News Einigen kino.to-Nutzern droht Strafverfahren

Dafür, dass sie bezahlt haben, werden sie nun also bestraft. :evillol: Besser gar nicht zahlen und gratis schaun! :king:
 
Ich bin jetzt kein Jurist. Aber mal ganz unabhängig davon, dass man als Premiumkunde ja nicht automatisch urheberrechtlich geschütztest Material angeschaut haben muss, schließlich sind über diese Portale ja auch nichtgeschütze Daten zugänglich. Wenn doch bis jetzt garnicht geklärt ist, ob die Nutzung eines solchen Portals wie Kino.to überhaupt eine Straftat darstellt, ist es dann überhaupt rechtens, jemanden rückwirkend zu bestrafen?

Dann könnte man grad auf der Autobahn an einer Stelle wo die geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist, morgen ein 100km/h-Schild aufstellen und jeden belangen der vorgestern schneller gefahren ist.
 
Matthias Leonardy: „Den Nutzern von Kinox.to müsste klar sein, dass sie damit Kriminelle unterstützen. Das gilt insbesondere für die Inhaber von bezahlten Premium-Accounts.“
Dann bitte aber auch Google dazukriminellesieren! Denn die Suchfunktion spuckt solche Ergebnisse aus und unterstuetzt es somit.
Allein diese Verfollstaendigungs Funktion die beim eintippen von MP3 und Filmtietteln Woerter wie "download" und "torrent" hinten anhaengt und automatisch hinzufuegt. -ist doch klar! :freak:
Aus Sicht der Ermittler böte sich hierbei eine Hausdurchsuchung an, um einen Anfangsverdacht auszubauen und schnelle Geständnisse einiger Nutzer erwirken zu können sowie um auf Spuren auf den sichergestellten Rechnern der Nutzer zu stoßen
Hausdurchsuchung bei Google bedeutet dann die Durchsuchung der Suchmaschiene auf etwaige kriminelle Angebote! Und wenn das was ist - dann geht Google ins Knast.
Rechtsystem ad! Kriminelle machenschaften der Lobbyisten im Vormarsch. -jeah!
 
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Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt laut BGB 3 Jahre.
Wollte weiter vorne jemand wissen.
 
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OrtusMalum schrieb:
Wenn doch bis jetzt garnicht geklärt ist, ob die Nutzung eines solchen Portals wie Kino.to überhaupt eine Straftat darstellt, ist es dann überhaupt rechtens, jemanden rückwirkend zu bestrafen?

Die Gesetze gibt es doch bereits (nur um die Auslegung wird gestritten)
Somit gilt das Rückwirkungsverbot nicht.

PS: Wie steht es eigentlich um die Premium-Mitglieder von Megaupload? xD
 
Also ich kenne mich mit kino.to nun nicht so aus, da ich wirklich nie auf dieser Seite war.
Aber wenn's bei den Premium-Accs nur darum geht, auf dieser Seite keine Werbung zu sehen und nicht darum, daß irgendwelche konkreten Streams/Filme gekauft wurden, können die Ermittler hier gar nichts machen.

Es liegt zwar nahe, daß jemand, der sich da so einen Premium-Acc geholt hat, den auch ausgenutzt hat, indem er viele Filme da gesehen hat. Aber es ist NICHT bewiesen. Auch steckt da ja noch NICHT drin, was überhaupt geguckt wurde, und ob das illegal war (gab doch bestimmt auch legale Angebote auf der Seite, oder?).



Meiner Meinung nach machen sich die Ermittler mit dieser Ankündigung hochgradig lächerlich. Und wenn die tatsächlich die Unverschämtheit besitzen sollten, aufgrund von solch vagen Informationen Hausdurchsuchungen anzuordnen, dürften die sich irgendwann selbst mit einer Sammelklage konfrontiert sehen, gegen das deutsche Grundgesetz verstoßen zu haben.

Das ist hier nichts weiter als ein außerordentlich erbärmlicher Versuch, potentielle Kunden der Nachfolge-Plattform einzuschüchtern.
Ergänzung ()

DIJI2008 schrieb:
Ah ok. Danke für den Link.

heise schrieb:
Dem Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden zufolge haben die Ermittler in vielen Fällen tatsächlich feststellen können, welche Nutzer sich welche Filme oder Serien wie oft angeschaut haben.
Das ist dann schon wieder etwas anders.

Allerdings:
heise schrieb:
Dennoch habe man nicht vor, aus diesem Streaming-Konsum Urheberrechtsverletzungen herzuleiten. "Da sehen wir nicht das Problem", sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein im Gespräch mit heise online. Vielmehr werde geprüft, ob man die zahlenden Nutzer belangen könnte, weil sie mit ihren PayPal-Überweisungen gewerbliche Urheberrechtsverletzungen der Kino.to-Betreiber finanziell unterstützt haben.
Naja ... das ist doch eine ziemlich wackelige Geschichte.
 
Eine Hausdurchsuchung wegen dem Streamen von Filmen, dass zu der Zeit als kino.to aktiv war als nicht illegal galt?! Das kann doch nicht deren Ernst sein!!
Ich vermute eher Panikmache, da die Abschaltung von kino.to bisher nicht den erhofften Erfolg gebracht hat, und wenn es wirklich dazu kommt bin ich mal gespannt wie viele Polizisten ihre eigene Wohnung durchsuchen müssen :king:.


Edit:
Wenn ich es richtig verstehe, haben geht es bei den sogennannten "Premium" Nutzern um leute die einen Premiumaccount bei einem der Streaminghoster hatten die in Verbindung mit Kino.to standen
wie z.b duckload.com oder karambvidz.com, die wie normale Filehoster aufgebaut waren (also auch für legale Zwecke nutzbar). Die Verbindung dieser Streaminghoster zu kino.to ist erst nach der Abschaltung bekannt geworden und somit kann man meiner Meinung nach niemandem vorwerfen er hätte wissentlich eine kriminelle Vereinigung unterstützt.
 
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Falls es auch legale Inhalte auf der Seite gab ist es wirklich lächerlich, weil wenn ich jemanden ein Messer gebe kann ich doch nicht wissen ob er damit einen Mord begeht oder sein Schnitzel schneidet. Auch wenn er schon mal wegen Mord im Gefängnis war. Von Beihilfe kann man in diesen Fall nicht sprechen.
 
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Schade, dass CB bei der falschen Quelle abschreibt...

http://www.heise.de/newsticker/meld...im-Visier-der-Staatsanwaltschaft-1433503.html

Vielmehr werde geprüft, ob man die zahlenden Nutzer belangen könnte, weil sie mit ihren PayPal-Überweisungen gewerbliche Urheberrechtsverletzungen der Kino.to-Betreiber finanziell unterstützt haben. Diese Prüfung geschehe nun unter Rücksicht auf die Verhältnismäßigkeit: "Wir werden nicht die gesamte Nutzerschaft von Kino.to kriminalisieren.

Ok, sehe gerade, das da wohl mancher schneller war ;)
 
dann bin ich mal gespannt.. einige IP's sollten zu Bundesbehörden führen.. wie ich gehört habe aus erster Quelle, wie diese selber auf der Seite waren aus privaten Gründen.
 
Wenn tatsächlich Daten vorliegen, wann wer was geschaut hat, dann wirds schwer mit rausreden ala "Woher sollte ich wissen das das nicht legal ist.". Das die neuesten Kinofilme die es noch nicht auf DVD/BR gibt nicht legal im Netz angeboten werden, müsste jedem klar sein. Da hilft dann wohl nur noch sich unmündig erklären zu lassen.
 
Es lebe die Contentmafia. Ein Feuer das von den Lobbysten angeschürt wird. Was will man denn da bitte groß rumschnüffeln, beweisen, durchsuchen und verklagen ? Erstmal wäre das von den Staatsdienern kaum zu bewältigen und dann kommt da sowieso nix bei rum. Lächerliche Kleingeldklagen Feierabend. Aber lasse mal machen, haben ja sonst nix zu tun ^^
 
Dark_Knight schrieb:
Oh man. Mokabo: Lesen, verstehen, antworten. Die Qualität von Bild und Ton der SERIEN (du weißt schon was das ist?) ist im Vergleich zu denen der aktuellen Kinofilme sehr gut. Also auf meinem 24" Monitor habe ich eigentlich nie bei den Serien (z.B. Grimm) Verpixelung. Selbst bei dunklen Stellen nicht.

Logisch ist die Qualität eines TV-Mitschnittes besser als ein abgefilmter Kinofilm.
Wenn der durch die Videohoster komprimierte Schrott dir genügt, ist das ja i.O. :lol:
 
supastar schrieb:
Schade, dass CB bei der falschen Quelle abschreibt...

http://www.heise.de/newsticker/meld...im-Visier-der-Staatsanwaltschaft-1433503.html

Vielmehr werde geprüft, ob man die zahlenden Nutzer belangen könnte, weil sie mit ihren PayPal-Überweisungen gewerbliche Urheberrechtsverletzungen der Kino.to-Betreiber finanziell unterstützt haben. Diese Prüfung geschehe nun unter Rücksicht auf die Verhältnismäßigkeit: "Wir werden nicht die gesamte Nutzerschaft von Kino.to kriminalisieren.

Aber im Prinzip steht da doch das selbe: man erwägt, zahlende Nutzer von kino.to dafür zu belangen.

Eine Hausdurchsuchung wäre schon ganz schön heftig: das heißt normalerweise nämlich, dass das komplette Computerequipment bis zum letzten USB Stick beschlagnahmt wird, und wann man es wiederbekommt, steht in den Sternen (spätestens nach 3 Jahre glaube ich).
Das kann z.B. einem Selbständigen ganz schön schaden, wenn plötzlich alle Rechner und alle Daten weg sind.
Natürlich war von Anfang an blöd, wer bei kino.to auch noch gezahlt hat. Ich habe es nie verstanden, wie man diese grottigen Streams überhaupt schauen konnte - dann schaue ich lieber gar keinen Film. Aber dafür auch noch Geld bezahlen? :rolleyes:
 
Also ich möchte mal gerne wissen, wie auf den Kino.to Server Daten von Premiumanbieter zufinden sein sollen? Kino.to wird doch eigene Server gehabt haben und nicht zum Beispiel mit Megaupload auf einen Server gewesen sein?
 
Es geht um Premium Accounts direkt auf kino.to, nicht um welche bei den dort verlinkten Hostern.
 
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