Bericht Community-Umfrage 2018: Welche Hardware und IT-Produkte nutzt du?

Wadenbeisser schrieb:
Du willst es also nicht verstehen, flüchtest dich dabei in pseudo Argumente, weichst direkten Fragen aus und zerstückelst meine Aussagen.
Nein, ich verstehe dich sehr wohl, nur eben nicht was du mir mit den ersten Satz sagen willst, genau wie beim letzten Post. Nein, auch keine Pseudo Argumente, du hast gezielt nach welchen gefragt, also habe ich meine eigentlichen noch mal wiederholt und dazu weitere gesucht. Dazu dir sogar recht gegeben das einige von den neueren auch für mich selbst eher schwach sind. Zerstückelt habe ich nur den Text um parallel zu antworten statt einen Block zu schreiben wo der Bezug nicht ganz klar ist. Das wirkt nur so aggressiv, ist es aber nicht. :)

Wadenbeisser schrieb:
Alles klar, dann kann ich mir ja weitere Diskussionen sparen. :cool_alt:
Musst du wissen. Ich finde mit dir konnte man bisher gut Diskutieren.

JNS-K schrieb:
Es ist halt ein Kosten und Nutzenfaktor, der nicht unbedingt zu meinen Gunsten ausfallen würde.
Dann würde ich das auch so machen. Wenn das mit dem Streams und der Uni so klappt und du dadurch sparst. Darf ich fragen welchen Tarif du genau hast? Mir ist mal aufgefallen das es kaum noch kleinere (vernünftige) Tarife gibt. Kleinste fängt bei 20 MBit für 15-20€ an, wo Telefon mit drin ist (was ich persönlich z.B. auch überhaupt nicht brauche)
 
Rock Lee schrieb:
:freak:Die Ergebnisse zu Amazon Prime sind erschreckend
Warum das denn? Amazon Prime ist ein wirklich gutes Angebot, solange es bei diesem Preis bleibt. Ich hatte das schon, als es noch für 29,95 zu haben war und habe es nie bereut. Sollte es allerdings teurer werden, werde ich das auch überdenken.
 
Das Ergebnis von "Sorgst du dich um deine privaten Daten im Netz?" hat mich deutlich mehr überrascht, als das der Frage nach Prime-Mitgliedschaft. Ich habe mit nein geantwortet, aber ich vermute, dass viele diese Frage anders verstehen. Sorgen würde ich mir machen, wenn ich nichts tun könnte, um das zu kontrollieren, ich also ohnmächtig wäre.

Ich kann mir das Ergebnis eigentlich nur mit mangelndem Verständnis erklären. Es ist eine dieser diffusen, irrationalen Ängste unserer Zeit, der man nur mit Bildung begegnen könnte. Andererseits ist es auch irgendwie paradox, weil die deutliche Mehrheit der 80% vermutlich in mehreren sozialen Netzwerken und Kommunikationsdiensten aktiv sind. So viel Sorge, aber keinerlei Bereitschaft zur Verhaltensänderung.
 
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@JNS-K
Ähm nein, es ist sein Recht denn Bestimmungen für den Versandhandel sind nicht auf den Einzelhandel übertragbar. Im Einzelhandel kannst du die Ware anschauen und ausprobieren, im Versandhandel nicht und genau das ist der Kern der Geschichte. Die Testphase wird sozusagen zu dir verlagert und wird dann so gewertet als hättest du es nicht gekauft.

Zudem steht im von dir gewählten Absatz nichts über Geld zurück im Fehlerfall denn es geht dabei um den Punkt der Nacherfüllung und da ist der Händler lediglich zur Reparatur oder Warentausch zur Erfüllung des Kaufvertrages verpflichtet.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html
 
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Es gibt echt noch handytarife UNTER 5GB datenvolumen? ich musste glatt mal die runde machen, und wirklich expliziert danach suchen... und ich wurde fündig, allerdings sind das dann fast reine "sprach" tarife, oder mini wertkarten tarife.
mal ehrlich, <5GB gb volumen, wie kommt man damit klar? da surft einmal ne webseite an, musst angst haben das du nicht drüber bist :D :D
 
kampion schrieb:
Nutzt du ein Antivirenprogramm eines Drittanbieters (nicht Windows Defender)? Ja – 73,6 %

Heftig! Hätte net gedacht, dass es so viele sind. Seit vielen Jahren verzichte ich darauf und vermisse es überhaupt nicht.

ja schon. Ich finde die Windows 10 Security Center ist total ausreichend.
Man sollte schon den Kopf einschalten :D
 
izzy_01 schrieb:
mal ehrlich, <5GB gb volumen, wie kommt man damit klar? da surft einmal ne webseite an, musst angst haben das du nicht drüber bist :D :D
Wenn man kaum zockt und HD-Videos schaut reicht sogar 1GB locker aus, um zu surfen. Ich hatte noch vor ca. 3 Jahren 150MB/Monat und es hat gereicht. Nun hab ich zwar 3GB, aber die werden meist nicht verbraucht.
 
Banned schrieb:
@Toni_himbeere

Bestimmt ein gutes OS. Aber das P/L-V der Hardware ist einfach zum Davonlaufen. Und so innovativ wie früher ist man auch bei Weitem nicht mehr. Nur die Preise steigen trotzdem. iPhone 7 und 8 sehen vom Design her aus wie maximal von 2014. Mit dem X ging es bergauf. Aber die Konkurrenz ist schon wieder weiter und bietet schon Komplett-Display an.


Ein iPhone XR für 800€ hat nicht mal ein FullHD-Display.

Ich lasse das einfach mal so stehen.


Du musst entscheiden was dir wichtig ist.

Zugegeben das Display vom XR ist sicher nicht wirklich geil ganz besonders wenn’s um die Auflösung geht, stellt sich halt die Frage wozu du das Telefon benutzen willst. Die Verarbeitung des Displays selber ist wieder sehr gut, genauso wie die Helligkeit usw..

Im blindtest wird das Display dennoch gut weg kommen denke ich.

Vom Design her finde ich, dass sich da fast alle nix nehmen, ob jetzt rahmenlos oder nicht, interessiert mich persönlich nicht wirklich. Ich finde das 7er allgemein sehr schön weil auch schön dünn.

Das Gesamtpaket ist dennoch super, auch wenn ich mich dagegen entschieden habe.

Der A12 im XR hat soviel Saft wie Qualcomm vielleicht, möglicherweise, unter Umständen, ganz vielleicht in 5jahren liefern kann.

Ich hab irgendwas gelesen, das Qualcomm die Leistung des A10 für 2019anpeilt...

Das lasse ich dann auch einfach so stehen 😉
 
Der Lokale Einzelhandel kann mich mal. Solange ich arbeiten muss für mein Geld.
Z.B. PC Hardware.
Ich war Ewigkeiten Stammkunde bei Jakob Computer. Da habe ich eingekauft, seit der Eröffnung. Ich hab da zich 1000de von DM/€ liegen lassen, bis zu einer Reklamation.
Das war eine Gigabyte HD 2600 Pro Passiv.
Hat damals um die 150-170€ gekostet.
Nach ca. 6 Mon. war sie defekt.
Ich zum Händler, Garantie in Anspruch nehmen wollen.
Der Händler bot mir eine HD 3450 als Ersatz an. Mehr wäre die 2600 nicht mehr Wert. 🤔
Ja, Gigabyte gibt doch 2 Jahre Garantie auf die Karte!? Nö, Ersatz gibt es nicht, Geld zurück auch nicht, einzige Option, ne HD 3450, die wäre sogar schneller. 😂
Ja, das ist der Einzelhandel.
Da lieb ich mindfactory.de. Da bin ich einmal im Jahr in der Nähe, da wurde mir in Shop sogar in einem Fragwürdigen System eine Online Bestellung empfohlen, das es mit einem Umtausch leichter/ schneller klappt.
 
Von welchem Hersteller ist dein primäres Smartphone?
  • Sonstiges
Microsoft Lumia 640 LTE mit Win 10 Mobile 1709

Hat dein Notebook noch ein optisches Laufwerk?

Hab' Nein angekreuzt, Der Brenner war das erste was aus dem Notebook rausflog, als ich es bekam (T520) und seitdem sitzt dort ein HDD Caddy, zuerst mit einer HDD, mittlerweile mit 2.-SSD.
 
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RobinSword schrieb:
Es wäre gut, wenn die Fragen zum Notebook nur angezeigt werden würden, wenn man weiter oben auch angegeben hat, dass man ein Notebook nutzt. Sonst muss man mehrere Fragen überspringen. Das geht gar nicht - denn ich bin nun mal Completionist und solange da noch Fragen offen sind fühle ich mich genauso unwohl wie wenn bei einem Spiel noch Achievements offen sind. ;)

Stimme ich dir zu und kenn ich gut .
Bin gespannt was später für ein gesammt Ergebnis pro Kategorie rauskommt.
Außer bei den HDD's only. Da wird sich wohl nicht mehr soviel tun, da gehöre ich auch weiterhin zu der kleinsten gruppe..und stoltz druff ! :D
 
fdgr6r5dfghfdtg schrieb:
Dann würde ich das auch so machen. Wenn das mit dem Streams und der Uni so klappt und du dadurch sparst. Darf ich fragen welchen Tarif du genau hast? Mir ist mal aufgefallen das es kaum noch kleinere (vernünftige) Tarife gibt. Kleinste fängt bei 20 MBit für 15-20€ an, wo Telefon mit drin ist (was ich persönlich z.B. auch überhaupt nicht brauche)

Richtig, aber mich würde eien "Verbessung" Mehrkosten von 5 Euro bei gleichzeitiger Verschlechterung der Leistung bedeuten, zwar bei Erhöhung der nominalen Leistung aber bei gleichzeitiger Senkung der sekundären Leistung.

Wadenbeisser schrieb:
@JNS-K
Ähm nein, es ist sein Recht denn Bestimmungen für den Versandhandel sind nicht auf den Einzelhandel übertragbar. Im Einzelhandel kannst du die Ware anschauen und ausprobieren, im Versandhandel nicht und genau das ist der Kern der Geschichte. Die Testphase wird sozusagen zu dir verlagert und wird dann so gewertet als hättest du es nicht gekauft.

Zudem steht im von dir gewählten Absatz nichts über Geld zurück im Fehlerfall denn es geht dabei um den Punkt der Nacherfüllung und da ist der Händler lediglich zur Reparatur oder Warentausch zur Erfüllung des Kaufvertrages verpflichtet.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html

Das sind die Bestimmungen für den stationären Handel, die des Versandhandels gehen (freiwillig) weit darüber hinaus, aber ich kann verstehen, dass jemand, der dem stationären Handel bisher bedingungslos geglaubt hat, die Gesetze des BGB als Märchen bezeichnet. Aber ist es glücklicherweise so, dass die Märchen die der stationäre Handel verbreitet nicht der Realität entsprechend sind und daher als Märchen bezeichnet werden müssen und daher nicht als real bezeichnet werden sollten.

Wenn der stationre Handel, Dir keine entsprechende Neuware zur Verfügung stellen kann, dann muss er Dir den Kaufpreis erstatten egal ob er will oder nicht- siehe auch das BGB.

Um es klar und deutlich zu formulieren, es ist egal was der stationäre Handel will oder sagt, es ist allein Deine Entscheidung ob Du diesem erlaubst eine Nachbesserung mittels Reapratur durchzuführen, dann allerdings mit mind. 2 Versuchen, oder ob du auf die Lieferung auf einer mängelfreien Sache ohne jegliche Reparaturversuche bestehst. Je nach dem was Du sagst, gilt entweder das eine oder das andere. In meinem Fall das andere.

Meinen Anschluss hab ich derzeit von Vodafone und da bedeutet für mich, dass eine anderweitige Konfiguration, ich effektiv keinen wirklichen Vorteil erlangen würde, denn um den Vorteil einer erhöhten Bandbreite bei gleichem Preis zu erlangen, müsste ich die Vorteile einer Flatrate aufgeben und ist bei mir daher ein Nullsumenspiel. Sicher könnte ich mir eine höhere Bandbreite mieten, aber dann würde ich anderweitig draufzahlen. Daher gebe ich mich mit einer 6 Mbit Flatrate zufrieden ... die für 99% meiner Abwendungen auch mehr als ausreichend ist.

VCG JNS
 
kampion schrieb:
Wenn man kaum zockt und HD-Videos schaut reicht sogar 1GB locker aus, um zu surfen. Ich hatte noch vor ca. 3 Jahren 150MB/Monat und es hat gereicht. Nun hab ich zwar 3GB, aber die werden meist nicht verbraucht.
ich hatte vor 6-7 jahren schon mit 1 GB Probleme. Mittlerweile hab ich 30 GB und das passt ganz gut. Der vorteil ist halt, man braucht nicht mehr aufpassen... Von Spotify über Live streams über über über... ;)
 
Wadenbeisser schrieb:
@JNS-K
Ähm nein, es ist sein Recht denn Bestimmungen für den Versandhandel sind nicht auf den Einzelhandel übertragbar. Im Einzelhandel kannst du die Ware anschauen und ausprobieren, im Versandhandel nicht und genau das ist der Kern der Geschichte. Die Testphase wird sozusagen zu dir verlagert und wird dann so gewertet als hättest du es nicht gekauft.

Zudem steht im von dir gewählten Absatz nichts über Geld zurück im Fehlerfall denn es geht dabei um den Punkt der Nacherfüllung und da ist der Händler lediglich zur Reparatur oder Warentausch zur Erfüllung des Kaufvertrages verpflichtet.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html


Hört doch mal auf immer recht haben zu wollen.

Um denjenigen den es geht, der schrieb doch längst, dass es die letzte Uhr war, der Händler daher nicht die ware tauschen konnte und er daher das Geld zurückbekommen hat, nachdem er darauf verwiesen hat, dass ihm die Nachbesserung nicht passt(was lt. Gesetz so möglich ist)...

Alles im grünen Bereich
 
@JNS-K
Und im von dir erwähnten Absatz steht recht eindeutig dass er lediglich das Recht auf Reparatur oder Austausch hat.
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Wenn du im RMA Fall dein Geld zurück willst bist du also auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
 
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Bitte eine Auswertung, damit man den Verlauf von Trends sehen kann. Vielleicht mit optischer Aufbereitung.
 
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Wadenbeisser schrieb:
Zudem steht im von dir gewählten Absatz nichts über Geld zurück im Fehlerfall denn es geht dabei um den Punkt der Nacherfüllung und da ist der Händler lediglich zur Reparatur oder Warentausch zur Erfüllung des Kaufvertrages verpflichtet.

Du übersiehst den entscheidenden Punkt in deinem zitierten Gesetz.
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Der Käufer kann eine Reparatur verweigern, er wollte ja kein defektes oder gebrauchtes Gerät erwerben, sondern ein neues. Er kann also auf ein neues Gerät bestehen und dieses muss ihm der Verkäufer aushändigen und ihn nicht nur mit einer Reparatur abspeisen.

Anders verhält es sich nur wenn....

Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist

Dies ist aber nur dann möglich wenn es um grosse und teure Waren geht, bei denen eine Nacherfüllung nicht problemlos abgewickelt werden kann.

Beiden Parteien steht letztlich aber immer die Möglichkeit sich auf eine Alternativlösung zu einigen. Bietet der Verkäufer dem Käufer an, das Geld zurück zu erstatten, kann der Käufer dies akzeptieren. Dies ist dann ein Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Käufer kann dies natürlich auch ablehnen.

Wadenbeisser schrieb:
Und im von dir erwähnten Absatz steht recht eindeutig dass er lediglich das Recht auf Reparatur oder Austausch hat.

Vollkommen richtig! Er hat aber das Recht auf ein neues Gerät und kann eine Reparatur ablehnen. Will oder kann der Verkäufer kein neues Gerät liefern, können sich die Parteien auf eine Alternativlösung einigen oder vors Gericht ziehen. Der Verkäufer hat kein Recht dem Käufer nur eine Reparatur anzubieten.

Kein Gericht wird die Faulheit des Händlers ein neues Ersatzgerät zu beschaffen, als "unverhältnismäßige Kosten" akzeptieren.

Toni_himbeere schrieb:
Um denjenigen den es geht, der schrieb doch längst, dass es die letzte Uhr war, der Händler daher nicht die ware tauschen konnte und er daher das Geld zurückbekommen hat, nachdem er darauf verwiesen hat, dass ihm die Nachbesserung nicht passt(was lt. Gesetz so möglich ist)...

Dies wiederum würde ich durchaus zu den Ausnahmen rechnen. Wenn das Produkt so nicht mehr hergestellt wird und vom Verkäufer nicht mehr beschafft werden kann, sehe ich es durchaus als Kulanz des Händlers das Geld zurück zu erstatten. Eine Beschaffung vom Ersatz ist ja dann eben nicht möglich und dem Käufer bleibt vom Gesetz nur die Nachbesserung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Interessant wäre auch die Frage, wer alles eine Cloud zum Speichern seiner Daten verwendet.
 
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@xexex
Wie gesagt, es ging nicht darum ob er ein Anrecht auf die Behebung des Mangels durch Maßnahme A oder B hat sondern darum ob er ein Anrecht auf Maßnahme C hat, den Rücktritt vom Kaufvertrag und damit Geld zurück.
Nur steht davon im angeführten Gesetzestext exakt garnichts und jeder der was anderes sagt wird indirekt als leichtgläubig oder Lügner tituliert.

Schon klar das "alternative Fakten" heutzutage "in" sind weil nur allso bereitwillig dem geglaubt wird der einem das sagt was man hören will aber da habe ich schon bessere Versuche gesehen das zu kaschieren.
Ergänzung ()

DustBurn schrieb:
Interessant wäre auch die Frage, wer alles eine Cloud zum Speichern seiner Daten verwendet.
Das wäre im laufe der Zeit wirklich interessant.
 
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