USB-Kabeljau schrieb:
Und du meinst, da ist ein Artikel 13, der Youtube für sowas haftbar macht, der richtige Weg?
Das wird sich zeigen, aber wie hier bereits vielfach angemerkt worden ist, ist das derzeitige System schlecht, um das Urheberrecht durchzusetzen, allein schon aus dem Grund, dass der Urheber nicht darüber informiert wird, wenn andere seine Werke verwenden. Da das Internet kein rechtsfreier Raum ist, muss also eine Änderung her. Ein Upload-Filter wäre eine Option. Und meiner Meinung nach kann es sehr gut funktionieren, wenn hier die Hosting-Plattformen haften (s.u.).
USB-Kabeljau schrieb:
Das Problem ist doch eher, daß es derzeit kein Gesetz zu geben scheint, das entsprechend hohe Strafen für sowas vorsieht.
[...]
Das richtige Gesetz, um sowas zu verhindern, wären empfindlich hohe Geldstrafen.
[...]
DAS wäre ein sinnvolles Mittel gegen diesen Missbrauch.
DAS würde den Rechteinhabern helfen.
Ich bin kein Jurist, aber ich denke sehr wohl, dass man auf Rechtswegen diejenigen verklagen könnte, die fremden Content für ihre persönlichen Zwecke ohne Einwilligung des Urhebers verwenden. Mir ist kein Fall bekannt, in dem YouTuber A einen YouTuber B verklagt hat, weil er seine Werke ohne Zustimmung verwendet hat (wenn jemand etwas dazu hat, bitte her damit). Prinzipiell möglich ist das aber mit Sicherheit, solange du weißt, wer deine Videos wie weiter verwendet. Das Problem mit dem derzeitigen System ist jedoch: Du hast keinen Überblick darüber, wo deine Videos sonst-wie-bearbeitet und ohne deine Einwilligung auftauchen. Wie willst du also jemanden verklagen, wenn du gar nicht erst darüber informiert wirst, dass eine Person deine Arbeit für sich verwertet?
Aus dieser Überlegung heraus bin ich der Meinung, dass hohe Geldstrafen nicht davor schützen, dass mein Material von fremden Personen ohne meine Zustimmung und ohne mein Wissen für ihre Zwecke missbraucht wird.
USB-Kabeljau schrieb:
Aber Youtube und Facebook für sowas haftbar zu machen, ist einfach nur bescheuert.
Das ist nicht bescheuert, denn die Betreiber der Plattformen haben ein eigenes Interesse daran, dass möglichst viele Videos auf ihrer Plattform landen, da sie dadurch ihre Einnahmen generieren. Wenn nun ein Gesetz wie Artikel 13 kommt, sind die Betreiber unter Zugzwang und müssen sich etwas einfallen lassen, wie sie einen Filter bauen, der einerseits dafür sorgt dass weiterhin möglichst viele Personen möglichst einfach Videos auf ihre Plattformen laden, und andererseits dafür sorgt dass geltendes Recht durchgesetzt wird.
USB-Kabeljau schrieb:
Denn die Täter interessiert das natürlich überhaupt nicht und sie werden weiterhin Wege finden, sich am Content anderer zu bereichern.
Wie soll das gehen? Artikel 13 unterbindet die Wiederverwerndung von fremdem Material, d.h. Täter können mit meinem Material keine Einnahmen (Geld, Clicks, Reichweite, whatever) generieren (es sei denn ich erlaube es ihnen ausdrücklich!).
USB-Kabeljau schrieb:
Das Ganze ist völlig absurd, da hier nicht die Täter bestraft werden sollen.
Aber genau das passiert doch! Den Tätern wird die Möglichkeit genommen, fremdes Material für sich zu beanspruchen, indem die Betreiber der Plattform eine Funktion wie einen Filter implementieren, der genau das unterbindet. Wären die Täter nicht diejenigen, die bestraft werden würden, hätten wir heute auch diesen ganzen Zirkus und Untergangstheorien in der YouTube-Szene nicht.