DPD Paket "zugestellt", aber nicht auffindbar. Anzeige wird angedroht

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PCTĂŒftler schrieb:
Um 9:50 hat der Fahrer das Lager verlassen und um 10:20 war der Kram schon im Paketshop. Kein Zettel, kein Leuten, war also auch keiner hier und in der Sendungsverfolgung steht das niemand angetroffen wurde.
Das nennt man Arbeitsverweigerung 😁
ErgÀnzung ()

Blood011 schrieb:
Ich kann den unmut schon verstehen, aber wenn ich keine 1000Euro mal ĂŒberbrĂŒcken kann dann sollte man sich schon gedanken machen ob das HW bestellen von dem Geld so ne gute idee ist.
Die meisten leben auf Pump, machen aber auf dicke Hose 😁

p.s.: jetzt mach dem armen KĂ€ufer noch VorwĂŒrfe warum er sich fĂŒr 1000€ HW im Netz bestellt hat. Leute gibtÂŽs!
 
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Letztens sollte mir die Disk von BG3 zugesandt werden. Ab Deutschland war dann DPD dafĂŒr zustĂ€ndig und man bekommt ja Sendungsverfolgung.
Ich hatte also diesen Tab geöffnet, sah dass der Zusteller irgendwo noch 20 km weit weg war und bekam dann die Mail "erfolgreich zugestellt". Der Zusteller bewegte sich zu diesem Zeitpunkt, immer noch 20 km entfernt in einem anderen Ort, auf der Live-Karte nicht mehr.

Es war ein Freitag, er machte wohl einfach Feierabend. Ich wartete und am Montag Mittag bekam ich das Paket dann tatsĂ€chlich an der TĂŒre klingelnd zugestellt.

Bei Amazon bestelle ich dagegen ĂŒberhaupt nicht mehr gern da Ware in letzter Zeit grundsĂ€tzlich entweder in den Briefkasten, weil zu groß aus dem Briefkasten schauend, oder im Gemeinschaftshausflur abgelegt wird.

Was ich damit sagen will ist: es gibt keine guten oder schlechten Servicedienstleister, sondern nur gute oder weniger gute Mitarbeiter. Welche, die ihre Arbeit ernst nehmen und andere, die gerne abkĂŒrzen.

Ich hoffe fĂŒr den Threadersteller das sich alles klĂ€rt und niemand auf Kosten sitzen bleibt.

Leider ist Misstrauen auf allen Seiten heute weit verbreitet, und das liegt, leider auch, an zunehmendem Betrug.
 
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Incanus schrieb:
Zudem klingt das fast so. als wĂŒrdest Du dem VerkĂ€ufer eine Betrugsabsicht unterstellen.
Nein, so steht das auch nicht von mir geschrieben.
Ich schrieb (oder so war meine Intention), wenn der Versand Dienstleister und VK der Meinung sind, der EmpfĂ€nger wĂŒrde ein krummen Ding drehen, sollen sie B.trug Anzeige stellen.
TatsĂ€chlich liefert natĂŒrlich CK- ich denke, da kann man sich 100% drauf verlassen.
Und auch bin ich mal so naiv, der TE empört sich zurecht.
Dann bleibt der Versand Dienstleister ĂŒbrig. Fehler bei Zustellung (Abgelegt, falsche Person oder was weiß ich)
Und genau da greift unsere Rechtsprechung wer fĂŒr was verantwortlich ist.

Ob man dem TE jetzt böse Absicht mit seiner 1Woche Forderung unterstellen kann?
Besser ist der Brief #1 von CK auch nicht. Haben ja gleich das große Besteck rausgekramt.
Daher wĂŒrde ich mich ab da stramm an Empfehlung vom Verbraucherschutz halten.

Ponderosa schrieb:
Der Te hat eine Quittung des Friseurs.
Aber stellt ein Friseur eine Quittung namentlich auf den Kundennamen aus?
Könnte nur nachverfolgbar sein, wenn der Kunde per Visa etc. bezahlt hat.
Und du denkst fĂŒr 1000€ setzt sich so eine "Crew" in die Nesseln und riskiert Strafanzeige?
Und der Fahrer hat bestimmt nicht selber unterschrieben und Lieferung deponiert?
Es bleibt spannend.
 
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@Minderten ,

Ich wĂŒrde Dir empfehlen, es dem HĂ€ndler Casekin gleich zu tun:

Caseking-Mike schrieb:
und aus GrĂŒnden nicht auf den konkreten Einzelfall eingehen.

Du hast bei dem HĂ€ndler Caseking online einen VerbrauchsgĂŒterkauf getĂ€tigt. Die Ware sollte von Caseking an Dich versandt werden.

Das Warenpaket hast Du nicht erhalten.

Du hast dies dem VerkÀufer angezeigt.

Der VerkĂ€ufer ist hier in der Verantwortung, da er fĂŒr den Verlust der Ware einzustehen hat, da er das Transportrisiko trĂ€gt.

Es ist Sache des VerkÀufers bei dem Versandunternehmen einen Nachforschungsantrag in die Wege zu leiten. Du als EmpfÀnger hast du kein VertragsverhÀltnis mit dem Versandunternehmen.

Gesetz und Rechtsprechung sind hier eindeutig.

Erst nach 21 Tagen ab Versanddatum gilt bei DHL ein Paket offiziell als verloren. Diese Frist wurde von zahlreichen Amts- und Landgerichten analog auch auf andere Versanddienstleister ĂŒbertragen.

Du hast das Paket nicht erhalten. Eine Neulieferung ist Kulanz des VerkÀufers. Einen Anspruch darauf hast Du nicht. Du hast daher jetzt die Möglichkeit von Deinem Dir gesetzlich zustehenden 14 tÀgigen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.

Bei dem Warenwert und den VorwĂŒrfen, mit denen Du bereits ĂŒberzogen wurdest, wĂŒrde ich Dir raten, eine RechtsanwĂ€ltin, oder einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

Das ist meine persönliche EinschÀtzung zu der Angelegenheit, die hier niemand teilen muss.

Ich gestehe, dass ich mir auch nicht alle BeitrĂ€ge durchgelesen habe. Ich bitte diesbezĂŒglich um Nachsicht.
 
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Froki schrieb:
Du hast daher jetzt die Möglichkeit von Deinem Dir gesetzlich zustehenden 14 tÀgigen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.
In wie soll er die Ware zurĂŒckschicken?
 
Es ist nicht erforderlich zur AusĂŒbung des Widerruf die Ware erhalten zu haben :rolleyes:
 
Delgado schrieb:
In wie soll er die Ware zurĂŒckschicken?
Kann er ja nicht. Er hat die Ware ja nicht bekommen.

Dennoch ist der Widerruf zulĂ€ssig und begrĂŒndet IMO bessere Rechtsfolgen fĂŒr den TO, als sich auf einen Rechtsstreit wegen eines nicht zugegangenen Paketes einzulassen.
 
Und wenn die Ware nicht mehr auftaucht, ist auch der Widerruf hinfÀllig? Das meinte ich eigentlich.
Alles sehr kompliziert.
 
Es wurde darum gebeten, die Finger still zu halten!
 
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cartridge_case schrieb:
Und wer hat ĂŒberhaupt darum gebeten?
Lies selber nach.
Ich gehöre diesem Klub nicht an.
Tu niemals etwas selbst, was ein anderer fĂŒr dich erledigen kann. -John Davidson Rockefeller
 
cartridge_case schrieb:
Dann hast du meinen Wink wohl nicht verstanden.
Doch ich habe deinen Wink verstanden.
Acc lösch.png
Und den Wink vieler deiner Kollegen auch.
 
Caseking, warum nutzt ihr nicht einfach das:
https://www.dhl.de/de/geschaeftskun...s/services/service-loesungen/ident-check.html

Ich denke, 2,99 Euro (auch wenn sie Caseking selbst trĂ€gt, was bei Bestellpreisen ĂŒber 500 Euro sicher zumutbar ist, man sollte bei höheren Bestellsummen weniger sichere Versandmethoden gar nicht nutzen, nichtmal auf Kundenwunsch) sind ein kleiner Obolus vergleichen damit, dass mit diesem Service NUR dem EmpfĂ€nger PERSÖNLICH gegen Vorlage des Ausweises, der auch dokumentiert wird, ĂŒbergeben wird.

Wenn was hochpreisiges Bestelle ist mir das auch wichtig, weil nach meiner Erfahrung die Zusteller sÀmtlicher Paketdienste bei jeglichen normalen Paketen (also solche, die keine kostenpflichtigen Zusatzservices mit Nachweispflicht haben) bisweilen machen was sie wollen - Paket ohne Erlaubnis irgendwo abstellen, ohne Benachrichtigung irgendwo abgeben, gelegentlich auch dass einfach als "zugestellt" im Tracking steht was nachweislich unwahr ist, und dann gibt es hier auch noch einen Paketshop, der als Standardprozedur behauptet Pakete die laut Tracking dort liegen noch beim Zusteller im Fahrzeug sind (also sogar 5 Tage lang nach Abgabe im Paketshop laut Tracking fÀhrt der das Paket angeblich spazieren), einem Paketshop ist daher auch nicht zu trauen wenn man nicht per Zusatzservice eine Nachweispflicht durch den Paketdienstleister erzwingt.
 
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Delgado schrieb:
Und wenn die Ware nicht mehr auftaucht, ist auch der Widerruf hinfÀllig?
Nein.

Sollte das Paket nach dem Widerruf doch noch eintreffen, ist der RĂŒcktretende (KĂ€ufer) verpflichtet, die Ware an den VerkĂ€ufer zurĂŒckzusenden.
 
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@j-d-s Bei jeder Sendung ab 500€ wĂŒrde sich das auch ordentlich summieren und damit ggf. das ĂŒbersteigen, was man an Schadenskosten aktuell aufbringen muss. Die HĂ€ndler werden da schon ihre Kalkulationen haben, was sich rechnet und was nicht.

FĂŒr den EmpfĂ€nger ist es auch nicht gerade eine Verbesserung in der Zustellung, wenn er zwingend vor Ort sein muss, damit er seine Sendung bekommt. Ist er nicht da, dann geht die Sendung in die nĂ€chste Filiale und eine Lieferung an Packstationen ist bei Ident-Check dann auch nicht mehr möglich.
 
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