[wege]mini schrieb:
wie man jedoch von artikel 13, demonstrationen und vernünftigen argumenten zu vergewaltigungen in einem schwimmbad oder IS kommt, erschließt sich mir nicht.
Ich will nicht behaupten dass das richtig oder sachlich ist, aber nachvollziehen kann ich solche Vergleiche schon, wenn die andere Seite seit Jahrzehnten kein Problem damit hat, Urheberrechtsverletzungen immer wieder mit Diebstahl gleichzusetzen, obwohl das überhaupt nichts miteinander zu tun hat.
Zumal es bei diesen Vergleichen ja nicht um die Straftaten selbst ging, sondern darum die Frage der Verantwortung zu veranschaulichen.
Jeder, der halbwegs objektiv ist, muss doch zugeben, dass es nicht logisch nachvollziehbar ist, die Plattformbetreiber für mutmaßliche Verstöße der Benutzer verantwortlich zu machen. Das wird deshalb auch außerhalb des Internets nirgendwo so gemacht.
Der einzige Grund, warum der Gesetzgeber das bei Internetdienstleistern versucht ist, weil es ihm bequemer scheint, bzw. praktikabler, als zu versuchen, direkt gegen die eigentlichen Täter, also die Nutzer, vorzugehen.
Hier geht es um Geld und da wird Logik, Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit schon mal ganz gerne etwas verbogen.
Das fängt ja schon mit der Unverhälntismäßigkeit an, mit der das ganze Thema Urheberrechte angegangen wird.
Der einzige Teil des Urheberrechts, der (aus meiner Laiensicht) offensichtlich auf Grundrechten basiert, ist das Urheberpersönlichkeitsrecht, und das wird durch Filesharing, Streaming usw. gar nicht berührt.
Die Regelungen zur kommerziellen Verwertung von geistigem Eigentum haben doch eigentlich nur das Niveau von Richtlinien zur Wirtschaftsregulierung. Ein Grundrecht auf optimalen Profit aus einem Geschäftsmodell seiner Wahl gibt es meines Wissens nicht.
Warum werden für sowas schnödes elementare Grundrechte wie das Kommunikationsgeheimnis und freie Meinungsäußerung einfach außer Kraft gesetzt?
In einer gerechten Welt, müssten sich Urheberrechtsverwerter Geschäftsmodelle ausdenken, die nicht mit der Ausübung von Grundrechten durch die Bevölkerung kollidieren, statt per Lobbyarbeit Politiker dazu zu bringen, die unbequemen Grundrechte aus dem Weg zu räumen, damit der gewohnte alte "Stückguthandel" aus dem letzten Jahrhundert auch noch im Informationszeitalter weiter praktiziert werden kann.