@Minderten ,
Ich wĂŒrde Dir empfehlen, es dem HĂ€ndler Casekin gleich zu tun:
Caseking-Mike schrieb:
und aus GrĂŒnden nicht auf den konkreten Einzelfall eingehen.
Du hast bei dem HĂ€ndler Caseking online einen VerbrauchsgĂŒterkauf getĂ€tigt. Die Ware sollte von Caseking an Dich versandt werden.
Das Warenpaket hast Du nicht erhalten.
Du hast dies dem VerkÀufer angezeigt.
Der VerkĂ€ufer ist hier in der Verantwortung, da er fĂŒr den Verlust der Ware einzustehen hat, da er das Transportrisiko trĂ€gt.
Es ist Sache des VerkÀufers bei dem Versandunternehmen einen Nachforschungsantrag in die Wege zu leiten. Du als EmpfÀnger hast du kein VertragsverhÀltnis mit dem Versandunternehmen.
Gesetz und Rechtsprechung sind hier eindeutig.
Erst nach 21 Tagen ab Versanddatum gilt bei DHL ein Paket offiziell als verloren. Diese Frist wurde von zahlreichen Amts- und Landgerichten analog auch auf andere Versanddienstleister ĂŒbertragen.
Du hast das Paket nicht erhalten. Eine Neulieferung ist Kulanz des VerkÀufers. Einen Anspruch darauf hast Du nicht. Du hast daher jetzt die Möglichkeit von Deinem Dir gesetzlich zustehenden 14 tÀgigen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.
Bei dem Warenwert und den VorwĂŒrfen, mit denen Du bereits ĂŒberzogen wurdest, wĂŒrde ich Dir raten, eine RechtsanwĂ€ltin, oder einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
Das ist meine persönliche EinschÀtzung zu der Angelegenheit, die hier niemand teilen muss.
Ich gestehe, dass ich mir auch nicht alle BeitrĂ€ge durchgelesen habe. Ich bitte diesbezĂŒglich um Nachsicht.