alles was Zusatzkosten verursacht automatisch von fraenk gesperrt wird. Somit sind gar keine SCAM-Anrufe möglich.
Kausu
Captain
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- Mai 2010
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- 3.171
Das heißt wenn ich mal wieder in Tschechien wäre könnte ich niemanden zu Hause anrufen?^^ Naja gut manche brauchen das wohl nicht aber das ist mir völlig neu bzw ich habe noch nie gehört das eingehende Anrufe aus dem EU Ausland Geld kosten. Sowas kenne ich nur unter R GeprächKazuya91 schrieb:Da bin ich froh kein Festnetztelefon zu haben und mobil mit fraenk unterwegs zu sein. Das tolle ist, dass gar keine Anrufe aus dem EU-Ausland ankommen, weil das Zusatzkosten verursacht und alles was Zusatzkosten verursacht automatisch von fraenk gesperrt wird. Somit sind gar keine SCAM-Anrufe möglich.
Ergänzung ()
Ich wünsche dir, dass es so bleibt aber tatsächlich würde ich sagen Glück. Ich hab vor Jahren einen Kühlschrank und Waschmaschine bei Media Markt gekauft. Die brauchten eine Rufnummer für den Spediteur. Media Markt hatte ein Datenleck und zack war meine Nummer ist Netz. Manchmal kann man da nicht viel machenpolyphase schrieb:Ich weiß ja nicht was ihr alle macht aber:
- keine Werbeanrufe auf dem Festnetz (seit 10 Jahren die gleiche Nummer)
- keine Werbeanrufe auf dem Smartphone (seit 15 Jahren die gleiche Nummer)
Was mache ich richtig, bzw. ihr falsch?
Ernst gemeinte Frage!
Habe ich schon mal gemacht. War ein Anruf im Dezember auf dem Festnetz meiner Mutter. Angeblicher Gewinn usw.Binalog schrieb:Die gehört eigentlich (am besten von vielen Leuten) regelmäßig an die BNetzA gesendet. Aber das wird wahrscheinlich nicht bearbeitet, denn melden muss man so...
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/UEW/beschwerde/start.html
Man muss also rangehen, seine Daten angeben, die Daten des Anrufers, Zeitpunkt und Gesprächsinhalt.
Folgendes bekommt man dann von der Bundesnetzagentur dann als Antwort:
Sehr geehrter Herr XXXXXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom XX.12.2021, die hier unter dem Aktenzeichen Esch21 EB-XXXXXXXX geführt wird. Sie berichten über einen Anruf unter Anzeige der Rufnummer 057056XXXX. Nach den hier vorliegenden Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass diese Rufnummer aufgesetzt, d.h. gefälscht ist. Inhaltlich betrifft Ihre Eingabe daher das technisch und rechtlich komplexe Thema der Rufnummernübermittlung:
Die Bundesnetzagentur erhält zu dem Themenkomplex „Aufsetzen manipulierter Rufnummern“ aktuell eine hohe Anzahl von Beschwerden. Sie erfasst jede einzelne dieser Beschwerden und geht darin enthaltenen verwertbaren Hinweisen nach. Entsprechend wurde auch Ihre Beschwerde gesichtet und ausgewertet. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass es angesichts der Vielzahl von Beschwerden nicht möglich ist, jede einzelne Anfrage individuell zu beantworten. Das Führen von Verfahren mit dem Ziel, Maßnahmen zur Bekämpfung von Rufnummernmissbrauch zu erlassen, haben stets Priorität vor individueller Kommunikation. Bitte beachten Sie vor diesem Hintergrund daher folgende allgemeine Informationen:
Über die Sach- und Rechtslage bei Anrufen mit aufgesetzter Rufnummer informiert die Bundesnetzagentur ausführlich auf ihrer Internetseite unter https://www.bundesnetzagentur.de/Rufnummernmissbrauch, unter dem Stichwort „Ärger mit Rufnummern und Anrufen / Manipulation von Rufnummern“. Hier finden sich auch Hinweise zu den Möglichkeiten an eigenen Anlagen (Telefonanlage, Router, Endgerät) oder über Ihren Netzbetreiber bestimmte Rufnummern zu sperren oder bei Ihrem Telefonanbieter für künftige Anrufe eine (kostenpflichtige) Fangschaltung einrichten zu lassen. An dieser Stelle erfolgen daher nur folgende Anmerkungen:
Grundsätzlich geregelt sind die Rechte und Pflichten bei der Rufnummernübermittlung in § 120 Telekommunikationsgesetz (TKG). Trotz des dort enthaltenen gesetzlichen Verbots, fremde Rufnummern aufzusetzen, kommt es zu Anrufen, bei denen die übermittelte und angezeigte Rufnummer manipuliert ist. In der Tat erlaubt der technische Fortschritt inzwischen vielfältige Manipulationsmöglichkeiten.
Bei Verstößen gegen § 120 TKG ist es schwierig zu ermitteln, von welchem Anschluss aus die Anrufe tatsächlich erfolgt sind. Insbesondere haben nach hiesigen Erkenntnissen viele Fälle des Call-ID-Spoofing Auslandsberührung. Gerade im internationale Verkehr ist zu beobachten, dass bereits die originäre Rufnummer verfälscht bzw. unvollständig ist. Abgesehen davon, dass hierdurch der Verantwortliche schwer herauszufinden ist, unterliegen die Rufnummern nicht der Nummernverwaltung durch die Bundesnetzagentur.
Auch vor diesem Hintergrund wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst, um effektiver vor Manipulationen deutscher Absenderrufnummer zu schützen.
Hierzu zählen in erster Linie technische Schutzmechanismen, die gefälschte Absenderinformationen gar nicht mehr zur Anzeige kommen lassen sollen, damit das Vertrauen in die deutsche Rufnummer wiederhergestellt wird. So müssen etwa spätestens ab dem 01.12.2022 bei Anrufen aus ausländischen Netzen deutsche Absenderrufnummern grundsätzlich (mit Ausnahme von Mobilfunknummern) anonymisiert und der Netzeintrittspunkt gekennzeichnet werden, § 120 Abs. 4 TKG. Anrufe, bei denen bestimmte Rufnummern (z. B. die Notrufnummern 110 und 112 oder sehr hochpreisige Rufnummern wie (0)900) als Informationen des Anrufers übermittelt werden, müssen sogar von den Netzbetreibern abgebrochen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen und bei hinreichenden Erfolgsaussichten holt die Bundesnetzagentur zudem Auskunft über die Rufnummer, von der der Anruf ausging, sowie erforderliche personenbezogene Daten ein.
Aufgrund der geltenden Speicherfristen sind solche Daten allerdings in der Regel nur für einen kurzen Zeitraum von wenigen Tagen nach dem Anruf überhaupt bei den Telekommunikationsanbietern vorhanden. Sollte der Anruf also schon längere Zeit zurückliegen, bestünde nur eine geringe Chance, über ein Auskunftsersuchen den Verursacher festzustellen. Ich kann in diesem Zusammenhang aber darauf hinweisen, dass unter Umständen für die Aufklärung erforderliche Informationen in Ihrem Router vorhanden sein können, die Sie ggf. z. B. selbst durch Screenshots sichern sollten.
Bei der Entscheidung, welche Fälle aufgegriffen werden, priorisiert die Bundesnetzagentur insbesondere nach den Erfolgsaussichten eines Verfahrens und weiteren Umständen, wie z. B. Häufigkeit, Grad und Schwere des Tatvorwurfs.
Folgende Daten werden von der Bundesnetzagentur benötigt, um sinnvoll Ermittlungen durchführen zu können:
· Rufnummer des Anschlusses, auf der der Anruf eingegangen ist;· ihr Telefonanbieter (also der Netzbetreiber, der Ihnen Ihren Telefonanschluss zur Verfügung stellt);· Datum, Uhrzeit und Dauer der Verbindung;· die als Absenderinformation angezeigte Rufnummer;· eventuell weitere bekannte, übermittelte Rufnummern, die im Router vorhanden waren;· Schilderung, aus der sich die Rufnummernmanipulation ergibt.
Bitte beachten Sie, dass im Falle von strafrechtlichen Verdachtsfällen vorrangig die Strafverfolgungsbehörden zuständig sind, deren Einbindung bei einem entsprechenden Verdacht zu empfehlen ist.
Die Bundesnetzagentur bedankt sich an dieser Stelle allerdings nochmals ausdrücklich für Ihre Mitteilung. Angesichts der Gesetzeslage hat die Bundesnetzagentur sich in den vergangenen Jahren u.a. im Zusammenhang mit der Verfolgung von unerlaubter Telefonwerbung für eine Verbesserung der Rechtsgrundlagen eingesetzt. Um die Diskussion weiterhin vorantreiben zu können, ist die Bundesnetzagentur auf die Unterstützung der Bürger durch Mitteilung von Verstößen angewiesen.
Sofern aufgrund Ihrer Schilderungen Maßnahmen ergriffen werden können, informiert die Bundesnetzagentur in jedem Fall tagesaktuell auf ihrer Homepage in der dort eingestellten Maßnahmenliste.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesnetzagentur
Datenschutzhinweis:
Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten in der BNetzA können Sie der Datenschutzerklärung auf https://www.bundesnetzagentur.de/Datenschutz entnehmen. Sollte Ihnen ein Abruf der Datenschutzerklärung nicht möglich sein, kann Ihnen diese auch in Textform übermittelt werden.
vielen Dank für Ihre Nachricht vom XX.12.2021, die hier unter dem Aktenzeichen Esch21 EB-XXXXXXXX geführt wird. Sie berichten über einen Anruf unter Anzeige der Rufnummer 057056XXXX. Nach den hier vorliegenden Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass diese Rufnummer aufgesetzt, d.h. gefälscht ist. Inhaltlich betrifft Ihre Eingabe daher das technisch und rechtlich komplexe Thema der Rufnummernübermittlung:
Die Bundesnetzagentur erhält zu dem Themenkomplex „Aufsetzen manipulierter Rufnummern“ aktuell eine hohe Anzahl von Beschwerden. Sie erfasst jede einzelne dieser Beschwerden und geht darin enthaltenen verwertbaren Hinweisen nach. Entsprechend wurde auch Ihre Beschwerde gesichtet und ausgewertet. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass es angesichts der Vielzahl von Beschwerden nicht möglich ist, jede einzelne Anfrage individuell zu beantworten. Das Führen von Verfahren mit dem Ziel, Maßnahmen zur Bekämpfung von Rufnummernmissbrauch zu erlassen, haben stets Priorität vor individueller Kommunikation. Bitte beachten Sie vor diesem Hintergrund daher folgende allgemeine Informationen:
Über die Sach- und Rechtslage bei Anrufen mit aufgesetzter Rufnummer informiert die Bundesnetzagentur ausführlich auf ihrer Internetseite unter https://www.bundesnetzagentur.de/Rufnummernmissbrauch, unter dem Stichwort „Ärger mit Rufnummern und Anrufen / Manipulation von Rufnummern“. Hier finden sich auch Hinweise zu den Möglichkeiten an eigenen Anlagen (Telefonanlage, Router, Endgerät) oder über Ihren Netzbetreiber bestimmte Rufnummern zu sperren oder bei Ihrem Telefonanbieter für künftige Anrufe eine (kostenpflichtige) Fangschaltung einrichten zu lassen. An dieser Stelle erfolgen daher nur folgende Anmerkungen:
Grundsätzlich geregelt sind die Rechte und Pflichten bei der Rufnummernübermittlung in § 120 Telekommunikationsgesetz (TKG). Trotz des dort enthaltenen gesetzlichen Verbots, fremde Rufnummern aufzusetzen, kommt es zu Anrufen, bei denen die übermittelte und angezeigte Rufnummer manipuliert ist. In der Tat erlaubt der technische Fortschritt inzwischen vielfältige Manipulationsmöglichkeiten.
Bei Verstößen gegen § 120 TKG ist es schwierig zu ermitteln, von welchem Anschluss aus die Anrufe tatsächlich erfolgt sind. Insbesondere haben nach hiesigen Erkenntnissen viele Fälle des Call-ID-Spoofing Auslandsberührung. Gerade im internationale Verkehr ist zu beobachten, dass bereits die originäre Rufnummer verfälscht bzw. unvollständig ist. Abgesehen davon, dass hierdurch der Verantwortliche schwer herauszufinden ist, unterliegen die Rufnummern nicht der Nummernverwaltung durch die Bundesnetzagentur.
Auch vor diesem Hintergrund wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst, um effektiver vor Manipulationen deutscher Absenderrufnummer zu schützen.
Hierzu zählen in erster Linie technische Schutzmechanismen, die gefälschte Absenderinformationen gar nicht mehr zur Anzeige kommen lassen sollen, damit das Vertrauen in die deutsche Rufnummer wiederhergestellt wird. So müssen etwa spätestens ab dem 01.12.2022 bei Anrufen aus ausländischen Netzen deutsche Absenderrufnummern grundsätzlich (mit Ausnahme von Mobilfunknummern) anonymisiert und der Netzeintrittspunkt gekennzeichnet werden, § 120 Abs. 4 TKG. Anrufe, bei denen bestimmte Rufnummern (z. B. die Notrufnummern 110 und 112 oder sehr hochpreisige Rufnummern wie (0)900) als Informationen des Anrufers übermittelt werden, müssen sogar von den Netzbetreibern abgebrochen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen und bei hinreichenden Erfolgsaussichten holt die Bundesnetzagentur zudem Auskunft über die Rufnummer, von der der Anruf ausging, sowie erforderliche personenbezogene Daten ein.
Aufgrund der geltenden Speicherfristen sind solche Daten allerdings in der Regel nur für einen kurzen Zeitraum von wenigen Tagen nach dem Anruf überhaupt bei den Telekommunikationsanbietern vorhanden. Sollte der Anruf also schon längere Zeit zurückliegen, bestünde nur eine geringe Chance, über ein Auskunftsersuchen den Verursacher festzustellen. Ich kann in diesem Zusammenhang aber darauf hinweisen, dass unter Umständen für die Aufklärung erforderliche Informationen in Ihrem Router vorhanden sein können, die Sie ggf. z. B. selbst durch Screenshots sichern sollten.
Bei der Entscheidung, welche Fälle aufgegriffen werden, priorisiert die Bundesnetzagentur insbesondere nach den Erfolgsaussichten eines Verfahrens und weiteren Umständen, wie z. B. Häufigkeit, Grad und Schwere des Tatvorwurfs.
Folgende Daten werden von der Bundesnetzagentur benötigt, um sinnvoll Ermittlungen durchführen zu können:
· Rufnummer des Anschlusses, auf der der Anruf eingegangen ist;· ihr Telefonanbieter (also der Netzbetreiber, der Ihnen Ihren Telefonanschluss zur Verfügung stellt);· Datum, Uhrzeit und Dauer der Verbindung;· die als Absenderinformation angezeigte Rufnummer;· eventuell weitere bekannte, übermittelte Rufnummern, die im Router vorhanden waren;· Schilderung, aus der sich die Rufnummernmanipulation ergibt.
Bitte beachten Sie, dass im Falle von strafrechtlichen Verdachtsfällen vorrangig die Strafverfolgungsbehörden zuständig sind, deren Einbindung bei einem entsprechenden Verdacht zu empfehlen ist.
Die Bundesnetzagentur bedankt sich an dieser Stelle allerdings nochmals ausdrücklich für Ihre Mitteilung. Angesichts der Gesetzeslage hat die Bundesnetzagentur sich in den vergangenen Jahren u.a. im Zusammenhang mit der Verfolgung von unerlaubter Telefonwerbung für eine Verbesserung der Rechtsgrundlagen eingesetzt. Um die Diskussion weiterhin vorantreiben zu können, ist die Bundesnetzagentur auf die Unterstützung der Bürger durch Mitteilung von Verstößen angewiesen.
Sofern aufgrund Ihrer Schilderungen Maßnahmen ergriffen werden können, informiert die Bundesnetzagentur in jedem Fall tagesaktuell auf ihrer Homepage in der dort eingestellten Maßnahmenliste.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesnetzagentur
Datenschutzhinweis:
Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten in der BNetzA können Sie der Datenschutzerklärung auf https://www.bundesnetzagentur.de/Datenschutz entnehmen. Sollte Ihnen ein Abruf der Datenschutzerklärung nicht möglich sein, kann Ihnen diese auch in Textform übermittelt werden.
B
Binalog
Gast
Bei mir kam vor ca. einem Jahr diese Antwort...McFritte schrieb:Habe ich schon mal gemacht. War ein Anruf im Dezember auf dem Festnetz meiner Mutter. Angeblicher Gewinn usw.
Folgendes bekommt man dann von der Bundesnetzagentur dann als Antwort:
Sehr geehrter Herr XXX,
Ihre Nachricht vom XXX zur Rufnummer XXX ist bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen XXX geführt. Bitte geben Sie bei Rückfragen stets dieses Aktenzeichen an.
Sie schildern in Ihrer Nachricht, dass Sie mehrfach von der Rufnummer XXX angerufen wurden. Nach unseren Erkenntnissen könnte es sich bei diesen Anrufen um Anrufversuche eines Call-Centers unter Verwendung eines automatischen Wählprogramms (sog. predictive Dialer) gehandelt haben. Gesetzliche Regelungen zum konkreten Anrufverhalten und damit auch zur Konfiguration von automatischen Wählprogrammen gibt es derzeit nicht.
Um dennoch gegen die Sie belästigenden Anrufversuche vorgehen zu können, ist es erforderlich, dass Sie uns mitteilen, wenn Sie weitere Anrufe von der Rufnummer XXX erhalten, (einfach auf diese Nachricht antworten). Notieren Sie sich dazu bitte:
· die Anrufzeiten
· die Anrufhäufigkeit pro Tag und in der Woche
Wenn Sie Anrufe von einer anderen Rufnummer erhalten und dieses melden möchten, benutzen Sie bitte das Formular auf unserer Internetseite: Link zum Formblatt
Erlauben Sie uns zunächst ein paar allgemeine Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen auf Seiten der Bundesnetzagentur:
Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen der Nummernverwaltung bei zutreffendem Sachverhalt Handlungsmöglichkeiten, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der von ihr erteilten Bedingungen über die Zuteilung von Rufnummern nach § 67 Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sicherzustellen.
Derzeit wird geprüft, mit welchen Maßnahmen die Bundesnetzagentur der von Ihnen geschilderten Belästigung begegnen kann. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine weitergehende Beantwortung Ihres Schreibens wegen der gegebenenfalls erforderlichen Ermittlungsarbeit unter Umständen noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Für Ihre mitgeteilten Informationen möchten wir uns an dieser Stelle dennoch bedanken. Bei der Verfolgung von Rufnummernmissbrauch ist die Bundesnetzagentur auf die Hilfe von Verbrauchern angewiesen.
Sollten Sie bisher einen anderen Beschwerdeweg gewählt haben, so nutzen Sie bitte für weitere Beschwerden die auf unserer Internetseite bereitgestellten Online-Formulare. Des Weiteren finden Sie hier auch aktuelle Hinweise und allgemeine Informationen.
Hinsichtlich der Abstellung dieser belästigenden Anrufe können wir Sie in der Zwischenzeit nur auf verschiedene technische Lösungsmöglichkeiten hinweisen: Einige Netzbetreiber bieten Ihren Kunden die Möglichkeit, ganze Rufnummerngruppen oder auch nur einzelne Rufnummern zu sperren. Bitte erkundigen Sie sich zu diesen Sperrmöglichkeiten bei Ihrem Telekommunikationsvertragspartner. Auch besteht, je nach Ausrüstung Ihres Endgerätes, Ihrer Telefonanlage oder Ihres Mobiltelefons, die Möglichkeit, Rufnummernsperrungen in Ihrem eigenen Gerät vorzunehmen. Diese Funktionen können ggf. in Ihrem Router, Ihrer Nebenstellenanlage oder auch in Ihrem Endgerät (auch Mobiltelefon) eingerichtet werden. Weitere Auskünfte hinsichtlich einer Rufnummernsperrung durch Router, Nebenstellenanlage oder auch Endgerät kann Ihnen der Fachhandel oder auch der Hersteller geben.
Soweit Sie mit Ihrer Beschwerde gleichzeitig den Erhalt eines unverlangten Werbeanrufs anzeigen, wird dieser Sachverhalt gesondert verfolgt.
Für Rückfragen oder für weitere Fragen im Zusammenhang mit Rufnummernmissbrauch und unerlaubte Telefonwerbung stehen Ihnen unsere Mitarbeiter unter der unten genannten Rufnummer gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesnetzagentur
Ihre Nachricht vom XXX zur Rufnummer XXX ist bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen XXX geführt. Bitte geben Sie bei Rückfragen stets dieses Aktenzeichen an.
Sie schildern in Ihrer Nachricht, dass Sie mehrfach von der Rufnummer XXX angerufen wurden. Nach unseren Erkenntnissen könnte es sich bei diesen Anrufen um Anrufversuche eines Call-Centers unter Verwendung eines automatischen Wählprogramms (sog. predictive Dialer) gehandelt haben. Gesetzliche Regelungen zum konkreten Anrufverhalten und damit auch zur Konfiguration von automatischen Wählprogrammen gibt es derzeit nicht.
Um dennoch gegen die Sie belästigenden Anrufversuche vorgehen zu können, ist es erforderlich, dass Sie uns mitteilen, wenn Sie weitere Anrufe von der Rufnummer XXX erhalten, (einfach auf diese Nachricht antworten). Notieren Sie sich dazu bitte:
· die Anrufzeiten
· die Anrufhäufigkeit pro Tag und in der Woche
Wenn Sie Anrufe von einer anderen Rufnummer erhalten und dieses melden möchten, benutzen Sie bitte das Formular auf unserer Internetseite: Link zum Formblatt
Erlauben Sie uns zunächst ein paar allgemeine Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen auf Seiten der Bundesnetzagentur:
Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen der Nummernverwaltung bei zutreffendem Sachverhalt Handlungsmöglichkeiten, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der von ihr erteilten Bedingungen über die Zuteilung von Rufnummern nach § 67 Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sicherzustellen.
Derzeit wird geprüft, mit welchen Maßnahmen die Bundesnetzagentur der von Ihnen geschilderten Belästigung begegnen kann. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine weitergehende Beantwortung Ihres Schreibens wegen der gegebenenfalls erforderlichen Ermittlungsarbeit unter Umständen noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Für Ihre mitgeteilten Informationen möchten wir uns an dieser Stelle dennoch bedanken. Bei der Verfolgung von Rufnummernmissbrauch ist die Bundesnetzagentur auf die Hilfe von Verbrauchern angewiesen.
Sollten Sie bisher einen anderen Beschwerdeweg gewählt haben, so nutzen Sie bitte für weitere Beschwerden die auf unserer Internetseite bereitgestellten Online-Formulare. Des Weiteren finden Sie hier auch aktuelle Hinweise und allgemeine Informationen.
Hinsichtlich der Abstellung dieser belästigenden Anrufe können wir Sie in der Zwischenzeit nur auf verschiedene technische Lösungsmöglichkeiten hinweisen: Einige Netzbetreiber bieten Ihren Kunden die Möglichkeit, ganze Rufnummerngruppen oder auch nur einzelne Rufnummern zu sperren. Bitte erkundigen Sie sich zu diesen Sperrmöglichkeiten bei Ihrem Telekommunikationsvertragspartner. Auch besteht, je nach Ausrüstung Ihres Endgerätes, Ihrer Telefonanlage oder Ihres Mobiltelefons, die Möglichkeit, Rufnummernsperrungen in Ihrem eigenen Gerät vorzunehmen. Diese Funktionen können ggf. in Ihrem Router, Ihrer Nebenstellenanlage oder auch in Ihrem Endgerät (auch Mobiltelefon) eingerichtet werden. Weitere Auskünfte hinsichtlich einer Rufnummernsperrung durch Router, Nebenstellenanlage oder auch Endgerät kann Ihnen der Fachhandel oder auch der Hersteller geben.
Soweit Sie mit Ihrer Beschwerde gleichzeitig den Erhalt eines unverlangten Werbeanrufs anzeigen, wird dieser Sachverhalt gesondert verfolgt.
Für Rückfragen oder für weitere Fragen im Zusammenhang mit Rufnummernmissbrauch und unerlaubte Telefonwerbung stehen Ihnen unsere Mitarbeiter unter der unten genannten Rufnummer gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesnetzagentur
Ich verstehe, dass das rechtlich nicht einfach ist, aber angesichts des Ausmaßes muss es doch möglich sein die vorhandenen technischen und strafrechtlichen Möglichkeiten zu nutzen um hier mal sauber zu machen.
Interessant bei meiner Antwort fand ich folgenden Absatz:Binalog schrieb:Ich verstehe, dass das rechtlich nicht einfach ist, aber angesichts des Ausmaßes muss es doch möglich sein die vorhandenen technischen und strafrechtlichen Möglichkeiten zu nutzen um hier mal sauber zu machen.
Auch vor diesem Hintergrund wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst, um effektiver vor Manipulationen deutscher Absenderrufnummer zu schützen.
Hierzu zählen in erster Linie technische Schutzmechanismen, die gefälschte Absenderinformationen gar nicht mehr zur Anzeige kommen lassen sollen, damit das Vertrauen in die deutsche Rufnummer wiederhergestellt wird. So müssen etwa spätestens ab dem 01.12.2022 bei Anrufen aus ausländischen Netzen deutsche Absenderrufnummern grundsätzlich (mit Ausnahme von Mobilfunknummern) anonymisiert und der Netzeintrittspunkt gekennzeichnet werden, § 120 Abs. 4 TKG. Anrufe, bei denen bestimmte Rufnummern (z. B. die Notrufnummern 110 und 112 oder sehr hochpreisige Rufnummern wie (0)900) als Informationen des Anrufers übermittelt werden, müssen sogar von den Netzbetreibern abgebrochen werden.
Wenn ich das richtig verstehe, wird es demnächst wohl nicht mehr möglich sein, aus dem Ausland mit einer gefälschten, deutschen Telefonnummer anzurufen. Ein Call-Center in der Türkei kann also seine Nummer nicht mehr so fälschen, das es für den Angerufenen wie eine Münchener Nummer aussieht. Wäre ja schon mal ein Anfang.
B
Binalog
Gast
Das stimmt.McFritte schrieb:(...) Wäre ja schon mal ein Anfang.
Schade finde ich, dass dies solange dauert und das Risiko für die Spitzbuben wohl überschaubar ist.
C4rp3di3m
Captain
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- Jan. 2008
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- 3.106
Ich gebe prinzipiell nur noch eine Nummer raus die bei meinem Privaten Tel auf Sim2 zu 99% im Jahr deaktiviert ist. Die wird nur Eingeschaltet wenn nötig, z.B. SMS empfang bei verlummelten Passwort.
Beim Handy und der Firtzbox zu dem Erkannte Werbenummer geblockt und im Handy anonyme Anrufe vom Provider geblockt. Seit dem ist Ruhe!
Viele Werbeanrufe und Scam SMS kommen von Hacks wo man seine Nummer angeben musste oder diese Nervsäcke von Ebay und Check24, beide Fragen bei jedem Login nach der Telefonnummer, was mein Puls auf 180 bringt und sich leider nicht Dauerhaft deaktivieren lässt!
mfg
Beim Handy und der Firtzbox zu dem Erkannte Werbenummer geblockt und im Handy anonyme Anrufe vom Provider geblockt. Seit dem ist Ruhe!
Viele Werbeanrufe und Scam SMS kommen von Hacks wo man seine Nummer angeben musste oder diese Nervsäcke von Ebay und Check24, beide Fragen bei jedem Login nach der Telefonnummer, was mein Puls auf 180 bringt und sich leider nicht Dauerhaft deaktivieren lässt!
mfg
Mach ich auch so. Die bekommen alle den AB mit der Ansage von Telefon PaulNore Ply schrieb:Friendly advice: nicht blocken sondern auf einen eigenen AB leiten. Wenn genügend Leute mitmachen zwingen wir auch die leistungsfähigste Spammer-Hardware in die Knie.
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