News Deutsche Umwelthilfe: Händler nehmen oftmals Elektroaltgeräte nicht zurück

highwind01 schrieb:
"Elektroschrott" (also elektronische Groß- oder Kleingeräte) wird an jedem mir bekannten Wertstoffhof (und das sind einige, in den unterschiedlichsten Städten) kostenfrei zurück genommen.

Aye, steht auch so in der "Gebührenordnung" des Wertstoffhofes, aber die Realität sieht eben anders aus. Die wenigsten machen dann auch kehrt, wenn sie einmal mit ihrem Müll dort sind und dann zahlen sollen. Beschwerde soll zwar schon einmal erfolgt sein, ob es einen Erfolg hatte weiß ich nicht. Ich habe zuletzt vor 4 Jahren dort Müll entsorgt (Familie ausgeholfen) und da wurde noch Geld abgenommen.
 
highwind01 schrieb:
Wäre ja auch viel zu sinnvoll, den Elektroschrott direkt auf den Wertstoffhof zu bringen, wo er hingehört...
Vorrausgesetzt der Wertstoffhof ist nicht irgendwo in der Pampa, wo keine ÖPNV hinfahren.
 
@silentdragon95 ich meine Kartonagen auf den Wertstoffhof,
Elektro nehmen die je nach Hof auch an, manche ganz begierig, da oft funktionsfähige Sachen wie TVs entsorgt werden, so die Aussage eines Mitarbeiters. Was in Firmen manchmal entsorgt wird ist auch ein Thema.
Hersteller haben ja Panik vor Verkäufen von funktionsfähigem Material via ebay und co und bieten Trade In mit an. Da werden sogar künstlich Software Barrieren wie bei Druckerpatronen eingebaut.
Sieht man ja bei den Smartphone Netzteilen was aus der EU Forderung wurde wenn man die verschiedenen Standards ansieht. Gleicher Stecker ja, aber der Rest.
 
@Pitt_G. leider werfen wir einfach zuviel weg. Jedes Jahr ein neues Handy, ein TV usw. obwohl es gar nicht notwendig ist aber im sozialen Umfeld kann man halt mit neuen Sachen besser angeben ;)

Was aber auch einige Firmen machen ist echt traurig. Wir haben für eine große Versicherung über 1000 Notebooks ausgetauscht (T420 gegen T460s) Die alten Notebooks wurden alle vernichtet weil die Geräte bereits von der Steuer abgesetzt waren (Durften also nicht weiter verkauft werden) und weil eine Datenlöschung teurer war. Die Geräte hätten super in Schulen gepasst :rolleyes:
 
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BOBderBAGGER schrieb:
Entschuldige den ninjaedit das überall ist ein wichtiger Punkt.

Öffnungszeiten:
Dienstag 08:30–16:00
Mittwoch 08:30–16:00
Donnerstag 08:30–16:00
Freitag 08:30–16:00
Samstag 08:30–12:00
Sonntag Geschlossen
Montag 08:30–16:00
Das sind die Zeiten für den hier bei uns in der Ecke und das ist der Einzge mir bekannte im Umkreis von ~25km.
Als Berufstätiger darfst du dann schön Samstags früh aufstehen (sofern man denn da nicht auch arbeitet) um deinen kaputten Toaster dahin zu fahren. Hast du kein Auto und wohnst im 15 km entfernten Städtchen hast du ganz verloren denn ÖPNV existiert hier quasi nicht.

Was fällt dem faulen Haufen auf dem Wertstoffhof auch ein, die gleichen Arbeitszeiten zu haben, wie unsereins bessergestellte? Die sollen gefälligst die Nacht durchbuckeln und am Besten noch von sich aus mittels Glaskugel bei uns vorbeikommen und das Zeug selbständig mitnehmen - ja im Idealfall noch nen Blumenstrauß und Dankesbrief auf der Pforte hinterlassen :D
 
In Zeiten in denen Supermärkte bis 2200 geöffnet haben sehe ich kein Problem damit das wenigstens einen Tag die Woche das Tor länger aufbleibt.

Wenn ich den krempel nirgends vernünftig entsorgen kann muss man sich eben nicht wundern wenn Leute Kleingeräte einfach in den Restmüll feuern.
 
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Wertstoffhof gut und schön aber es bringt auch nichts wenn am Sonnabend morgens vor Öffnung schon 20 Autos warten und die Schlange immer länger wird

Wirklich besser ist es wenn man das normal unter der Woche auch wenn es zwickt extra frei zu machen
 
Köf3 schrieb:
Gut, dass da genauer hingeschaut wird.
Von der DUH kenne ich nur Klagen um des Klagens Willen.
Die Umwelt interessiert die einen Scheiß, sorry:

Die Besetzung sagt alles:

Kontakt:
Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer
Mobil: +49 171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt
Mobil: +49 171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com

Alan Andrews, Rechtsanwalt ClientEarth
Mobil: +44 7974 143401, E-Mail: aandrews@clientearth.org

Daniel Hufeisen, DUH-Pressesprecher
Tel.: +49 30 2400867-22, Mobil: +49 151 55017009, E-Mail: hufeisen@duh.de
 
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wuselsurfer schrieb:
Von der DUH kenne ich nur Klagen um des Klagens Willen.
Ja, wie mit den Fahrverboten damals. Aber eigentlich egal, Hauptsache, die gehen das Problem überhaupt mal an.
Und wenn es mit Anwaltskeule ist. Durchsetzen tut die Gesetzgebung ja sonst sowieso keiner. (Ohne die DUH wäre das hier gar nicht erst in die Diskussion geraten.)
 
Ich muss ehrlich sagen, dass ich davon keine Ahnung hatte! Man wird schlicht auch nicht darauf hingewiesen.
 
Ich habe noch nen kaputten Radiowecker. Den könnte ich mal zu Apple bringen. Sind unter 25cm längste Kante
 
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Bei uns gibt es einmal im Monat Elektrosperrmüll den man auf die Straße stellt und es wird von der Müllabfuhr abgeholt. Brauche es nur online anmelden und fertig. Find ich super. Ist aber leider nicht überall so.
 
Gibt es nicht die Regelung, daß z.B. ein stationärer Markt auch nur die Warenarten an Elektro-Müll annehmen muss, die er auch selbst aktiv verkauft?

Stelle mir das extrem "lustig" vor, wenn ein Kunde bei einem kleinen Radio- und Fernsehladen (ja die gibt es noch) eine alte Waschmaschine abgeben will.
 
BOBderBAGGER schrieb:
In Zeiten in denen Supermärkte bis 2200 geöffnet haben

Ich sehe schon, du lebst nicht in Bayern :D
 
silentdragon95 schrieb:
Ich sehe schon, du lebst nicht in Bayern :D
In Hessen kannste auch in 3000-Einwohner-Städtchen bis 22:00 Uhr einkaufen gehen. Und zwar in so ziemlich allen Supermärkten. ;)

In Bayern hat man's nicht immer leicht. :D
 
MilchKuh Trude schrieb:
Sind unter 25cm längste Kante

Ich frage mich gerade, ob tatsächlich die Kantenlänge ausschlaggebend ist. Im Gesetz steht folgendes:
die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind

Das könnte man so verstehen, dass die auch Flächen-Diagonalen zählen.
Beispielsweise man hat ein Gerät in Form eines Würfels mit Kantenlänge von 25cm. Würde man die Diagonale messen wären es aber 35cm.
(Vermutlich versteht man unter äußere Abmessung aber LxBxH)

Allerdings gibt es dann den Fall, dass ein Würfel (25cm) im Rahmen wäre, halbiert man diesen aber diagonal, wären die Teilstücke es nicht mehr, obwohl sie ja nur "halb so groß" sind.
 
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Köf3 schrieb:
Wo man erst mal hinkommen muss, die Öffnungszeiten für die arbeitende Bevölkerung teilweise wirklich mies sind und die Abgabe sogar noch Geld kostet. :freak:...

Die kommen, wie für den Sperrmüll, auf Bestellung auch kostenlos vorbei, eigentlich in jeder Kommune.
Man muss sich halt informieren, dafür reicht es bei großen Teilen der Bevölkerung nur leider nicht.
 
Es ist nicht illegal, Elektroschrott oder Batterien in den Restmüll zu werfen. Der Restmüll wird sowieso in den meisten Landkreisen in D verbrannt, deswegen sind auch Geschichten über "Schadstoffe, die in die Umwelt gelangen" ins Reich der Sagen und Legenden zu verweisen.

Sehr seltsam finde ich, wieso ich, obwohl den Restmüll bezahle, für das Recycling von "Wertstoffen" in Elektroschrott mir extra die Mühe machen sollte, das irgendwo "fachgerecht" zu entsorgen, ohne dass ich dafür bezahlt werde.

Wenn nämlich da wirklich "Wertstoffe" in einem Maß drin sind, dass sich das Recycling lohnt, dann kann ich wohl erwarten, dass ich dafür, dass ich die "Wertstoffe", welche sich in meinem alten Elektrogerät befinden, auch Geld bekomme (die "Wertstoffe" gehören schließlich mir und ich hab nix zu verschenken). Denn "Wert"stoffe sind etwas wert, oder nicht?
 
j-d-s schrieb:
Es ist nicht illegal, Elektroschrott oder Batterien in den Restmüll zu werfen. Der Restmüll wird sowieso in den meisten Landkreisen in D verbrannt, deswegen sind auch Geschichten über "Schadstoffe, die in die Umwelt gelangen" ins Reich der Sagen und Legenden zu verweisen.
[....]

Also ich verstehe §10 ElektroG anders. Da heißt es:

(1) Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Satz 2 gilt nicht, soweit nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 Altgeräte separiert werden, um sie für die Wiederverwendung vorzubereiten.
 
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