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NewsEntscheidung: StreamOn der Deutschen Telekom vorläufig verboten
Bei mir ist StreamOn im Vertrag mit drin, ob ich es nutze oder nicht ändert nichts an dem was ich dafür zahle!
Aber man kann deine Argumentation auch umdrehen:
Es gibt Leute die den ganzen Service und die Leistung der Telekom haben möchten, zu Preisen eines Mobilfunkanbieters aus Bangladesch und sind neidisch darauf, dass sie das so nicht bekommen!
Ich hab mit SteamON ein Flatrate für Youtube, Apple Music & Co. wieso sollte das gegen die Netzneutralität verstoßen? Dann würde auch meine Flatrate zuhause am Festnetz dagegen verstoßen oder die Flatrate nachdem mein Internet gedrosselt wurde, wenn mein Datenvolumen aufgebraucht ist.
Dass die Telekom sich dabei selbst optimiert, indem sie die Datenraten für einzelne Apps begrenzt, halte ich auch für legitim. Als Selbstständiger mache ich es ja auch nicht anders. Man kann der Telekom ja nicht zum Vorwurf machen eine AG zu sein, deren Auftrag es ist für die Anteilseigner Geld zu verdienen... Auch wenn die BRD noch ihre Anteile daran hat, ist es halt kein staatliches Unternehmen mehr.
Die Privatisierung der Infrastruktur war generell ein großer Fehler.
Die Telekom kassiert noch immer maßlos Subventionsgelder vom Staat. Effektiv bezahlen wir die Dividenden der Anteilseigner mit Steuergeldern. Wie abstrus ist das bitte?
Alefthau schrieb:
Es gibt Leute die den ganzen Service und die Leistung der Telekom haben möchten, zu Preisen eines Mobilfunkanbieters aus Bangladesch und sind neidisch darauf, dass sie das so nicht bekommen!
Oder Frankreich, Österreich, Schweden, Norwegen, Niederlande ... soll ich weiter machen?
Die Telekom ist rückständig ohne Ende, in manchen europäischen Ländern gibt es Volumentarife nicht einmal.
Oder Frankreich, Österreich, Schweden, Norwegen, Niederlande ... soll ich weiter machen?
Die Telekom ist rückständig ohne Ende, in manchen europäischen Ländern gibt es Volumentarife nicht einmal.
Klar hast du in Deutschland mehr Teilnehmer pro Zelle, du hast aber auch logischerweise viel mehr zahlende Kunden pro Zelle. Das Einwohnerverhältnis sehe ich eigentlich eher pro günstigere Preise.
Weil die Daten unterschiedlich behandelt werden. Während YouTube nicht auf das Volumen angerechnet wird, werden andere Dienste es.
Der MB von YT wird also anders behandelt als der MB von was anderem.
Laut Richtern/Gesetz ist es kein Verstoß, weil die andere Kriterien (z.B. Geschwindigkeit) haben, was mMn eine „Lücke“ in dem Gesetz ist.
Also hast du Recht, dass es kein Verstoß ist. Allerdings sehe ich die Netzneutralität bei mobilen Daten derzeit mehr durch fehlende Volumenanrechnung gefährdet, als durch unterschiedliche Geschwindigkeiten.
@Alefthau: Komisch das Länder mit weniger Einwohnern ein besseres Netz auf die Beine bekommen. Dazu kommt das es auch Städte wie Berlin, Hamburg oder München auch in anderen Ländern gibt und man dort nicht os ein Fleckenteppich bekommt.
Wir müssen und auch oft selber an die Nase fassen und uns hinterfragen. Bestes Beispiel wenn ein ISP eine neue Funkzelle aufstellen möchte wird diese oft von den Bewohnern blockiert. aber sich dann beschweren wenn das Netz bzw. der Empfang so schlecht ist.
Die Drosselkom ist einfach das letzte, Jahre lang hat sie den Ausbau hier in der Stadt nicht voran getrieben und sogar öffentlich gesagt es lohnt sich nicht. Dann wo die Stadt ihren eigenen ISP gründet kommt auch die Drosselkom und will ausbauen.
Nein danke sag ich da nur, ich zahl gern 5€ mehr für meinen Lokalen ISP der sich um mich kümmert und ich nicht ein Rendite Produkt bin.
Ja warum zitierst Du dann erst den strengerne Schweizer Datenschutz, wenn es eh nich teingehalten wird? Deine Argumentation gleicht der eines Fünftklässlers... aber schau mal lieber, dass Du Mainboard wieder zum laufen kriegst... 😅
Weil die Daten unterschiedlich behandelt werden. Während YouTube nicht auf das Volumen angerechnet wird, werden andere Dienste es.
Der MB von YT wird also anders behandelt als der MB von was anderem.
Laut Richtern/Gesetz ist es kein Verstoß, weil die andere Kriterien (z.B. Geschwindigkeit) haben, was mMn eine „Lücke“ in dem Gesetz ist.
Also hast du Recht, dass es kein Verstoß ist. Allerdings sehe ich die Netzneutralität bei mobilen Daten derzeit mehr durch fehlende Volumenanrechnung gefährdet, als durch unterschiedliche Geschwindigkeiten.
Dadurch das Dienst B mein Inklusivvolumen schont kann ich dieses für Dienst A nutzen für den mir sonst mein Datenvolumen zu schade wäre. Es gibt hier sicherlich auch Gewinner die keine StreamOn Partner sind.
@Kassenwart
Stream-On selbst kostet nichts. Wobei bei kleinen Anbietern natürlich auch der Verwaltungs- und Implementierungsaufwand kräftig zu buche schlägt, vor allem, weil es ja allein in Deutschland schon 2 Anbieter sind. In anderen Ländern kommen weitere dazu... Da ist man dann mehr mit Verträgen und Anpassungen für die Anbieter beschäftigt als dem eigentlichen Dienst.
Die Argumentation ist so ein Dreck. Erstmal: Sofern A und B in Konkurrenz zueinander stehen (sagen wir z.B. Youtube und Vimeo) entsteht eben ein Nachteil für A.
Und auch sonst... so an den Haaren herbeigezogene Argumente kennt man eigentlich nur von den großen Konzernen, die den Markt zerstören wollen und auf Monopole aus sind. Nicht von den Usern selbst.
Aus dem Artikel: "Die Bundesnetzagentur hat bereits im Oktober 2017 festgestellt, das StreamOn zum Teil gegen die Netzneutralität verstößt."
Merkst Du hoffentlich selbst.
Was du aus deinem eigens verlinkten Artikel zufällig nicht zitiert hast:
Im Kern sind solche Zero-Rating-Angebote nach Ansicht der Bundesnetzagentur aber zulässig.
Tja, und jetzt? Und so ganz generell - ich kenne die News dazu. Ich bin als jemand der aber schon länger im Netz ist, als die meisten hier auf der Welt sind, anderer Meinung als die Bundesnetzagentur, die meiner Meinung nach selten als Autorität für irgendwas getaugt hat - leider.
Ergänzung ()
Forum-Fraggle schrieb:
Es ist eine ungleiche Behandlung und damit diskriminierend.
Ist es diskriminierend dass ich eine LTE Flat auf dem Handy mit 500mbit habe und jemand anders 1GB Volumen mit 16mbit, weil er nen anderen Vertrag hat?
Wer genau wird hier diskriminiert? Wer steht SCHLECHTER da?
Ergänzung ()
fahr_rad schrieb:
Wenn Daten aufgrund ihres Ursprungs bevorzugt werden, widerspricht das dem Prinzip der Netzneutralität. Und genau das macht Stream On. (Und auch Vodafone Pass)
Die Daten werden nicht aufgrund ihres Ursprungs bevorzugt.
Daten von Firmen, die die API der Telekom integrieren, werden beim Nutzer nicht als Volumen angerechnet.
Niemand hat einen Nachteil dadurch. So einfach ist das. Man kann über Prinzipien streiten und über Details und und und, aber bei den Verfechtern der Netzneutralität die sich wirklich viel mit dem Thema befasst haben herrscht bei zero rating keine Einigkeit. Es gibt Argumente pro und contra, ich halte es, wenn es kostenlos für alle ist und keine sinnlosen Hürden für Contentanbieter eingebaut werden für eine sinnvolle Maßnahme das Netz zu optimieren.
Ergänzung ()
fahr_rad schrieb:
Ich bin für das Grundprinzip der Netzneutralität und lehne solche Zero Rating Dienste (die dagegen verstoßen, falls du es immer noch nicht begriffen hast
Google mal bißchen zu dem Thema und du wirst schnell merken dass die Debatte zu zero rating äußerst zwiegespalten ist. Es ist also nicht so einfach wie du hier tust.
Ergänzung ()
fahr_rad schrieb:
Ob oder wem was bei StreamOn "weggenommen" wird, ist überhaupt nicht der Punkt. Man schlage mal kurz bei Wikipedia nach, was dort zu Netzneutralität steht: https://de.wikipedia.org/wiki/Netzneutralität
"behandeln alle Datenpakete bei der Übertragung gleich "
Ist es diskriminierend dass ich eine LTE Flat auf dem Handy mit 500mbit habe und jemand anders 1GB Volumen mit 16mbit, weil er nen anderen Vertrag hat?
Wer genau wird hier diskriminiert? Wer steht SCHLECHTER da?
Lies nochmal den Artikel, da steht:
"Dass StreamOn nicht um europäischen Ausland genutzt werden kann, war der Bundesnetzagentur ebenfalls ein Dorn im Auge und wurde vom Gericht als Verstoß gegen europäische Roaming-Regeln gewertet. Es sei verboten, für Roaming-Dienste im europäischen Ausland ein zusätzliches Entgelt gegenüber dem inländischen Endkundenpreis zu verlangen. Die Deutsche Telekom verletze dieses Verbot, sobald sie den Datenverkehr für Audio- und Videostreaming bei Nutzung im europäischen Ausland abweichend zu einer Nutzung im Inland auf das Inklusivdatenvolumen anrechne."
Also ja, sowohl die Bundesnetzagentur als auch das Gericht sehen das, was ich geschrieben habe, als diskriminierend. Du mußt also sie nach Details fragen, nicht mich. Ich habe nur das Urteil zitiert. Abgesehen davon ergibt für mich Deine Frage keinen Sinn. Wenn jemand einen 16MBit Vertag mit 1GB Volumen hat, hat er den, Du zahlst für Deine LTE Flat. Hat nix mit Roaming zu tun.
In den Beiträgen vorher ging es nicht um roaming ;-) Das ist eine relativ neue und längst überfällige Entwicklung und da sollte auch StreamON keine Ausnahme sein. Leider bekommen es die Europäer nicht hin entsprechende Gesetze zu verabschieden.