News Entscheidung: StreamOn der Deutschen Telekom vorläufig verboten

99% der Kommentatoren sollten vielleicht den gesamten Artikel lesen, statt einfach IRGENDWAS zu schreiben, was zum Thema passen könnte.
 
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BelaC schrieb:
Als Alternative zur Telekom bzw. Vodafon gibt es bei den Billiganbietern entweder das sehr bescheidene LTE-Netz von o2 oder 3G im D1/D2-Netz. Hier könnten die Wettbewerbshüter gerne einschreiten und o2 dazu verdonnern endlich ein ordentliches Netz auf die Beine zu stellen
Oder auch gerne Vodafone dazu verdonnern die 3g Tarife nicht weiter zu verkaufen oder wenn sie schon angeboten werd n, sollte da auch eine Leistung hinterstecken.

D2 3g Netz mitten im Pott: unbenutzbar, lahm, Verbindungsabbrüche. Darf trotzdem weiter verkauft werden.
Dagegen O2 LTE: keine Probleme.

Edit:
BelaC schrieb:
und Telekom und Vodafon zu zwingen LTE auch für Billiganbieter im D1/D2-Netz freizugeben.
So Rum wäre auch eine Alternative. Aber das 3g weiter angeboten wird und man auch nicht einfach so aus Verträgen raus kann ist die Frechheit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Alphanerd schrieb:
Dagegen O2 LTE: keine Probleme.

Gönne ich jedem, wenn er das O2-Netz nutzen kann, wie er es möchte. Wirklich :) Hier in Stuttgart kann man aber leider selbst in der Innenstadt mit O2 zum Teil nichtmal telefonieren. Das sollte eigentlich ein Grund sein, um einen Vertrag von Kundenseite fristlos zu kündigen. Ebenso sollten reine 3G-Tarife nicht mehr verkauft werden dürfen, wenn man schon dabei ist entsprechende Antennen abzubauen.
 
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Mir ist nicht klar, weshalb stream on gegen die Netzneutralität verstoßen soll.
Das wäre doch nur der Fall, wenn Datenpakete von Anbietern, die nicht in Stream on enthalten sind, beispielsweise vimeo, benachteiligt würden. Das ist aber eindeutig nicht der Fall. Ich kann unterwegs uneingeschränkt vimeo schauen, nur wird das eben auf mein Datenvolumen angerechnet. Und davon habe ich mehr übrig, da youtube oder spotify nicht im Datenvolumen berechnet wird, so dass ich mehr vimeo schauen kann.
Ergänzung ()

Wikipedia sagt dazu:

Netzneutralität bezeichnet die Gleichbehandlung von Daten bei der Übertragung im Internet und den diskriminierungsfreien Zugang bei der Nutzung von Datennetzen. Netzneutrale Internetdienstanbieter behandeln alle Datenpakete bei der Übertragung gleich, unabhängig von Sender und Empfänger, dem Inhalt der Pakete und der Anwendung, die diese Pakete generiert hat.
 
wumpscutx schrieb:
Mir ist nicht klar, weshalb stream on gegen die Netzneutralität verstoßen soll.

Wenn das Datenvolumen verbraucht ist, würden normale Internet-Daten langsam übertragen werden, Streaming Anbieter aber weiterhin schnell. Das ist eine Ungleichbehandlung wie sie eben durch die Netzneutralität ausgeschlossen werden soll.
 
Mit der DSGVO gehört deine Aussage der Geschichte

Ach diesem tollen Ding, von dem niemand weiß wie genau es umgesetzt wird und jede Institution es unterschiedlich umsetzt? ... Ach so ja ... sehr beruhigend.
 
Profax schrieb:
Wenn das Datenvolumen verbraucht ist, würden normale Internet-Daten langsam übertragen werden, Streaming Anbieter aber weiterhin schnell.

Wenn das Datenvolumen aufgebraucht wurde, funktioniert auch StreamOn nicht mehr (Quelle).
 
Nochmal: Stream On als Idee verstößt nicht gegen die Netzneutralität (da kann man gegenteiliger Ansicht sein, die Rechtsprechung sieht das aber so und was die sagt gilt auch).

Das, was beanstandet wird (steht auch im Artikel sowie auf dem Eintrag vom Urteil) ist die Tatsache, dass eben genau die Dienste, die bei Stream On enthalten sind, gedrosselt werden.
Es ist damit sogar umgekehrt wie von manchen vermutet: Die Nicht-Partner von Stream On werden nicht gedrosselt, während die Partner gedrosselt werden. Das ist eine Ungleichbehandlung der Datenpakete und damit nicht erlaubt.

Außerdem wird noch die Roamingbeschränkung beanstandet.

Die Lösung wäre technisch einfach umsetzbar: Keine Bandbreitenbschränkung mehr in Stream On Diensten (damit effektiv alle Stream On zu Stream On Max umwandeln) und in der EU auch erlauben. Fertig.

Profax schrieb:
Wenn das Datenvolumen verbraucht ist, würden normale Internet-Daten langsam übertragen werden, Streaming Anbieter aber weiterhin schnell

Nein, das ist nicht der Fall. Wenn das Datenvolumen verbraucht ist, wird alles gedrosselt, ob Stream On oder nicht ist egal.
Würde das anders gehandhabt werden, wäre es richtigerweise ein Verstoß.

Zu den angeblich teuren Telekom Verträgen. Ich zahle für Magenta Mobil M Young (16GB und Stream On Max) + P30 Pro + Magenta Zuhause M Young eff. 55€/ Monat. Und der Vertrag war kein Spezialangebot, den kann jeder Young Berechtigte bei Nicotel + Logitel/Handyflash + Konsorten erwerben. Wer nicht Young Berechtigt ist, zahlt 10-20€ mehr.
Selber Schuld, wenn man sich im Telekom Shop (oder deren Seite) nen überteuerten Vertrag andrehen lässt.
 
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C.J. schrieb:
Ob oder wem was bei StreamOn "weggenommen" wird, ist überhaupt nicht der Punkt. Man schlage mal kurz bei Wikipedia nach, was dort zu Netzneutralität steht: https://de.wikipedia.org/wiki/Netzneutralität



Noch klarer lässt sich das nicht formulieren. Zero-Rating kann per Definition nicht netzneutral sein.

StreamOn behandelt alle Datenpakete bei der Übertragung gleich. Ob es am Ende abgerechnet wird oder nicht (ZeroRating) - hat keine Auswirkung auf die Übertragung ansich.

Würden StreamOn-Partner nach Aufbrauchen des Datenvolumens nicht gedrosselt - DANN wäre es ein Verstoß gegen die Netzneutralität.

Einzig die angemahnte Diskrepanz bzgl. StreamOn Max und Roaming ist hier Thema.
 
BelaC schrieb:
Ebenso sollten reine 3G-Tarife nicht mehr verkauft werden dürfen, wenn man schon dabei ist entsprechende Antennen abzubauen.
+1

Ansonsten ist das mit dem Netz echt stark vom Bewegungsprofil abhängig und natürlich auch von der Region, in der man lebt. Als Aussendienstler zb würde ich wohl auch das D1 LTE bevorzugen. Bei mir klappt halt o2 gut. Hänge aber noch 9 Monate in meinem 7€ Vertrag fest: 63€ für absolute Minderleistung (d2 3g). Gott segne die dualsim.
 
DonDonat schrieb:
Ich bin gespannt, wie es weiter geht: bei der Fakten-Lage wird es für die Telkom ja auch weiterhin sehr schwer zu argumentieren, dass ihr Angebot "rechtens" ist.

Das ist eine Entscheidung zwecks vorläufigem Rechtsschutz und KEIN abschließendes Urteil des Gerichtes!

Gruß

Alef
 
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Ganzir schrieb:
Ach diesem tollen Ding, von dem niemand weiß wie genau es umgesetzt wird und jede Institution es unterschiedlich umsetzt? ... Ach so ja ... sehr beruhigend.

Dann passt die DSGVO ja zu Dir, Du hast noch keine Deiner Aussagen belegen können... faselst von strengeren schweizer Datenschutz, den nun mal nicht strenger ist. Fakt. Genauso wie Du ullshit redest. Entweder Du argumentierst, oder Du legst Dich wieder schlafen. Ansonsten hier Dein 🐟
 
Oneplusfan schrieb:
Nochmal: Stream On als Idee verstößt nicht gegen die Netzneutralität (da kann man gegenteiliger Ansicht sein, die Rechtsprechung sieht das aber so und was die sagt gilt auch).

Das, was beanstandet wird (steht auch im Artikel sowie auf dem Eintrag vom Urteil) ist die Tatsache, dass eben genau die Dienste, die bei Stream On enthalten sind, gedrosselt werden.
Es ist damit sogar umgekehrt wie von manchen vermutet: Die Nicht-Partner von Stream On werden nicht gedrosselt, während die Partner gedrosselt werden. Das ist eine Ungleichbehandlung der Datenpakete und damit nicht erlaubt.

Außerdem wird noch die Roamingbeschränkung beanstandet.

Die Lösung wäre technisch einfach umsetzbar: Keine Bandbreitenbschränkung mehr in Stream On Diensten (damit effektiv alle Stream On zu Stream On Max umwandeln) und in der EU auch erlauben. Fertig.

Nein, das ist nicht der Fall. Wenn das Datenvolumen verbraucht ist, wird alles gedrosselt, ob Stream On oder nicht ist egal.
Würde das anders gehandhabt werden, wäre es richtigerweise ein Verstoß.

Noch mal zitiert damit vielleicht endlich ein paar mehr Leute es verstehen!
Sollte man vielleicht auf jeder Seite erneut machen...
 
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Ganzir schrieb:
Verbraucherschutz? - Wieso bekommt man dann in den USA ggf. Millionentschädigungen, wenn man durch ein Fehlerhaftes Produkt einen Schaden erleidet und hier evtl. ein paar 1000 EUR aber auch das nur mit viel Glück? - Weil es hier so streng ist?

Weil in den USA erstmal alles erlaubt ist, was nicht explizit verboten ist. Und wenn sich ein Produkt dann vor Gericht als schädlich herausstellt, muss der Hersteller bluten.

In der EU muss ein Produkt erst mal viele Hürden überspringen, bis es Marktzugang hat und gilt damit als sicher. Wenn es dann doch nicht sicher ist, kann der Hersteller immer noch sagen es wurde geprüft und hat die Auflagen erfüllt. Dass die Anforderuven zu lasch sind, ist dann nicht sein Problem. Damit kann man auch keine grossen Schadensersatzleistungen verlangen.

Aber im Grundsatz ist der Verbraucher in der EU massiv besser geschützt als in den USA.
 
Slowz schrieb:
Es ist ja nicht so, als hätte man in DE eine Wahl. Wenn man vernünftiges Internet für unterwegs haben möchte, bleiben letztlich nur die Telekom und Vodafone. Beide bieten "StreamOn" an. Was bringt es mir im Telefonica Netz eine Flatrate zu haben, bei der ich mich dann trotzdem über ständige Abbrüche und fehlende LTE Verbindung aufrege?

Ich meinte damit, dass die meisten Deutschen es großartig finden, dass sie sich mit dem Kauf zusätzlicher Dienste, wie eben StreamOn, die Möglichkeit haben sich über den Allgemeinen Pöbel hinwegzusetzen. Schließlich haben sie Geld und sind dadurch bessere Menschen. Das beschreibt einfach nur unsere momentane, allgemeine Mentalität.

Man könnte ja einfach hergehen und solche Zusatzdienste grundsätzlich boykottieren, genau wie das bezahlen immer teurer werdender Tarife der großen Anbieter. Das macht aber kaum wer, immerhin kann man es ja und man jammert lieber.

Im Prinzip funktionieren Firmen wie kleine Kinder: Die hören erst, wenn du ihnen das Spielzeug (Geld), wegnimmst.
 
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modena.ch schrieb:
In der EU muss ein Produkt erst mal viele Hürden überspringen, bis es Marktzugang hat und gilt damit als sicher.

So sicher wie wie Contergan? - Hilft den betroffenen ganz bestimmt.


DFFVB schrieb:
Dann passt die DSGVO ja zu Dir, Du hast noch keine Deiner Aussagen belegen können...
Mindestens genausogut wie zu dir. Do postest 19 Seitige PDFs in denen irgendwas belegt sein soll, behauptest dann irgendwas sei Fakt. .... ja dann schau dich doch mal in den verschiedensten Behörden und unternehmen und staaten um, wie toll die DSGVO umgesetzt ist ... und nein ich werde die EU jetzt nicht bereisen um diese Erhebung vorzunehmen.
 
Profax schrieb:
Wenn das Datenvolumen verbraucht ist, würden normale Internet-Daten langsam übertragen werden, Streaming Anbieter aber weiterhin schnell. Das ist eine Ungleichbehandlung wie sie eben durch die Netzneutralität ausgeschlossen werden soll.

Und da sieht man wieder, dass einfach wild auf den Zug "StreamOn ist böse, weil Telekom....äh....weil Netzneutralität...äh ich meine weil keine LTE-Flat als DSL-Ersatz!!!" aufgesprungen wird, ohne genau gelesen zu haben was das überhaupt beinhaltet! ;)

Die Entscheidung selbst ist, wie gesagt, keine Entscheidung im Hauptsacheverfahren, denn hier hat das Gericht nur anhand grober Übersicht der Aktenlage die Entscheidung gefällt, dass die Gefahr einer Rechtsverletzung vorliegen könnte und diese durch ein langes Hauptsacheverfahren bis zur Entscheidung unverhältnismäßig andauern könnte und deshalb vorläufigen Rechtschutz gewährt.

Am Ende kann es sein, dass das abschließende Urteil des Gerichtes genauso ausfällt, aber es kann eben auch total gegenteilig ausfallen!

Ich persönlich empfinde die Einschränkung auf Deutschland nebenbei auch als falsch, aber die "Drossel" des Datenverkehrs bei bedarf bei StreamOn, um die Qualität des Netzes aufrecht zu erhalten, finde ich jetzt nicht so schlimm.

Gruß

Alef
Ergänzung ()

Ganzir schrieb:
So sicher wie wie Contergan? - Hilft den betroffenen ganz bestimmt.

Lustig, dass Du das erwähnst:

Die hohen Hürden wurden wegen Contergan eingeführt! ;)

Geht zwar um Homöopathie, aber hier wird das nochmal erklärt:


Gruß

Alef
 
Ganzir schrieb:
Do postest 19 Seitige PDFs in denen irgendwas belegt sein soll, behauptest dann irgendwas sei Fakt. ....

Also doch Troll, Du hast gesagt Dir sei die Schweiz lieber weil deutlich bessere Gesetze. Dann frag ich Dich das zu belegen, kannst Du nicht ("Google doch selber"), dann zeige ich Dir den Gegenbeweis (PDF) Du bist nicht in der Lage das Dokument zu lesen oder zu verstehen... Deine Aussage war falsch. Fakt.
 
Autokiller677 schrieb:
Wenn mancher Traffic auf das Volumen angerechnet wird und anderer nicht, liegt mMn. keine Gleichbehandlung vor und sollte somit illegal sein.

Dann wird halt jeglicher Traffic angerechnet. Well played. :D
So kann man ein Land und dessen Infrastruktur natürlich auch totregulieren.
 
textract schrieb:
Ich meinte damit, dass die meisten Deutschen es großartig finden, dass sie sich mit dem Kauf zusätzlicher Dienste, wie eben StreamOn, die Möglichkeit haben sich über den Allgemeinen Pöbel hinwegzusetzen. Schließlich haben sie Geld und sind dadurch bessere Menschen. Das beschreibt einfach nur unsere momentane, allgemeine Mentalität.
Das bezweifle ich stark. Bin selber Telekom-Kunde mit StreamOn und ganz ehrlich habe ich an diesen Aspekt noch überhaupt nicht gedacht. Das hat ja nichts mit dem Vergleich gegenüber anderen zu tun, die jetzt in die Drosselung müssen. Es geht mir doch einzig darum, selbst eine verlässliche Leitung zu haben.

Dass die Telekom sich dabei selbst optimiert, indem sie die Datenraten für einzelne Apps begrenzt, halte ich auch für legitim. Als Selbstständiger mache ich es ja auch nicht anders. Man kann der Telekom ja nicht zum Vorwurf machen eine AG zu sein, deren Auftrag es ist für die Anteilseigner Geld zu verdienen... Auch wenn die BRD noch ihre Anteile daran hat, ist es halt kein staatliches Unternehmen mehr.
 
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