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News Dying Light 2: Erscheint in Deutschland mit gemindertem Gewaltgrad

Ich kaufe entweder die uncut Version oder eben gar nicht

Zensur egal welcher Art unterstütze ich nicht
 
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Besser ist wenn dann so machen allen lassen und im menü nur einen schalter einbauen wenn es einer nicht zu 18 jahre haben möchte bzw zu putal . und nicht immer das gleiche wie darmals bei Wolfenstein
 
LOL :=)
Ich dachte echt nicht das ich jemals wieder eine Uncut über Östereich kaufen muss lol :)
Danke @USK für das Retro feeling.
 
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UNDERESTIMATED schrieb:

Bitte mach dich schlau das Zensur ist.
Das was hier passiert ist definitiv keine.
 
Hylou schrieb:
Das was hier passiert ist definitiv keine.

Leider liegst du damit falsch, egal wie oft du das jetzt noch wiederholen möchtest. Aber du kannst das ja gern mal ausführen. So bleibt es leider nur deine Meinung und hat außer Widersprüchen in deinen Erklärungen warum es keine wäre nichts belegbares geliefert.
 
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UNDERESTIMATED schrieb:
Aber du kannst das ja gern mal ausführen

Wiegesagt:
Die USK schreibt Techlands nichts vor.
Einer der Grundbestandteile einer Zensur.

Aber uU weißt ja mehr als die USK selbst und sie schreiben den Studios sehr wohl vor was wie passieren muss.
 
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Hylou schrieb:
Die USK schreibt nicht vor wie das Spiel zu sein hat. Von denen gibt es lediglich ein Ja oder Nein. Das hat mit Zensur nichts zu tun.
Das ist ein Widerspruch in sich.
Ein "Nein" basiert de facto zu einer Kontrolle von Inhalten. Die rauszustreichen folgt dem Ursprung des Begriffs censura, nämlich aus dem Schätzen wird eine Einschätzung, eine Begutachtung.
Wenn ich also eine USK Hürde nehmen möchte, klappt das nur durch REAKTIVES Streichen von Inhalten, welche die Kontrolle nicht passieren.
Das entspricht semantisch der Zensur (von Inhalten).
 
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UNDERESTIMATED schrieb:
Dann erweitere gerne meinen Horizont und erkläre sachlich warum du eine Zensur bei Inhalten für Volljährige gutheißt.
Na, wenn du schon anfangen musst mir Aussagen anzudichten, damit du überhaupt einen weiteren Stich meinst landen zu können, könnte ich an dieser Stelle die Diskussion mit dir abbrechen, weil sie eignetlich keinen wirklichen Zweck erfüllt.

Meine ursprüngliche Einschätzung, dass die Aussagen von gewissen Personen peinlich sind, stützt du mit deinem Beitrag dazu und auch den Vorwurf einer egozentrischen Sicht bestärkst du mit deinem ganzen Beitrag noch weiter, auch wenn dir das nicht schmeckt, aber dein Beitrag ist vollkommen egozentrischt, da du nur deine Sichtweise hier wieder gibst und dich nicht mal im Ansatz darum bemühst dir weitere Sichtweisen anzueignen und ggf. in deine Meinungsfindung mit einzubeziehen.

Ich habe an keiner Stelle geschrieben, dass ich eine Zensur gutheise, sondern dass ich im Zuge des Jugendschutzes es durchaus richtig finde, wenn auch Spiele und Filme ab 18 noch gewisse Grenzen haben. Ich habe aber weder ausgeführt, was das für Grenzen für mich sind noch habe ich gesagt, ob das Spiel diese grenzen erreichen würde. Dafür müsste ich es spielen.

Ansonsten habe ich auch die Gründe dafür bereits - und das sogar sachlich - dargelegt, man muss einen Beitrag nur mal richtig lesen und dann sollte man etwas Empathie, Kreativität und etwas Weitsicht besitzen, statt sich vollkommen egoistisch nur auf die eigene Ansicht zustützen:

Medien mit FSK18/USK18 können vollkommen frei beworben werden, dürfen öffentlich ausgestellt werden und können entweder sehr direkt - Onlinevertrieb - oder indirekt - sehr einfach in Kinderhand gelangen.

Da FSK18 wirklich weitgehend frei zugänglich ist, kann ich es bei gewissen Themen schon verstehen, dass man da doch eine Freigabe nicht erteilt. Da ich das Spiel aber nicht gespielt habe und nicht kenne, kann ich an der Stelle nicht sagen, ob hier die Freigabe zu unrecht verweigert wurde oder zurecht. Dafür müsste ich das Spiel kennen.

Im übrigen - und das ist der wichtigste Punkt: Der Publisher selbst hat es in der Hand, sie könnten auch auf die USK-18 freigabe verzichten, das Spiel dennoch anbieten und dann müssten sie halt mit einer Indizierung mindestens nach Liste A rechnen.
UNDERESTIMATED schrieb:
Da bist du wohl irgendwo falsch abgebogen, denn darum geht es tatsächlich nicht. Lies sonst gern den Artikel noch einmal, ich habe Hoffnung das du dann auch erkennst, dass es um die Zensur bei Titeln für Volljährige geht und hier einher um das Handels-/Vertriebsverbot wenn nicht entsprochen wird.
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man lieber seine Klappe - in dem Fall Finger still - halten und sich erst mal informierne, statt eine undifferenzierte, unfundierte egeozentrische Meinung abzulassen.

Titel OHNE USK-Einstufung sind automatisch wie USK-18 Titel zu behandeln, laufen dazu allerdings Gefahr indiziert zu werden. Nur: Eine Indezierung ist kein Handels-/Vertriebsverbot pauschal, sondern erst, wenn man in die Liste B kommt, Liste A darf sehr wohl gehandelt/vertrieben werden.

Da aktuell das Spiel nicht auf dem Index ist: Nichts von all dem, was du schreibst trifft zu.
UNDERESTIMATED schrieb:
Diese "Hinterzimmer" gab und gibt es schon, die findest du in Videotheken/Leihbuden - Alterskontrolle bei Eintritt und auch bei der Leihe noch einmal anhand der Kundenkarte/Ausweis. Wo ist das Problem? Das hat wunderbar funktioniert.
Nur ist das bei einem Laden relativ einfach umzusetzen, nur gelten im Internet ein paar weitere Rechte und ein sicheres Jugendschutzsystem ist aufwendig und kostenintensiv. Du kannst dich gerne mal an Valve, EA und Co wenden. Kleiner Tipp: Es gibt Rechtsanwälte im Bereich Jugendschutz, die der Meinung sind, dass unter PostIdent oder dem neuen Personalausweis mit entsprechener TAN-Freigabe es nicht geht.

UNDERESTIMATED schrieb:
Aufgrund wessen Aussagen? Das ist Wortklauberei was du hier betreibst, wenn ein oder mehrere Tester testet/testen und anhand von Richtlinien Aussagen trifft entscheidet das Gremium wie nach deiner Meinung? Zu dem Rest: Also subjektiv, auf was also wolltest du damit nun hinaus?
Nein, keine Wortklauberei, sondern ein wichtiger Unterschied. Wenn du aber nicht mal fähig bist das zu erkennen, solltest du wirklich lieber nichts schreiben, sondern dich erst mal mit der Materie befassen.

Die Tester spielen das Spiel, bereiten einen Bericht vor, stellen das Spiel dem Gremium vor und das Gremium entscheidet dann. Der Tester kann durch eine gewisse Art und Weise auch das Ergebnis beinflussen, aber am Ende sind es die Vertreter aus Politik, Schulen, Jugendämtern und Kirche, die bestimmen, was mit dem Spiel.
UNDERESTIMATED schrieb:
Ein Glück hast du nicht zu beurteilen ob ich egozentrisch oder in meinem Horizont eingeschränkt bin mein Lieber. Dasselbe könnte man auch von dir sagen, da dir das verurteilen von Personen wichtiger erscheint als eine Diskussion um das eigentliche Thema, welches du, wie schon erwähnt, einfach nur total verfehlst.
Oh, täusche dich da mal nicht: FÜR MICH habe ich sehr wohl das Recht zu beurteilen, ob du meiner Meinung nach egozentrisch bist oder du nur einen eingeschränkten Horizont zu der Thematik hast und das hast du nun auch passend unter beweiß gestellt.

Genau so ist es dein Recht zu sagen, dass ich in deinen Augen das Thema verfehle, mein Recht ist es darauf zu schreiben: Das ist hier nur der Fall, weil du nur deine eigene Blase kennst und nicht weiter denkst, als eben jene Blase.
UNDERESTIMATED schrieb:
Ja, habe eine Alternative: PEGI für Erwachseneninhalte und USK nur bis maximal "ab 16". Und jetzt?
Finde ich die USK-Einstufung inkl. Zensur für +18-Inhalte noch genau so dumm wie vorher. 🤷‍♂️
Du kannst diese auch gerne Dumm finden, das ist dein gutes Recht. Nur sollte man, wenn man schon meint sich zu einem Thema zu äußern, auch die Umstände kennen, warum etwas so ist wie es ist, statt wie du teilweise Bullshit zu verbreiten.
 
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@Laphonso Aber es zwingt dich doch niemand es von der USK prüfen zu lassen. Du kannst das Spiel ungeprüft in Deutschland veröffentlichen. (So wie es 1000ste Indie Titel jedes Jahr tun.)
 
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Hylou schrieb:
Die USK schreibt Techlands nichts vor.
Einer der Grundbestandteile einer Zensur.

Aber uU weißt ja mehr als die USK selbst und sie schreiben den Studios sehr wohl vor was wie passieren muss.

Was ja auch passiert. Hast du den Artikel wirklich total verpasst?
Das war bei DyingLight der Fall und ist bei dem zweiten Teil wieder der Fall.
Ich lese immer noch nicht warum du denkst, dass eine staatliche Stelle nicht den Handel oder Vertrieb untersagt wenn das Werk nicht der vorgegebenen Kriterien angepasst wird.
Die USK fungiert halbstaatlich und macht Vorgaben.
 
Pulverdings schrieb:
Du kannst das Spiel ungeprüft in Deutschland veröffentlichen.

Jaein, sie müssen zumindest den IARC Bogen ausfüllen.

UNDERESTIMATED schrieb:

Das ist schlicht und ergreifend falsch.
Man reicht das Spiel ein, das Gremium schaut sich das an und gibt eine Einschätzung ab.
Wenn der Hersteller nicht einverstanden ist kann er Einspruch einlegen oder was ändern und neu einreichen. Die USK hat und wird niemals sagen 'tu dies tu das'

Hör dir den von mir verlinkten Podcast mit Marek Brunner an, der erklärt warum hier keine Zensur stattfindet.
 
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Pulverdings schrieb:
@Laphonso Aber es zwingt dich doch niemand es von der USK prüfen zu lassen. Du kannst das Spiel ungeprüft in Deutschland veröffentlichen. (So wie es 1000ste Indie Titel jedes Jahr tun.)
Ändert dann ja aber im Ergebnis nichts. Wenn ich ein Siegel erhalten will, muss ich bestimmte "Inhalte" rauslöschen/streichen/entfernen.

Im Wortsinne zensiert die USK nichts, aber der Kontext von Zensur und Games ist 40 Jahre alt.

https://www.c64-wiki.de/wiki/Indizierte_Computerspiele

Wir hatten damals den Indizierungswahn. Nun ist also die Frage, stelle ich mich dem Handel und der Werbung oder nicht.

Dass einem Spiel wie Dying Light, dem Gewaltdarstellung inhärent ist, in dieser audiovisuellen Kunstform eine Grenze gesetzt wird, assoziiert natürlich "ZENSUR", auch wenn es die Selbstzensur ist.
Das ist die Folge der Vorgabe.

Ob Metzelanimationen "sinnvoll" sind ist eine ganz andere Frage. Dass sie für Kids unangemessen sind, klar,
Dass sie in die Ästethik eines brachialen Zombiespiels gehören, das sehen wohl die meisten so.

Die FSK18 Hürde vs "ohne Freigabe" mit den Folgen ist dann eine Abwägung. Und daher kommt der Zensurgedanke, denn man nicht wegbekommt mit dem Hinweis "Moment, die USK zensiert ja nichts".
 
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Riesen Aufriss ...

Es heißt eben "Dying LIGHT" ..

:daumen:
 
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Einfach nur noch lachhaft, wie man hier bevormundet wird. Ich dachte ich kann mit meinem 36 Lenzen selbst entscheiden, ob ich Nachts schlecht träume.
Aber heute ist das doch eh nur Makulatur. Kauft man halt nen Key aus AT und gut.
Einzig der deutsche Einzelhandel leidet darunter.

Früher, als wir die Spiele noch bei Okaysoft bestellt haben und dann mit Ausweis vorm Postboten standen, das waren Zeiten.
 
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mal unabhängig vom gewaltgrad,- taugt denn das spiel was? höre vom spiel ansonsten nix anderes... tlou 2 war zwar brutal ohne ende, aber das spiel insgesamt war ein meisterwerk. wie ist das bei dying light? habs nie gespielt und deshalb frage ich.

grüße
 
DevPandi schrieb:
Ich habe an keiner Stelle geschrieben, dass ich eine Zensur gutheise, sondern dass ich im Zuge des Jugendschutzes es durchaus richtig finde, wenn auch Spiele und Filme ab 18 noch gewisse Grenzen haben.

Na dann sind wir doch einer Meinung.

DevPandi schrieb:
Na, wenn du schon anfangen musst mir Aussagen anzudichten, damit du überhaupt einen weiteren Stich meinst landen zu können, könnte ich an dieser Stelle die Diskussion mit dir abbrechen, weil sie eignetlich keinen wirklichen Zweck erfüllt.

Richtig, weil du nicht in einem einzigen Kommentar verstanden hast, dass es darum nicht geht aber trotzdem weiter gern auf alle einhackst die eine Meinung vertreten. Du pauschalisierst "Jugendschutz" und findest die Gängelung auch bei über 18-Jährigen zum Schutz der Jugend okay so wie ich dich verstanden habe.
Da gehen unsere Meinungen eben auseinander. Sehr gern können wir das dann nun aber auch lassen, etwas sinnbehaftetes kommt dabei mit dir nämlich wirklich nicht zustande. Du scheinst mir nämlich psychisch zu labil zu sein um darüber anders zu diskutieren als mit Anfeindungen und Beleidigungen.

DevPandi schrieb:
FÜR MICH habe ich sehr wohl das Recht zu beurteilen

Dann schreib dein "FÜR MICH" nächstes mal auch dazu - dann musst du dich weniger aufregen und bleibst länger beim Thema, denn gegen deine eigene Meinung brauch' ich mich auch nicht verteidigen, oder dich gar auf demselben Level angreifen, dann klicke ich einfach auf einen Button und bin damit fertig. Danke.

Hylou schrieb:
Die USK hat und wird niemals sagen 'tu dies tu das'

Das alles erlaubt ist was nicht verboten wird ist nun ein anderes Thema, aber was dieses hier betrifft:

Hylou schrieb:
Wenn der Hersteller nicht einverstanden ist kann er Einspruch einlegen oder was ändern und neu einreichen.

Klar, Rechtsmittel oder Kompromisse akzeptieren damit man seine Werke verkauft bekommt.
Da mir scheint, dass du diese Thematik tiefer betrachtet hast eine kleine Frage:
Wie viele Einsprüche hatten Erfolg? Ist die Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten vorhanden?

Hylou schrieb:
Hör dir den von mir verlinkten Podcast mit Marek Brunner an, der erklärt warum hier keine Zensur stattfindet.

Das tue ich bei Gelegenheit gern mal, sei mir aber nicht böse wenn ich wenig darauf gebe was ein Angestellter dieser Stelle (Die ihn bezahlt, der gegenüber er also loyaler ist) für fadenscheinige Meinung vertritt um seine Prüfstelle (Im ab 18-Bereich) zu rechtfertigen.

Es ist einfach zu leicht durchschaubar, natürlich sieht er keine Zensur und ist sicherlich auch der Ansicht es wäre keine, aber eben in dem Zusammenhang, dass genau diese Stelle ihn dafür bezahlt diese Meinung zu haben. Ich verstehe sehr gut warum geprüft wird und warum Auflagen geschaffen werden damit Werke ohne größere Beschränkungen beworben und verkauft werden dürfen - eben genau deswegen halte ich es aber auch für falsch in gewissen Bereichen und die Auflagen die bei diesen Stellen gemacht werden eben doch für Zensur. Daran ändert auch keine Erklärung etwas, denn dieses Recht es zwar zu akzeptieren aber dennoch unvernünftig und infam, daher also einfach dumm zu finden steht mir glücklicherweise zu. Bei einigen anderen bin ich mir da hier nicht so sicher, daher lassen wir am besten unsere Gegenseitigen Belehrungen, du kannst das sehen wie du es willst und ich darf meine Meinung haben. :)
 
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