Ebay Kleinanzeigen gelöchtes Angebot wieder sichtbar machen! Dringend...

Posent

Banned
Registriert
Feb. 2008
Beiträge
1.186
Hallo. Ich habe etwas bei Ebay Kleinanzeigen gekauft und der Artikel hat meines Erachtens einen "versteckten" Mangel (nicht sofort ersichtlich) und ist unbrauchbar. Ich bin trotz allen nicht sicher ob der Verkäufer das wusste. Der Verkäufer sagt er wusste von nix und will erstmal seinen Anwalt fragen und verweigert die Rücknahme.

Leider ist die Anzeige bereits gelöscht. Folgendes hab ich bisher probiert um die Anzeige auszudrucken.

1.) Den exakten "Anzeige" Name in Google eingegeben und nicht gefunden
2.) Den Artikel unter google Bilder gesucht und auf ein paar Tage eingeschränkt. Ich habe dann das Ebay Kleinanzeige Bild gefunden und wenn ich es öffnen möchte (Cache Version) wird mir zwar Ebay Kleinanzeigen geöffnet, aber nicht die alte Anzeige geöffnet sondern eine leere Ebay Kleinanzeigen Seite.

Den URL hab ich eventuell (siehe 2.)).

Noch jemand eine Idee?
 
gar nix ... ist die Seite gelöscht ist sie schlichtweg nicht mehr existent! Im Cache bleibt sie auch nicht unbegrenzt!

Um den Anwalt kommst du da eh nicht rum ...
 
Bei Ebay Kleinanzeigen gibt es weder eine Rücknahme noch Käuferschutz. War das Ding denn so teuer? Würde ich unter Lehrgeld verbuchen.

Wenn die Seite nicht mehr im Cache zu finden ist, dann hast du schlechte Karten.
 
wenn der Verkäufer das Angebot bei Ebay-Kleinanzeigen gelöscht/entfernt hat, dann kann das nicht wieder sichtbar gemacht werden und du als Käufer kannst das sowieso nicht. Es war ja nicht dein Verkaufsangebot.

Hier hilft lediglich die Rücksprache/Klärung mit dem Verkäufer und notfalls mit dem Support von Ebay-Kleinanzeigen. Bei Zahlung via Paypal könnte man zusätzlich mittels Käuferschutz von Paypal was versuchen.

Aber ansonsten hast du keine Möglichkeit mehr da was zu regeln.
 
Zuletzt bearbeitet:
inge70 schrieb:
wenn der Verkäufer das Angebot bei Ebay-Kleinanzeigen gelöscht/entfernt hat, dann kann das nicht wieder sichtbar gemacht werden und du als Käufer kannst das sowieso nicht. Es war ja nicht dein Verkaufsangebot.

Hier hilft lediglich die Rücksprache/Klärung mit dem Verkäufer und notfalls mit dem Support von Ebay-Kleinanzeigen. Bei Zahlung via Paypal kann man zusätzlich den Käuferschutz von Paypal aktivieren und so zusätzliche Hilfe holen.

Aber ansonsten hast du keine großen Möglichkeiten mehr.
Weißt Du, wie das Portal arbeitet und funktioniert? Facebook Inhalte sind auch nicht gelöscht, obwohl sie gelöscht wurden.

Außerdem bin ich mir sicher, dass Kleinanzeigen aufbewahrt werden, zumal dort auch Betrüger ihr Unwesen treiben
 
An ebay wenden. Ist doch logisch, oder? Gelöscht ist gelöscht, an das Backup von ebay kommst du natürlich nicht ran.
 
Schreibe den Titel der Anzeige bei Google mit ebaykleinanzeigen dahinter und öffne es im Cache. Hat bisher bei mir gut geklappt.
 
Da kannst du dich nur an den Support wenden. Wenn der Verkäufer in seinem Angebot jedoch klar und deutlich ausgedrückt hat das du keinen Anspruch auf Garantie / Rücknahme wegen eines privatkaufs hast stehen deine Chancen sehr schlecht.

Das ist nunmal bei den Kleinanzeigen der Nachteil bei bestimmten Artikeln.
 
Wenn er entscheidende Mängel verschleiert haben sollte, dann ist das nicht so einfach. Aber dafür gibts ja Anwälte für 100€ die Stunde. ;)
 
Hallo,

bei Ebay-Kleinanzeigen gibt es keinen Käuferschutz seitens Paypal oder Ebay. Es ist ein Privathandel zwischen 2 Personen und Ebay-Kleinanzeigen ist nur die Verhandlungsplattform ohne Ansprüche auf Hilfe oder Beistand bei Problemen. Rücknahme kann man zwar ausschließen, gilt aber nur bedingt. Ein defekter Artikel kann immer zurückgegeben werden, wenn er als funktionierend beschrieben wurde. Allerdings ist das bei Gebrauchtartikeln nicht immer klar abzugrenzen. Alter und Verschleiß an der Sache werden zumindest vor Gericht als gegeben vorausgesetzt.

Somit gilt prinzipiell "gekauft wie gesehen". Ob es wirklich ein verdeckter Mangel ist, müsste notfalls ein Gericht klären und dann kommt es noch darauf an, ob der Verkäufer es gewusst hat und böswillig gehandelt hat oder Unwissenheit. Als Beispiel: Du kaufst ein gebrauchtes Auto mit 200.000 km, bei der Probefahrt war alles okay und 2 Wochen später ist die Wasserpumpe defekt. Das ist kein verdeckter Mangel gewesen, beim Alter des Fahrzeuges muss man damit rechnen. Außer du würdest jemanden finden, der bezeugen kann, dass das Fahrzeug nur verkauft wurde, weil der Verkäufer beim Verkauf schon wusste und bewusst verschwiegen hat, dass die Wasserpumpe kaputt geht. Aber das ist nahezu unmöglich. Oder der Akku bei Smartphone/Notebook, ein gebrauchtes Gerät hat weniger Akkulaufzeit wie ein Neugerät. Oder Funktionen, kein Mensch kann alle Funktionen bei einem Smartphone testen. Es gibt immer noch die Möglichkeit, dass das WLAN geht und im eigenen WLAN gehts halt nicht.

Aber konkrete Hilfe wäre natürlich nur mit mehr Infos möglich...

Gruß
 
Qarrr³ schrieb:
Wenn er entscheidende Mängel verschleiert haben sollte, dann ist das nicht so einfach. Aber dafür gibts ja Anwälte für 100€ die Stunde. ;)

kannst du mir einen nennen ? so einen günstigen anwalt hätte ich auch gerne :-(
 
Unglaublich wie viel Mist hier steht. Kleinanzeigen schickt einem auf Verlangen auch noch nach Wochen ein PDF gelöschter Anzeigen, solange man die Nummer oder Verkäufer-ID noch hat. Mit der Anzeigennummer lässt sich aber auch meist noch 1~2 Wochen etwas aus dem Googlecache fischen.

Und natürlich gilt der Käuferschutz von PayPal auch bei Kleinanzeigen, der gilt sogar hier im Forum.
 
Pandora schrieb:
Unglaublich wie viel Mist hier steht. Kleinanzeigen schickt einem auf Verlangen auch noch nach Wochen ein PDF gelöschter Anzeigen, solange man die Nummer oder Verkäufer-ID noch hat. Mit der Anzeigennummer lässt sich aber auch meist noch 1~2 Wochen etwas aus dem Googlecache fischen.

Und natürlich gilt der Käuferschutz von PayPal auch bei Kleinanzeigen, der gilt sogar hier im Forum.

Hallo,

wenn du schon so lauthals behauptest, dass Paypal bei Ebay-Kleinanzeigen greift, möchte ich von dir gezeigt haben, wie und wo laut Paypal-Richtlinien der Käuferschutz greift.

Gruß
 
Wu134 schrieb:
Hallo,

wenn du schon so lauthals behauptest, dass Paypal bei Ebay-Kleinanzeigen greift, möchte ich von dir gezeigt haben, wie und wo laut Paypal-Richtlinien der Käuferschutz greift.

Gruß

PayPal hat mir schon zwei mal geholfen bei Ebay-Kleinanzeigen. Einmal ging es um 250€ (Grafikkarte) und 30€ (Drucker).
 
Hafensänger schrieb:
PayPal hat mir schon zwei mal geholfen bei Ebay-Kleinanzeigen. Einmal ging es um 250€ (Grafikkarte) und 30€ (Drucker).
Sorry, ich kann das nicht so recht glauben. Da Paypal hier gar nicht die Zahlungen direkt über eBay Kleinanzeigen abwickelt und man Paypal Zahlungen selbst ausführen muss, besteht hier kein Käuferschutz. Wenn Du eine PayPal Zahlung leistest, die Du von Hand ausführst und nicht durch ein integriertes Paypal System, führst Du eine externe Zahlung durch.

Das ist Dein eigenes Risiko. Erst Recht, wenn Beträge als "Freunde" überwiesen werden.

Und dagegen bist Du nicht abgesichert, so wie es bei eBay.de ist.
 
Zurück
Oben