fdgr6r5dfghfdtg schrieb:
Dann würde ich das auch so machen. Wenn das mit dem Streams und der Uni so klappt und du dadurch sparst. Darf ich fragen welchen Tarif du genau hast? Mir ist mal aufgefallen das es kaum noch kleinere (vernünftige) Tarife gibt. Kleinste fängt bei 20 MBit für 15-20€ an, wo Telefon mit drin ist (was ich persönlich z.B. auch überhaupt nicht brauche)
Richtig, aber mich würde eien "Verbessung" Mehrkosten von 5 Euro bei gleichzeitiger Verschlechterung der Leistung bedeuten, zwar bei Erhöhung der nominalen Leistung aber bei gleichzeitiger Senkung der sekundären Leistung.
Wadenbeisser schrieb:
@
JNS-K
Ähm nein, es ist sein Recht denn Bestimmungen für den Versandhandel sind nicht auf den Einzelhandel übertragbar. Im Einzelhandel kannst du die Ware anschauen und ausprobieren, im Versandhandel nicht und genau das ist der Kern der Geschichte. Die Testphase wird sozusagen zu dir verlagert und wird dann so gewertet als hättest du es nicht gekauft.
Zudem steht im von dir gewählten Absatz nichts über Geld zurück im Fehlerfall denn es geht dabei um den Punkt der Nacherfüllung und da ist der Händler lediglich zur Reparatur oder Warentausch zur Erfüllung des Kaufvertrages verpflichtet.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html
Das sind die Bestimmungen für den stationären Handel, die des Versandhandels gehen (freiwillig) weit darüber hinaus, aber ich kann verstehen, dass jemand, der dem stationären Handel bisher bedingungslos geglaubt hat, die Gesetze des BGB als Märchen bezeichnet. Aber ist es glücklicherweise so, dass die Märchen die der stationäre Handel verbreitet nicht der Realität entsprechend sind und daher als Märchen bezeichnet werden müssen und daher nicht als real bezeichnet werden sollten.
Wenn der stationre Handel, Dir keine entsprechende Neuware zur Verfügung stellen kann, dann muss er Dir den Kaufpreis erstatten egal ob er will oder nicht- siehe auch das BGB.
Um es klar und deutlich zu formulieren, es ist egal was der stationäre Handel will oder sagt, es ist allein Deine Entscheidung ob Du diesem erlaubst eine Nachbesserung mittels Reapratur durchzuführen, dann allerdings mit mind. 2 Versuchen, oder ob du auf die Lieferung auf einer mängelfreien Sache ohne jegliche Reparaturversuche bestehst. Je nach dem was Du sagst, gilt entweder das eine oder das andere. In meinem Fall das andere.
Meinen Anschluss hab ich derzeit von Vodafone und da bedeutet für mich, dass eine anderweitige Konfiguration, ich effektiv keinen wirklichen Vorteil erlangen würde, denn um den Vorteil einer erhöhten Bandbreite bei gleichem Preis zu erlangen, müsste ich die Vorteile einer Flatrate aufgeben und ist bei mir daher ein Nullsumenspiel. Sicher könnte ich mir eine höhere Bandbreite mieten, aber dann würde ich anderweitig draufzahlen. Daher gebe ich mich mit einer 6 Mbit Flatrate zufrieden ... die für 99% meiner Abwendungen auch mehr als ausreichend ist.
VCG JNS