Shio schrieb:
Zum anderen gibt es mit Open Access-Regelungen grundsätzlich die Option, zwischen konkurrierenden Anbietern für einen diskriminierungsfreien Zugang zu bestehenden Netzen zu sorgen.
Nur das bei diesem "Open-Access" meistens von Bitstream die rede ist, wodurch ein "konkurrent" zum Kunden degradiert wird.
Shio schrieb:
Open Access bedeutet vereinfacht gesagt: Infrastrukturanbieter, die ein Glasfasernetz besitzen, bieten allen anderen Anbietern Zugang zu ihrem Netz – diskriminierungsfrei und zu
marktverhandelten Konditionen.
"diskriminierungsfrei und zu marktverhandelten Konditionen." Im Land wo Milch und Honig fließen vielleicht, aber nicht in Deutschland.
Der Infrastrukturanbieter gibt den Ton an, wenn du nicht was hast was er will, gibts da nix zu verhandeln.
Hier sind unsere Preise und Leistungen , Unterschreib oder lass es blieben.
Du kannst nur die gleichen Produkte anbieten wie er auch, zu kaum günstigeren Preisen.
Shio schrieb:
Grundsätzlich ist dabei zwischen physisch entbündeltem und virtuell entbündeltem Zugang zu unterscheiden. So sollen nicht nur Monopole verhindert, sondern auch Überbau vermieden werden.
Schön wäre es wenn die physisch entbündelte Faser auch genutzt werden würde, nur hab ich das bis jetzt noch nirgends erlebt in Deutschland.
Daran wird auch kein Anbieter der selbst Endkunden Tarife anbietet interesse haben, dann dann wäre ein Alternativer Anbieter ein Konkurrent und nicht wie bei virtuell entbündeltem Zugang ein Kunde.
Um mein Unwort des Jahres "Überbau" zu verhindern gibt es 2 Möglichkeiten.
1. Ausbau mit Mehrfaserigem Kabel wobei das/die zusätzlichen Fasern angemietet werden können.(ggfs müssen die Preise hier vorgegeben werden 5-10€)
2.Ein Faser Modell mit Übergabe der physisch entbündelten Faser an Schaltverzweigern/PoP.
1. Wäre das Modell Schweiz
2. Wäre das Modell Frankreich
Eines davon gehört von der BnetzA vorgeschrieben.
Sollte das nicht der Fall sein ist jeder "Überbau" richtig und wichtig.