pookpook schrieb:
Welche Gefahr?
Wann war die letzte Terroranschlag?
Der Anschlag auf Djerba in Jahr 2002 starben unter anderen auch 14 deutsche Touristen.
Zu den Drahtziehern gehörte vermutlich ein deutscher Staatsbürger.
Der versuchte Anschlag auf deutsche Regionalzüge ist nun mal de Facto nur deswegen nicht zu einer Katastrophe geworden, weil die Bombenleger gepatzt haben. Die Bedrohung ist allerdings mehr als real gewesen.
Der Anschlag in Madrid bei dem 191 Menschen ums Leben kamen zeigte, dass Islamisten durchaus geneigt sind terroristische Anschläge als politisches Mittel zu nutzen. Die Anschläge beeinflussten schließlich massiv das Ergebnis der Wahlen in Spanien.
Es gab seid 2001 noch diverse Planungen zu Anschlägen in Deutschland, welche zum Glück im Vorfeld ermittelt und somit vereitelt wurden.
Es sei allerdings angemerkt, dass wir nun einmal in der EU leben. Nationalistisches Gedankengut a la "na in Deutschland ist ja bisher noch nichts passiert" ist IMO vollkommen unangebracht.
Deutschland war die "Schaltzentrale" für die Anschläge am 11. September. Es wäre falsch zu behaupten, dass Deutschland nicht mit in der Verantwortung wäre.
pookpook schrieb:
1. Schaüble muss weg-So unfähig ist keine!
Eine wirklich qualifizierte Aussage differenziert und im Detail belegt. Klasse, weiter so!
pookpook schrieb:
2.Alles dient hier nur Kontrole über die Bürger zu kriegen und nicht zu Terrorabwehr-ZB Filesharing unterbinden-ZB 3rd Party auskunft usw.
Na wäre es denn so schlimm wenn man den illegalen Austauch urheberrechtlich geschützten Materials komplett unterbinden könnte?
Die Zugriffe auf Daten aus der VDS bzw. die Durchführung einer Online-Durchsuchung bedürfen auch weiterhin einer strengen richterlichen Kontrolle und als Voraussetzung ein Ermittlungsverfahren zu einer schweren Straftat. Also es ist nicht einmal absehbar, dass jemals eine "3rd Party" einfach so Zugriff auf diese Daten bekommt.
pookpook schrieb:
Hoffentlich wird die BvG hier diese ganze Mist unterbinden
Das Bundesverwaltungsgericht hat gar nicht die Befugnis diesen "Mist" zu unterbinden.
pookpook schrieb:
[...]Dateien zu Repressalien benutzt zu Demostranten....(obwohl die meisten nur FRIEDLICH portestieren...)
Genau. Online Durchsuchung zum Verbot von Meinungen und um Demonstranten zu gängeln ...
Klingt logisch, hast du auch Belege für deine Behauptungen?
/edit:
@hal900:
Schade ... ich hätte wirklich gehofft, dass du dir selbst die Mühe machst den Gesetestext zu lesen und zu verstehen.
Dann könnten wir uns den Loop jetzt sparen in dem ich dir belegen muss, dass die von dir verlinkte Quelle bei der Interpretation des von dir verlinkten Gesetzesentwurfes nicht richtig liegt.
GI e.V. schrieb:
Der Gesetzentwurf sieht in § 5 die ständige verdachtslose und sogar anlasslose (!) vollständige Überwachung (Verbindungsdaten und Inhalte) der gesamten Sprach- und Datenkommunikation aller Unternehmen und Bürger vor, die mit Bundesbehörden kommunizieren!
Das ist so nicht richtig. Der Gesetzentwurf sieht lediglich vor, dass das BSI Daten sichert die an den Schnittstellen zwischen externen Nutzern und den Datensystemen des Bundes anfallen. Also nicht die gesamte Sprach- und Datenkommunikation aller Unternehmen und Bürger die mit den Bundesbehörden kommunizieren sondern die gesamten Sprach- und Datenkommunikationen die durch die Kommunikation der Unternehmen und Bürger mit dem Bund anfallen.
Ein kleiner, aber entscheidender Unterschied.
Zitat §5 BSIG
(1) Das Bundesamt darf zur Abwehr von Gefahren für die Kommunikationstechnik des Bundes
1. Protokolldaten, die beim Betrieb von Kommunikationstechnik des Bundes anfallen, erheben und automatisiert auswerten, soweit dies zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern bei der Kommunikationstechnik des Bundes oder von Angriffen auf die Informationstechnik des Bundes
erforderlich ist,
2. die an den Schnittstellen der Kommunikationstechnik des Bundes anfallenden Daten automatisiert auswerten, soweit dies für die Erkennung und Abwehr von Schadprogrammen erforderlich ist.
GI e.V. schrieb:
Hinsichtlich der Kontrolle des Grundrechtseingriffs besteht jedoch nur eine nachträgliche Kontrolle durch den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nach § 24 BDSG. Dies entspricht nicht den der grundgesetzlichen präventiven Kontrolle von Eingriffen in die Fernmeldefreiheit durch einen Richtervorbehalt oder eine Überprüfung durch ein Kontrollgremium.
Auch dies ist nicht ganz exakt. Entsprechend BSIG gibt es den Richtervorbehalt immer dann, wenn das BSI personenbezogene Daten an Polizeibehörden weitergibt. (§ 5 Abs. 5 BSIG).
Der Passus zur Informationspflicht ist in meinen Augen zweifelhaft. Es bleibt zu prüfen ob dies im Vermittlungsausschuss oder in den Gremien der Parlamente noch geändert wird.
GI e.V. schrieb:
Die Bundesregierung muss alle ihr bekannt gewordene Sicherheitslücken und diese ausnutzende Schadprogramme unverzüglich veröffentlichen.
Es ist falsch, dass das Gesetz dem BSI vollkommene Freiheit bei der Frage lässt ob entdeckte Sicherheitslücken veröffentlich werden oder nicht.
Es gibt die Aussage, dass eine Veröffentlich unter anderem dann nicht statt finden soll, wenn diese Veröffentlichung eine Bedrohung der Allgemeinheit bedeuten könnte. In meinen Augen vollkommen richtig.
Wenn das BSI Lücken aufdeckt muss der erste Antritt sein diese Lücken zu schließen. Eine frühzeitige Veröffentlichung könnte bedeuten, dass Leute diese Lücke ausnutzen um illegale Dinge zu tun.
Ein Beispiel gab es unlängst. DECT Telefone sind nicht abhörsicher und das BSI hat bereits gewarnt. Nun hat irgendein Institut für EDV eine Software veröffentlicht mit der jeder Hans Wurst x-beliebige Telefonate über DECT Telefone abhören kann. Die Veröffentlichung dieser Software halte ich persönlich für absolut unverantwortlich.
Ich halte es für wichtig, dass eben nicht jede Sicherheitslücke veröffentlicht wird, wenn man nicht weiß wie man sie schließen soll. Denn diese Aufdeckung würde dann nur den Missbrauch fördern.
Unterm Strich bleibt festzuhalten, dass das BSI lediglich jene Daten aufzeichnet die der Bürger / das Unternehmen an den Staat sendet. Also verfügt eine zentrale Stelle im schlimmsten Fall über eine zusammenfassung aller Informationen die der Staat eh schon hat.
Dabei gibt es für den Umgang mit den persönlichen Daten strenge Regeln.
Also von "Monster-Überwachungsbehörde" kann ich da nichts erkennen.