Capthowdy schrieb:
In Schweiz und Österreich ist man also nicht sonderlich kreativ und/oder hat Scheuklappen auf, denn dort sieht man offenbar auch keinen Sinn in deiner Aussage, verstehe. 🤦♂️
... dein erster Beitrag, in dem du versuchst meinen Aussagen den Sinn abzusprechen - ich merke an ohne jegliche inhaltliche Argumentation, sondern nur als platte Behauptung - war noch irgendwo amüsant. Der jetzige Versucht ist einfach nur noch ein Beweis deiner Ignoranz. Der folgende pauschalisierte Vergleich von dir setzt dem ganzen dann bedauerlicherweise auch noch die Krone auf:
Capthowdy schrieb:
Was ist das denn für eine lahme "Begründung"? Wieso bekommt man eigentlich in Deutschland noch harten Alkohol zu kaufen? Den könnten Erwachsene ja einfach weitergeben! 🤦♂️
Inhaltlich ist dieser Vergleich vorhersehbar und im Endeffekt die Bestätigung für meinen Vorwurf, dass viele hier nicht weiter denken als die eigene Blase und jegliche Kreativität, man könnte es auch Weitsicht nennen, vermissen lassen.
Ich habe in meinen Beiträgen erläutert, wo die Probleme sind und warum die USK auch noch an das Label "ohne Jugendfreigabe" gewisse Anforderungen stellt. Ich hatte ja bis jetzt die leise Hoffnung, dass irgendjemand - auch nach dem ich es quasi auch mal angesprochen hatte, dass es neben der Liste A und B - sowie C, D und E als Äquivalente - dass es noch die Beschlagnahmung gibt - mal das Strafgesetzbuch anspricht und dass dort gewisse Sachen geregelt sind, die dazu führen können, dass Inhalte in Deutschland eben auch wirklich juristische Konsequenzen haben können und dass die Meinungsfreiheit sowie die Kunstfreiheit eben durchaus neben dem Jugendschutz auch dort ihre Grenzen haben kann.
Fangen wir mal an:
§86 und
§86a, letzteres sorgte dafür, dass einige Spiele bisher - weil man sich über den Kunststatus und andere Sachen nicht so einig war, automatisch kein Siegel erhielten, zum Glück ist diese Praxis scheinbar vorbei - mal sehen wie lange.
Gehen wir über zu
§130 und
§130a: Volksverhetzung und Anleitung zu Straftaten. Auch nach aktueller Gesetzlage nicht erlaubt.
In diesem Fall eventuell relevant könnte
§131 sein: Gewaltdarstellung, die besonders menschenverachtend ist oder Gewalt über die Maße hinaus verherrlicht.
Kommen wir mal zu den etwas bekannteren Punkten, die wohl alle kennen und an der Stelle: Ich wollte es nicht erwähnen:
$184 - Pronografische Inhalte, in dem Fall der harmlose Teil, weil hier nur das Überlassen geregelt wird, außerhalb der zuständigen Regeln. Relevanter sind da Gewaltpornos und Tierpornos laut
§184a und - nein ich will nicht, das ist jetzt zu Platt, aber ich muss wohl: Kinderpornografie und der berühmte
§184b!
All das sind Paragrafen im Strafgesetzbuch, die es der USK vorschreiben, dass selbst an ein Label "keine Jugendfreigabe" gewisse Anforderungen zu stellen und ggf. auch einem Inhalt das Label zu verweigern.
Alleine auf Basis dieser Gesetze muss die USK eine inhaltliche Prüfung vornehmen und ggf. ein Siegel verweigern, weil sie sich sonst selbst strafbar machen. Der wichtige Punkt hier ist: Die USK muss nun entscheiden - besser das Gremium, ob ein Spiel gegen einen dieser Paragrafen eventuell verstößt und sollten sie diesen Eindruck haben, dann MÜSSEN sie das Siegel verweigern. Es reicht in dem Fall schon der Verdacht.
Ob das Spiel jetzt gegen einen Paragrafen verstößt, müsste jetzt ggf. ein Gericht klären, wenn irgendwer die Indexierung des Titels vorschlägt. Dann sieht sich das ein Richter an.
Problem ist allerdings, dass Gesetze auslegungsfähig sind und am Ende der Richter sowie die Beisitzer entscheiden müssen, ob etwas gegen das Gesetz verstößt oder nicht.
Das ist die GRUNDLAGE! Es gibt also auch an "keine Jugendfreigabe" eine gewisse Anforderung, neben dem von mir erwähnten Punkt, dass Medien mit diesem Label auch an Kinder gelangen und damit zu deinem Beispiel mit dem harten Alkohol und einer kleinen Tatsache, die du hier unterschlägst, die ich aber auch angebracht habe: Bei Alkohol gilt das gleiche wie bei den Spielen im Retail-Laden, der Jugendschutz gilt für den Verkäufer. Dieser muss sicherstellen, dass er den Alkohol oder das Spiel nicht an einen Minderjährigen verkauft. Was der Käufer dann damit macht, ist für den Verkäufer irrelevant! Es geht darum, dass sicher Kinder keinen Alkohol kaufen können oder entsprechende Spiele. Es ist Eltern sogar gestattet - wenn sie denn möchten - dass sie ihren Kindern Alkohol zu trinken geben in den eigenen vier Wänden und da darf man ihnen sogar harten Alkohol geben, es ist nur die ÖFFENTLICHKEIT geregelt.
Nur und das ist jetzt der große Unterschied: Alkohol ist eine reale Ware, die per Post auch nur mit entsprechender Altersprüfung versand werden darf, ebenso "Retailspiele". Spiele wiederum lassen sich rein virtuell handeln und da kommt halt der entscheidende Punkt: Steam, EA und Co scheren sich nicht wirklich um das Alter ihrer Kunden, die sagen, besser ziehen sich auf ihre AGB zurück und dass man erst mit 18 dort einen Account machen darf und geben Spiele entsprechend vollkommen ohne Prüfung an die Nutzer ab - ich bin bis heute trotz ettlicher USK-18-Spiele nie geprüft worden und wenn dann nach der Marke: Gib dein Geburtsdatum ein.
Letzteres ist keine Altersprüfung! Die Jugendschützer würden Sturm laufen gegen Steam und Co, wenn Steam nun wirklich jeden Inhalt einfach so anbieten würde und anzeigen, besonders wenn diese gegen gelten Gesetz verstoßen!
Und eine wirklich zuverlässige Altersprüfung müsste Steam bei jedem Einkauf durchführen, das ist nur mit entsprechendem Aufwand und Kosten verbunden und Spiele würden hier schnell locker 5 - 20 € teurer werden und man müsste sich aufwendig verifizieren. Steam und Co schenken sich das und kommen damit aktuell durch, eben WEIL sie sich weitgehend an die hier geltenden Gesetzte halten und die Anforderungen umsetzen!
Statt also Plump auf der USK rum zu hacken, solltest du dich und einige andere ein wenig mit der ganzen Thematik befassen und was da so alles gilt und was ggf. die Konsequenzen wären.
Ansonsten: Ob diese Gesetzte/Beschränkungen jetzt sinnvoll sind oder übertrieben, dass ist etwas, was jeder für sich individuell beantworten muss, da halte ich mich dezent raus. Es gibt Gesetze, die finde ich sinnvoll, andere nicht, aber das ist jedem selbst überlassen.