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News Dying Light 2: Erscheint in Deutschland mit gemindertem Gewaltgrad

RichieRich schrieb:
Finde ich gut. Jugendschutz geht klar vor. Wem das nicht passst kann gerne auswandern.
Das einzig nicht dumme in deinem Satz, kann ich jedem nur empfehlen aus Kasperland auszuwandern :)
 
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AbstaubBaer schrieb:
Das ist doch eine Sanktion. Dadurch wird im Spiel klar, dass das Töten von Menschen nicht in Ordnung ist.

das stimmt, allerdings sei dennoch gesagt dass Kinder, die ernsthaft nicht wissen dass andere Menschen zu töten „nicht okay“ ist, ganz andere Probleme haben und so ein Mechanismus im Spiel dann Auch egal ist.
 
Als Jugendlicher war es schon Volkssport die 131er auf VHS zu sammeln. Damals war es schon eine lächerliche Kontrollillusion des Staates. Das Spiel lebt von seiner überzogenen Gewalt, Punkt.
Deshalb wird die AT-Version geholt und fertig. Das kostet mich keine Sekunde mehr Arbeit.
Für die Befürworter dieser Nötigung zur Zensur habe ich nur ein schelmisches Lächeln als Antwort.
Ich freue mich schon auf den Release, natürlich uncut.
 
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Verstehe das Problem nicht. Wer meint es uncut zu brauchen, der kann es ja bei bei den bekannten Shops kaufen, die sogar Premiumversand direkt aus AT anbieten.

Jugendschutz ist ja wichtig, aber es lässt sich wohl auch mit sowas nicht verhindern das Kinder damit in Kontakt kommen.

Selbst Perfect Dark und Conker wurden offziel in der N-Zone von Versendern wie Theo Kranz beworben und verschickt obwohl "nicht für den deutschen Markt bestimmt".


Es wird immer den Kumpel geben deren Eltern das "locker" sehen oder den Bruder usw. der so ein Spiel hat.

Und so schlimm ist es mit Dying Light 1 nicht, das Teil steht auf Liste A und darf somit ledliglich nicht beworben werden, ist aber auf Nachfrage "unter dem Ladentisch" für volljährige Spieler erhältlich. Genauso wie es früher zu Goldeneye 007 Zeiten auf dem N64 war. Auch hier sollte der Shop des Vertrauens per Email oder Telefon helfen können.

Liste B wäre schlimmer. De Fakto wäre es für den Zweiten Teil also auch kein Problem wenn er auf Liste A käme. Aber vermutlich hatten Sie Angst vor Liste B.
 
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Justan Image schrieb:
Mir geht es alleine darum, dass mir (als erwachsener Mensch) nicht zugetraut wird, ausreichend zu differenzieren (...) Ich verhalte mich sogar in GTA weitesgehend korrekt und übe keine unnötige Gewalt an Unbeteiligten aus.
Graf_von_Rotz schrieb:
Das Spiel lebt von seiner überzogenen Gewalt, Punkt.

Ich hoffe, dass in diesem Spiel auch weniger gewalttätige Spielweisen möglich sind. Und das könnte durchaus sein, weil man ja auf Parkour, Fluggleiter, Schleichen zurückgreifen kann, und es damit vielleicht viele Wege gibt, die an Gewalt vorbeiführen.

Aber unabhängig davon: wenn jemand im Spiel brutal vorgehen will, dann wird er es machen, egal ob es geschnitten ist oder nicht. Genauso wird jemand, der im Spiel friedlich vorgehen will, sich Wege suchen, exzessive Gewalt zu vermeiden. Die Bevormundung der USK-Prüfstelle ist daher für erwachsene Menschen eine Frechheit.

Man könnte sogar den Spiess der "Moral" umdrehen:
Wenn man im Spiel die Brutalität zensiert, wirken die Charaktere im Spiel weniger echt, also wie Roboter oder Puppen. Dementsprechend könnte das den Spieler erst recht dazu aufmuntern brutal vorzugehen.
Wenn man die Brutalität im Spiel lässt, könnte es hingegen die Leute so abschrecken, dass sie Mittel und Wege suchen Brutalität zu vermeiden (das geht nicht bei allen Spielen, aber bei einer offenen Welt wie hier vielleicht schon).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Capthowdy schrieb:
In Schweiz und Österreich ist man also nicht sonderlich kreativ und/oder hat Scheuklappen auf, denn dort sieht man offenbar auch keinen Sinn in deiner Aussage, verstehe. 🤦‍♂️
... dein erster Beitrag, in dem du versuchst meinen Aussagen den Sinn abzusprechen - ich merke an ohne jegliche inhaltliche Argumentation, sondern nur als platte Behauptung - war noch irgendwo amüsant. Der jetzige Versucht ist einfach nur noch ein Beweis deiner Ignoranz. Der folgende pauschalisierte Vergleich von dir setzt dem ganzen dann bedauerlicherweise auch noch die Krone auf:
Capthowdy schrieb:
Was ist das denn für eine lahme "Begründung"? Wieso bekommt man eigentlich in Deutschland noch harten Alkohol zu kaufen? Den könnten Erwachsene ja einfach weitergeben! 🤦‍♂️
Inhaltlich ist dieser Vergleich vorhersehbar und im Endeffekt die Bestätigung für meinen Vorwurf, dass viele hier nicht weiter denken als die eigene Blase und jegliche Kreativität, man könnte es auch Weitsicht nennen, vermissen lassen.

Ich habe in meinen Beiträgen erläutert, wo die Probleme sind und warum die USK auch noch an das Label "ohne Jugendfreigabe" gewisse Anforderungen stellt. Ich hatte ja bis jetzt die leise Hoffnung, dass irgendjemand - auch nach dem ich es quasi auch mal angesprochen hatte, dass es neben der Liste A und B - sowie C, D und E als Äquivalente - dass es noch die Beschlagnahmung gibt - mal das Strafgesetzbuch anspricht und dass dort gewisse Sachen geregelt sind, die dazu führen können, dass Inhalte in Deutschland eben auch wirklich juristische Konsequenzen haben können und dass die Meinungsfreiheit sowie die Kunstfreiheit eben durchaus neben dem Jugendschutz auch dort ihre Grenzen haben kann.

Fangen wir mal an: §86 und §86a, letzteres sorgte dafür, dass einige Spiele bisher - weil man sich über den Kunststatus und andere Sachen nicht so einig war, automatisch kein Siegel erhielten, zum Glück ist diese Praxis scheinbar vorbei - mal sehen wie lange.

Gehen wir über zu §130 und §130a: Volksverhetzung und Anleitung zu Straftaten. Auch nach aktueller Gesetzlage nicht erlaubt.

In diesem Fall eventuell relevant könnte §131 sein: Gewaltdarstellung, die besonders menschenverachtend ist oder Gewalt über die Maße hinaus verherrlicht.

Kommen wir mal zu den etwas bekannteren Punkten, die wohl alle kennen und an der Stelle: Ich wollte es nicht erwähnen: $184 - Pronografische Inhalte, in dem Fall der harmlose Teil, weil hier nur das Überlassen geregelt wird, außerhalb der zuständigen Regeln. Relevanter sind da Gewaltpornos und Tierpornos laut §184a und - nein ich will nicht, das ist jetzt zu Platt, aber ich muss wohl: Kinderpornografie und der berühmte §184b!

All das sind Paragrafen im Strafgesetzbuch, die es der USK vorschreiben, dass selbst an ein Label "keine Jugendfreigabe" gewisse Anforderungen zu stellen und ggf. auch einem Inhalt das Label zu verweigern.

Alleine auf Basis dieser Gesetze muss die USK eine inhaltliche Prüfung vornehmen und ggf. ein Siegel verweigern, weil sie sich sonst selbst strafbar machen. Der wichtige Punkt hier ist: Die USK muss nun entscheiden - besser das Gremium, ob ein Spiel gegen einen dieser Paragrafen eventuell verstößt und sollten sie diesen Eindruck haben, dann MÜSSEN sie das Siegel verweigern. Es reicht in dem Fall schon der Verdacht.

Ob das Spiel jetzt gegen einen Paragrafen verstößt, müsste jetzt ggf. ein Gericht klären, wenn irgendwer die Indexierung des Titels vorschlägt. Dann sieht sich das ein Richter an.

Problem ist allerdings, dass Gesetze auslegungsfähig sind und am Ende der Richter sowie die Beisitzer entscheiden müssen, ob etwas gegen das Gesetz verstößt oder nicht.

Das ist die GRUNDLAGE! Es gibt also auch an "keine Jugendfreigabe" eine gewisse Anforderung, neben dem von mir erwähnten Punkt, dass Medien mit diesem Label auch an Kinder gelangen und damit zu deinem Beispiel mit dem harten Alkohol und einer kleinen Tatsache, die du hier unterschlägst, die ich aber auch angebracht habe: Bei Alkohol gilt das gleiche wie bei den Spielen im Retail-Laden, der Jugendschutz gilt für den Verkäufer. Dieser muss sicherstellen, dass er den Alkohol oder das Spiel nicht an einen Minderjährigen verkauft. Was der Käufer dann damit macht, ist für den Verkäufer irrelevant! Es geht darum, dass sicher Kinder keinen Alkohol kaufen können oder entsprechende Spiele. Es ist Eltern sogar gestattet - wenn sie denn möchten - dass sie ihren Kindern Alkohol zu trinken geben in den eigenen vier Wänden und da darf man ihnen sogar harten Alkohol geben, es ist nur die ÖFFENTLICHKEIT geregelt.

Nur und das ist jetzt der große Unterschied: Alkohol ist eine reale Ware, die per Post auch nur mit entsprechender Altersprüfung versand werden darf, ebenso "Retailspiele". Spiele wiederum lassen sich rein virtuell handeln und da kommt halt der entscheidende Punkt: Steam, EA und Co scheren sich nicht wirklich um das Alter ihrer Kunden, die sagen, besser ziehen sich auf ihre AGB zurück und dass man erst mit 18 dort einen Account machen darf und geben Spiele entsprechend vollkommen ohne Prüfung an die Nutzer ab - ich bin bis heute trotz ettlicher USK-18-Spiele nie geprüft worden und wenn dann nach der Marke: Gib dein Geburtsdatum ein.

Letzteres ist keine Altersprüfung! Die Jugendschützer würden Sturm laufen gegen Steam und Co, wenn Steam nun wirklich jeden Inhalt einfach so anbieten würde und anzeigen, besonders wenn diese gegen gelten Gesetz verstoßen!

Und eine wirklich zuverlässige Altersprüfung müsste Steam bei jedem Einkauf durchführen, das ist nur mit entsprechendem Aufwand und Kosten verbunden und Spiele würden hier schnell locker 5 - 20 € teurer werden und man müsste sich aufwendig verifizieren. Steam und Co schenken sich das und kommen damit aktuell durch, eben WEIL sie sich weitgehend an die hier geltenden Gesetzte halten und die Anforderungen umsetzen!

Statt also Plump auf der USK rum zu hacken, solltest du dich und einige andere ein wenig mit der ganzen Thematik befassen und was da so alles gilt und was ggf. die Konsequenzen wären.

Ansonsten: Ob diese Gesetzte/Beschränkungen jetzt sinnvoll sind oder übertrieben, dass ist etwas, was jeder für sich individuell beantworten muss, da halte ich mich dezent raus. Es gibt Gesetze, die finde ich sinnvoll, andere nicht, aber das ist jedem selbst überlassen.
 
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franzerich schrieb:
Ich hoffe, dass in diesem Spiel auch weniger gewalttätige Spielweisen möglich sind. Und das könnte durchaus sein, weil man ja auf Parkour, Fluggleiter, Schleichen zurückgreifen kann, und es damit vielleicht viele Wege gibt, die an Gewalt vorbeiführen.
Das dürfte bei Dying Light schwer werden. Das ist kein Hitman. Die Kills sind wichtig zum leveln und für Loot.
Dying Light ist einfach ein Partyspiel mit comichaft überzogener Gewalt und einem genialen Parcours System. Ein guilty pleasure. Bei Days gone oder Resi 7 fand ich die Gewaltdarstellung wesentlich unangenehmer und härter.
 
Christi schrieb:
mal unabhängig vom gewaltgrad,- taugt denn das spiel was?
Der erste Teil ist ziemlich nice. Vor allem weil man den auch komplett im Koop spielen kann.

Macht unheimlich Spaß, sich in bester Parkour Manier durch die Stadt zu bewegen und alles nieder zu metzeln, was sich einem in den Weg stellt. Man kann dann auch alle möglichen Quests annehmen, und auch Erkundung und Looten spielt eine große Rolle.

Man kann auch so einzigartige Waffen finden ... oder waren's Waffen-Recipes, und man muss die dann bauen?
Naja .. ist schon ne Weile her. Aber das Spiel ist schon richtig nice.

Beim zweiten Teil habe ich fast etwas Angst, dass sie sich mit ihren Ambitionen etwas verhoben haben.
Guck dir einfach mal den Trailer an. Klingt stellenweise zu gut um wahr zu sein:


So oder so wird's aber sicherlich wieder ein sehr geiles Koop-Geschnetzel.



Zomb2k schrieb:
NOCHMAL: DIE USK ZENSIERT NIX!
Doch. Natürlich.

Die USK erwirkt ein Verkaufsverbot.
Das ist Zensur. Da kannst du noch so sehr hier rumkrakelen.

Zomb2k schrieb:
Du kannst in Fallout übrigens strafen für das töten von neutralen/freundlichen NPCs bekommen, in Dying Light 2 nicht.
Nach allem, was wir bislang über das Spiel gehört haben, halte ich das für höchst unwahrscheinlich.
 
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Ich nehme mal an, der eine oder andere hier hat ein Auto. Und er weiss ganz genau, das er nicht in eine Gruppe von Menschen rasen darf, bloss weil er es virtuell in GTA kann. Dasselbe mit der Wehrpflicht etwa, vor 2011 hat man auch in Deutschland noch die jungen Männern am Gewehr ausgebildet, trotzdem erschiessen die hinterher nicht wahllos Menschen wie in GTA, selbst wenn sie eine Waffe mit WBK als Sportschütze besitzen.

Da ist man wieder an dem Punkt der Diskussion angekommen, was die wirklichen Auswirkungen von gewalttätigen Darstellungen in Medien sind. Wie schon vor 20 Jahren.

Niemand wird wegen Dying Light 2 und dem Töten von Zombies ingame zum Gewalttäter. Dafür sind andere Faktoren verantwortlich.

Die alte Moraldebatte, das Spiele zu gewalttätigen Verhalten im Realen Leben führen, flammt wieder auf mit solchen USK/BjPM-Entscheidungen, ich dachte damit wäre man endlich mal durch.
 
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krucki1 schrieb:
Also 16 jährigen schreibt man so viel Kompetenz zu, dass sie nun dank der neuen Regierung an den Bundestagswahlen mitmachen dürfen. Erwachsenen Menschen traut man aber nicht den Umgang mit unbeschnittenen Computerspiele zu? Dieses Land ist einfach nur noch peinlich.
Es ist zum aus der Haut fahren. Auch vorm Media Markt in dem man die zensierte Version kaufen kann hängt schön das Bundeswehrplakat 🤦
 
Zomb2k schrieb:
Nein, ist es nicht, importieren geht seit 40 Jahren,
Da muss ich leider einhacken..... Vor 40 sogar 30 Jahren pre Internet Zeit war es viel schwerer und auch viel viel gefährlicher denn Import ging meist nur über Läden die auf sowas spezialisiert waren mangels anderer Quellen..... Und da war es nicht unüblich das dann mal die Polizei davor stand und auch nur auf Verdacht mal alles beschlagnahmt

Da musste nur zb eine Mutti.... Denkt doch mal einer an die Kinder bei der bpjm anrufen und der laden wurde geschlossen bis es geklärt ist

Und nein nicht wegen offenichem Verkauf an Kinder oder Bewerbung nein nur weil ein ubereifriger Erwachsener alarm geschlagen hat

Also bitte es war früher nicht einfach sich was zu importieren da einem normalerweise die Quellen fehlen
 
scryed schrieb:
Da muss ich leider einhacken..... Vor 40 sogar 30 Jahren pre Internet Zeit war es viel schwerer und auch viel viel gefährlicher denn Import ging meist nur über Läden die auf sowas spezialisiert waren mangels anderer Quellen..... Und da war es nicht unüblich das dann mal die Polizei davor stand und auch nur auf Verdacht mal alles beschlagnahmt
Da muss man aber wieder unterscheiden zwischen Indizierung und Beschlagnahmung, das sind zwei verschiedene Welten. Ich kann mir aber nicht vorstellen, das es so extrem war, sorry, ich halte das für eine Übertreibung. Freunde von mir, wohlgemerkt aus Deutschland, haben da viele Titel bestellt durch Kataloge und die kamen per Post und das war kein Problem. Gab nie eine Hausdurchsuchung oder sowas deshalb.
 
brettler schrieb:
Verstehe das Problem nicht. Wer meint es uncut zu brauchen, der kann es ja bei bei den bekannten Shops kaufen, die sogar Premiumversand direkt aus AT anbieten.

Das Problem an dieser Stelle wird noch nicht einmal das Hauptspiel sein, sondern höchstwahrscheinlich die DLCs.

Beim Vorgänger ist es bis heute nicht möglich, einige DLCs einzeln zu aktivieren, selbst wenn man sie aus einem Keyshop erwirbt. Steam blockt da schlicht ab. Man müsste hier einen VPN benutzen, allerdings ist mir mein Account dann doch zu wertvoll und auf anderweitige rechtliche Streitereien habe ich keine Lust.

Mir ist es schlicht ein Rätsel, wie und warum es immer noch zu derlei Beschränkungen kommt. Wenn ich mir so einige Spiele heute anschaue, gibt es wohl wahrlich Schlimmeres, als bei Dying Light 2 zu erwarten ist.
 
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Der Paule schrieb:
Beim Vorgänger ist es bis heute nicht möglich, einige DLCs einzeln zu aktivieren, selbst wenn man sie aus einem Keyshop erwirbt. Steam blockt da schlicht ab. Man müsste hier einen VPN benutzen, allerdings ist mir mein Account dann doch zu wertvoll und auf anderweitige rechtliche Streitereien habe ich keine Lust.

Das stimmt schlicht nicht. DL1 Platinum Edition mit allen DLCs oder The Following Stand Alone DLC je als EU Version (also uncut und in DE indiziert) kann ohne VPN bei Steam aktiviert werden - gekauft bei MMOGA.
 
MMIX schrieb:
Das stimmt schlicht nicht. DL1 Platinum Edition mit allen DLCs oder The Following Stand Alone DLC je als EU Version (also uncut und in DE indiziert) kann ohne VPN bei Steam aktiviert werden - gekauft bei MMOGA.

Das mag sein, einige einzelnen DLCs aber nicht. Die Platinum ist eine Komplettversion.
 
Wie ich schrieb, Stand Alone DLC The Following geht ebenfalls. Warum sollten die anderen nicht gehen?
 
Jabberwocky04 schrieb:
als auch für alle DLC's und konnte jeden einzelnen problemlos auf Steam aktivieren.

Für alle DLCs einzeln?

Hier einmal ein Screen für das Shu-Warrior Bundle und was Steam dazu sagt. Da gibt es noch mehr von.
 

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krucki1 schrieb:
Also 16 jährigen schreibt man so viel Kompetenz zu, dass sie nun dank der neuen Regierung an den Bundestagswahlen mitmachen dürfen.
Hast du einen Link, wo man nachlesen kann, dass bei der Bundestagswahl 2025 das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt wurde? Ich glaube das nämlich nicht.
 
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