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News Dying Light 2: Erscheint in Deutschland mit gemindertem Gewaltgrad

Justan Image schrieb:
[...]
Und etwas anderes passiert doch in der Handlung der angeführten Beispiele RE7 und RE8 auch nicht? Oder in "The Last of Us (2)"?
Die Entscheidung, wann etwas zensiert werden muss und wann nicht, scheint doch sehr vom subjektivem Empfinden der prüfenden Person(en) abzuhängen.

Kann ich in RE7 und 8 auf normale Menschen schießen? Kann ich Unschuldige (neutrale NPCs) zerstückeln? Soweit ich weiß, geht das in RE nicht. Also hat Dying Light, auch wegen seines realistischeren Settings, eine ganz andere Qualität, das Gesamtbild ist ein anders.
 
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UNDERESTIMATED schrieb:
Wie viele Einsprüche hatten Erfolg?

Solang der Publisher dies nicht öffentlich macht erfährt man das nicht.
Die USK gibt die interne Prüfliste nicht raus.
Aber es gibt einen sehr bekannten Fall von EA.
Die haben Dead Space (1) insgesamt drei mal (maximum) eingereicht um das in der Ursprungsfassung in den Handel zu bekommen. Die Begründung von EA damals war, dass sie das Spiel nicht verändern können ohne das zuviel verloren geht. Es ging wohl konkret um das verstümmeln der Monster.

UNDERESTIMATED schrieb:
Ist die Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten vorhanden?

Wie man am Beispiel EA und Dead Space sieht, ja.
Es hat sich ja schon einiges getan, seit ein paar Jahren dürfen selbst in deutschen Spielen Hakenkreuze zu sehen sein, solang der Umgang kritisch genug ist. Deswegen dürfen solche Spiele eine Nachprüfung beantragen und dann in der Ursprungsfassung erscheinen. Dadurch das das Geld kostet und vmtl. wenig Ertrag bringt machen viele das schlicht nicht.
UNDERESTIMATED schrieb:
sei mir aber nicht böse

Das ganze ist ja geführt von Andre Peschke, dem ist das idR egal wer ihm "gegenüber" sitzt und stellt auch kritische Fragen. Das ist ja schließlich auch das Motto des gesamten Podcast Projektes.
 
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CloudConnected schrieb:
Is die Uncut Version aktivierbar in Deutschland?
Wahrscheinlich wirds doch en Region lock geben?

Ist nicht aktivierbar, steht jedenfalls bei Mmoga, keine Aktivierung mit deutscher Ip-Adresse. Vpn müsste regeln.
 
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Hylou schrieb:
Dadurch das das Geld kostet und vmtl. wenig Ertrag bringt machen viele das schlicht nicht.

Auch verständlich. Darauf trifft man ja überall :-)
Die zusätzliche Arbeit bezahlen aber auch wieder wir, sogar doppelt, für am Ende weniger Inhalte.
Das darf man gern in Zukunft ändern.
 
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PeriQue1337 schrieb:
Ist nicht aktivierbar, steht jedenfalls bei Mmoga, keine Aktivierung mit deutscher Ip-Adresse. Vpn müsste regeln.

Wie von mir weiter vorne schon geschrieben, steht das zum einen schon seit Juni da (da wo die Vorbestellungen los gingen und man gar nicht wusste was in Sachen Index passiert) und nicht erst seit der Thematik aktuell und zweitens stand das bei DL1 auch dort und ich konnte sowohl DL1 EU wie DL1 Platinum EU (je bei MMOGA gekauft) ganz normal über Steam und ohne VPN aktivieren.


Christi schrieb:
mal unabhängig vom gewaltgrad,- taugt denn das spiel was? höre vom spiel ansonsten nix anderes... tlou 2 war zwar brutal ohne ende, aber das spiel insgesamt war ein meisterwerk. wie ist das bei dying light? habs nie gespielt und deshalb frage

Ja taugt was, ist aber persönliche Geschmackssache. Kauf dir DL1 (kostet ja fast nichts mehr) und mach dir selbst ein Bild. Dann kannst DL2 immer noch kaufen. Oder schau halt Gameplay auf Twitch aus DL1. Gibt noch genügend die das regelmäßig streamen.
 
Servus zusammen,
wird YouTube z.B. gameplay aus Amerika oder wo auch immer für Deutschland sperren? Falls nicht hat diese Zensur ja absolut keinen Sinn oder :D
 
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MMIX schrieb:
Wie von mir weiter vorne schon geschrieben, steht das zum einen schon seit Juni da (da wo die Vorbestellungen los gingen und man gar nicht …
Ok hab ich nicht gesehen und ja du hast recht, war bei mir und Teil 1 auch so.
Ergänzung ()

RainerSchund schrieb:
Servus zusammen,
wird YouTube z.B. gameplay aus Amerika oder wo auch immer für Deutschland sperren? Falls nicht hat diese Zensur ja absolut keinen Sinn oder :D

Im 21. Jh. macht das alles keinen Sinn, da man eh alles easy umgehen kann.
 
Hylou schrieb:
Wiegesagt:
Die USK schreibt Techlands nichts vor.
Einer der Grundbestandteile einer Zensur.

Die USK erteilt implizit Vorschriften, denn ohne USK-Siegel dürfen Games in DE nicht offen beworben bzw. erst gar nicht verkauft werden (da Indizierung durch die BPjM). Wenn du dich als Publisher der USK dementsprechend nicht anbiederst, schaust du in die Röhre.


Das ist Zensur.
 
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Die Frage, die sich mir stellt ist eher, wie es mit der Kompatibilität unterschiedlicher Versionen aussieht, da ein großer Reiz des Spiels für mich im Coop liegt. Das wäre maximal beschissen, wenn es da Probleme geben sollte, wäre aber auch nicht das erste Mal.
 
NeoOne schrieb:
Die USK erteilt implizit Vorschriften

Das Gremium sagt Ja oder Nein. Wenn du ein Nein bekommst kannst du es gerne neu einreichen, bekommst aber keine "änder das" Liste. Ob und was du änderst ist dir überlassen.
Zudem dürfen wir nicht vergessen, dass mittlerweile echt einige sehr gewalttätige Spiele durchgewunken worden.
 
ovanix schrieb:
GTA4,5 wurde unzensiert veröffentlich, nach Fallout 3 kam New Vegas und Fallout 4 sowie Skyrim ebenfalls ungeschnitten.
Die sind ja noch harmlos. Dead Space, Outlast, Resi 7 und 8, Bulletstorm... kamen auch allesamt Uncut und bedienten von albern bis toternst alle Arten von Brutalität. Da scheint irgendwie eine krasse Willkür bei den Gutachtern zu liegen.
 
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BTICronox schrieb:
Da scheint irgendwie eine krasse Willkür

Jaein.
Das liegt an zwei Faktoren:

Derjenige der das Spiel vorstellt sowie dem ansässigen Gremium.
Es sitzen nicht immer die gleichen Leute da, weswegen es durchaus Unterscheidungen gibt.

Und das OG Bulletstorm ist 2011 iirc ebenfalls nicht Uncut in Deutschland erschienen.
 
RainerSchund schrieb:
Servus zusammen,
wird YouTube z.B. gameplay aus Amerika oder wo auch immer für Deutschland sperren? Falls nicht hat diese Zensur ja absolut keinen Sinn oder :D

Wenn kein Youtube, dann auf Twitch. Kannst du auch aktuell dort Gameplay der DL1 Uncut Version anschauen....ohne Zensur seitens Twitch. Selbiges wird bei DL2 passieren, wobei es ja auf Twitch auch schon Gameplay von DL2 mit der Uncut Version gegeben hat - Streams von Techland zwecks Präsentation vom Game.
 
Eine Frechheit. Punkt

mfg
 
Was auch sinnlos ist ist die Tatsache, wenn wir einen ganz normalen Käufer mal nehmen, der seine Games nicht bei Key Händlern oder bei Import Händlern kauft, sonst ganz klassisch zb bei amazon. Wenn ich bei amazon DE nun in der Suche Dying Light 2 angebe, dann wird mit als erstes die AT Version angeboten (über alle Plattformen), erst dann kommt die DE Version. Zweiter Funfact, die AT Version kostet genauso viel wie die DE Version. 😂

Also selbst der normale Käufer ohne Ahnung kann "ausersehen" zur Uncut Version greifen.... 😂
 
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Hylou schrieb:
Das Gremium sagt Ja oder Nein. Wenn du ein Nein bekommst kannst du es gerne neu einreichen, bekommst aber keine "änder das" Liste. Ob und was du änderst ist dir überlassen.
Und wenn du keine oder unzureichende Änderungen vornimmst, dann bekommst du auch nach der zehnten Einreichung kein "Ja"/Prüfsiegel und kannst dein Game somit in DE nicht bzw. nicht regulär verkaufen.

Ob dir als Publisher diese zu befolgenden Richtlinien oder "Empfehlungen" zugänglich gemacht werden, ist völlig irrelevant.

Fazit: Willst du ein Game in DE (regulär) verkaufen, so muss dessen Inhalt den Richtlinien der USK entsprechen.
 
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@NeoOne
Das ist immernoch nicht richtig.

Ein Spiel darf unverändert maximal drei mal eingereicht werden und die Publisher dürfen verschiedene Notizen beifügen bzw. dürfen bei wiederprüfung sogar jemanden mit ins Gremium setzen der was dazu erzählt.
Das ganze ist bei Dead Space (1) so passiert. Das Spiel ist unverändert drei mal eingereicht worden und beim dritten Versuch dann auch genehmigt worden.
 
Pulverdings schrieb:
Aber es zwingt dich doch niemand es von der USK prüfen zu lassen. Du kannst das Spiel ungeprüft in Deutschland veröffentlichen. (So wie es 1000ste Indie Titel jedes Jahr tun.)
Das ist der Punkt, man kann nicht zu einer USK-Prüfung gezwungen werden. Hat dann aber auch eine gewisse Unsicherheit: Es kann jederzeit die Idexierung drohen, weswegen eine Prüfung durchaus sinnvoll ist.
Hylou schrieb:
Jaein, sie müssen zumindest den IARC Bogen ausfüllen.
Stimmt, aber im Endeffekt ist das dann etwas zu sehr ins Detail.
Hylou schrieb:
Hör dir den von mir verlinkten Podcast mit Marek Brunner an, der erklärt warum hier keine Zensur stattfindet.
Da muss ich an der Stelle ein Stückweit widersprechen, da man hier durchaus je nach Wertung durchaus von einer Zensur sprechen kann, auch wenn diese Zensur nicht durch den Staat ausgeführt wird.

Es ist für ein Film, Buch oder Spiel sehr wohl entscheidend, dass man diesen Artikel bewerben darf oder - im Ladenlokal - öffentlich zugänglich aufbewahren darf. Sobald man eben nicht mehr frei werben darf - was bei einer verweigerte Jugendfreigabe durchaus dann als Konsequenz - Index - droht. Sollte ein Artikel aus der öffentlichen Wahrnehmung verschwinden - bei Spielen bedeutet das zum Beispiel auch, das Steam ihn nicht mehr anzeigen darf in Deutschland, sondern erst nach dem man sich verifiziert angemeldet hat.

Die Werbewirksamkeit würde also vollkommen flöten gehen. In diesem Kontext entsteht durchaus auch ein gewisser wirtschaftlicher Druck, der zu einer Selbstzensur führ, wodurch man wiederum durchaus von einer Zensur sprechen kann, auch wenn diese nicht direkt auf Anweisung der USK oder eben des Staates erfolgt.

Es gibt einen ähnlichen Mechanismus der Zensur zum Beispiel auch in den USA. Auch dort zensiert nicht der Staat direkt, aber es gibt Handelsketten - Walmart zum Beispiel - die Spiele als auch Filme mit R-Rating nicht verkaufen und führen. Das führt also auch in den USA dazu, dass gewisse Spielestudios ihre Spiele durchaus - wenn für sie Walmart noch wichtig ist, dank Steam ist es das aber nicht mehr - so angepasst haben, dass es eben nicht R geprüft wurde, sondern darunter.

Es erfolgt also keine staatliche Zensur im direkten Sinn, aber sehr wohl im indirekten Sinn.

NeoOne schrieb:
Die USK erteilt implizit Vorschriften, denn ohne USK-Siegel dürfen Games in DE nicht offen beworben bzw. erst gar nicht verkauft werden (da Indizierung durch die BPjM).
Nein, das ist so falsch!

Spiele, die noch nicht oder nicht von der USK geprüft wurden, dürfen in Deutschland sehrwohl beworben werden und sie dürfen auch frei verkauft werden. Nur - wichtig: Diese Spiele dürfen direkt nur an Erwachsene verkauft werden.

Ein Werbeverbot sowie ein Auslageverbot tritt erst in Kraft, wenn ein Spiel auf der Lista A des Index landet, ein Verkaufsverbot mit Liste B.

Die Prüfung ist für den Verkauf sowie Auslage und Werbung in Deutschland nicht relevant, man muss nur jederzeit damit rechnen, dass man auf dem Index dann landet.
 
Hylou schrieb:
@NeoOne
Das ist immernoch nicht richtig.

Ein Spiel darf unverändert maximal drei mal eingereicht werden und die Publisher dürfen verschiedene Notizen beifügen bzw. dürfen bei wiederprüfung sogar jemanden mit ins Gremium setzen der was dazu erzählt.
Das ganze ist bei Dead Space (1) so passiert. Das Spiel ist unverändert drei mal eingereicht worden und beim dritten Versuch dann auch genehmigt worden.

dieser beitrag argumentiert völlig am Punkt des anderen Users vorbei. Machst du das mit Absicht um nicht zugeben zu müssen, dass du dich argumentativ in einer Einbahnstraße befindest? Es ging darum, dass du Zensur der usk nicht sehen kannst, und der andere User schrieb dann sinngemäß, dass ein anpassen des spielinhalts gemäß den Vorstellungen eines Gremiums sehr wohl Zensur ist, da sonst Nachteile drohen.

Und nein, keiner zwingt den Entwickler direkt. Indirekt aber schon, denn wenn ihm Marketing usw wichtig ist, dann hat er sich den Vorstellungen Dritter anzupassen. Warum verstehst du indirekte Zensur nicht?
 
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CiX schrieb:
keiner zwingt den Entwickler direkt.
Man zwingt den Entwickler zur Selbstzensur.

Vielleicht hat auch die USK in den letzten Jahren gemerkt das sie überflüssig sind und wollten mal wieder ihre Daseinsberechtigung demonstrieren.
 
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