Deutschland oder nicht Deutschland?

Tiu

Rear Admiral
Registriert
Sep. 2001
Beiträge
5.560
Bitte zuerst den beigefügten Link lesen:

Link: http://schondorf.com/documente/geblitzt.pdf

So, gibt es nun ein völkerrechtlich anerkanntes und wiedervereinigtes Deutschland oder nicht?

Auf den § 23 GG wurde schon sehr oft hingewiesen.
Habe schon des öfteren gehört, dass es völkerrechtlich betrachtet immer noch kein wiedervereinigtes Deutschland gibt.
 
http://dejure.org/gesetze/GG/23.html
Hab die PDF Datei zwar gelesen, verstehe aber den Bezug zu Artikel23 nicht.

http://dejure.org/gesetze/GG/144.html
Wie hier zu sehen, ist die usprüngliche Fassung des Artikels23 durch den Einigungsvertrag aufgehoben.

Der Einigungsvertrag erweitert das Grundgesetz um die Definition der "Bundesrepublik Deutschland" (imho). Demnach gibt es, wenn man das ganze nicht so auffassen will, nichtnur kein wiedervereinigtes Deutschland, sondern überhaupt kein Deutschland, da der Bezug in Artikel144 ja immernoch auf Artikel23 verweist und die neue Version von Artikel23 ja auch die alten Bundesländer nicht aufzählt. Um die Haarspalter unter uns zufriedenzustellen, kann man die Aufzählung der Länder ja in Artikel23 hinzufügen, wobei wir doch im Moment wirklich andere Probleme in Deutschland haben, oder?
 
Welcher Artikel des GG war es denn, der darauf hinwies, das am Tage der deutschen Wiedervereinigung das GG erlischt und eine "Neue Verfassung" in Kraft zu treten hat?
 
Artikel 146 des GG...sofern ich noch richtig informiert bin! Hab den Artikel nicht durchgelesen,aber da wir ja durch 23 GG vereinigt wurde kann man nicht von einer "Wiedervereinigung" sprechen sondern einer übernahme der DDr durch die BRD^^

ich würds zumindest so nennen *g*

Deutschland wurde doch eh nur nach 23 vereinigt um Zeit zu sparen und es ist ja eigentlich auch egal,da die Politiker nunmal die Möglichkeit über 23 oder 146 hatten...sie nahmen 23.
 
Heißt im Klartext: Man hätte die Möglichkeit gehabt, das GG außer Kraft zu setzen, hat sich aber dafür entschieden, es weiterhin beizubehalten. Demnach wäre auch die ganze Geschichte mit dem Einspruch falsch, da Artikel23 (Begrenzung auf Westdeutschland) außer Kraft gesetzt wurde und Artikel146 (Außer Kraftsetzung des GG) nicht wahrgenommen wurde. Antwort auf die Threadfrage (imho): Deutschland.
 
Nope!

Im Klartext heisst es man hatte die Möglichkeit die BRD aufzulösen(bzw. das GG) und dann mit der DDR quasi nen neuen Staat zu gründen mit neuem Grundgesetz ->Artikel 146

oder

Man führt die BRD weiter und gliedert in die BRD die "verlorenen STaaten" ein ohne das Grundgesetz zu ändern.

Beide Möglichkeiten sind laut GG absolut ligitim^^Warum macht ihr überhaupt nen AUfstand? Immerhin hat die DDr zugestimmt ob nun freiwillig oder nicht ist hier doch nicht die Frage^^....
 
Eben nicht.
Da man am 17.07.1990 durch die 4+2 Verträge den Artikel 23 des GG außer Kraft gesetzt hatte, (und zwar rückwirkend zum 18.06.90) konnte folglich weder die DDR-Volkskammer am 23.08.90 den Beitritt zum Geltungsbereich der BRD nach Artikel 23 beschließen, noch der BRD-Bundestrag die Übernahme der ehem. DDR zum 03.10.90 nach Artikel 23 GG erklären.
Aufgrund eben dieser 4+2 Verträge sowie den Verträgen und Gesetzen der ehem. Besatzungsmächte hat sowohl die DDR als auch die BRD völkerrechtlich am 18.06.90 spätestens jedoch nach Bekanntgabe am 17.07.90 aufgehört zu existieren.
Oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Du ich hab grad das mal nachgelsen und es stimmt was Du sagst :cool_alt: *lol* Das heisst ja,dass es Deutschland und ihre Gesetze nicht gibt *umkip* Gut ich zahle jetzt keine Steuern mehr...naja es gibt ja kein Deutschland ^^und vor allem keine Starfzettel *anmerk*
 
Nicht ganz, da weder die DDR noch die BRD existieren, müßte die Gesetzgebung des Deutschen Reiches gültigkeit erlangt haben. :D
Also die Weimarer Verfassung!
 
GRAKA0815 schrieb:
Nicht ganz, da weder die DDR noch die BRD existieren, müßte die Gesetzgebung des Deutschen Reiches gültigkeit erlangt haben. :D
Also die Weimarer Verfassung!
Graka,
der 2+4 Vertrag sagt aber etwas anderes. Lies mal durch, oder habe ich da was nicht mitbekommen?
Cerberus
 
Lies einmal die Seite 12 des pdf.
Insofern dies stimmt, ist zumindest die DDR inkl. gesamt Berlin, rechtlich nie der BRD beigetreten.
 
Und eigentlich waren sie rechtlich auch nie getrennt... es gibt da eine Grenze im Osten, die offiziell, soweit ich weiß, immer noch nicht anerkannt ist.

Im übrigen stehen die neuen Bundesländer auch in der Präambel.

Der Einigungsvetrag gliedert die neuen Bundesländer in die BRD ein. Strittig ist nur die Fortgeltung einiger völkerrechtlicher Verträge, die die DDR geschlossen hat. Aber die DDR gibt es de facto nicht mehr. Es wurden sogar einigenBestimmungen der DDR übernommen.

Ist also alles in Butter.

b.
 
Zurück
Oben