Z.B. Erwägungsgrund 83 (relevant für die TOMs).
Zur Sicherheit 32 DSGVO: Stand der Technik, da ist explizit die Verschlüsselung genannt.
Im Ergebnis: Alles was du verschlüsseln kannst (bzw. Stand der Technik darstellt, z.B. PDF mit AES durch Passwort, S/MIME, HDD-Verschlüsselung usw.), stellt Stand der Technik dar. Nur leider sind die Endanwender (Kunden, Patienten, Mandanten) dazu meist nicht in der Lage, die sie betreffende Kommunikation wieder zu entschlüsseln.
Meine Kritik: Wir schützen die Menschen so sehr vor sich selbst, dass die die notwendigen Infos nicht oder nicht in geeigneter Form erhalten ( da es eben DAUs sind).
Also wenn du Verschlüsselung und DSGVO nicht in einen Satz zusammenbringen kannst, würd ich gern wissen, was du beruflich mit der Verordnung zu tun hast...
Gut, die Dame von 1&1 hat ja auch unfug öffentlich rausgehauen, insofern mag dem Verziehen werden...