News Einigen kino.to-Nutzern droht Strafverfahren

dMopp schrieb:
So wie ich mich erinnere, ist Streaming nicht illegal, da es sich um eine technisch bedingte Zwischenspeicherung, sprich eine Pufferung handelt und nicht um einen Download... O_o


Mal ne Überlegung:

Sollte puffern nun ein Download sein, dann vervielföltige ich ne BluRay ja schon beim angucken mit meinem BD-Player, da der ebenfalls puffert (bild und Soundprozessor brauch ja daten).... :D

Fakt ist: die Sache mit dem Streaming ist nicht eindeutig geklärt.
Deine Überlegung ist falsch, da du von unterschiedlichen Voraussetzungen ausgehst.
 
Oh man. Mokabo: Lesen, verstehen, antworten. Die Qualität von Bild und Ton der SERIEN (du weißt schon was das ist?) ist im Vergleich zu denen der aktuellen Kinofilme sehr gut. Also auf meinem 24" Monitor habe ich eigentlich nie bei den Serien (z.B. Grimm) Verpixelung. Selbst bei dunklen Stellen nicht.

@moodle
Sie wurden verurteilt weil sie nicht nur Streaminlinks angeboten haben, sondern a) Filehoster unterstützt/selber geführt haben und b) somit aktiv selber illegale Daten verbreitet haben.

Sie wurde nicht dafür verurteilt weil die Seite kino.to Streams von Serien/Filme/Kinofilme verlinkt haben.
 
@skillless:

Gut, dann für dich ein anderes Beispiel:

Streaming-Server für daheim....

Illegale verbreitung ?! (legale CD wird auf PC gespeichert und im Netzwerk gestreamt)
 
MADman_One schrieb:
Meiner Ansicht nach soll das lediglich derzeitige und zukünftige Nutzer zum Nachdenken bewegen ob sie (weiter) so ein Risiko eingehen wollen.

Es soll sie verschrecken, ja. Es ist hirnloses Gesabbel, aber ich finde es ausnahmsweise gut - wie schlimm nun Raubkopiererei für Eigenbedarf ist, da kann man geteilter Ansicht sein, aber mit fremden Daten GELD VERDIENEN ist ein Unding!
 
dMopp schrieb:
@skillless:

Gut, dann für dich ein anderes Beispiel:

Streaming-Server für daheim....

Illegale verbreitung ?! (legale CD wird auf PC gespeichert und im Netzwerk gestreamt)

Wenn dabei kein Kopierschutz ausgehebelt wird, scheint das auf den ersten Blick legal, ein Rechtsmann bin ich jedoch nicht.
Man muss beim Streaming ja auch sehen, was gestreamed wird. Wenns jetzt "nur" eine "öffentlich verfügbare" Serie ist (was ich auch schon als Grauzone sehe) und nicht ein aktueller Kinofilm, kann man sicherlich darüber streiten, ob es eine saubere Angelegenheit ist.
Wer aber so blauäugig ist und meint, dass ein aktueller Kinofilm im Stream straffrei ist, dem kann ich auch nicht helfen. Das Ding gibts weder auf DVD noch Bluray und wurde illegal durch Abfilmen ins Netz gestellt. Sowas kann nicht legal sein, wenn man das streamed.
 
dMopp schrieb:
@skillless:

Gut, dann für dich ein anderes Beispiel:

Streaming-Server für daheim....

Illegale verbreitung ?! (legale CD wird auf PC gespeichert und im Netzwerk gestreamt)

§ 53
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

Streaming ist in diesem Fall nicht illegal, da privater Gebrauch und kein Kopierschutz umgangen ...
 
Ob das Urteil von Leipzig eventuell Relevanz in einer Anklageerhebung gegen Nutzer hat sei mal dahingestellt da Amtsgerichte im Bereich Internet nicht gerade Koryphäen sind. Da hier überhaupt eine höchst richterliche Entscheidung fehlt und noch kein reiner Downloader jemals erfolgreich angeklagt wurde geschweige denn abgemahnt schätze ich den Erfolg einer solchen Klage als sehr gering ein.

@x.treme
Der KS ist das Problem, fast jede DVD ist mit CSS geschützt. Also auf Platte ziehen ist schon ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Jeder wirksame KS darf nicht umgangen werden. Hört sich jetzt seltsam an, aber so ist das im Rechtssystem hier. Es gibt Länder da wurde CSS schon kassiert als wirksamer Kopierschutz. Aber dass ein Kopierschutz den man umgehen kann nicht wirksam ist gibt es im deutschen Recht nicht als Automatismus.
 
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Die "Kino-Seiten" sind doch eh nur der Vermittler, ist doch sinnlos, sich da nen Account zu nehmen, viel sinnvoller ist es bei den Hostern. Und wie schon geschrieben, es ist nicht mal geklärt, ob das Streamen überhaupt illegal ist, also mal langsam mit den jungen Pferden.

In meinen Augen nur eine Propaganda-Kampagne aus Frust, weil sie ihre eigenen Probleme nicht in den Griff kriegen, und mal selbst nen guten legalen Dienst anbieten.
 
Der Grund warum für's Streamen noch keiner Angeklagt wurde ist wohl viel mehr, dass man nicht ausreichend "Beweismaterial" sichern könnte.
Das sieht bei Kino.to ja ganz anders aus, wo man die gesamten Plattform hochnehmen konnte.

Die kritische Frage ist halt nur: Stellt Streamen eine "Vervielfältigung" dar, und greift somit § 53 ... Leipzig meint ja, aber eine endgültige Entscheidung ist dies natürlich noch nicht ...

Der gesunde Menschenverstand alleine sagt einem jedoch bereits, dass die Nutzung eine Plattform wo eindeutig und offensichtlich Urheberrecht verletzt wird, nicht legal seien kann und sollte ...
 
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Kümmert euch lieber um die Kinderschänder, macht die Straßen in den großen Städten nachts wieder sicher und verplempert nicht unnötig Zeit und Geld für diesen Blödsinn.

Peinlicher Verein, geleitet von einer Regierung, die nur an ihre nächsten Wahlen denkt und die "Spenden-Geber" zufrieden stellen will...
 
Vervielfältigung geschieht aber nur dann, wenn man dauerhaft eben jenes Produkt (Film/Musik/Serien/Spiele/Software/Prons) abspeichert, da aber dies nur zeitlich kurz geschieht (PC ausschalten == Daten verschwinden aus den RAM) und die wenigsten User wissen das man die gebufferten Daten auch länger abspeichern kann (gewusst wie halt, was ich aber aus Prinzip nicht mache). Ist auch hier wieder kein Rechtsverstoß in dem Sinne vorhanden. Und was ein Amtsgericht bzw. der Richter bei der Verurteilung schreibt, ist schonmal recht uninteressant wenn es über die Befugsnissgrenze des Amtsgericht geht.

Es ist und bleibt eine absolute Grauzone und daran wird sich (zum Glück) auch in den nächsten Jahren nichts ändern.
 
@Dark_Knight: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Und es gibt tausende Tools welche es jedem Depp ermöglichen einen Stream zu "Downloaden" ...
 
Klingerdennis schrieb:
das tun alle nennt sich urheberrechtsabgabe

Falsch, die deckt die legal anfertigbaren Kopien ab (Privatkopie, auch für Freunde), nicht aber illegale Kopien. Sonst würde man sie ja damit legalisieren.

@x.treme: Sehe ich genauso.
 
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Ganz ehrlich, mir Wurscht!


Sollen die nur kommen und ne Hausdurchsuchung machen, lach mich Kaputt :D
 
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@ Dark_Night

genau so ist es..

hier echaufieren sich alle..nein, es geht doch garnicht darum, Mediaflat, blabla..

es liegt am System, da wo mit einem Musiktitel Millionäre gemacht werden, da liegt die Wurzel des ''Übels''..alles andere sind Begleiterscheinungen..
 
Die sollten legale Sachen mal attraktiver und billiger machen. Ich bemitleide die arme Filmindustrie.

So viel wie die verdienen ist kein Mensch der Welt wert. Alleine schon wenn ich sehe wieviel manche Filme innerhalb des Premieretages einspielen wundere ich mich immer wieder warum halbwegs neue DVDs/Blurays so teuer sind.
 
Habe da eine frage.
Vorab ich kenne mich mit den ganzen Gestzen usw nicht wirklich aus.
Aber könnten die Staatsanwählte es nicht so auslegen: Das User die ein Premium Account haben durch ihre
zahlung eine Strafttat gefördert haben und sich so selber strafbar machen ?

Wie gesagt kenne mich nicht aus mit den gesetzen kamm mir nur so der gedanke
 
Dark_Knight schrieb:
Vervielfältigung geschieht aber nur dann, wenn man dauerhaft eben jenes Produkt (Film/Musik/Serien/Spiele/Software/Prons) abspeichert, da aber dies nur zeitlich kurz geschieht (PC ausschalten == Daten verschwinden aus den RAM) und die wenigsten User wissen das man die gebufferten Daten auch länger abspeichern kann (gewusst wie halt, was ich aber aus Prinzip nicht mache). Ist auch hier wieder kein Rechtsverstoß in dem Sinne vorhanden. Und was ein Amtsgericht bzw. der Richter bei der Verurteilung schreibt, ist schonmal recht uninteressant wenn es über die Befugsnissgrenze des Amtsgericht geht.

Es ist und bleibt eine absolute Grauzone und daran wird sich (zum Glück) auch in den nächsten Jahren nichts ändern.

Du mit deinem Streamen redest dir das ein bissl schön.
Für dieses Land gibt es keine oder noch keine Lizensen, also ist es illegal!
Ende aus Mickymaus! Da kannst du dir den Mund fusselig reden wie du willst, mit nix zwischenspeichern, oder welche Lücken du da noch vermutest.
Es ist bei der Musik ja auch nicht legal, sich musik illegal aus dem Ausland zu besorgen, bloß weil es sie in Deutschland (noch) nicht zu kaufen gibt.
Wäre ja wohl ein Witz, wenn jedes Album, das in Amerika am Veröffentlichungsdatum illegal downloaded mit der Begründung, das es das hier (noch) nicht gibt.

/EDIT: Blos weil ihr eine Gesetzeslücke entdeckt haben wollt, ist es noch lange nicht so, das ein anderes Gesetz diese Lücke nicht ohnehin schließt.
 
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Ich finde es schade, dass es bisher keine guten Angebote in diesem Bereich gibt. (Die erwähnte Medien-Flatrate.)

Beispiel Maxdome:

Den Preis von 14,99 € + 5 € "Blockbusterzuschlag" finde ich ok. 19,99 € im Monat für die freie Auswahl kann ich sehr gut verkraften.

Aber es fehlen mir dafür zu viele Filme und auch manche Serien (bzw. die Auswahl einer alternativen Sprache).

Habe gerade nach ein paar Klassikern des animierten / Kinderfilms geguckt, und weder irgendeinen Teil von Toy Story, noch z.B. Monster AG gefunden. Sogar Klassiker wie Schneewittchen oder "Der König der Löwen" sind nicht enthalten.

Und solange es die Filme nicht dort gibt, muss ich wohl auf DVDs/klassische Videothek zurückgreifen. :-/
 
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