eBay und ein DHL Päckchen

Julz2k

Lt. Commander
Registriert
Dez. 2010
Beiträge
1.111
Hallo zusammen,

habe vor rund zwei Wochen ein paar Bücher bei eBay privat ersteigert.
Der Verkäufer hat per DHL Päckchen gesendet.
Vor ein paar Tagen erhielt ich dann die Mail, Paket kam zurück, da Adresse nicht auffindbar.

Das kann doch nicht sein?! Der Postzusteller hat manchmal keinen Brief ausgetragen, weil er keine Lust hatte ( hab mit ihm geredet) bei DHL war dies aber noch nie der Fall.
Vor allem könnte man das Paket ja auch in einer Filiale abgeben oder beim Nachbarn.
(Ist ein großes Mehrfamilienhaus)

Habe den Käufer gebeten, eine Sendungs oder Quittungsnummer zu schicken, damit ich bei DHL nachfragen kann.
Der Verkäufer schreibt jedoch einfach, es gibt keine Sendungsnummer und deswegen könnte man auch gar nicht nachfragen.

Ich habe keine Lust noch einmal 5 Euro für einen Warenwert von einem 1 Euro zu bezahlen :|
 
Dann lass es Dir mit Hermes senden, ist nicht so teuer und hat Sendungsverfolgung. Bei DHL erst möglich als Paket.
Beschwere Dich bei DHL, hier wird Dir da niemand helfen können, vor allem sehe ich keine Frage, die man beantworten könnte, alles was man wissen müsste steht auf den Seiten der Paketdienste.
http://www.dhl.de/de/paket/privatkunden/national.html
inkl. Haftung und Sendungsverfolgung erst beim Paket, also auch keine Sendungsnummer beim Päckchen.
 
Für DHL Päckchen gibt es tatsächlich keine Rückverfolgungsnummer.

DHL wäre sowieso nicht in der Lage etwas anderes zu erfahren als sie bereits gesagt haben, wenn du eine Nummer hättest.

Adresse nicht auffindbar heisst, das es die Adresse auf der Paketmarke nicht gibt. Punkt aus.
 
Wenn die Adresse stimmt und so auf der Marke stand, sollte man das eben bei der DHL reklamieren.
 
Xyn schrieb:
Wenn die Adresse stimmt und so auf der Marke stand, sollte man das eben bei der DHL reklamieren.

Natürlich stimmt die Adresse.
Ich bekomme mindestens alle zwei Wochen ein Paket. (eher jede 8 Tage)
 
Ich habe ihm eine Nachricht geschickt, das ich mich bei DHL informieren werde und er es bitte auch tun soll.
Denn dies ist die Pflicht des Verkäufers. Das gleiche wie mit einem kaputten Produkt zwecks Lieferschaden, da muss der Absender sich melden.
Dem Verkäufer ist es jedoch *egal*
 
Doch, denn beim Privatverkauf sind der Versand und die dabei auftretenden Probleme deine Probleme, der Verkäufer hat mit dem Versand der Ware seine Pflicht prinzipiell erfüllt :p

Schreib dem Verkäufer einfach, wenn die Adresse korrekt war, war es eindeutig die Schuld der Post und er soll einfach mit dem Paket zur Post laufen, den Fall schildern und eine erneute Zustellung verlangen. Wenn er dann nicht an irgendeinen Witzbold von Schalterbeamten gerät sollte das so auch ohne Probleme möglich sein und du dein Päckchen nach ein par Tagen bekommen.
.
 
Im Streitfall muss der Verkäufer aber beweisen können, dass er die Kaufsache versendet hat.

Das dürfte bei einem Päckchen mangels Beleg schwierig werden, so dass der Käufer hier schon Druck ausüben könnte.
 
lass dir doch mal ein "foto" von dem packet schicken auf der man die adresse sehen kann. wenn der zu dösig gewesen ist "leserlich" zu schreiben ist das wohl nicht dein problem... er soll mit der ausgedruckten adresse von dir zum post schalter gehen und das packet zeigen. wenn da die ganzen stempel usw. drauf sind und der postmensch die adresse lesen kann, ist wohl das packet bei der post vielleicht in einer falschen kiste gelandet ^^
 
Ich würde auch ein Foto sehen wollen, wo die Adresse und die DHL Bemerkung zu sehen ist.
 
Zurück
Oben